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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #161
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    Neues Reformmodell für den Rundfunkbeitrag

    Die bereits monatelange Diskussion um den Rundfunkbeitrag ist um ein weiteres Kapitel reicher. Zumindest wenn es nach Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Thüringen und Sachsen ginge, sollte das Modell für ARD und ZDF angepasst werden. Wie der Fachdienst "Medienkorrespondenz" berichtet, haben die betreffenden Bundesländer jetzt konkrete Vorschläge für die Öffentlich-Rechtlichen vorgelegt.

    Die sechs Parteien haben sich demnach auf einen Reformplan für ARD, ZDF und Deutschlandradio verständigt. Das entwickelte Gesamtkonzept spricht nicht nur den Rundfunkanstalten mehr Verantwortung zu, es stellt auf der anderen Seite auch ihre inhaltliche Arbeit auf den Prüfstand.

    Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe könnte der Rundfunkbeitrag in diesem Zuge bereits 2019 "indexiert" werden. Das heißt, dieser würde in Abständen von zwei Jahren auf Basis der jährlichen Inflationsrate steigen. Als Ausgangswert soll dabei jedoch nicht die aktuelle Beitragshöhe von monatlich 17,50 Euro, sondern ein Wert 17,20 Euro als Maßstab fungieren. In der Folge würde diese Praxis dazu führen, dass Anfang 2021 eine Anhebung auf vermutlich 17,86 Euro anstehen würde. Für die Länder bedeutete diese Regelung, dass sie nicht mehr alle vier Jahre die Höhe des Rundfunkbeitrags beschließen müssten.

    Dadurch würde sich auch die Rolle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ändern. So hätte sie nicht mehr wie bisher die Aufgabe, den angemeldeten Finanzbedarf der Sender zu prüfen und Vorschläge zur Höhe des Rundfunkbeitrags zu machen, sondern könnte stattdessen ein Gremium werden, das kontrolliert, ob die Anstalten wirtschaftlich mit den Beitragsgeldern umgehen und ob sie ihren Auftrag erfüllen.

    Darüber hinaus wollen die sechs Bundesländer den Auftrag von ARD, ZDF und Co. verändern. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen sich stärker fokussieren. Wenn es nach Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Thüringen und Sachsen geht, wären das die Bereiche Information, Kultur und Bildung. Unterhaltung würde in diesem Modell wieder mehr in den Hintergrund rücken.

    Weniger Unterhaltung, mehr Information
    Zum anderen sollen die Sender künftig zum Teil selbst entscheiden, welche TV- und Radioprogramme sie betreiben. Mehr Freiheiten bei ihrer Budgetverwendung sollen laut "Medienkorrespondenz" der Schlüssel dazu sein. Spartenprogramme wie ZDFneo, One, Kika, Tagesschau24, Phoenix oder ZDFinfo könnten dabei gestrichen oder zusammengelegt werden. Für die Hauptkanäle wie Das Erste, die Dritten, das ZDF und Arte würde das natürlich nicht gelten. Wollen die Sender bei ihren Spartenprogrammen etwas ändern, müssen sie erst einen Drei-Stufen-Test absolvieren, der bisher nur für Online-Angebote gilt.

    In wie weit ein Modellwechsel für den Rundfunkbeitrag, wie ihn sich die sechs Bundesländer wünschen, umsetzbar ist, wird voraussichtlich am 13. Juni auf der nächsten Sitzung der Rundfunkkommission der Länder diskutiert. Ende Januar hatten sich die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen, um den Auftrag von ARD und ZDF zu ändern. Sachsen folgte und Thüringen ist noch ganz frisch im Bunde.

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  3. #162
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    Rund 3,5 Millionen Menschen bekommen Post wegen des Rundfunkbeitrags

    Rund 3,5 Millionen Menschen können mit Post wegen möglicherweise fälligen Rundfunkbeiträgen rechnen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - Nachfolger der Gebühreneinzugszentrale GEZ - veröffentlichte die Zahl am Donnerstag in Köln als erste Prognose im Zuge seines laufenden Abgleichs mit Daten der Einwohnermeldeämter. Mit ihrer Hilfe lassen sich Menschen identifizieren, die dem Beitragsservice bislang unbekannt sind - und die aktuell womöglich zu Unrecht keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Der Nachfolger der GEZ verschickt nun rund 3,5 Millionen Schreiben, um den Status der bislang unbehelligten Personen zu klären. Wer Post bekommt, sollte reagieren - ansonsten wird er automatisch angemeldet.

