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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #121
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    Rundfunkbeitrag soll ab 2021 erheblich steigen

    Die Diskussionen um den Rundfunkbeitrag reißen nicht ab. War dieser erst 2015 erstmals seit Jahren gesenkt worden, hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im Februar eine weitere Senkung ab 2017 um 29 Cent pro Monat angeregt. Doch wie "Medienkorrenspondenz" herausgefunden haben will, würde dies für die nächste Gebührenperiode ab 2021 einen erheblichen Anstieg des Beitrags auf über 19 Euro bedingen.

    Laut Teilnehmer an einer Sitzung vom 24. Februar progonstiziert die KEF für den Rundfunkbeitrag in sechs Jahren in jedem Fall einen Anstieg. Sollte, wie empfohlen, der Beitrag ab 2017 erneut auf dann 17,21 Euro pro Monat abgesenkt werden, würde dies einen Anstieg um 2,19 Euro auf 19,40 Euro bedeuten. Etwas geringer würde diese Steigerung ausfallen, würde der Beitrag, wie von den Ländern gefordert, stabil bleiben. Dann fielen nur 19,10 Euro an monatlicher Gebühr für die Zuschauer an.

    Neben der jährlichen Teuerungsrate soll vor allem die Umstellung von der ehemaligen Rundfunkgebühr auf den heutigen allgemeinen Rundfunkbeitrag ein Grund für den absehbaren Anstieg sein. In den ersten Jahren hatte der neue Beitrag bekanntlich für unerwartete Mehreinnahmen von knapp 2 Milliarden Euro gesorgt, welche die KEF in die Finanzierung der Rundfunkanstalten mit einfließen lassen will. Für die kommende Gebührenperiode wird jedoch mit deutlich geringeren Zusatzeinnahmen gerechnet, weshalb der Rundfunkbeitrag angehoben werden muss.

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  3. #122
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    Keinen Rundfunkbeitrag bezahlt: Frau im Gefängnis

    Ihre strikte Weigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, hat eine 46-Jährige ins Gefängnis gebracht. Sie sei am 4. Februar verhaftet und ins Frauengefängnis nach Chemnitz gebracht worden, sagte eine Sprecherin der Polizeiinspektion Bad Salzungen (Thüringen) am Montag, den 4. April auf Anfrage und bestätigte damit Medienberichte. "Ich habe die Frau selbst geholt", erklärte die Polizistin. Zuerst hatte die "Welt am Sonntag" berichtet, die vom ersten Fall dieser Art in Deutschland sprach.

    Demnach hatte die Frau aus dem thüringischen Geisa seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt, weil sie weder Fernseher noch Radio habe und das System zur Rundfunkfinanzierung für verfassungswidrig halte, erklärte sie in einem Interview mit der "Welt am Sonntag". Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im März für verfassungsgemäß erklärt.

    Zudem habe sich die Frau geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Daher sitzt die Frau seit Anfang Februar in Erzwingungshaft. Diese dauert laut Polizei maximal ein halbes Jahr. "In dieser Zeit muss sie die Vermögensauskunft abgeben oder Gebühren zahlen", so die Polizeisprecherin. Wenn sie das nicht tut, wird sie zwar nach einem halben Jahr entlassen. "Aber das Verfahren geht weiter, sie kann dann wieder eingesperrt werden."

    Die Vollstreckung ist das letzte Mittel. "Dem geht ein mehrstufiges, schriftliches Mahnverfahren voraus", sagte Christian Greuel, Sprecher des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio der Deutschen Presse-Agentur. Erfolgt kein Widerspruch, werden die Bescheide zugestellt - und schließlich von der zuständigen Behörde vollstreckt.

    "Ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert, ich wollte dagegen von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen. Ich ließ alles auf mich zukommen", sagte die 46-Jährige der "Welt am Sonntag".

    Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung. "Hierbei von Zahlungsverweigerern zu sprechen, wäre jedoch falsch", so Greuel. Darunter seien viele, die ihre Beiträge nicht pünktlich entrichtet hätten. Der Großteil der rund 44,5 Millionen Zahler entrichte den Rundfunkbeitrag fristgerecht, hieß es.

