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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #101
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    Senkung des Rundfunkbeitrag ab 1. April 2015 - Die wichtigsten Details im Überblick

    Am 01. April 2015 wird der Rundfunkbeitrag von 17,98 auf 17,50 Euro pro Monat gesenkt. Auch wenn die Umstellung beim Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio automatisch abläuft, gibt es einige Punkte, die beachtet werden sollten. InfoDigital hat für Sie die wichtigsten Details im Überblick zusammengestellt.

    Was ist bei der Zahlung des reduzierten Rundfunkbeitrags zu beachten?
    Den zu zahlenden Betrag müssen Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls nicht selbst neu berechnen. Der neue Betrag wird entweder auf der Zahlungsaufforderung des Beitragsservice oder dem Kontoauszug ausgewiesen - sofern man am Lastschriftverfahren teilnimmt. Sollte versehentlich der alte Betrag überwiesen worden sein, wird dies in der nächsten Zahlungsaufforderung berücksichtigt. Alle, die den Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag zahlen, sollten darauf achten, ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen. Der Beitragsservice informiert alle Dauerauftragszahler schriftlich über die Beitragssenkung.

    Beitragssenkung für Bürgerinnen und Bürger
    So setzt sich der geänderte Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger zukünftig zusammen:

    • Bis zum 31. März 2015 beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es monatlich 17,50 Euro.
    • Der ermäßigte Rundfunkbeitrag reduziert sich ebenfalls ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.

    Beitragssenkung für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls
    Die Höhe des Rundfunkbeitrags orientiert sich nach wie vor an der Anzahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge und eventuell vorhandener Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen.

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten
    Die neue und die alte Höhe des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten kann hier abgerufen werden.

    Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeuge
    Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug reduziert sich ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.

    Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen
    Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen beträgt der neue monatliche Rundfunkbeitrag ab 1. April 2015 ebenfalls 5,83 Euro.

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  3. #102
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    Evaluiert: Rundfunkbeitrag bedarf keiner Korrekturen

    Der neue Rundfunkbeitrag als Erfolgsmodell - zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten hat die Rundfunkkommission der Ländern die Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks evaluiert. Handlungsbedarf zur Nachjustierung besteht demnach kaum, auch die erzielten Mehreinnahmen böten keinen Änderungsbedarf.

    Am 1. Januar 2013 war der neue Rundfunkbeitrag in Kraft getreten, der jetzt als Haushalts- statt als Geräteabgabe erhoben wird. Zweieinhalb Jahre später wurde nun ein Fazit der neuen Gebührenstruktur gezogen. Mit der Evaluierung war eine Arbeitsgemeinschaft unter der Leitung des Landes Baden-Württemberg sowie ein unabhängiges Berliner Wirtschaftsinstitut beauftragt worden. Den entsprechenden Abschlussbericht der Rundfunkkommission der Länder hat Rheinland-Pfalz – das der Rundfunkkommission der Länder vorsitzende Bundesland - am Montag vorgelegt. "Die Evaluierung des Rundfunkbeitrags hat gezeigt, dass das Rundfunkbeitragsmodell ein Erfolg ist", so Clemens Hoch, der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

    Grundlegender Handlungsbedarf zur Nachjustierung des Beitragsmodells besteht laut dem Bericht nicht: Das System sei durch die Rechtssprechung mehrfach in seiner Gesetzmäßigkeit bestätigt worden. Auch sei mit der neuen Haushaltsabgabe eine Beitragsstabilität erreicht worden, die sogar eine Senkung der ursprünglich angesetzten Gebühr ermöglicht hätte. Die wirtschaftlichen Erwartungen der Länder seien erfüllt worden. Zudem könnte der Aufwand der Gebührenerhebung im Vergleich zum vorherigen Modell bis Ende 2016 um 20 Prozent reduziert werden. Auch in Bezug auf den Datenschutz zeigte sich die Rundfunkkommission mit dem neuen Modell zufrieden.

    Feinjustierungen sprach die Rundfunkkommission daher nur bei der Veranlagung von Betriebsstätten aus. Auch die Ausweitung der Gebührenbefreiung von Eltern auf deren im selben Haushalt lebenden Kinder, bis diese das 25. Lebensjahr vollendet haben, ist vorgesehen. Zudem soll das Befreiungs- und Ermäßigungsverfahren einfacher gestaltet werden. Ein entsprechender Entwurf wurde nun zur Anhörung vorgelegt und soll im August ausgewertet werden. Ende des Jahres könnten die Länderchefs dann die Anpassung des Rundfunkstaatsvertrages unterzeichnen.

