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Thread: Schweiz: SRG SSR sichert sich die Übertragungen der UEFA Champions League

  1. #31
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    Swisscom speist HDTV-Kanäle von ARD und ZDF per IPTV ein

    Der Schweizer Telekommunikationsanbieter Swisscom erweitert zum 1. Februar sein hochauflösendes Fernsehangebot.

    Mit Das Erste HD und ZDF-HD stehen im Rahmen des IPTV-Angebots "Swisscom TV plus" die beiden öffentlich-rechtlichen Angebote aus Deutschland künftig ebenso zur Verfügung wie das österreichische ServusTV-HD. Bislang standen den Kunden bereits HD-Suisse, BBC-HD, Anixe-HD und Arte-HD zur Verfügung.

    Außerdem bietet Swisscom laut Angaben vom Donnerstag als einziger Anbieter von digitalem Fernsehen landesweit Video-on-Demand-Inhalte in HD-Qualität. Zur Auswahl stehen rund um die Uhr über 130 Filme, Dokumentationen und Konzerte. Zahlreiche synchronisierte Filme wie beispielsweise "Harry Potter und der Halbblutprinz" oder "Hangover" sind auch in der Originalsprache mit Dolby Digital 2.0 erhältlich.

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  3. #32
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    "Teleboy REC": Erster Schweizer Online-Videorekorder geht an den Start

    Der Züricher EPG-Betreiber Teleboy.ch bietet nach eigenen Angaben den ersten Online-Videorekorder in der Schweiz an. "Teleboy REC" ermöglicht die Aufzeichnung von derzeit 52 TV-Sendern und ist steht derzeit in einer Beta-Version zur Verfügung.

    Der Dienst unterstützt neben öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern aus der Schweiz auch deutsche Anbieter wie ARD, ZDF und Phoenix oder Ausstrahlungen von BBC Entertainment, ITV1 und ITV2 aus Großbritannien. Nach kostenloser Registrierung erhält der Kunde im "REC Basis"-Tarif einen mit zwei Stunden recht knapp bemessenen Online-Speicher, der nach 14 Tagen gelöscht wird.

    Ein zusätzlich vermarkteter "Premium"-Account erweitert die Kapazität auf 10 Stunden und unbegrenzte Archivierung. Er kostet 14 Franken im Monat. Auch Pay-TV-Angebote wie Extreme Sports und die Erotiksender Dorcel TV und Private Spice lassen sich hinzubuchen.

    Der Betreiber Cinergy AG bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. In Deutschland waren vergleichbare Angebote wie Shift-TV und Save.tv immer wieder vor Gericht mit Privatsendern aneinander geraten, die ihre Urheberrechte verletzt sahen.

  4. #33
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    Neuer Schweizer Gesetzentwurf soll Kabelreceiver-Zwang zu Fall bringen

    Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am 10. Februar einen Vorschlag präsentiert, wie die freie Wahl der Set-Top-Boxen im digitalen Kabelfernsehen ermöglicht werden kann. Interessierte Kreise können ihre Stellungnahmen bis zum 10. Mai 2010 beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einreichen, teilte die Behörde am 10. Februar in Bern mit.

    Der Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass die Schweizer Kabelzuschauer in der Wahl ihres digitalen Receivers frei sind und für den Empfang eines bestimmten Digitalfernsehangebotes z. B. nicht mehr zwingend die Set-Top-Box ihres Kabelnetzanbieters benutzen müssen. Wenn die Anbieter von digitalem Fernsehen nicht auf eine Verschlüsselung verzichten wollen, sollen sie neu verpflichtet werden, ihren Kundinnen und Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das sie auch mit frei erhältlichen Set-Top-Boxen konsumieren können. Dies erfordert das Anbieten eines so genannten Zugangsberechtigungssystems, welches über eine Steckkarte in die Set-Top-Box eingeführt werden kann. Dieses Angebot darf insgesamt nicht teurer sein als der Abonnementspreis für das Grundangebot mit eigener Set-Top-Box.

    Für Fernmeldedienstanbieter, die ihre Programme über das Internet Protokoll (z. B. Swisscom TV) verbreiten, wird diese Verpflichtung für zwei Jahre ausgesetzt. Eine befristete Ausnahmeregelung rechtfertigt sich aus technischen Gründen und wegen des noch fehlenden Set-Top-Boxen-Marktes. Mit dieser Gesetzesänderung wird das Anliegen der Motion umgesetzt, die 2007 von Ständerätin Simonetta Sommaruga eingereicht und im Sommer 2009 vom Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen worden ist (DM berichtete).

