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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #111
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    Rundfunkbeitrag: Extra-Beitrag für ARD- und ZDF-Pensionäre

    Ab 2017 soll laut Medienberichten mit dem Rundfunkbeitrag ein Extra-Beitrag von 25 Cent für die Pensionäre von ARD und ZDF erhoben werden, um das Loch in den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen zu stopfen.

    Die Renten sind nicht sicher - auch in den Pensionskassen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten klafft ein großes Loch, für das die Beitragszahler nach Informationen der "Bild"-Zeitung zur Kasse gebeten werden sollen. So sollen für die Pensionäre von ARD und ZDF laut "Bild", die sich dabei auf den aktuellen Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) beruft, 2,2 Milliarden Euro fehlen. Stopfen soll das Loch nach Plänen der KEF ein "Extra-Soli". Dieser soll 25 Cent pro Monat betragen und schon in dem neuen Rundfunkbeitrag von 17,21 Euro enthalten sein, den die KEF ab 2017 empfohlen hat.

    Neben dem Extra-Beitrag fordert die KEF von den Sendern drastische Maßnahmen, um der prekären Finanzlage ihrer Rentenkasse zu begegnen. "Die alten Versorgungssysteme sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schließen. Die neuen Systeme müssen zu einem deutlich geringeren Versorgungsniveau führen", zitiert die "Bild" aus dem KEF-Bericht. Ein "zweckgebundener Gebühren-Beitrag" versorgte die Pensionäre von ARD und ZDF schon in der Vergangenheit mit einer Extra-Zahlung durch die Beitragszahler, diese sollte eigentlich ab nächstem Jahr entfallen. Doch nun zeigt sich, dass das Loch in der Pensionskasse so groß ist wie nie zuvor.

    Die KEF spricht in ihrem Bericht, der auf den von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingereichten Finanzplänen basiert, Empfehlungen aus, die Entscheidung liegt letztendlich bei den Ländern. So sollen sich die einzelnen Bundesländer uneinig über die von der KEF empfohlene Senkung des Rundfunkbeitrages sein.

    Aus dem KEF-Bericht soll nach "Bild"-Informationen auch der Beitrag hervorgehen, mit dem die Pensionäre von ARD und ZDF monatlich bedacht werden. Neben der gesetzlichen Rente bekommt ein ARD-Mitarbeiter im nächsten Jahr eine Durchschnitts-Pension von 1658 Euro, beim ZDF sogar 2008 Euro.Ab 2017 soll laut Medienberichten mit dem Rundfunkbeitrag ein Extra-Beitrag von 25 Cent für die Pensionäre von ARD und ZDF erhoben werden, um das Loch in den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen zu stopfen.

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  3. #112
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    Noch keine Entscheidung über künftigen Rundfunkbeitrag

    Die Höhe des künftigen Rundfunkbeitrags ist nach einem Treffen der Expertenkommission KEF mit den Intendanten von ARD und ZDF sowie den Ländern weiter offen. Die KEF stellte ihnen am Mittwoch, den 24. Februar in Berlin ihre Pläne für die Jahre 2017 bis 2020 vor. Dabei ging es unter anderem um ihren Vorschlag, den Beitrag ab 2017 um 29 Cent auf 17,21 Euro pro Monat zu senken.

    Die Länder hätten sehr intensiv und in reger Debatte über den Bericht der KEF diskutiert, verlautete am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen. Es habe aber noch keine Meinungsfindung gegeben. Denn der Zweck des Treffens sei gewesen, sich die Rechnungen der Experten erläutern zu lassen.

    Die KEF - in Langform heißt sie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - stellt am 13. April in Mainz ihren neuen Bericht für die Jahre 2017 bis 2020 vor. Das neue System mit Beiträgen pro Haushalt statt pro Gerät führt bisher zu hohen Mehreinnahmen. Die KEF-Leute veranschlagen für 2017 bis 2020 ein Plus von 526 Millionen Euro und schlagen deshalb eine Beitragssenkung vor. Am Mittwoch stellte die Kommission erst den öffentlich-rechtlichen Intendanten ihre Zahlen vor, danach kamen die Bundesländer dran.