    Die Mehreinnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag würden laut einem Argumentationspapier keinen Spielraum für Veränderungen bieten. Denn in den nächsten Jahren würden die Rundfunkanstalten aufgrund von Preis- und Lohnsteigerungen einen höheren Finanzbedarf anmelden. Eine Entlastung der Beitragszahler sei mit der Beitragssenkung bereits abgegolten.

  4. #103
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    Prognose: Rundfunkbeitrag bleibt bis 2020 stabil

    Der Rundfunkbeitrag wird voraussichtlich bis 2020 stabil bei 17,50 Euro im Monat bleiben. Diese Prognose gab der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, Heinz Fischer-Heidlberger, am Mittwoch, den 21. Oktober bei den Medientagen München ab. "Danach muss der Beitrag steigen. Denn dann haben wir keine Rücklagen mehr." Fischer-Heidlberger empfahl des öffentlich-rechtlichen Sendern eine Strukturreform "mit der deutlichen Vorgabe: weniger ist mehr".

    Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor wies den Vorwurf zurück, Unsummen für teure Sportrechte auszugeben: "Wir haben Finanzgrenzen.» So habe RTL zum Beispiel mehr Geld geboten für die Qualifikationsspiele der Fußball-Europameisterschaft und daher die Übertragungsrechte bekommen. ARD und ZDF könnten aber nicht auf alles verzichten, was auch die Privaten übernehmen könnten. «Es gibt viele Menschen, die sich an zu viel Werbung gestört haben", sagte Marmor mit Blick auf die RTL-Übertragungen. Viele Zuschauer wollten auch künftig die Bundesliga in der ARD-"Sportschau" sehen und Spiele der Nationalmannschaft im Ersten oder Zweiten.

    "Der Rundfunkbeitrag ist abgabenrechtlich eine Katastrophe, weil alle dasselbe zahlen" - unabhängig von ihrer Nutzung und Finanzkraft, kritisierte der Berliner Rechtswissenschaftler Christian Waldhoff. Die öffentlich-rechtlichen Sender bestimmten selber, was Grundversorgung sei und wie viel Geld sie dafür verlangten. Eine echte Kontrolle finde nicht statt.

  5. #104
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    Autovermieter Sixt klagt in zweiter Instanz gegen Rundfunkbeitrag

    Deutschlands größter Autovermieter Sixt zieht weiter gegen den Rundfunkbeitrag zu Felde. Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München begann am 27. Oktober der Berufungsprozess des Unternehmens gegen die seit 2013 geltende Neuregelung des Beitrags für öffentlich-rechtliche Angebote.

    Durch den Beitrag werden Abgaben für die rund 91000 Sixt-Fahrzeuge und jede der 2200 Betriebsstätten fällig. Sixt sieht darin Verfassungsverstöße. In erster Instanz war der Autovermieter dem Bayerischen Rundfunk unterlegen.

    Die Vertreter des BR halten die Klage für unbegründet und können sich dabei auf eine Vielzahl bereits ergangener Entscheidungen stützen. Von sieben Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden. So war der Drogeriemarktunternehmer Rossmann mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterlegen.

    Autovermieter Erich Sixt will in dem Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie er im Vorfeld des Prozesses angekündigt hatte. Zu diesem Zweck muss zunächst der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft sein.

  6. #105
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    Sixt verliert auch in zweiter Instanz

    Aufgrund der neuen Rundfunkbeitrag-Regelung fühlen sich viele Firmen benachteiligt, so auch Sixt. Die Klage des Autovermieters gegen den Rundfunkbeitrag wurde jedoch auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht begründet, die Revision zugelassen.

    Deutschlands größter Autovermieter Sixt hat seinen Rechtsstreit über den neuen Rundfunkbeitrag auch in zweiter Instanz verloren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwarf nach Mitteilung vom Montag die Berufung des Unternehmens und bestätigte damit die Abweisung der Klage. Die Richter begründeten ihr Urteil noch nicht, ließen aber Revision zu. Die schriftlichen Urteilsgründe sollen bis Ende November vorliegen (Az.: 7 BV 15.344).

    Seit 2013 bemisst sich der Rundfunkbeitrag für Unternehmen unter anderem danach, wie viele Beschäftigte, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge sie haben. Firmen mit vielen Filialen oder einem großen Fuhrpark fühlen sich deshalb im Nachteil.

    Sixt muss nun für seine rund 500 Betriebsstätten und für alle seine Autos in Deutschland zahlen, unabhängig davon, ob sich dort ein Rundfunk- oder TV-Gerät befindet. Der Kläger hält das für rechtswidrig: Der Beitrag für jedes Fahrzeug sei eine unzulässige Mehrfachbelastung; Rundfunkgebühren seien grundsätzlich wohnungsgebunden und Fahrzeuge demnach frei. Dies müsse auch für Mietwagen gelten.

