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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #51
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    Haushaltsgebühr für ARD/ZDF kann kommen - FDP stimmt "zähneknirschend" zu

    Die Haushaltsgebühr für ARD und ZDF, deren Einführung ab dem Jahr 2013 geplant ist, kann wie geplant umgesetzt werden. Die FDP in Schleswig-Holstein will den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach zahllosen Debatten nun doch mittragen.

    "Wir haben lange mit uns gerungen, ob wir dem Staatsvertrag trotz der erheblichen Mängel zustimmen können. Ausschlaggebend war letztlich die zu befürchtende Beitragserhöhung um einen Euro bei einem Scheitern des Vertrages. Wir wollen die Bürger entlasten und nicht mit weiteren Gebühren belasten", erklärte die medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt am Abend. Mit Erhöhungen sei zu rechnen, da die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (KEF) derzeit von einem Fehlbedarf von 560 Millionen Euro ausgehe, ARD und ZDF aber im Vorgriff auf das neue Gebührenmodell empfohlen habe, von einer Gebührenerhöhung vorerst abzusehen. "Scheitert der Staatsvertrag, sind demnach Gebührenerhöhungen zu erwarten. Das können wir nur verhindern, wenn wir zustimmen", sagte Brand-Hückstädt, wenn auch nur unter "Zähneknirschen".

    Die FDP kritisiert vor allem die Verpflichtung von Vermietern und Wohnungsverwaltern auf Antrag der Landesrundfunkanstalt Daten ihrer Mieter weiterzugeben, die zeitliche Begrenzung des Ankaufsverbotes von Adressdaten privater Personen bis zum 31. Oktober 2014, die zeitlich begrenzte Vergrößerung der GEZ um 400 Mitarbeiter und den geplanten Minimalabbau des Personals ab 2013, die teilweise unverhältnismäßige finanzielle Belastung von Filialbetrieben sowie die anfallende Gebühr für Kraftfahrzeuge, die einer Betriebsstätte zuzuordnen sind.

    Der schleswig-holsteinische Landtag wird wohl als letztes Länderparlament Mitte Dezember über den Rundfunkstaatsvertrag abstimmen. Die FDP hatte lange das Zünglein an der Waage gespielt, die Freidemokraten bevorzugen eine Personenabgabe, die vom Finanzamt eingezogen wird. Damit wäre die GEZ obsolet. Mit der neuen Gebühr sind alle Gerätschaften in einem Haushalt abgedeckt, die Zuschauer sollen dafür nicht mehr als die bislang knapp 18 Euro für Radio und Fernsehen zahlen. Verlierer des neuen Entgeltmodelles sind all diejenigen, die bislang ohne Fernseher auskamen - denn auch sie müssen zahlen. Datenschützer monieren außerdem, dass die Gebühreneinzugszentrale in Köln zu einer Art Supermeldebehörde umfunktioniert wird.

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  3. #52
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    Haushaltsabgab: Schleswig-Holstein stimmt zu

    Die Haushaltsabgabe wird ab 2013 das gängige Rundfunkgebührenmodell ersetzen. Am heutigen Freitag hat das letzte der 16 Bundesländer, Schleswig-Holstein, dem neuen Gebührenmodell zugestimmt.

    Die Neuordnung der Rundfunkgebühren in Deutschland wird damit kommen. Die bisher gerätebezogene Abgabe an ARD und ZDF soll ab 2013 nach fast 60 Jahren durch eine pauschale Abgabe pro Haushalt und Betriebsstätte abgelöst werden. Der Landtag in Kiel votierte am Freitag mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen von Grünen, Linken und SSW für das neue Modell. Damit kann der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

    Die ARD-Vorsitzende Monika Piel sieht laut einer gemeinsamen Mitteilung von ARD, ZDF und Deutschlandradio vom Freitag in dem neuen Rundfunkbeitrag "eine zeitgemäße, zukunftssichere Grundlage" für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die WDR-Intendantin erklärte: "ARD, ZDF und Deutschlandradio wissen um das Privileg der Beitragsfinanzierung, das mit einem qualitativ hochwertigen Programmangebot für alle zu rechtfertigen ist".