  4. #123
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    20. KEF-Bericht: Kommission schlägt Senkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent vor

    Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 20. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der Rundfunkanstalten von 542,2 Mio. Euro fest. Sie empfiehlt eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf monatlich 17,20 Euro. Der Vorsitzende der KEF, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, hat den 20. Bericht am 13. April in Mainz an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, übergeben.

    Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 melden die Rundfunkanstalten einen Gesamtfinanzbedarf von 38.517,6 Mio. Euro an. Das sind 3.534,2 Mio. Euro oder rund 10 Prozent mehr als in der vorherigen Periode. Dieser Mehrbedarf wird durch höhere laufende Erträge und die Anrechnung einer Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen der Jahre 2013 bis 2016 weitgehend gedeckt. Der danach verbleibende ungedeckte Finanzbedarf für 2017 bis 2020 beträgt 435,7 Mio. Euro. Davon entfallen auf die ARD 395,6 Mio. Euro und auf das Deutschlandradio 44,5 Mio. Euro. Das ZDF meldet einen Überschuss von 4,5 Mio. Euro an.

    Die Kommission reduziert den angemeldeten Bedarf nach eingehender Prüfung um 965,7 Mio. Euro. Davon entfallen 276,5 Mio. Euro auf Ertragszuschätzungen, z.B. im Bereich Werbung und Sponsoring, 617,7 Mio. Euro auf Aufwandsreduzierungen, z.B. bei den Programmverbreitungskosten, und 71,5 Mio. Euro auf Veränderungen bei den Eigenmitteln. Im Ergebnis ergibt sich daraus ein Überschuss von 542,2 Mio. Euro. Vom festgestellten Gesamtfinanzbedarf für 2017 bis 2020 werden 32.986,5 Mio. Euro (87 Prozent) aus Rundfunkbeiträgen – einschließlich einmaliger Sonderrücklage aus Beitragsmehrerträgen – finanziert.

    Im Einzelnen:
    Für 2017 bis 2020 erkennt die Kommission die angemeldeten Erträge aus Rundfunkbeiträgen von 31.367,5 Mio. Euro an. Für 2013 bis 2016 stellt sie Rundfunkbeitragserträge von 31.259,9 Mio. Euro fest. Das sind 467,7 Mio. Euro mehr als im 19. Bericht angenommen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine gestiegene Anzahl an Wohnungen als Folge der hohen Direktanmeldungen. Aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Ist-Zahlen berücksichtigt die Kommission für 2015 gegenüber der Anmeldung um 29,4 Mio. Euro höhere Beitragserträge.

    Bei den Aufwendungen für das Programm werden 16.653,6 Mio. Euro für 2017 bis 2020 anerkannt. Der Programmaufwand macht etwas mehr als 40 Prozent des Gesamtaufwands der Anstalten aus. ARD und ZDF haben einen zusätzlichen Aufwand von 337,5 Mio. Euro für Auftragsproduktionen angemeldet. Dieser Mehrbedarf wird mit „ausgewogenen Vertragsbedingungen und einer fairen Aufteilung der Verwertungsrechte im Bereich Film- und Fernsehproduktionen“ (ARD) zugunsten der Produzenten begründet. Nach Überprüfung der von den Anstalten vorgelegten Schätzungen und Rücksprache mit Produzenten erkennt die Kommission hiervon 253,1 Mio. Euro an.

    Unveränderte Bedeutung für den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat die betriebliche Altersversorgung. Der für 2017 bis 2020 anerkannte Aufwand beläuft sich auf netto 2.115,0 Mio. Euro (ARD 1.723,6 Mio. Euro, ZDF 341,6 Mio. Euro, Deutschlandradio 49,8 Mio. Euro). Die Kommission hält es für notwendig, den für die Altersversorgung zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent über 2016 hinaus fortzuführen. Sie würdigt die Bemühungen der Anstalten, die Kosten der Altersversorgung zu begrenzen. Bisherige Versorgungstarifverträge wurden gekündigt und sollen durch wirtschaftlichere Modelle ersetzt werden. Mit den Gewerkschaften finden gegenwärtig auch Verhandlungen über die Begrenzung des Zuwachses der laufenden Renten statt.

