Der Österreichische Rundfunk (ORF) hat gegen das Verbot von Unterbrecherwerbung verstoßen. ORF-Kommunikationschef Pius Strobl bestätigte der Nachrichtenagentur APA am Montag das Urteil des Bundeskommunikationssenats und kündigte gleichzeitig Berufung an.
Betroffen waren die Unterhaltungsformate "Backstage" und "Chili", die nach Auffassung des öffentlich-rechtlichen Senders inhaltlich nicht verbunden sind. Das Einschieben eines Werbeblockes hält der ORF deshalb nach wie vor für korrekt. Der Bundeskommunikationssenat allerdings stellte nach APA-Angaben fest: "Eine klare inhaltliche Trennung im Sinne einer auch für den durchschnittlichen Zuschauer erkennbaren allgemeinen thematischen oder journalistischen Abgrenzung" liege zwischen den beiden Sendungen nicht vor.
Strobl betonte unterdessen gegenüber der APA, dass sich die Sendungen seit Februar unabhängig von dem BKS-Verfahren, von dem man nichts gewusst habe, deutlich geändert hätten. Vieles, was die Medienhüter gerügt hätten, sei "gar nicht mehr existent". Welche Konsequenzen nun drohen, bleibt aufgrund des schwebenden Verfahrens zunächst offen.




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