    ZDF-Intendant Markus Schächter zeigte sich ebenfalls von der Ratifizierung erfreut. "Das neue Beitragsmodell ist einfacher und es ist gerechter als die bisherige Regelung", sagte Schächter in Mainz. Deutschlandradio-Intendant Willi Steul konstatierte, die Politik habe gehandelt und ein transparentes System geschaffen, "um die nötige Akzeptanz bei den Bürgern müssen wir uns selber bemühen".

    Künftig gelte für alle Bürger, dass sie für eine Wohnung nur einen Beitrag bezahlen müssen. Derzeit wird die Höhe des Rundfunkbeitrags mit 17,98 Euro pro Monat stabil bleiben, selbst über die Gebührenperiode hinaus, die zum 31. Dezember 2012 endet. Erst danach will die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) über die Höhe der neuen Beiträge entscheiden.

    "Trotz neuer Rechtsgrundlage wird sich im Ergebnis für einen Großteil der Bevölkerung kaum etwas ändern", erklärte SWR-Justitiar Hermann Eicher, der für die ARD den Reformprozess federführend betreute. Für Unternehmen und die öffentliche Hand werde der Rundfunkbeitrag künftig pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben.

    ZDF-Intendant Schächter hob hervor, dass während am gemeinwohlorientierte Einrichtungen und Organisationen wie Polizei und Feuerwehr, aber auch Krankenhäuser, Universitäten und Schulen deutlich entlastet würden, Schwarzseher künftig endlich für die Gemeinschaft herangezogen werden könnten. "Für die meisten Menschen ändert sich zwar nichts, für ZDF, ARD und Deutschlandradio ist diese Entscheidung aber eine rundfunkhistorische Weichenstellung", so der ZDF-Intendant. Die Haushaltsabgabe gebe dem unabhängigen und gemeinwohlorientierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk Planungssicherheit auf lange Zeit.

    Das Jahr 2012 werde nun von den Rundfunkanstalten genutzt, um den Gebühreneinzug Schritt für Schritt bis zum 1. Januar 2013 auf den neuen Rundfunkbeitrag umzustellen. Zum Beispiel entfällt mit der Reform künftig das umstrittene Nachfragen der Gebühreneinzugszentrale GEZ bei der Bevölkerung, wer wo welche und wie viele Geräte nutzt. Vor allem Anfragen von GEZ-Mitarbeitern an der heimischen Haustür waren von vielen als lästiges Ausspähen empfunden worden.

    Aber auch das neue Abgabemodell ist strittig. Jeder Haushalt und jede Betriebsstätte soll pauschal 17,98 Euro zahlen, selbst wenn dort gar kein Gerät vorhanden ist. Derzeit zieht die GEZ pro Monat maximal 5,76 für Radio, internetfähige PC oder Smartphone ein. TV- und Radioempfang kosten 17,98 Euro. Experten rechnen mit Klagen. Auch Datenschützer hatten sich skeptisch geäußert.

    "Mit dieser Reform erreichen wir, dass die Rundfunkgebühr in den meisten Haushalten stabil bleibt. Familien und Wohngemeinschaften werden sogar entlastet", sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU). Er verlangte vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber, finanzielle Bescheidenheit zu üben und eigene Sparvorschläge zu unterbreiten.

  4. #53
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    Re: Die Diskussion um die GEZ

    Ich weiss nicht ob das was bringt oder ob es noch schlimmer wird !!!

    Ich bleibe dabei:


  5. #54
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    Gericht legt Latte für Befreiung von ARD/ZDF-Rundfunkgebühr etwas tiefer

    Das Bundesverfassungsgericht macht es finanziell nicht auf Rosen gebetteten Menschen in Deutschland künftig einfacher, sich von der ARD/ZDF-Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Gleich zwei Verfahren wurden im Sinne der Gebührenzahler entschieden.

    Zuschauer müssen demnach immer dann nichts bezahlen, wenn nach Abzug der Rundfunkgebühren weniger Geld in der Haushaltskasse verbleibt als es das Existenzminimum vorsieht. Die Richter stützten sich dabei auf den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz, weil der Empfänger eines Zuschlages zum Arbeitslosengeld II gegenüber eines Empfängers ohne Zuschlag benachteiligt und schlechter gestellt sei. Mit anderen Worten: Der Kläger ist gegenüber Sozialleistungsempfängern benachteiligt, weil er auf den dem Regelsatz entsprechenden Teil seines Einkommens zurückgreifen muss, um einen Teil der Rundfunkgebühren zu entrichten.