    Mit den Intendanten habe es einen konstruktiven und intensiven Dialog gegeben, sagte ARD-Sprecher Steffen Grimberg nach dem Treffen. Dabei seien auch „heiße Eisen“ wie die beschlossene Reduzierung der zulässigen Radiowerbung beim WDR zur Sprache gebracht worden. Die Intendanten pochen auf eine Kompensation der daraus resultierenden Einnahmeausfälle.

    Einige Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sind bisher für eine Beitragssenkung, andere wie Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Thüringen oder Schleswig-Holstein wollen dies noch prüfen.

    Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), Chefin der Rundfunkkommission der Länder, warnte Anfang Februar, eine Reduzierung ab 2017 dürfe keine Steigerung im Jahr 2021 zur Folge haben. Die Länder wollen nämlich auch noch über weniger Werbung beraten. Im Juni treffen sich die Regierungschefs. Dann soll es auch um den Rundfunkbeitrag gehen.

  4. #113
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    ZDF gegen Senkung des Rundfunkbeitrags

    Der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz hat sich für eine Beibehaltung des derzeitigen Rundfunkbeitrags in Höhe von 17,50 Euro stark gemacht. "Wir brauchen Beitragsstabilität", sagte Polenz am Freitag nach der Fernsehratssitzung in Berlin. Es sei sinnlos, angesichts der seit Einführung des haushaltsbezogenen Beitrags aufgelaufenen Überschüsse die Zahlungen "um 10 oder 20 Cent im Monat" zu reduzieren und dann in ein paar Jahren wieder anzuheben.

    Die Expertenkommission KEF hatte vor kurzem mit Blick auf die kommende Beitragsperiode eine Absenkung um 29 Cent monatlich vorgeschlagen. Nach einem Treffen mit den Intendanten von ARD und ZDF habe es in einigen Punkten Annäherungen gegeben, deutete ZDF-Intendant Thomas Bellut an. Es sehe so aus, dass mehr Geld in die Produzentenlandschaft fließen werde. Auch das Thema Pensionen sei erörtert worden. Die maßvolle Art, in der die Sender ihren Finanzbedarf bei der KEF gemeldet hätten, werde wohl nicht bestraft.

    Die KEF - in Langform Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - stellt am 13. April in Mainz ihren neuen Bericht für die Jahre 2017 bis 2020 vor. Das neue System mit Beiträgen pro Haushalt statt pro Gerät führt bisher zu hohen Mehreinnahmen. Es wird für 2017 bis 2020 ein Plus von 526 Millionen Euro veranschlagt. Die KEF schlägt deshalb eine Beitragssenkung vor. Ob es wirklich so kommt, ist Sache der Ministerpräsidenten.

    Eine positive Zwischenbilanz zog das ZDF bei der Entwicklung des Digitalkanals ZDFinfo. In der Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen habe er seinen Marktanteil auf 1,1 Prozent gesteigert. Beim Gesamtpublikum erreiche der Sender jetzt 1,0 Prozent. 2015 verbuchte der Kanal über 430 Lizenzankäufe vom internationalen Markt, 200 Auftrags- und Koproduktionen sowie mehr als 30 Eigenproduktionen.

  5. #114
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    hr-Verwaltungsrat fordert Korrekturen bei der KEF-Empfehlung

    In einer Resolution hat sich der Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks (hr) gegen eine Senkung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. Er beschäftigte sich in seiner Sitzung am vergangenen Freitag ausführlich mit dem Entwurf des 20. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und diskutierte die möglichen Konsequenzen für den hr. Der Verwaltungsrat hält es für rechtlich zwingend geboten, dass der durch die Novellierung des WDR-Gesetzes entstehende Ausfall der Werbeerträge von der KEF im laufenden Verfahren noch berücksichtigt wird.

    Armin Clauss, Vorsitzender des Verwaltungsrats, erklärte: „Wir bitten die KEF, ihren Vorschlag noch einmal zu überdenken. An die für die Medienpolitik zuständigen Länder appellieren wir, auf eine Beitragsreduzierung zu verzichten und sich stattdessen für die Weiterführung der Beitragsrücklage auszusprechen.“ Clauss weiter: „Wir sehen es als zwingend erforderlich an, dass der zusätzlich angemeldete Mehrbedarf im Programmaufwand in voller Höhe des angemeldeten Finanzbedarfs von 200 Millionen Euro durch die KEF anerkannt wird, und fordern die KEF auf, die vorgeschlagene Kürzung in Höhe von 50 Millionen Euro zurückzunehmen.“

    Der Verwaltungsrat teilt damit die Bedenken der hr-Geschäftsleitung und der ARD gegenüber einer Beitragssenkung und spricht sich stattdessen für eine Weiterführung der bereits im Zusammenhang mit dem 19. KEF-Bericht erfolgten Beitragsrücklage aus.