    Für die Personalkosten ohne Altersversorgung erkennt die Kommission eine um 206,4 Mio. Euro gekürzte Summe von 8.742,3 Mio. Euro an. Bei ARD und ZDF soll der Personalbestand auch in der Periode 2017 bis 2020 reduziert werden, um beschlossene Konsolidierungskonzepte umzusetzen.

    Die Kommission erkennt für das Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk (DAB+) bei der ARD einen Bedarf von 89,4 Mio. Euro und beim Deutschlandradio von 63,6 Mio. Euro an. Bei der ARD wurde die Anmeldung um 33,3 Mio. Euro, beim Deutschlandradio um 10,1 Mio. Euro gekürzt. Die Kommission stellt fest, dass es nicht wirtschaftlich ist, zwei Verbreitungswege für den Hörfunk über die von ARD und Deutschlandradio geplante Zeitdauer parallel zu betreiben. Der Umstieg auf das im Vergleich zu UKW kostengünstigere Digitalradio kann nicht gelingen, wenn es nicht zu klaren Festlegungen von Bund und Ländern zu DAB+ kommt und ein realistischer Abschaltzeitpunkt für UKW beschlossen wird.

    Die Kommission nimmt einen Wirtschaftlichkeitsabschlag von insgesamt 21,1 Mio. Euro vor. Unwirtschaftliches Handeln wurde z.B. bei den Produktionsbetrieben festgestellt. Erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven ergeben sich aus einer Sonderuntersuchung der Kommission zur IT-Landschaft der Anstalten. ARD, ZDF und Deutschlandradio sind angehalten, in den kommenden Jahren notwendige strukturelle Veränderungen im IT-Bereich einzuleiten.

    Die finanziellen Folgen der vom nordrhein-westfälischen Landtag im Januar 2016 beschlossenen Reduzierung der Hörfunkwerbung beim WDR werden im 20. Bericht nicht berücksichtigt. Zum einen soll das Finanzbedarfsermittlungsverfahren frei von medienpolitischen Einflüssen bleiben, weshalb diesbezügliche Entscheidungen vor Beginn des jeweiligen Prüfverfahrens getroffen sein müssen. Zum anderen konnten die von der ARD vorgelegten Zahlen im Verfahren nicht mehr auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden.

  5. #124
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    BR sieht mögliche Senkung des Rundfunkbeitrags kritisch

    Der Vorschlag zur Senkung des Rundfunkbeitrags stößt beim Bayerischen Rundfunk (BR) auf Unmut. „In der Konsequenz bedeutet dies, dass der BR so viel sparen muss wie kein anderer Sender“, erklärte der BR-Verwaltungsdirektor Albrecht Frenzel am 15. April in München. „Zugleich sind wir die Anstalt, die am wenigsten von der Einführung des Rundfunkbeitrags profitiert und damit proportional die geringsten Mehrerträge hat.“

    Die Zahl der „Schwarzseher“ sei in Bayern schon immer gering gewesen, sagte Frenzel. Der BR habe daher „sein Teilnehmerpotenzial bereits vor der Umstellung weitgehend ausgeschöpft“.

    Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Wegen eines Überschusses von einer halben Milliarde Euro hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Beitragssenkung ab 2017 von 17,50 Euro auf 17,20 Euro im Monat vorgeschlagen. „Damit erhält der BR nicht einmal den Ausgleich für die prognostizierte Inflation, von der medienspezifischen Teuerung ganz zu schweigen“, kritisierte Frenzel.