  6. #55
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    Rundfunkgebühren bleiben trotz Finanzlücke bis 2016 stabil

    Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf (KEF) hat am Donnerstag in Mainz bekanntgegeben, dass die Rundfunkgebühren trotz einer millionenschweren Finanzlücke bis 2016 stabil bleiben.

    Aus dem am Dienstag veröffentlichten 18. Bericht der KEF geht hervor, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio für die Gebührenperiode 2013 bis 2016 einen ungedeckten Finanzbedarf von 304 Millionen Euro haben. Eine Gebührenanpassung hätte bei dieser Summe eine Erhöhung der Rundfunkabgaben um 18,35 Cent zur Folge. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Einnahmen nach der Umstellung auf die Haushaltspauschale 2013 "hat die Kommission davon abgesehen, eine Anpassung des Beitrags im Vergleich zur bisherigen Gebühr vorzuschlagen".

    Die KEF geht demnach davon aus, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten "angesichts des geringen Betrages" auch mit einem Beitrag von monatlich 17,98 Euro "ihrer Aufgabe gerecht werden können".

    Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die Behörde angekündigt, eine Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht zu empfehlen, nachdem die Öffentlich-Rechtlichen einen Mehrbedarf von insgesamt 1,4 Milliarden Euro angemeldet hatten. Ende September hatte die Kommission signalisiert, dass sie einen wesentlich geringeren Bedarf als angemeldet feststellen werde.

    Aus dem nun vorgelegten Bericht geht hervor, dass die Behörde von 581 Millionen Mehreinnahmen ausgeht und der zu erwartende Finanzbedarf dadurch deutlich niedriger ausfällt als von ARD, ZDF und Deutschlandradio erwartet. Zudem habe die Überprüfung der Anmeldungen eine weitere Korrektur in Höhe von 544 Millionen ergeben.

    Die ARD-Vorsitzende Monika Piel begrüßte die Entscheidung der Kommission in einer Mitteilung vom Dienstag. "Für die Gebührenzahler ist der heute vorgestellte KEF-Bericht eine gute Nachricht", so die WDR-Intendantin. Piel rühmte sich gleichzeitig, dass die ARD "mit ihrer moderaten Finanzbedarfsanmeldung die Voraussetzung" einen stabilen Beitrag geschaffen habe. Die ARD-Anstalten hatten einen Mehrbedarf von 898,3 Millionen Euro angemeldet.

    Die ARD-Vorsitzende hofft zudem, dass die stabile Beitragshöhe angesichts der bevorstehenden Umstellung auf einen geräteunabhängigen Beitrag für eine möglichst breite Akzeptanz des neuen Modells sorgen werde.

  7. #56
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    Re: Rundfunkgebühren bleiben trotz Finanzlücke bis 2016 stabil

    Ich sag jetzt dazu gar nixx mehr .... die Opfer vom GEZ !!!
    Haben Angst in der Krise bei Erhöhungen dass die Leute auf die Strasse gehen ...

    Hehehee

  8. #57
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    Rundfunkgebühren im internationalen Vergleich

    Während sich der Unmut über die Höhe der Rundfunkgebühren in Deutschland stetig regt, steht die GEZ im internationalen Vergleich gar nicht so schlecht da. Gegenüber Gebührenspitzenreiter Schweiz haben die Deutschen noch viel Luft nach oben. Und auch in puncto Gebühreneintreiben gibt es Schlimmeres.

    Rundfunkgebühren existieren in etwa zwei Drittel aller europäischen Länder, außerdem in etwa der Hälfte der Länder Asiens und Afrikas, in unterschiedlichster Höhe und Ausprägung. In Nord- und Südamerika hingegen sind Rundfunkgebühren größtenteils unbekannt. Stattdessen finanzieren sich die öffentlich-rechlichen Programme dort zu variablen Anteilen aus staatlichen Zuschüssen, teilweise aus Werbung und darüber hinaus vor allem durch nicht-staatliche Zuschüsse und Sponsoring von Firmen und Privatpersonen.

    Speziell in den USA bilden freiwillige Zuschauerabonnements und Spenden den Großteil des Budgets der öffentlich-rechtlichen Nischenprogramme. Ein Besonderheit sind hier auch die so genannte Pledge Drives, Sondersendungen der lokalen Kanäle, in denen Zuschauer direkt um Spenden gebeten werden, meist im Austausch gegen eine Namensnennung im Fernsehen sowie ab bestimmten Spendenhöhen auch Kleinigkeiten wie Tassen, T-Shirts und andere Artikel des Senders.

