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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #21
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    Scharfe Kritik an Haushaltsabgabe von ARD/ZDF - Klage von Sixt droht

    Die geplante Haushaltsabgabe für ARD und ZDF ab dem Jahr 2013hat erneut scharfe Kritik auf Unternehmensseite hervorgerufen. Erich Sixt, Mehrheitsgesellschafter des größten deutschen Autovermieters, befürchtet zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft von 950 Millionen Euro.

    "Durch die Gebührenreform werden ARD und ZDF jährlich geschätzt rund 9,2 Milliarden Euro kassieren. Das ist glatter Wucher", sagte Sixt dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). "Wir vermieten weltweit in 100 Ländern Fahrzeuge, doch nirgendwo müssen wir für jedes einzelne Leihauto eine Rundfunkgebühr zahlen." Geplant ist, das aktuell gerätebezogene Entgelt auf eine allgemeine Pauschale pro Haushalt umzustellen. Für Unternehmen, Freiberufler und Außendienstmitarbeiter gelten besondere Regelungen.

    Sixt ärgert sich vor allem über die kommende Gebührenerhöhung für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug, denn die Autovermieter tragen mit insgesamt 272.000 Fahrzeugen derzeit schon 4,3 Prozent der gesamten Gebührenlast in Deutschland. Pro Wagen werden laut "Handelsblatt" in drei Jahren 5,99 Euro monatlich berechnet - unabhängig von der Haushaltsgebühr von 17,98 Euro. Bislang sind lediglich 5,76 Euro monatlich fällig. Bei 8,44 Millionen gewerblichen Autos entspricht das Mehreinnahmen von 600 Millionen Euro für ARD und ZDF. Erst vor kurzem hatten auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), vor der neuen Rundfunkgebühr gewarnt.

    "Wir haben den Eindruck, dass die Politik inkompetent ist, die Folgen ihrer Reform zu erfassen. Oder sie möchte sie bewusst verschleiern", sagte Sixt dem "Handelsblatt". Die Gebührenordnung sei "verfassungswidrig". Der 66-Jährige will sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, bis hin zu einer Verfassungsklage, um die neue Rundfunkgebühr zu verhindern. "Wir werden bis zum letzten Blutstropfen gegen diese Art der Wegelagerei kämpfen", sagte der Konzernchef der Zeitung.

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  3. #22
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    Weiter Krach um Rundfunkgebühr - notfalls ARD/ZDF eindampfen

    Sachsen beharrt auch weiter darauf, die Rundfunkgebühr auf jeden Fall auf dem aktuellen Stand zu halten, auch wenn dafür das Angebot von ARD und ZDF abgebaut werden muss.

    "17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Messlatte sicher nicht gerissen wird", sagte der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, dem Fachmagazin "Promedia" (Oktober). Beermann leitet eine Arbeitsgemeinschaft der Länder, die sich mit der Stabilität der Rundfunkbeiträge befasst.

    "Brauchen wir das Erste, das ZDF und die dritten Programme? Gehört die Unterhaltung von Balletten und (Blas-) Orchestern zum Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt?", fragte Beermann. Auch sollte überprüft werden, ob ARD und ZDF jeweils eigene Teams zur Berichterstattung zu Olympischen Spielen schicken müssen. Bereits zuvor war über die Einstellung eines Digitalkanals der Öffentlich-Rechtlichen spekuliert worden, um Geld zu sparen.

    Bei der geplanten Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine geräteunabhängige Abgabe sollte die Gebührenhöhe auf jeden Fall unverändert bleiben: "Wir können die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisieren und verkleinern", sagte Beermann. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen voraussichtlich im Dezember über die Gebührenreform entscheiden, die dann 2013 in Kraft treten könnte.

    Wirtschaftsverbände hatten das neue Modell kritisiert, viele Unternehmen würden dadurch stärker belastet als bisher. Im vergangenen Jahr wurden rund 7,26 Milliarden Euro an Gebühren an die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ausgeschüttet.

  4. #23
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    Keine Rundfunkgebühren für Bafög-Empfänger

    Studierende können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen, wenn sie Bafög beziehen. Dafür müssen sie bei der Gebühreneinzugszentrale GEZ einen Antrag stellen, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Der Bezug von Bafög gilt aber nur dann als Grund für eine Befreiung von den Gebühren, wenn Studenten nicht mehr bei den Eltern wohnen. Dort werden ihnen die Zahlungen nur erlassen, wenn ihr Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz von 287 Euro im Monat liegt. In diesem Fall müssen sie Rundfunkgeräte in ihrem Zimmer im Elternhaus nicht extra anmelden.