  6. #125
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    ARD gegen Senkung des Rundfunkbeitrags

    Die ARD hält die von der Finanzkommission KEF empfohlene Senkung des Rundfunkbeitrags für den falschen Weg. „Wir haben klar gegen eine Senkung plädiert“, sagte die ARD-Vorsitzende und MDR-Intendatin Karola Wille am Mittwoch, den 20. April in Potsdam. „Wir haben in unserer Stellungnahme gegenüber den Ländern zwei Dinge deutlich gemacht: Zum Einen, dass in der Empfehlung der KEF noch ein paar Risiken drinstecken, beispielsweise nicht berücksichtigte Ertragsausfälle“, sagte Wille. „Und man hätte natürlich die Möglichkeit, wenn man jetzt erneut wie in den vergangenen Jahren eine Rücklage bildet, sie dann für den Finanzbedarf ab 2021 heranziehen zu können.“

    Nach dem Vorschlag der Expertenkommission KEF soll der monatliche Rundfunkbeitrag wegen eines Überschusses von mehr als einer halben Milliarde Euro ab dem Jahr 2017 um 30 Cent auf 17,20 Euro im Monat sinken. Die Entscheidung darüber liegt bei den Ländern. Nach Ansicht der KEF könnte der pro Haushalt erhobene Beitrag danach ab 2021 auf bis zu 19,40 Euro steigen.

  7. #126
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    Junge Liberale wollen Rundfunkbeitrag abschaffen

    Nachdem der letzte Woche veröffentliche 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wieder einmal die Frage nach der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags aufgeworfen hat, wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk zeitgleich auch in seinen Grundfesten in Frage gestellt. So wollen die Jungen Liberalen das System grundlegend reformieren. Ein entsprechender Antrag soll auf dem am Wochenende anstehenden Bundesparteitag der FDP durchgewunken werden.

    Laut dem Onlineportal "Meedia" soll der Antrag die Abschaffung des Rundfunkbeitrags vorsehen, stattdessen soll ein steuerfinanziertes System geschaffen werden. "Wir wollen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr über Beiträge und Gebühren finanziert, sondern ausschließlich über den Bundeshaushalt", erklärt Phil Hackmann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen gegenüber "Meedia".

    Auch die beiden Rundfunkanstalten nimmt die FDP bei ihren Plänen ins Visier. So soll die ARD deutlich entschlackt, das ZDF privatisiert werden. Von den öffentlich-rechtlichen Sendern sollen nur noch Phoenix, Deutschlandradio, die Deutsche Welle sowie Arte und 3sat unter dem Dach der ARD fungieren, die anderen ARD-Programme sowie das ZDF sollen in private Hände gegeben werden.

    Werbung soll den reformierten öffentlich-rechtlichen Programmen nach FDP-Vorstellung untersagt sein. Gleichzeitig soll die Staatsferne trotz des Finanzierungsmodells aus Steuern gewahrt bleiben, wie aus dem "Meedia" vorliegenden Antrag hervorgeht. So soll die KEF auch weiterhin die Zuständigkeit für die Bewertung des Finanzbedarfs übernehmen, auch der Rundfunkrat soll seine bisherige Arbeit als Kontrollgremium der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt fortsetzen, gleichzeitig soll der Anteil der Staatsvertreter darin auf ein Viertel reduziert werden.

    Ziel des Reformvorhabens der Jungen Liberalen ist dabei die Qualitätssteigerung sowie die Kostensenkung. "Um dem staatlichen Grundversorgungsauftrag gerecht zu werden, braucht es nicht über 85 öffentliche Radio- und TV-Sender", heißt es laut "Meedia". Ihren Reformvorschlag wollen die Jungen Liberalen am Wochenende auf dem Bundesparteitag der FDP in Berlin einbringen. Sollte er dort durchkommen, soll die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Thema des 2017 anstehenden Bundestagswahlkampfs gemacht werden.

    Die Reform des öffentlich-rechtlichen Systems hat sich die FDP dabei schon mehrfach vorgenommen. Die Privatisierung des ZDF war dabei auch schon Thema. Auch über den Austritt Bayerns und damit des Bayerischen Rundfunks aus dem von allen Bundesländern unterzeichneten Rundfunkstaatsvertrag war bereits diskutiert worden.