    In Europa haben die Bewohner der östlichen Länder des Kontinents die besten Karten in Sachen Rundfunkgebühr. Sowohl in den Baltikstaaten Estland, Lettland und Litauen als auch in Russland, Bulgarien, Ungarn und der Ukraine müssen keine eigenständigen Rundfunkgebühren gezahlt werden, auch wenn sie fast überall regelmäßig diskutiert werden.

    In den Benelux-Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg, sowie in Liechtenstein, Monaco, Portugal und Spanien zahlt man ebenfalls keine separate Gebühr. Allerdings wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesen Ländern mit staatlichen Zuschüssen aus Steuergeldern finanziert, also indirekt trotzdem vom Bürger bezahlt. Auch in Griechenland und Zypern gibt es technisch gesehen keine Fersehlizenzgebühren. Hier wird jedoch zusammen mit der Stromrechnung eine prozentuale Abgabe geleistet.

    Erst vor kurzem wurde das Konzept der Rundfunkgebühren in den Niederlanden, Portugal und Ungarn abgeschafft. Am Beispiel Ungarn ist jedoch auch zu sehen, welche ungeahnten negativen Konsequenzen eine höhere Abhängigkeit des Rundfunks vom Staat haben kann. Dort übt die Regierung unter Viktor Orbán verstärkt Druck auf die staatlichen Fernsehsender aus, was die journalistische Unabhängigkeit in Gefahr bringt.

    Unter den Gebührenzahlern sind die Skandinavier sowie die deutschsprachigen Länder einsame Spitzenreiter in Europa. Mit 462 Schweizer Franken im Jahr (etwa 380 Euro) für Radio- und Fernsehempfang zahlen die Schweizer ganze 165 Euro mehr als deutsche Nutzer und die höchsten Rundfunkgebühren Europas. Auch im Nachbarland Österreich sind die Gebühren mit maximal 276 Euro im Jahr gut 60 Euro höher als in Deutschland.

    Versammelt an der Gebührenspitze finden sich zudem erwartungsgemäß die skandinavischen Länder mit Norwegen in Führung (etwa 337 Euro jährlich), gefolgt von Dänemark (etwa 316 Euro), Finnland (rund 245 Euro) und Schweden (etwa 232 Euro). Dahinter ist von deutschen GEZ-Kunden maximal 215 Euro im Jahr zu entrichten, während schließlich Island mit etwa 213 Euro das letzte Land mit einer Jahresgebühr über 200 Euro.

    Interessant ist, dass die relativ hohen Gebühren in Skandinavien und den deutschsprachigen Ländern den europäischen Durchschnitt der Rundfunkgebühren fast im Alleingang auf 184 Euro im Jahr anheben. Dabei zahlen Zuschauer und Zuhörer in einem Großteil der restlichen Länder bei weitem weniger als den Durchschnittsbetrag und nur in Irland, Großbritannien, Italien und Frankreich wird überhaupt noch mehr als 100 Euro im Jahr für Rundfunkgebühren verlangt. Am untersten Ende des Spektrums findet sich Albanien mit gerade mal sechs Euro jährlich.

    Österreich

    In Österreich wird die Verwaltung der Rundfunkgebühren von der Gebühren Info Service GmbH (GIS) übernommen, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des ORF. Die Gebühr wird hier jeweils pro Haushalt entrichtet, unabhängig davon, ob mehr als ein Gerät oder Nutzer vorhanden ist. Mobile Empfangsgeräte wie Autoradios oder Mobiltelefone sind generell von der Gebühr ausgenommen, auch in den Fällen, wenn sie sich technisch gesehen in Gebäuden befinden. Wie auch in Deutschland gibt es Ausnahmeregelungen für Geringverdiener.