    Der neue Intendant des Hessischen Rundfunks, Manfred Krupp, begrüßte die Resolution des hr-Verwaltungsrats: „Mit einer Fortführung der Beitragsrücklage wäre einerseits eine angemessene Vorsorge für mögliche Risiken gewährleistet, andererseits könnte die Beitragsrücklage für die Finanzierung der Jahre ab 2021 herangezogen werden und würde somit einen möglichen monatlichen Anstieg des Rundfunkbeitrags zumindest geringer ausfallen lassen.“ Krupp unterzeichnete in der Sitzung des Verwaltungsrats am vergangenen Freitag seinen Vertrag. Er war am 5. Februar zum Nachfolger von Helmut Reitze gewählt worden und trat sein Amt am 1. März an.

  6. #115
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    Kfz-Gewerbe fordert: Keine Rundfunkbeiträge für Vorführwagen

    Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hält an der Forderung fest, Kfz-Betriebe bei den Rundfunkbeiträgen zu entlasten, teilte der Verband am 8. März mit. Zentraler Kritikpunkt ist dabei nach wie vor der hohe Rundfunkbeitrag für von Kfz-Unternehmen genutzte Fahrzeuge, insbesondere für Vorführwagen, sagte ein ZDK-Sprecher. Damit werde nach wie vor eine Handelsware mit diesem Beitrag belegt.

    Zu der allseits geforderten, generellen Abschaffung des fahrzeugbezogenen Rundfunkbeitrages soll es dagegen nicht kommen, da dies der 2015 erschienene Evaluierungsbericht nicht befürwortet. Demnach würde die generelle Freistellung aller Fahrzeuge Mindereinnahmen von rund 300 Millionen Euro bedeuten und zu einer nicht gewollten Verschiebung zu Lasten des privaten Beitragsanteil führen, heißt es in dem Bericht.

    Auf der anderen Seite könnten die Länder aber bei einer unveränderten Beitragshöhe bis 2020 mit prognostizierten zusätzlichen rund 525 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnen, so der Sprecher. Damit sei genügend Spielraum vorhanden, um die Regelungen zum Rundfunkbeitrag zumindest so zu verändern, dass die ohnehin hohen bürokratischen und finanziellen Lasten der besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Autohäuser minimiert werden.

  7. #116
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    Verfassungsgemäß oder nicht? Rundfunkbeitrag vor Gericht

    Drei Jahre nach der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrages entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun über eine Reihe von Klagen dagegen. An den Verhandlungstagen an diesem Mittwoch und Donnerstag (16./17. März) geht es um die Frage, ob der Beitrag rechtens ist. Eine Reihe von privaten Klägern zweifelt das an.

    Was sind die Argumente der Kläger?

    Die Kläger argumentieren, der Rundfunkbeitrag sei kein Beitrag, sondern eine Steuer. Den Bundesländern, die den Beitrag eingeführt haben, fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz. Außerdem kritisieren sie, dass der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird, obwohl es auch außerhalb von Wohnungen möglich sei, Rundfunk zu empfangen. Ein weiterer Kritikpunkt lautet: Wer kein Rundfunkempfangsgerät hat, muss genau so viel zahlen wie jemand, der eines oder mehrere Geräte besitzt.

    Wie haben die Vorinstanzen entschieden?

    Die Vorinstanzen haben einheitlich entschieden: Die Klagen sind ausnahmslos in erster Instanz abgewiesen und die Berufungen der Kläger in zweiter Instanz zurückgewiesen worden.

    Was passiert, wenn die Richter den Rundfunkbeitrag für nicht verfassungsgemäß halten sollten?

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag nicht für verfassungsgemäß hält, muss es die Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorlegen.

    Was passiert im gegenteiligen Fall?

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß hält und seine Erhebung auch sonst für rechtmäßig, weist es die Revisionen der Kläger zurück. Gegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts können sie Verfassungsbeschwerde einlegen.