  8. #127
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    ARD und ZDF warnen vor niedrigerem Rundfunkbeitrag

    17,50 pro Monat muss in Deutschland jeder Haushalt für das öffentlich-rechtliche TV- und Radioprogramm zahlen. Im letzten Jahr wurde die Gebühr erstmals in ihrer Geschichte gesenkt. Nun will die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Beitragszahler weiter entlasten und hat in ihrem im April vorgelegten 20. Bericht eine zweite Runde zur Senkung des Rundfunkbeitrags empfohlen, sodass ab 2017 nur noch 17,20 Euro monatlich zu entrichten sind. Bei denen, die mit dem Rundfunkbeitrag finanziert werden, stößt dies jedoch nicht auf Zustimmung. Sie haben ihrem Unmut nun in einem offenen Brief öffentlich zum Ausdruck gebracht.

    In dem Brief wenden sich die Personalratsvorsitzenden von ARD, ZDF und Deutschlandradio an die Politik, die letztendlich darüber entscheidet, ob sie die KEF-Empfehlung umsetzt. Die Öffentlich-Rechtlichen appellieren dabei an die Ministerpräsidenten der Länder, den Rundfunkbeitrag nicht nochmals abzusenken und bemängeln die unzureichende Anerkennung ihrer eingeleiteten Sparbemühungen. Ihrer Meinung nach würde ein geringerer Rundfunkbeitrag den Zuschauern und Zuhörern keine nennenswerte Entlastung bringen, während sich der Kostendruck für die Sender weiter verschärfen würde. Sie sehen darin sogar die Programmqualität gefährdet.

    Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 haben ARD, ZDF und Deutschlandradio zusammen einen Bedarf von 38,5 Milliarden Euro angerechnet, bis auf eine Milliarde, die ihnen die KEF gestrichen hat, wurde diese Summe genehmigt. Ferner erhalten sie nun Zugriff auf die 1,6 Milliarden Euro, die an Mehreinnahmen aus der 2013 eingeführten Haushaltsabgabe hervorgingen und die bisher auf Sperrkonten lagen. Mehreinnahmen, die sie auch in den nächsten Beitragsperiode anhäufen werden: Laut KEF 542 Millionen Euro.

    Die Entscheidung, wie mit dem Rundfunkbeitrag zukünftig verfahren wird, liegt bei den Ministerpräsidenten der Länder, die sich bisher immer für eine Beitragsstabilität ausgesprochen haben. Zumal der von der KEF empfohlenen Senkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent danach wahrscheinlich eine kräftige Erhöhung folgen wird. 19,40 pro Monat müssten demnach ab 2021 pro Haushalt und Monat fällig werden.

    Einen Gesamtfinanzbedarf von 38,5 Milliarden Euro haben die Sender für die Jahre 2017 bis 2020 angemeldet, davon hat die KEF nur eine Milliarde abgezogen. Die Sender dürfen zudem die bislang auf einem Sperrkonto liegenden 1,6 Milliarden Euro, die der Rundfunkbeitrag seit 2013 an Mehreinnahmen gebracht hat, konsumieren. Und sie erzielen, wie die KEF vorgerechnet hat, in den nächsten vier Jahren obendrauf noch einen Überschuss von 542 Millionen Euro.

  9. #128
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    Streit um Rundfunkbeitrag geht vors Bundesverfassungsgericht

    Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Seine Kanzlei werde Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena. Sie vertritt mehrere Mandanten, die gegen den Beitrag geklagt hatten, den sie als „Zwangsabgabe“ betrachten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte im März, das seit 2013 geltende Beitragsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung. Derzeit müssen auch diejenigen den Beitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat bezahlen, die gar kein Fernseh- oder Radiogerät besitzen.

    Noch liege ihm die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte Giller der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, die Verfassungsbeschwerde bereits im Juni einreichen zu können. Eine Entscheidung in Karlsruhe sei nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten. „Das braucht erfahrungsgemäß seine Zeit“, sagte Giller. „Wir denken, dass das erst im Frühjahr 2017 sein wird.“

  10. #129
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    Entscheidung über Rundfunkbeitrag fällt wohl erst im Oktober

    Die Regierungschefs werden aller Voraussicht nach erst im Oktober darüber entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag leicht gesenkt wird oder nicht. Eigentlich war für diesen Donnerstag, den 16. Juni bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin eine Entscheidung geplant, doch es gibt noch Gesprächsbedarf. Deshalb werden die Regierungschefs wohl am Mittwochabend in ihrem traditionellen Kamingespräch darüber beraten, aber die Entscheidung vertagen, hieß es am Montag, den 13. Juni aus Mainzer Regierungskreisen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte zuerst über eine mögliche Vertagung berichtet.