    Das ist auch noch rückwirkend bis zum 1. Januar 2016 möglich.

    Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice, geht allerdings nicht von immensen Mehrerträgen für die öffentlich-rechtlichen Sender aus. „Wenn überhaupt“ erwarte er eine zusätzliche Zahl an Beitragskonten in einem „extrem niedrigen sechsstelligen Bereich“, sagte er. „Wir gehen davon aus, dass dieser blinde Fleck relativ klein ist.“

    Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben. Zuvor ging es danach, ob man ein Radio oder einen Fernseher besaß. Das neue System führte zwar zunächst zu deutlichen Mehrerträgen, aber auch zu gewissen Problemen für den Beitragsservice - etwa, wenn eine Wohngemeinschaft aufgelöst wird. Der Beitragsservice kann zwar nachvollziehen, wenn ein bisheriger Beitragszahler wegzieht. Er weiß aber nicht, wer in der Wohnung bleibt und ob derjenige nun beitragspflichtig ist.

    Um das herauszufinden, liefern die Einwohnermeldeämter seit Mai Daten an den GEZ-Nachfolger. Das ganze Verfahren soll Anfang 2019 abgeschlossen werden.
    Im vergangenen Jahr blieben die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender nahezu stabil. Sie betrugen 7,974 Milliarden Euro - das war ein Minus von 0,05 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt.

    „Wenn man den Vergleich zur vorherigen Beitragsperiode 2013 bis 2016 zieht, haben sich tatsächlich alle Fantasien in Luft aufgelöst, dass wir signifikant über acht Milliarden Rundfunkbeitragserträgen liegen können“, sagte Geschäftsführer Wolf. Auch für 2018 bis 2020 seien keine Ausreißer zu erwarten.

    Von den Beitragskonten befanden sich Ende 2017 rund 4,25 Millionen in einem sogenannten Mahnverfahren, das waren 6,8 Prozent weniger als 2016. Den Rückgang führt der Beitragsservice vor allem darauf zurück, dass bei vielen Altfällen schlussendlich geklärt werden konnte, ob sie beitragspflichtig sind.

    Das Bundesverfassungsgericht will nun am 18. Juli ein Urteil zum Rundfunkbeitrag verkünden. Die Kläger finden das System ungerecht für Privatleute, die keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen. Beim Beitragsservice will man die genaue Entscheidung abwarten. „Für uns ist es noch kein Grund, in Hektik oder Panik zu verfallen“, sagte Geschäftsführer Wolf.

  4. #163
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    Phoenix überträgt Urteilsverkündung über „Rundfunkbeitrag“ live

    Wenn das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, den 18. Juli über den Rundfunkbeitrag urteilt, ist phoenix vor Ort. Der öffentlich-rechtliche Sender überträgt die Urteilsverkündung ab 9.45 Uhr live aus Karlsruhe. ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl ist vor Ort und beobachtet das Geschehen. Das Gericht hat darüber zu entscheiden, ob Privatleute, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen, trotzdem den Beitrag zahlen müssen.

    Bis Ende 2012 bemaß sich die Abgabe unter anderem nach der Anzahl der Fernseher und Radios in einem Haushalt, damals sprach man noch von Rundfunkgebühr. Seit 2013 aber werden in jedem Haushalt 17,50 Euro monatlich erhoben. Unter anderem dagegen haben drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt Beschwerde eingelegt. Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Gebühr, sondern um eine Steuer, die die Länder wegen fehlender Kompetenz nicht erheben dürften. Die Beschwerdeführer sehen zudem den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und halten die Erhebung des Beitrages unabhängig von der Anzahl von Radios, Fernsehern oder auch Computern für verfassungswidrig. Insgesamt geht es um acht Milliarden Euro an Einnahmen im Jahr, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aktuell zufließen.

  5. #164
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    Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag rechtens - Beanstandung im Detail

    Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch, den 18. Juli 2018 verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

    Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

    Privatleute zahlen im Moment 17,50 Euro im Monat. Seit 2013 wird dieser Rundfunkbeitrag je Wohnung erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Die Kläger finden das neue System ungerecht, zum Beispiel weil ein Single unterm Strich stärker belastet wird als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebt.