    Müssen Beitragszahler in jedem Fall weiterzahlen?

    Ja, solange nicht das Bundesverfassungsgericht die einschlägigen Bestimmungen über die Erhebung der Rundfunkbeiträge für verfassungswidrig erklärt, ist der Beitrag weiter zu zahlen.

    Ist sicher, dass ein Urteil fällt?

    In den jetzt anstehenden Verfahren wird am Ende der Verhandlung ein Termin festgelegt, an dem die Entscheidungen verkündet werden. Es könnte bereits der Freitag (18. März) sein.

    Zum eigentlichen Verfahren: Wie viele Klagen zum Rundfunkbeitrag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht?

    Es geht um insgesamt 26 Klagen zum Rundfunkbeitrag für private Haushalte. Am 16./17. März sollen 14 Klagen mündlich verhandelt werden, im Juni weitere 8. Hinzu kommen 4 Klagen, über die das Gericht an den Märzterminen ohne mündliche Verhandlung entscheidet, weil die Beteiligten darauf verzichtet haben. Außerdem sind beim Bundesverwaltungsgericht weitere 4 Klagen anhängig, bei denen es um den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe geht. Der Termin für die mündliche Verhandlung steht in diesen Fällen noch nicht fest, dürfte aber ins vierte Quartal 2016 fallen.

    Warum ist der Prozess geteilt in Termine im März und spätere?

    Die meisten Kläger werden durch eigene Anwälte vertreten. Alle Anwälte sollen Gelegenheit bekommen, sich zu äußern. Dadurch sind mehrere Verhandlungstermine notwendig.

  8. #117
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    Streit um Rundfunkbeitrag: Schlagabtausch vor Gericht

    Für etwas zahlen müssen, das man gar nicht nutzt? Das kommt dem ein oder anderen unfair vor. So geht es auch den Klägern mit dem Rundfunkbeitrag. In früheren Zeiten, genau gesagt bis Ende 2012, war alles anders: Wer Radio hörte, zahlte nur dafür, wer zusätzlich Fernsehen guckte, entsprechend mehr. Doch aus der früheren Rundfunkgebühr ist der Rundfunkbeitrag geworden, der pauschal pro Wohnung erhoben wird - selbst wenn es dort gar kein Rundfunkgerät gibt. Viele Kläger sind darüber verärgert und halten das aktuelle Beitragsmodell für ungerecht oder sogar für verfassungswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft das nun. An diesem Mittwoch, den 16. März hat vor dem 6. Senat der Marathon der mündlichen Verhandlungen begonnen.

    Die Richter wollen bis Donnerstagnachmittag insgesamt 14 Klagen mündlich verhandeln und den Klägern ausgiebig Gelegenheit geben, ihre Position darzulegen. Die Kläger machen geltend, sie müssten den Beitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Beklagte in Leipzig sind der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR).

    Urteile zum Rundfunkbeitrag hat es schon zahlreiche gegeben. In den Vorinstanzen sind die Kläger stets gescheitert. Aber das muss nichts heißen. Die Leipziger Richter könnten das durchaus anders sehen. Ihre Entscheidung wollen sie am Freitagvormittag verkünden.

    Am Mittwoch ging es vor allem um die Frage, ob es gerechtfertigt ist, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben und ob er als Steuer zu betrachten sei, für die die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschlossen haben, nicht die Gesetzgebungskompetenz hätten. Das sei eindeutig nicht so, argumentierte WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel vor Gericht. Denn Steuern werden erhoben, ohne Bezug zu individuellen Gegenleistungen. Den gebe es in diesem Fall aber: Die Gegenleistung seien die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

    Dabei komme es nicht darauf an, ob der einzelne diese Leistung in Anspruch nehme. Entscheidend sei schon die Möglichkeit dafür. Das bewertete die Klägerseite ausdrücklich anders: Er sehe keine Gegenleistung für Wohnungsinhaber, betonte einer der Anwälte. „Dann könnte man auch dem Garageninhaber die Kfz-Steuer abverlangen.“ Hinzu komme, dass ein Ein-Personen-Haushalt den gleichen Beitrag zahle wie ein Sechs-Personen-Haushalt. Und umstritten ist auch, ob in allen Haushalten auch nur die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu empfangen.