    Über die Neuregelung des Rundfunkbeitrags haben bereits mehr als 30 Verwaltungsgerichte und 7 Oberverwaltungsgerichte in Deutschland entschieden. Fast alle Urteile ergingen bisher in Rechtsstreitigkeiten von Privatkunden der Sendeanstalten. Ein Urteil zweiter Instanz im Fall eines Unternehmens sprach im vergangenen Mai das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Es wies die Klage des Discounters Netto ab. Das Verfahren ist jetzt in höchster Instanz beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

    Dort wird voraussichtlich auch die Sache Sixt gegen den Bayerischen Rundfunk landen, wie Klägeranwalt Holger Jacobj ankündigte. Nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges ist als letztes eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts möglich.

    Im Mai 2014 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt. Die Abgabe verletze kein Grundrecht und sei auch keine verdeckte Steuer, erläuterte das Gericht und wies unter anderem die Klage der Drogeriemarktkette Rossmann ab.

  7. #106
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    Sixt will weiter gegen Rundfunkbeitrag klagen

    Nachdem Sixt auch in zweiter Instanz den Rechtsstreit gegen den Rundfunkbeitrag verloren hat, denkt der Autovermieter nicht ans Aufgeben und will nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

    Der Autovermieter Sixt will im Rechtsstreit über den neuen Rundfunkbeitrag nicht nachgeben, sondern vors Bundesverwaltungsgericht ziehen. "Es war uns von Anfang an klar, dass wir den Weg durch die Instanzen werden gehen müssen", teilte der Vorstandsvorsitzende Erich Sixt am Dienstag mit.

    Seit 2013 bemisst sich der Rundfunkbeitrag für Unternehmen unter anderem danach, wie viele Beschäftigte, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge sie haben. Sixt muss nun für seine rund 500 Betriebsstätten und für alle seine Autos in Deutschland zahlen, unabhängig davon, ob sich dort ein Rundfunk- oder TV-Gerät befindet. Sixt hält das für rechtswidrig.

    Sowohl das Verwaltungsgericht München als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatten die Klage aber abgewiesen. Der VGH ließ Revision zu (Az.: 7 BV 15.344). Nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges ist als letztes eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts möglich.

  8. #107
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    Spiegel-Bericht: Niedrigerer Rundfunkbeitrag in der Diskussion

    Die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zuständige Finanzkommission KEF denkt laut einem Bericht des „Spiegel“ über einen niedrigeren Rundfunkbeitrag nach. Auf Grundlage vorläufiger Berechnungen wollten die Kontrolleure in der kommenden Woche eine Senkung um mindestens 30 Cent pro Monat und Beitragszahler vom kommenden Jahr an vorschlagen, berichtete das Nachrichtenmagazin am 22. Januar und berief sich dabei auf Informationen aus Kreisen der Prüfer und der Rundfunkanstalten.

    Die KEF wollte den „Spiegel“-Bericht nicht kommentieren. Anfang Februar solle der Vorschlag an die Rundfunkanstalten und die Rundfunkkommission der Länder gehen, sagte ein Sprecher in Mainz. Es gebe noch keinen Beschluss. Der endgültige Bericht werde voraussichtlich Mitte April vorgestellt.

    ARD und ZDF haben für die Jahre 2017 bis 2020 einen Mehrbedarf angemeldet. Das ZDF braucht nach eigenen Angaben rund 383 Millionen mehr, die ARD-Sender halten zusätzliche 396 Millionen Euro für notwendig. Die Mehreinnahmen betrugen seit Einführung des neuen Beitragssystems aus den Jahren 2013 bis 2016 etwa 1,59 Milliarden Euro. Das Geld ist derzeit aber eingefroren.

    Die KEF kann den angemeldeten Bedarf eindampfen, aber letztlich entscheiden die Länder. Sie dringen auf einen stabilen Rundfunkbeitrag. Derzeit werden 17,50 Euro im Monat fällig.

  9. #108
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    KEF-Entwurf empfiehlt Senkung des Rundfunkbeitrags

    Die KEF-Kommission empfiehlt nach Angaben der sächsischen Landesregierung eine Senkung des Rundfunkbeitrags ab dem Jahr 2017. Das sagte der Chef der Dresdner Staatskanzlei und Medienminister Fritz Jaeckel (CDU) am 4. Februar der Deutschen Presse-Agentur.

    ARD und ZDF haben für die Jahre 2017 bis 2020 einen Mehrbedarf angemeldet. Die KEF - die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - prüft den Finanzbedarf und spricht eine Empfehlung aus. Letztlich entscheiden die Bundesländer.