  5. #24
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    Datenschützer kritisieren neue Rundfunkfinanzierung

    Die Datenschützer von Bund und Ländern kritisieren die geplante Änderung der Rundfunkfinanzierung, bei der ab 2013 eine Haushaltsabgabe statt einer Geräteabgabe vorgesehen ist. Anlässlich einer Anhörung der Länder zu dem neuen Beitragsmodell erklärte der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil am 11. Oktober in Stuttgart, dass der geplante Systemwechsel nicht wie gehofft zu mehr Datenschutz führe.

    „Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert“, sagte Klingbeil als amtierender Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Der vorgelegte Entwurf des Staatsvertrages für die Rundfunkbeiträge schaffe eine Vielzahl von Datenerhebungsbefugnissen, die man nach dem Modellwechsel eigentlich nicht mehr benötige. So fordern die Datenschützer etwa, auf die Datenerhebung per Adresshandel zu verzichten. Fazit von Klingbeil: Das neue Finanzierungsmodell stelle nur „alten Wein in neuen Schläuchen“ dar.

  6. #25
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    Gebührenreform von ARD und ZDF droht zu scheitern

    Thüringen lässt bei der geplanten Einführung einer Haushaltsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF nach einem Zeitungsbericht die Muskeln spielen.

    Die Landesregierung habe gegen das Modell verfassungsrechtliche Bedenken und berufe sich auf ein 110-seitiges Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Christian Waldhoff, schreibt das "Handelsblatt" in seiner aktuellen Ausgabe. Um die Haushaltsgebühr wie geplant 2013 einzuführen, müssten alle 16 Ministerpräsidenten und alle Landtage zustimmen. Thüringen tritt für eine Rundfunksteuer ein:"Die Steuerfinanzierung erweist sich unter den rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen der Gegenwart als die adäquate und verfassungsrechtlich mögliche Form der Rundfunkfinanzierung", heißt es nach Zeitungsangaben in dem Gutachten.

    Die Landesregierung halte außerdem eine Steuerfinanzierung von ARD und ZDF für sozial gerechter. Die Haushaltsgebühr, die kaum sozial gestaffelt werden kann, sei "strukturell unsozial", schreibt Rechtsexperte Waldhoff dem Medienbericht zufolge. Eine Steuer sei im Gegensatz zur Haushaltsabgabe verfassungsrechtlich unbedenklich. Denn Karlsruhe habe in der Vergangenheit insbesondere die Funktion des Rundfunks in der öffentlichen Meinungsbildung herausgestellt, hieß es.

    Auch Thüringens Medien-Staatssekretär Peter Zimmermann fürchtet demnach die "problematische Nähe des geplanten Wohnungs-/Betriebsstättenbeitrags zu einer Steuer". Er sieht laut "Handelsblatt" zahlreiche Probleme bei der geplanten Haushaltsgebühr, beispielsweise bei der längeren Nichtnutzung einer Wohnung oder Betriebsstätte sowie bei Zweitwohnungen.

    Zuletzt hatte der Autovermieter Sixt eine Verfassungsklagge angekündigt, Widerstand gegen die Haushaltsabgabe kam auch von Spitzenverbänden der Wirtschaft.

  7. #26
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    ARD/ZDF-Rundfunkgebühr: Auch Bauernverband will Änderungen

    Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich für die neue haushaltsbezogene Rundfunkgebühr ab dem Jahr 2013 ausgesprochen, jedoch zusätzliche Gebühren für die Unternehmen für nicht-private PKWs, Ferienwohnungen und Hotelzimmer scharf kritisiert.
    Es sei nicht akzeptabel, wenn durchaus gute Grundsätze zur Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Gebührenerhebung nun offenbar wieder zerredet würden, teilte die Organisation am Montag mit. Eigentlich müsste eine solche Reform dazu führen, die Wirtschaft insgesamt von Rundfunkgebühren freizustellen. Statt dessen diskutieren die Ministerpräsidenten und Rundfunkreferenten der Bundesländer darüber, den Unternehmen zusätzliche Gebühren aufzubürden, monierte der Verband. Das wiederum würde bedeuten, dass "jeder Traktor oder Mähdrescher mit Radio und jedes Fremdenzimmer in der Landwirtschaft einzelgebührenpflichtig gemacht würde", hieß es beim DBV.