    Stiftung für Konsumentenschutz: „Verbot der Grundverschlüsselung weiterhin die beste Lösung“

    Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat unterdessen bedauert, dass die Behörde ein Verbot der Grundverschlüsselung nicht erwogen hat, das rasch umgesetzt werden könnte. „Moderne Fernseher enthalten bereits ein digitales Empfangsgerät. Die Set-Top-Box ist daher technisch überflüssig. Entsprechend ermöglicht die Mehrheit der Kabelnetzbetreiber schon heute die Wahlfreiheit“, hieß es bei der SKS. Doch insbesondere große Kabelnetzanbieter (z. B. Cablecom, EBL), welche insgesamt mehr als die halbe Schweiz mit Fernsehen beliefern, würden ihren Abonnenten die Set-Top-Box vorschreiben. Dies bedeutet zwei Fernbedienungen, langsamere Handhabung, zum Teil schlechtere Bildqualität und einen unnötigen Mehrverbrauch an Strom. Zahlreiche Fernsehliebhaber gelangten mit Beschwerden über die lästige Set-Top-Box an die SKS. Im Frühjahr 2008 haben 11.757 Personen innerhalb von sechs Wochen die SKS-Onlinepetition für die Abschaffung des Boxenzwangs unterschrieben. Die SKS ist daher erfreut, dass das BAKOM die Notwendigkeit der Abschaffung des Boxenzwangs anerkennt und nun einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Neu können die Konsumenten frei wählen, ob sie eine Set-Top-Box erwerben oder darauf verzichten, wenn sie einen modernen Fernseher haben. „Wir werden den Vorschlag genau prüfen“, hält Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz fest. „Von Bedeutung ist, wie viele Sender ohne Set-Top-Box empfangbar sind, wie teuer die Steckkarte im Verhältnis zur Set-Top-Box ist und ob die Kabelnetzbetreiber einen einheitlichen Standard für die Freigabe verwenden.“ Die SKS ist überzeugt, dass ein Verbot der Grundverschlüsselung weiterhin die beste Lösung ist. Sie wäre auch rasch und ohne komplizierte Verordnungsbestimmungen zum Stand der Technik umzusetzen. Bereits im September 2007 hatte der Nationalrat seine Kommission korrigiert: Diese wollte die Motion ablehnen. Die SKS bedauert, dass nun eineinhalb Jahre vergangen sind, bis ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liegt. Ebenso wird es aufgrund des politischen Prozesses vermutlich bis 2012 dauern, bis der Boxenzwang abgeschafft ist. „Dies ist viel zu lang!“, kritisierte die SKS. Fernseher mit integriertem Receiver werden dann Standard sein.

  5. #34
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    Schweizer Kabelnetzbetreiber Cablecom legt bei Umsatz zu

    Der Schweizer Kabelnetzbetreiber Cablecom hat den Jahresumsatz um sieben Millionen auf 1,105 Milliarden Schweizer Franken gesteigert. Dies teilte das Unternehmen am 25. Februar in Zürich mit. Im Bereich Digitalfernsehen hat Cablecom per Mitte Februar 2010 die Zahl von rund 400.000 Kunden erreicht. Damit hat das Unternehmen im Vergleich zum Jahresende 2009 (379.000 Kunden) in den letzten Wochen nochmals deutlich zugelegt.
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    Einen markanten Zuwachs verzeichnete Cablecom dabei im High-Definition-Bereich, sagte Unternehmenschef Eric Tveter. Rund 80 Prozent der Neukunden beim Digitalfernsehen würden sich inzwischen für ein Angebot mit Fernsehen in HD-Qualität entscheiden. Per 31. Dezember 2009 zählte das Unternehmen rund 1,6 Millionen Fernsehkunden.

  6. #35
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    Schweizer Cablecom schafft Set-Top-Boxen-Zwang ab – CI+-Einführung ab 1. Juni

    Der Schweizer Kabelnetzbetreiber Cablecom hebt den von Konsumentenschützern scharf kritisierten Set-Top-Boxen-Zwang zum 1. Juni auf. Wie das Unternehmen am 9. März bekannt gab, können Cablecom-Kunden ab diesem Tag auch CI+-Module zum einmaligen Preis von 99 Schweizer Franken im Handel erwerben. Des Weiteren senkt der Kabelnetzbetreiber den monatlichen Mietpreis für HD-Receiver von acht Franken auf vier Franken. Gleichzeitig führt Cablecom ein neues digitales Basisangebot mit 55 Programmen einschließlich HD suisse ein. Für bestehende Abonnenten wird das bisherige digitale Grundangebot mit 110 Programmen ohne HDTV weitergeführt. Der Cablecom-Kabelanschluss beinhaltet ab 1. Juni zudem eine kostenlose Internetverbindung mit einer Übertragungsrate von 300 KBit/s. Der Preis für den Kabelanschluss wird monatlich auf 23,20 Franken (vorher 22,50 Franken) erhöht.

    Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüßte die Abschaffung des Set-Top-Boxen-Zwangs, fordert aber vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und Cablecom Nachbesserungen für konsumentenfreundlichere Lösung. „Wir bedauern allerdings sehr, dass Cablecom dabei auf das System CI+ setzt“, hält Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, fest. „Mit diesem System kann verhindert werden, dass die Fernsehliebhaber Sendungen aufnehmen oder Werbepausen überspulen.“ Die jetzige Lösung von Cablecom sei erstaunlich kompatibel mit dem „schwachen“ Gesetzesentwurf des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), das mit der Umsetzung der Motion von SKS-Präsidentin und Ständerätin Simonetta Sommaruga beauftragt ist, hieß es seitens der Konsumentenschützer weiter. Dies lasse vermuten, dass in den letzten zwei Jahren nach dem Grundsatzentscheid des Nationalrates vor allem auf Zeit gespielt wurde – zulasten der Verbraucher, so die SKS.

  7. #36
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    Neues TV-Basispaket bei Cablecom

    Der Schweizer Kabelanbieter Cablecom führt ab Juni ein neues Basisangebot für digitales Fernsehen mit 55 Programmen einschließlich HD Suisse ein.

    Kabelfernsehkunden erhalten das neue Angebot entweder mit einer HD-Settop-Box für 4 Schweizer Franken pro Monat oder mit der DigiCard für einmalig 99 Schweizer Franken, teilte der Anbieter am Dienstag mit. Der Kabelanschluss beinhaltet zudem eine kostenlose Internetverbindung mit einer Übertragungsrate von 300 Kbit/s. Das analoge Grundangebot bleibt vollständig erhalten. Allerdings erhöhen sich die monatlichen Anschlusskosten um 0,70 auf 23,20 Schweizer Franken.

    Das Grundangebot umfasst 55 TV- und 70 Radioprogramme. Bei der DigiCard kommt die verbraucherunfreundliche "CI-Plus"-Schnittstelle zum Einsatz. Weitere Details zu den ab Juni erhältlichen Angeboten will die Cablecom zeitnah bekannt geben.

  8. #37
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    Neue Regeln für TV-Werbung in der Schweiz

    Mit einer am Freitag verabschiedeten Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) hat der Schweizer Bundesrat die Werbe- und Sponsoringbestimmungen für Fernseh- und Radiosender gelockert und die Subventionsmöglichkeiten für Investitionen in neue Technologien erweitert.

    Die Bestimmungen würden an die liberaleren internationalen Regelungen angepasst, um eine Benachteiligung der schweizerischen Radio- und Fernsehsender gegenüber den ausländischen Werbefenstern zu beseitigen, teilte die Medienbehörde Bakom mit. So dürften die Veranstalter Filme und Nachrichtensendungen ab dem 1. April alle 30 Minuten unterbrechen.

    Zunächst keine Änderungen bei öffentlich-rechtlichen Sendern

    Der Bundesrat diskutierte laut Bakom zudem über die Möglichkeit, die Werbebestimmungen auch für die öffentlich-rechtliche Medienanstalt SRG zu lockern. Eine abschließende Entscheidung soll aber erst im Rahmen einer anstehenden Überprüfung der Empfangsgebühren gefällt werden. Vorerst bleibe das Werbeverbot im Online-Angebot daher bestehen. Unterbrecherwerbung im Fernsehen ist bei den SRG-Sendern nur zulässig, wenn eine Sendung länger als 90 Minuten dauert.

    Laut Bundesrat-Entscheidung sollen Veranstalter künftig ferner Fördergelder vom Start erhalten, wenn sie ihr Programm "mit einer für die Zukunft bedeutsamen Technologie verbreiten". Das gelte auch dann, wenn sie das Sendernetz nicht selbst errichteten oder sich finanziell am Aufbau des Netzes beteiligten. Damit soll die vom Gesetzgeber erwünschte Anschubfinanzierung von neuen Technologien verbessert werden. Finanziert wird dies unter durch Abgaben auf Werbe- und Sponsoringeinnahmen und Einnahmen aus den Rundfunkgebühren.

  9. #38
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    Disney XD jetzt auch bei der Cablecom

    Der Kindersender Disney XD ist ab dem 23. März auch im Netz des Schweizer Kabelnetzbetreibers Cablecom empfangbar.

    Das teilte der Sender am Donnerstag mit. Disney XD sendet rund um die Uhr und richtet sich mit seinen animierten Sendungen an Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Seit Oktober 2009 ist das Programm in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf Sendung. Es ist über die Pay-TV-Plattform Sky sowie in der Schweiz über Teleclub zu beziehen.

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