    Zudem zahlen Österreicher unterschiedlich hohe Gebühren, je nach Wohnort. Am teuersten ist es erwartungsgemäß in Wien mit 23,06 Euro pro Monat für Fernseh- und Radioempfang. Um einiges günstiger kommt man im Vorarlberg mit 18,61 Euro im Monat weg. Grund dafür ist die so genannte Landesabgabe, welche dem jeweiligen Landesbudget zufließt. Die Höhe dieser Abgabe kann von jedem Bundesland selbst festgelegt werden. Die Vorarlberger müssen keinerlei Abgabe leisten, während die Wiener jeden Monat 4,45 Euro zusätzlich und damit den landesweit höchsten Satz zahlen müssen.

    Der Löwenanteil der Gebühren entfällt dabei auf das Programmentgelt für den ORF, in Höhe von 15,10 Euro monatlich, womit direkt das Fernseh- und Radioprogramm finanziert wird. Die Fernsehgebühr beträgt lediglich 1,16 Euro und die Radiogebühr gar nur 36 Cent, beide kommen dem Bund zugute. Zudem beinhaltet die Gebühr pro Monat 48 Cent für die Kunstförderung der Bundesländer. Dem ORF bleiben anschließend nach Abzug aller Steuern und Verwaltungskosten pro Gebührenzahler noch 14,50 Euro im Monat beziehungsweise 48 Cent am Tag.

    Analysen zur Verwendung der Rundfunkgebühr werden vom ORF jährlich im "Public-Value-Bericht" veröffentlicht. Ähnlich dem KEF-Bericht in Deutschland wird in dieser Kosten- und Nutzenbilanz genau aufgeschlüsselt, in welche Bereichen und in welcher Höhe die Gelder mit welchem Effekt verwendet worden sind. Zusätzlich bietet der ORF auch eine spezifische Online-Auskunft für seine Zuschauer mit weiterführenden Informationen und Erklärungen an.

    Mitte des vergangenen Jahres war auch die GIS eines der Ziele der Hackergruppe "Anonymous". Wie die Organisation mitteilte, wurden insgesamt 214 000 Datensätze gestohlen, darunter auch 96 000 Kontodaten von Gebührenzahlern. Laut einem Bekennerschreiben der Internetaktivisten "AnonAustria", welche sich zu dem "Anonymous"-Netzwerk zählen, ginge es bei der medienwirksamen Aktion allerdings nicht darum, den Zwangskunden der GIS zu schaden, sondern stattdessen angeblich eklatante Verstöße der GIS gegen das Datenschutzgesetz aufzuzeigen.

    Schweiz

    In der Schweiz ist seit 1998 die Billag AG vom Bund mit dem Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren beauftragt. Auch in der Schweiz wird die Abgabe pro Haushalt berechnet. Wie in Deutschland wird dabei lediglich zwischen Radio und TV sowie alleiniger Radionutzung unterschieden. Der größte Teil der Schweizer Rundfunkgebühren kommt der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zugute, welche damit die Erfüllung des staatlich festgelegten Programmauftrags finanziert.

    Im Gegensatz zu den durch Gebühren finanzierten Rundfunkanstalten in Deutschland, Österreich und den meisten europäischen Ländern ist die SRG jedoch nicht öffentlich-rechtlich organisiert, sondern ein privatrechtlicher Verein, welchem vom Schweizer Bundesrat ein gesetzlicher Sendeauftrag erteilt worden ist. In diesem findet sich auch die Grundlage für die Bereitstellung gleichwertiger Programme in verschiedenen Amtssprachen für die Deutschschweiz sowie die französischen, italienischen und rätoromanischen Kulturregionen.

    Haushaltspauschale in Österreich und der Schweiz

    In Österreich wird momentan heftig die Einführung einer Haushaltsabgabe nach deutschem Vorbild diskutiert. Besonders kontrovers ist hier der Vorschlag von Regierungsvertretern, mit der Pauschale nicht nur die öffentlich-rechtlichen Kanäle zu fördern, sonder auch Privatsender - abhängig von der im Programm gebotenen Qualität und Information. Dies könnte für den ORF empfindliche Einbußen bedeuten.

    Andere Politiker wie der Sozialdemokrat Josef Cap wollen statt einer nutzungsunabhängigen Abgabe für alle Haushalte hingegen den Staat zur besseren Finanzierung des ORF anhalten. Der Sender solle komplett für den Gebührenausfall entschädigt werden, welcher momentan durch Bürger entsteht, die entweder kein Empfängergerät haben oder zu arm sind und daher nicht zahlen müssen.

