Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Anmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten mit Ehegatten gleichgestellt. Auf diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 33.08) haben die norddeutschen Verbraucherschützer am Dienstag hingewiesen.

Von dieser Neuregelung profitieren diejenigen Lebenspartnerschaften, die bislang für ihr Autoradio zusätzlich Rundfunkgebühren zahlen mussten. Wer das bislang getan hat, sollte eine Kopie der "Partnerschaftsurkunde" unter Angabe der Teilnehmernummer an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) senden, empfahl die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Mittwoch. Das sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein gemacht werden. Das betreffende Rundfunkgerät wird dann abgemeldet. Etwa zuviel gezahlte Rundfunkgebühren werden ab Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft zurückerstattet – maximal für drei Jahre plus des laufenden Kalenderjahres.

Verbraucher in eingetragenen Lebenspartnerschaften sollten diese neue Regelung nutzen und zuviel gezahlte Rundfunkgebühr von der GEZ zurückverlangen, soweit Ihr Rückforderungsanspruch noch nicht verjährt ist, riet Verbraucherschützerin Kathrin Körber.