    Die alte Rundfunkgebühr hatte sich danach bemessen, wie viele Geräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen.

    Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen.

  6. #165
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    Länder für Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung

    Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Befreiung des Rundfunkbeitrags bei einer Zweitwohnung rechnen die Länder mit einer Menge unterschiedlicher Fälle. „Es wird eine Einzelfallprüfung erfolgen müssen. Wie viele Wohnungen das betreffen kann, können wir heute noch nicht abschätzen“, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Wir müssen prüfen, was mit Ferienwohnungen oder Datschen passiert oder mit Wohnungen, die Eltern zum Beispiel für ihre studierenden Kinder mieten. Hier sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Konstellationen denkbar.“

    Das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat am 18. Juli grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit Zweitwohnung müssen aber nicht mehr den doppelten Beitrag zahlen. Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Der Gesetzgeber muss bis spätestens Ende Juni 2020 nachbessern.

    Die Neuregelung muss nach Ansicht der Länder im Kern zwei Ergänzungen enthalten. „Einmal, dass auf Antrag eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung möglich ist“, sagte Raab. „Zum Zweiten aber auch, dass dafür ein Nachweis über die Entrichtung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung erbracht werden muss.“ Das werde nicht alle Inhaber einer Zweitwohnung betreffen.

    Die Staatssekretärin wies darauf hin, dass schon jetzt in bestimmten Fällen eine Befreiung möglich ist. „Wer gerade in einem laufenden Verfahren zum Rundfunkbeitrag ist, kann nach den Ausführungen des Gerichts auf Antrag auch rückwirkend vom Beitrag befreit werden.“

  7. #166
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    Schon 800 000 Menschen haben Post vom Beitragsservice bekommen

    Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat in diesem Sommer bereits rund 800 000 Menschen angeschrieben, um zu klären, ob sie beitragspflichtig sind. Das teilte die Einrichtung in Köln am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Bei den Angeschriebenen kann es sich um Personen handeln, die vergessen haben, ihre Wohnung zum Rundfunkbeitrag anzumelden, bei einer Meldebehörde mit einer nicht mehr existierenden Wohnung gemeldet sind oder die es versäumt haben, dem Beitragsservice ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Derzeit gleicht der Beitragsservice seinen Datenbestand mit dem der Einwohnermeldeämter ab, um Hinweise darauf zu finden, wer beitragspflichtig ist, aber keinen Beitrag zahlt.

    Die Meldebehörden haben ihre Daten mit Stand vom 6. Mai dieses Jahres inzwischen fast komplett an den Beitragsservice geschickt. Drei Monate nach dem Start der Datenübermittlung stehe nur noch eine Rückmeldung aus. Der Abgleich der Daten könne aber noch einige Monate dauern, so der Sprecher des Beitragsservice, Christian Greuel. Die übrigen der voraussichtlich rund 3,5 Millionen Klärungsschreiben will der Beitragsservice bis Anfang 2019 verschicken.

    Angaben dazu, in wie vielen Fällen bereits geklärt wurde, ob die Adressaten Beitrag zahlen müssen, macht der Beitragsservice noch nicht. Eine erste Prognose zum Erfolg des Meldedatenabgleichs ist für Frühjahr 2019 angekündigt. Mit den abschließenden Ergebnissen des Meldedatenabgleichs rechnet der Beitragsservice erst für 2022.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte Juli hat auf den aktuellen Meldedatenabgleich keine Auswirkungen. Die Klärungsschreiben sollen wie zuvor geplant verschickt werden. Das Gericht hatte entschieden, dass Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen beim Rundfunkbeitrag nur einmal zur Kasse gebeten werden dürfen (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Als eine Folge davon müssen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber und ab dem 18. Juli diejenigen auf Antrag keinen Rundfunkbeitrag für ihre Zweitwohnung zahlen, die bereits für ihre Erstwohnung zahlen.

    Der Beitragsservice arbeitet nach eigenen Angaben derzeit daran, einen Antrag zur Freistellung von Zweitwohnungen zur Verfügung zu stellen. Unabhängig vom Zeitpunkt des Antrags werde eine Freistellung rückwirkend zum 18. Juli erfolgen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien. Für die Zeit davor sei eine Freistellung außerdem für die Besitzer von Zweitwohnungen möglich, die in dieser Sache Widerspruch oder Klage eingereicht haben, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind.