    Die Organisation forderte die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, für Verbraucher wie Wirtschaft verwaltungseinfache Pauschalzahlungen festzulegen. Außerdem sei es ein "richtiges Zeichen, die Rundfunkgebühren zumindest für fünf Jahre einzufrieren". Bürger und Unternehmen, die die Vorzüge eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems sähen und mittrügen, legten Wert darauf, dass in der Debatte über die Höhe der Entgelte zunächst einmal darüber gesprochen werde, ob beim derzeitigen Gebührenaufkommen alle Einsparungspotenziale in den Sendern ausgeschöpft würden.

  8. #27
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    Rundfunkgebühr: Länder einig - es gibt Nachbesserungen

    Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich endgültig auf ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk geeinigt. Die Rundfunkgebühr wird demnach ab 2013 von einer auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogenen Abgabe in eine pauschale Abgabe pro Haushalt umgewandelt.

    Der neue Staatsvertrag werde nun den Länderparlamenten zur Anhörung vorgelegt und dann voraussichtlich am 15. Dezember unterzeichnet, sagte Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU) am Donnerstag in Magdeburg auf der Ministerpräsidentenkonferenz. Für "unabdingbar" halten die Regierungschefs Böhmer zufolge, dass der Monatsbeitrag von aktuell 17,98 Euro im Zuge der Reform stabil bleibt.

    Nach massiver Kritik der Wirtschaft besserten die Länder Regelungen für Unternehmen nach Darstellung Böhmers nach. Unklar blieb zunächst allerdings das genaue Ausmaß der Entlastungen.

    "Das Modell ist mittelstandsfreundlich", sagte Böhmer. Zu Beginn der Konferenz sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD): "Wir planen eine sehr verträgliche Lösung für die Wirtschaft." Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder sprach zudem von einer "sehr ausgewogenen Belastungssituation" für private Haushalte.

    Wirtschafts- und Handwerksverbände hatten geklagt, dass der im Juni beschlossene Ursprungsentwurf für den neuen Staatsvertrag für die Unternehmen Mehrbelastungen von bis zu 350 Millionen Euro zur Folge habe. Sie hatten gefordert, das Gebührenvolumen aus der Wirtschaft auf der aktuellen Höhe von etwa 450 Millionen Euro zu deckeln.

    Auch nach dem nun beschlossenen Papier werden die Beiträge für Firmen nach der Zahl der Betriebsstätten und ihrer Mitarbeiter gestaffelt. Dieses System sei zugunsten kleinerer und mittlerer Firmen noch einmal überarbeitet worden, hieß es in einer Erklärung. Demnach müssen 90 Prozent der Betriebe künftig je Filiale ein Drittel der regulären Rundfunkgebühr oder lediglich eine zahlen. Auch für Dienstwagen wird die Abgabe fällig, ein Auto je Betriebsstätte soll aber gebührenfrei bleiben.

    Mit der Rundfunkgebühr wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert. Nach Angaben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhielten ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie die Landesmedienanstalten 2009 auf diese Weise 7,6 Milliarden Euro.

  9. #28
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    ARD und ZDF begrüßen Urteil zu GEZ-Pflicht für Computer

    Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Mittwoch über den Erhalt der GEZ-Gebühr für internetfähige Computer begrüßt.

    "Die Rundfunkanstalten sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die derzeit bestehende gesetzliche Regelung rechtmäßig ist. Der direkte Appell des Gerichts an den Gesetzgeber, die Entwicklung der Rundfunkfinanzierung sorgsam im Auge zu behalten, unterstreicht aber nachdrücklich die Bedeutung der gerade von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Entscheidung für eine Reform ab 2013", sagte der Vorsitzende der ARD, SWR-Intendant Peter Boudgoust.

    "Das Urteil ist eine wichtige klarstellende Grundsatzentscheidung, auch wenn die internetfähigen Geräte für die allermeisten Menschen nicht gesondert gebührenpflichtig sind, sondern schon von der Rundfunkgebühr für ein herkömmliches Fernseh- oder Radiogerät mit erfasst werden", fügte ZDF-Intendant Markus Schächter an.

    Um Streitigkeiten dieser Art künftig aber ganz zu vermeiden, sei es wichtig, dass die von den Ministerpräsidenten geplante Reform der Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt werde. Dann gehe es nicht mehr um die manchmal schwierig zu klärende Frage, ob, welche und wie viele Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, sondern es gelte der einfache Grundsatz, dass jede Wohnung und Betriebsstätte beitragspflichtig wird", so Schächter weiter.

    Vom geplanten Rundfunkbeitrag erhoffen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt ein transparenteres und gerechteres Finanzierungssystem. "Außerdem gehen wir davon aus, dass Vor-Ort-Kontrollen und detaillierte Nachfragen reduziert werden können, weil es eben nicht mehr um das Zählen einzelner Geräte ginge", erklärte Boudgoust.

    Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koenig und Partner aus Münster war in dem Prozess gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und damit der größten ARD-Anstalt in den Ring geklettert. Der Kläger ist Student der Mathematik und wandte sich gegen Rundfunkgebühren für einen Computer mit Internet-Zugang im Zeitraum von Juni bis August 2007.

    Sie hatten argumentiert, dass sie ihre Computer gar nicht zum Rundfunkempfang nutzen. Die obersten Verwaltungsrichter entschieden hingegen, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät sei - unabhängig von der subjektiven Nutzung. Für die Gebührenpflicht komme es nach den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt. Ebenso wenig sei es "erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist", urteilten die Richter.

    Seit 2007 wird diese Radiogebühr auch für Geräte fällig, die per Kabel oder Funk Internetzugang haben. Unter diese "neuartigen Rundfunkgeräte" fallen PCs, Laptops und internetfähige Telefone (Smartphones). Diese Gebühr wird aber nur fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte wie Radio oder TV angemeldet sind.

    Die GEZ führte nach eigenen Angaben 2009 knapp 42 Millionen Teilnehmerkonten mit 39 Millionen Radios, 33 Millionen Fernsehern und 248 000 neuartigen Rundfunkgeräten. Eine Befreiung von den Gebühren ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel aus sozialen Gründen. Derzeit beschäftigt die GEZ, die ihren Sitz in Köln hat, etwa 1.100 Mitarbeiter. Die nicht gerade beliebten Kontrolleure, die Schwarzseher aufspüren sollen ("Schon GEZahlt?"), gehören jedoch nicht dazu. Diese werden von den Landesrundfunkanstalten von Tür zu Tür geschickt und arbeiten zumeist als freie Mitarbeiter auf Honorarbasis.

  10. #29
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    GEZ-Debatte: FDP hat Angst vor einer "Superschnüffelbehörde"

    Bei der Neuordnung der Rundfunkgebühren in Deutschland wird nach Einschätzung der FDP eine "Superschnüffelbehörde" geschaffen. "Die Gebühreneinzugszentrale weiß bald mehr als die Meldebehörden und das Finanzamt", kritisierte der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

    Mit der geplanten Einführung der Haushaltsabgabe würden die Menschen systematisch ausgefragt, meinte der Abgeordnete. "Da geht es darum, ob die Menschen in einem Haushalt auch tatsächlich Tisch und Bett teilen und deshalb nur eine oder mehrere Abgaben zahlen müssen. Jeder Einzelne wird nach den Beziehungen untereinander gefragt werden." Das sei ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre. Müller-Sönksen fordert: "Die Superschnüffelbehörde GEZ gehört komplett abgeschafft."

    ARD und ZDF hatten in einem vor wenigen Wochen vorgelegten Gutachten des ehemaligen Bundesbeauftragten für Datenschutz, Hans Peter Bull, noch klarstellen wollen, dass im Gegensatz zum derzeitigen Gebühreneinzug deutlich weniger Daten über den Einzelnen herangezogen würden. Es gebe einen einmaligen Abgleich mit dem Bestand der Melderegister, es werde kein bundesweites Melderegister eingeführt, die Daten dienten nur der Erhebung der Gebühren.

    Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am 21. Oktober auf ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. Danach wird von 2013 an die Rundfunkgebühr von einer auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogenen Abgabe in eine pauschale Abgabe pro Haushalt umgewandelt. Der Monatsbeitrag von derzeit 17,98 Euro soll aber zunächst stabil bleibt. ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhalten rund 7,6 Milliarden Euro Gebühren im Jahr.

    Müller-Sönksen erwartet nach der Reform einen deutlichen Anstieg des Aufkommens um mindestens eine Milliarde Euro. Diese Schätzung ist allerdings umstritten. Der Abgeordnete folgert aber daraus, dass die so genannte Betriebsstättenabgabe für die Wirtschaft ganz gestrichen werden sollte. Nach seinen Angaben tragen die Unternehmen heutzutage 430 Millionen Euro zum Gesamtaufkommen bei. Nach der Neuordnung werde sich dieser Betrag wenigstens verdoppeln, wie es auch alle großen Wirtschaftsverbände prognostizierten.

    Aus Sicht von Müller-Sönksen führt die Betriebsstättenabgabe zu einer Mehrfachbelastung. "Ich selbst zahle als Mensch, Anwalt und FDP-Abgeordneter mehrfach Gebühren", meinte er. "Jeder soll aber nur einmal zahlen. Da schon die gesamte Bevölkerung katastermässig im Haushalt zur Kasse gebeten wird, kann man auf die weitere Abgabe am Arbeitsplatz verzichten."