    Sachsen sprach sich gegen die empfohlene Senkung aus. Die Beiträge sollten stabil gehalten und Überschüsse als Rücklage gebildet werden, sagte Jaeckel. „Damit wird für die Zukunft vorgesorgt, insbesondere für Investitionen in die trimediale Medienwelt.“

    Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro im Monat, bis März 2015 waren es 17,98 Euro. Die KEF empfiehlt in ihrem Entwurf eine neuerliche Absenkung um 29 Cent ab 2017. Das Papier ging den Landesregierungen am Donnerstag zu. „Die Länder haben die Möglichkeit, von der Empfehlung abzuweichen“, sagte Jaeckel. „Sie prüfen nun, ob und in welchem Ausmaß eine Beitragsabsenkung das von allen Ländern bisher konsentierte Ziel der Beitragsstabilität gefährdet.“

    Sachsen-Anhalt spricht sich derweil für eine Senkung aus. „Sollte die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine weitere Reduzierung des Rundfunkbeitrages empfehlen, so würde ich dies begrüßen und im Kreise meiner Amtskollegen unterstützen“, hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Mittwoch, den 3. Februar mitgeteilt.

  10. #109
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    Rundfunkbeitrag beim Bundesverwaltungsgericht auf Prüfstand

    Das Bundesverwaltungsgericht wird im März die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags prüfen. Dann werden in Leipzig die ersten von insgesamt 25 anhängigen Klagen gegen den Beitrag verhandelt. Mehrere Privatkläger halten die Abgabe für verfassungswidrig. Sie besitzen entweder nur ein Radio oder gar kein Gerät. Zahlen müssen sie trotzdem, weil der Beitrag anders als früher nicht mehr an den Besitz eines Empfangsgerätes gekoppelt ist, sondern pro Haushalt erhoben wird. Das sei willkürlich und verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung. Nach Angaben des Gerichtes ist die mündliche Verhandlung für den 16. und 17. März geplant.

    Später im Jahr stehen dann auch noch die Klagen einer Autovermietung und einer Handelskette zur Verhandlung an. Auch sie halten den Rundfunkbeitrag für rechtswidrig. Es werde einfach vermutet, dass in jeder Filiale Rundfunk empfangen werde - obwohl das gar nicht der Fall sei. Früher mussten Betriebe die Zahl ihrer Geräte melden. In den Vorinstanzen waren sämtliche Klagen erfolglos geblieben. Sollten die Leipziger Richter zur Auffassung gelangen, dass der Rundfunkbeitrag grundgesetzwidrig ist, müssten sie den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Entscheiden die Verwaltungsrichter anders, könnten die Kläger nach Karlsruhe selbst ziehen.

  11. #110
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    Zahl der Verweigerer steigt weiter an

    Die Ablösung der alten Rundfunkgebühr durch den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag sollte dafür sorgen, dass alle Bürger ihren Beitrag leisten müssen. Und obwohl die Einnahmen deutlich gestiegen sind, wächst auch die Zahl der Verweigerer weiter an.

    Seit Januar 2013 gilt in Deutschland der neue Rundfunkbeitrag. Im Gegensatz zur alten Rundfunkgebühr gilt der Beitrag für alle in einem Haushalt befindlichen Geräte. Die Ziele waren klar: Die Einnahmen für die öffentlich-rechtlichen Sender steigern und so gut wie alle Bürger in die Zahlungspflicht zu nehmen. Wie die jüngsten Zahlen belegen, wurde jedoch nur ein Ziel erreicht.

    In Sachen Mehreinnahmen ist der Rundfunkbeitrag ein offensichtlicher Erfolg. In den ersten beiden Jahren sind den Sendern 7,7 Milliarden Euro (2013) bzw. 8,3 Milliarden Euro (2014) zugeflossen. Möglich wird dieser Anstieg durch die neue Erhebungsgrundlage und den Meldedatenabgleich, der für neue Beitragszahler sorgte. Jedoch offenbarte dieser auch, dass immer mehr Menschen nicht mehr bereit sind, den Beitrag zu zahlen. Und so mussten 2014 21 Millionen Mahnungen verschickt werden, noch Ende des Jahres wiesen 4,5 Millionen Konten den sogenannten "Mahnstatus" auf. Und obwohl die offiziellen Zahlen für 2015 noch nicht vorliegen, wird von einem weiteren Anstieg ausgegangen.

    Vor allem bei den Menschen, die sich trotz wiederholter Mahnungen weigern, den Rundfunkbeitrag zu zahlen und gegen die sogar ein Vollstreckungsersuch ausgesprochen wurde. In 2014 waren dies 1,1 Millionen Menschen, für 2015 geht der "Tagesspiegel" gar von einer Verdopplung dieser Zahl aus. Und das, obwohl der Rundfunkbeitrag, auch aufgrund der gestiegenen Einnahmen, auf 17,50 Euro gesenkt wurde.

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