    „Früher war klar, wenn jemand ein Gerät hat, ist davon auszugehen, dass er es auch nutzt“, erläuterte ein Klägeranwalt. Aber nicht bei jeder Wohnung sei davon auszugehen, dass dort Rundfunk empfangen werde.

    Allerdings gebe es in praktisch 100 Prozent der Haushalte heute TV-fähige Empfangsgeräte, argumentierte Michel. Dazu gehörten auch PCs, Laptops, Tablets und Smartphones. Die Anwälte der Gegenseite bezweifelten die Zahl und wiesen außerdem darauf hin, dass mobile Geräte ja nicht zuletzt außerhalb der Wohnung zum Einsatz kämen. Außerdem sei nicht zu erkennen, inwieweit vor allem öffentlich-rechtliche Angebote genutzt würden. Ein Kläger betonte, er verzichte komplett darauf und sei deshalb nicht bereit, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.

    Am Donnerstag wird weiterverhandelt - über sechs weitere Klagen. Und egal wie die Leipziger Richter entscheiden, vermutlich geht es dann nach Karlsruhe. „Entschieden wird diese Frage letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher, innerhalb der ARD federführend beim Thema Beitragsrecht. Denn sowohl für die Kläger als auch für die Beklagten ist das Thema so wichtig, dass der Rechtsausweg komplett ausgeschöpft werden dürfte.

  9. #118
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    Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß

    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag rechtmäßig. Die Revisionen der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung in seiner Verkündung am 18. März 2016 zurück. Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Einwände gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk vorgebracht.

    Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit die bislang einheitliche Rechtsprechung in allen Bundesländern. Zuvor hatten bereits über 30 Verwaltungsgerichte, mehrere Obergerichte und die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag überprüft und seine Rechtmäßigkeit bestätigt.

    Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar, Herr Dr. Hermann Eicher, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß weiterzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative.“ Für den Juristischen Direktor des Bayerischen Rundfunks, Herr Prof. Dr. Albrecht Hesse, sind damit die wesentlichen Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet: „Nach Ansicht des Gerichts trägt der Rundfunkbeitrag seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer. Diese Abgabe fällt auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zum Abschluss des Staatsvertrages berechtigt waren.“

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den Grundrechten, vor allem dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar sei. Insbesondere der Umstand, dass für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen sei, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind, sei verfassungsmäßig und nicht zu beanstanden.

    Mit der Abweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ist der Verwaltungsrechtsweg erschöpft. Die Kläger haben nun noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben.

  10. #119
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    ARD begrüßt Urteil zur Haushaltsabgabe

    Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar, Herr Dr. Hermann Eicher, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative." Für den Juristischen Direktor des Bayerischen Rundfunks, Herr Prof. Dr. Albrecht Hesse, sind damit die wesentlichen Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet: "Nach Ansicht des Gerichts trägt der Rundfunkbeitrag seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer. Diese Abgabe fällt auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zum Abschluss des Staatsvertrages berechtigt waren."

  11. #120
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    Kein Rundfunkbeitrag für BAföG-Empfänger

    Zum Start des Sommersemesters ist es soweit: Viele Studienanfänger ziehen in die erste eigene Wohnung, eine Wohngemeinschaft oder ein Studentenwohnheim. Volljährige Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten müssen damit das erste Mal den Rundfunkbeitrag zahlen. Mit ihrem Rundfunkbeitrag finanzieren sie die Radio-, Fernseh- und Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

    Nach der einfachen Regel: "Eine Wohnung - ein Beitrag" ist für Wohnungen und Zimmer in Studentenwohnheimen ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro zu bezahlen. WGs können sich diesen Beitrag teilen. Hier muss jeweils nur ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin angemeldet sein. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.

    Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe können beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Zusammen mit dem Antragsformular sollte der BAföG-Bezug nachgewiesen werden, am besten mit der entsprechenden Bescheinigung vom BAföG-Amt. Das passende Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen finden sich auf rundfunkbeitrag.de. Das Formular kann dort bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit den erforderlichen Nachweisen sollte das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden.

    Umfangreiche weitere Informationen in verschiedenen Sprachen, Antworten auf die häufigsten Fragen sowie alle notwendigen Formulare rund um den Rundfunkbeitrag finden sich auf der Website rundfunkbeitrag.de.

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