    Der Parlamentarier plädiert für eine personenbezogene Medienabgabe, die jeder Erwachsene ab einem bestimmten Einkommen zahlen soll. Als Richtgröße nannte er zehn Euro im Monat.

  11. #30
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    Weiter Streit um GEZ-Befugnisse

    Eigentlich sollte mit dem neuen Rundfunkgebührenmodell alles einfacher und gerechter werden. Doch an den Befugnissen der Gebühreneinzugszentrale GEZ scheiden sich die Geister. Reden die Beteiligten aneinander vorbei?

    Beim ZDF auf dem Mainzer Lerchenberg versteht man die Aufregung über das neue Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. Einstimmig haben die Ministerpräsidenten den Umstieg auf eine Haushaltsabgabe ab 2013 beschlossen. Das neue Verfahren gilt als einfacher und gerechter als die bisherige gerätebezogene Gebühr. Dennoch gibt es hartnäckige Kritik von Datenschützern. Sie bemängeln, die Gebühreneinzugszentrale GEZ habe zu viele Eingriffsmöglichkeiten in die Rechte der Menschen.

    Zwar kommt der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Hans Peter Bull, in einem Gutachten für ARD und ZDF zu dem Ergebnis, dass künftig deutlich weniger Daten über den Einzelnen herangezogen würden. Auch ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle betont: „Nachforschungen, wie sie die gerätebezogene Rundfunkgebühr erforderten, sind bei der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe nicht mehr nötig.“ Dennoch bleiben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bei ihrer harschen Kritik. In einer Stellungnahme bemängeln sie: „Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert.“

    Wie kommen die Datenschützer zu dieser Einschätzung? Künftig soll jeder Haushalt eine Rundfunkabgabe von voraussichtlich 17,98 Euro im Monat bezahlen. Es wird aber Fälle geben, in denen sich Mieter nicht bei der GEZ melden. Diese müssen ermittelt werden. Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge – Vorsitzende des Arbeitskreises Medien – kritisiert, dass die Meldebehörden über einen Zeitraum von zwei Jahren der GEZ ihre Daten übermitteln können, um Wohnsitze festzustellen. Außerdem habe die GEZ weitreichende Kompetenzen bei der Ermittlung säumiger Zahler: „Eigentlich kann man recht einfach herausfinden, wer in einer Wohnung wohnt“, sagt Hartge. „Da braucht man nicht die Stromanbieter zu befragen, den Arbeitgeber oder öffentliche Stellen. Das alles wird der GEZ aber ohne Not erlaubt. Darüber hinaus kann die GEZ sogar Daten mit Hilfe angekaufter Adressen ermitteln.“

    Besonders viele sensible Daten werden nach Einschätzung Hartges bereits jetzt über Sozialhilfeempfänger erhoben. Da viele aus Kostengründen von den Kommunen keine Bescheinigung zur Befreiung von den Rundfunkgebühren erhielten, müssten sie Kopien ihrer kompletten Bescheide an die GEZ schicken. „Dadurch gelangt die GEZ in den Besitz vieler Daten, die nicht erforderlich sind. Das ist sonst keiner Behörde erlaubt und das wird sehr viele Menschen treffen“, meint sie.

    Aus einer völlig anderen Perspektive sieht das der Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), der die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert. Für ihn steht die Vereinfachung im Vordergrund: „Es sind keine Anträge auf Gebührenbefreiung mehr nötig, es reicht der Sozialhilfebescheid. Das ist eine große Entlastung.“ Zum Datenschutzproblem meint er: „Jeder kann Einzeldaten schwärzen, die nicht benötigt werden.“ Stadelmaier will den Gesprächsfaden noch einmal aufnehmen, obwohl der Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, Jörg Klingbeil, glaubt: „Es ist unrealistisch, dass noch nachgebessert wird.“

    In dem Streit wird mit Superlativen nicht gegeizt. So muss sich die ungeliebte GEZ als „Supermeldebehörde“ bezeichnen lassen, der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhardt Müller-Sönksen sprach kürzlich sogar von einer „Superschnüffelbehörde“. Er fordert gleich ihre komplette Abschaffung. Der CSU-Medienpolitiker Eberhard Sinner findet solche Äußerungen hanebüchen und ZDF-Justiziar Eberle hält dem entgegen: „Die GEZ ist auch in Zukunft notwendig. Ihre Wirtschaftlichkeit ist dokumentiert. Sie arbeitet fast um die Hälfte kostengünstiger als die Finanzämter beim Einzug der Kirchensteuer.“

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