  8. #167
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    Befreiung von Rundfunkbeitrag für Nebenwohnung kann beantragt werden

    Für den Zweitwohnsitz muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Betroffene können die Befreiung jetzt beantragen: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ein Antragsformular auf seiner Website (www.rundfunkbeitrag.de) zur Verfügung gestellt. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular auch zusenden lassen.

    Das ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder Fax an den Beitragsservice geschickt werden.

    Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung nötig, aus der die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen. Die Hauptwohnung wie auch die Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein. Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst.

    Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist die Befreiung grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli möglich. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

  9. #168
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    ZDF: Bisher rund 150.000 Anträge auf Befreiung des Rundfunkbeitrags

    Seit dem Sommer haben rund 150.000 Haushalte in Deutschland einen Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung gestellt. Das berichtete ZDF-Intendant Thomas Bellut am 5. Oktober in Mainz. Die Schätzung, wie viele Zweitwohnungen es gibt, liege bei 600 000 bis deutlich höher.

    „Das muss jetzt in sorgfältigen Untersuchungen geklärt werden. Am Ende muss eine Regelung her - und die ist gerade in Arbeit.“ Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Wer eine Zweitwohnung hat, muss aber nicht mehr den doppelten Beitrag zahlen. Eine Regelung muss bis Ende Juni 2020 her.

  10. #169
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    ARD begrüßt Urteil des EuGH

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13.12.2018 die Europarechtskonformität des Rundfunkbeitrags in Deutschland bestätigt (C 492/17 u.a.). Ein Einzelrichter am Landgericht Tübingen hatte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens mehrere Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit europarechtlichen Regelungen vorgelegt. Unter anderem hatte der Richter gefragt, ob mit der Einführung des Rundfunkbeitrags die wesentliche Änderung einer bestehenden Beihilfe verbunden sei, die der Zustimmung der Europäischen Kommission bedurft hätte.

    Der EuGH hat die Vorlagefragen des Landgerichts Tübingen bereits in weiten Teilen für unzulässig erklärt und darüber hinaus festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag keine Neubeihilfe darstellt und deshalb auch nicht von der EU-Kommission genehmigt werden musste.

    Darüber hinaus stellt der EuGH fest, dass auch die Befugnis der Rundfunkanstalten, zur Durchsetzung geltenden Rechts rückständige Rundfunkbeiträge zu vollstrecken, inhärenter Bestandteil der bestehenden und von der Kommission bereits 2007 genehmigten Beihilfe sei.

    Nach dem eindeutigen Urteil des EuGH steht für den ARD-Vorsitzenden, Ulrich Wilhelm, nunmehr abschließend fest, dass der Rundfunkbeitrag auch mit europäischem Recht vereinbar ist: "Klarer hätte die Entscheidung des EuGH nicht ausfallen können. Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit." SWR-Justitiar, Hermann Eicher, der federführend für die ARD alle juristischen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag betreut, sieht die Reform der Rundfunkfinanzierung damit auch in der juristischen Nachbearbeitung auf der Zielgeraden: "Der Rundfunkbeitrag hat nun auch die europarechtliche Hürde eindrucksvoll genommen und man kann dem Einzelrichter am LG Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun für Klarheit gesorgt hat", so der SWR-Justitiar.

    Bereits im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlich überprüft und festgestellt, dass das 2013 eingeführte Modell der Rundfunkfinanzierung grundsätzlich mit der Verfassung in Einklang steht. Ferner hatte das Gericht hervorgehoben, dass die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter nicht ab- sondern sogar zunimmt.

  11. #170
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    Höherer Rundfunkbeitrag für ZDF-Intendant Bellut "notwendig"

    "Ohne eine Beitragsanpassung ist das Qualitätsniveau auf keinen Fall zu halten", sagte Bellut im Interview der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Haushalt und Monat ist bis 2020 festgelegt.

    Tatsächlich sind es nach Ansicht des Intendanten mehr: "Weil wir aber aktuell die Rücklage einsetzen dürfen, die nach der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag entstanden war, beträgt der Beitrag nach unserer Berechnung real bereits 18,35 Euro", sagte Bellut.

    Mehrere Länder wollen den Beitrag künftig an die Entwicklung der Inflationsrate koppeln. Bellut sagte, ob es künftig ein entsprechendes Index-Modell geben werde, sei eine Entscheidung der Länder. "Wir sind offen und gesprächsbereit."

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