Gebührenzahler können sich nicht rückwirkend bei der GEZ abmelden. Darauf weist die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern hin. In einem aktuellen Fall, den die Verbraucherschützer aus Rostock dokumentiert haben, zog ein junges Paar zusammen. Die beiden hätten also nach der Zusammenlegung ihrer Hausstände nur noch eine Monatsgebühr zahlen müssen. Erst nach einer Zahlungsaufforderung – vier Monate nach dem Einzug bei der Freundin – holte der Mann die Abmeldung für sich nach. Diese wirkte aber erst ab dem Folgemonat des Eingangs bei der GEZ. Die Verbraucherschützer raten, dieser die Zusammenlegung zweier Haushalte unverzüglich anzuzeigen. Sonst seien Nachforderungen möglich.




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