Am 01. April 2015 wird der Rundfunkbeitrag von 17,98 auf 17,50 Euro pro Monat gesenkt. Auch wenn die Umstellung beim Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio automatisch abläuft, gibt es einige Punkte, die beachtet werden sollten. InfoDigital hat für Sie die wichtigsten Details im Überblick zusammengestellt.
Was ist bei der Zahlung des reduzierten Rundfunkbeitrags zu beachten?
Den zu zahlenden Betrag müssen Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls nicht selbst neu berechnen. Der neue Betrag wird entweder auf der Zahlungsaufforderung des Beitragsservice oder dem Kontoauszug ausgewiesen - sofern man am Lastschriftverfahren teilnimmt. Sollte versehentlich der alte Betrag überwiesen worden sein, wird dies in der nächsten Zahlungsaufforderung berücksichtigt. Alle, die den Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag zahlen, sollten darauf achten, ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen. Der Beitragsservice informiert alle Dauerauftragszahler schriftlich über die Beitragssenkung.
Beitragssenkung für Bürgerinnen und Bürger
So setzt sich der geänderte Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger zukünftig zusammen:
- Bis zum 31. März 2015 beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es monatlich 17,50 Euro.
- Der ermäßigte Rundfunkbeitrag reduziert sich ebenfalls ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.
Beitragssenkung für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls
Die Höhe des Rundfunkbeitrags orientiert sich nach wie vor an der Anzahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge und eventuell vorhandener Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen.
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten
Die neue und die alte Höhe des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten kann hier abgerufen werden.
Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeuge
Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug reduziert sich ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.
Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen
Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen beträgt der neue monatliche Rundfunkbeitrag ab 1. April 2015 ebenfalls 5,83 Euro.




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