    Die Expertenkommission KEF schlägt vor, den Beitrag wegen eines Einnahmenüberschusses von über einer halben Milliarde Euro ab nächsten Jahr von 17,50 Euro auf 17,20 Euro im Monat zu senken. Sie warnt aber zugleich davor, dass er wegen steigender Kosten in fünf Jahren schon wieder steigen muss. Deshalb sehen mehrere Länder eine Senkung skeptisch.

  11. #130
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    Zahl der Mahnverfahren steigt

    Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio musste 2015 wegen ausstehender Rundfunkbeiträge deutlich aktiver werden als noch 2014. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, den der GEZ-Nachfolger am Dienstag in Köln veröffentlichte. Die Zahl der Mahnmaßnahmen - von Zahlungserinnerungen bis zu Vollstreckungsersuchen - stieg um rund 20 Prozent auf 25,4 Millionen. Die Einnahmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender gingen hingegen im vergangenen Jahr leicht zurück - erstmals seit der Umstellung des Finanzierungssystems 2013.

    "Der wesentliche Anstieg der Mahnmaßnahmen hat vor allem mit den Direktanmeldungen zu tun", sagte der Geschäftsführer des Beitragsservices, Stefan Wolf. Dabei handelt es sich um potenzielle Zahler, die der GEZ-Nachfolger in den vergangenen Jahren am Ende selbst angemeldet hat, da sie zuvor gar nicht oder nicht ausreichend auf seine Schreiben reagiert hatten. "Die Forderungen aus der Direktanmeldung treffen ein Klientel, das sich oft recht zögerlich verhält. Man reagiert nicht, man lässt es mal drauf ankommen, am Ende zahlt man vielleicht doch", sagte Wolf.

    Insgesamt befanden sich Ende 2015 fast 11 Prozent der Beitragskonten in einem Mahnverfahren. Die Quote variiert in den Sendegebieten. Sind es beim Bayerischen Rundfunk (BR) 8,77 Prozent, sind in Bremen bei Radio Bremen 13,09 Prozent betroffen. "Aber wir sehen da keine Massenbewegungen", sagte Wolf. Es gebe unterschiedliche Gründe, warum Menschen nicht zahlten - etwa, weil sie es einfach mal vergessen oder das Geld gerade nicht haben. "Das mit reiner Zahlungsunwilligkeit zu verbinden, springt zu kurz."

    Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt berechnet. Zuvor war das Kriterium, ob man ein Radio oder einen Fernseher besaß - heute lassen sich Rundfunksendungen aber auch am Computer oder am Smartphone verfolgen. Die Umstellung führte zunächst zu deutlich mehr Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag. Viele, die zuvor nicht gezahlt hatten, wurden nun vom System erfasst. 2013 wurden dem Beitragsservice die Daten der Einwohnermeldeämter übermittelt. 2018 soll es erneut einen solchen Meldedatenabgleich geben.

    Als Reaktion auf die Mehrerträge war der Rundfunkbeitrag zum 1. April 2015 um 48 Cent auf 17,50 Euro pro Monat gesunken. Unter anderem deshalb gingen die Einnahmen für das Gesamtjahr leicht auf rund 8,131 Milliarden Euro zurück - eine Verringerung um 193 Millionen Euro. "Wir planen mit keinem weiteren Ertragsanstieg mehr. Da Beitragsvolumen hat sein Maximum in diesem Modell erreicht", sagte Wolf.

    Ob der Beitrag wegen des zurückliegenden Einnahmeüberschusses abermals sinkt, werden die Regierungschefs der Länder aller Voraussicht nach erst im Oktober entscheiden. Die Expertenkommission KEF schlägt vor, ihn abzusenken, warnt aber gleichzeitig, dass er ab 2021 wegen höherer Kosten bei den Sendern schon wieder steigen müsse.

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