    Nach langer Diskussion hat der Schweizer Nationalrat bereits im September vergangenen Jahres die Einführung einer Haushaltspauschale beschlossen. Die Umstellung soll allerdings frühestens 2015 erfolgen.

    Zahlungsmoral und Gebühreneintreiber

    Glaubt man den Aussagen der Gebührenzahler, greift die britische Behörde TV Licensing europaweit am härtesten durch. Das Unternehmen ist von der BBC mit dem Einzug und der Durchsetzung der Fernsehgebühren beauftragt und nimmt dies offenbar nicht auf die leichte Schulter. Insbesondere bis zum Jahr 1991 setzte die Behörde zur Aufdeckung von Gebührenhinterziehung auch die Polizei ein und ordnete zahlreiche Hausdurchsuchungen an, was in der Bevölkerung nachhaltig ein negatives Bild hinterließ.

    Nach Unternehmensaussage findet TV Licensing durchschnittlich noch immer 1000 Gebührenhinterzieher täglich. Dazu nutzt das Unternehmen auch sogenannte "detector vans", welche Fernsehernutzung in bestimmten Umkreisen erkennen soll. Allerdings ist es wohl auch dem Ruf der Behörde geschuldet, dass fast alle Briten freiwillig ihre Gebühren zahlen. Mit 4,2 Millionen Hausbesuchen im Zeitraum 2010/2011 sorgt TV Licensing allerdings eindrücklich dafür, dass auch der Rest die jährliche Abgabe nicht vergisst.

    Ganz anders sieht die Zahlungsmoral in Polen aus. Zwei Drittel der Bürger entziehen sich der Gebührenpflicht, wodurch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits ein Defizit von mehreren hundert Millionen Euro entstanden ist. Um den hohen Verlust zumindest etwas zu mindern, wurde im vergangenen Jahr mit einer Kampagne begonnen, die durch direkte Postanschreiben die säumigen Zahler an die Gebührenpflicht erinnern soll.

  9. #58
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    Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    ARD, ZDF und Deutschlandradio informieren ab sofort mit einer eigenen Website über die Reform der Rundfunkgebühr in Deutschland und die Folgen der Einführung der neuen Haushaltspauschale ab 2013.

    Das Informationsportal www.rundfunkbeitrag.de nimmt laut Angaben der beteiligten Sender am heutigen Mittwoch den Betrieb auf. Es ermögliche einen Überblick über das neue Modell, erläutere Details und Ausnahmeregelungen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und erlaube per Online-Beitragsrechner die Kontrolle über den künftigen Beitrag. Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Formulare und Informationsmaterialien zum Download ergänzen das Angebot.

    Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird auf gesetzlicher Grundlage von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgestellt. Ab dem 1. Januar 2013 gilt die Regel: Eine Wohnung - ein Beitrag. Wie viele Personen in einer Wohnung leben und wer seit wann welche Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt bei der Gebührenerhebung künftig keine Rolle mehr.

    Für die meisten Bürger ändert sich nicht viel, zumal der Rundfunkbeitrag über das Jahr 2013 hinaus stabil bei monatlich 17,98 Euro bleibt. Vor allem Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls werden per Post um Angaben für die ab 2013 geltende Beitragsberechnung gebeten.

  10. #59
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    Re: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    Gebührenfahnder der GEZ
    Kontrolleur im Schlafzimmer

    Quelle: Süddeutsche.de vom 07.02.2012

    Ein GEZ-Kontrolleur ist in München unbemerkt bis in ein Schlafzimmer durchmarschiert. Doch auch für den Gebührenfahnder gelten Gesetze: Auf der Suche nach nicht angemeldeten Fernsehgeräten darf er nicht gewaltsam in Wohnungen eindringen - und steht nun wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht.
    Die Zeiten, als noch Peilwagen durch die Straßen fuhren, um Schwarzseher zu orten, sind längst vorbei. Seit Kabel und digitale Funktechnik den analogen Fernsehempfang abgelöst haben, muss sich die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland - besser bekannt unter dem Kürzel GEZ - wieder ganz auf ihre Kontrolleure vor Ort verlassen. Hausbesuche sind für die selbständig tätigen Gebührenfahnder täglich Brot.


    Bis ins Schlafzimmer einer Münchnerin ist ein Gebührenfahnder der GEZ auf der Suche nach einem nicht angemeldeten Fernseher vorgedrungen. Um Erlaubnis hatte der Mann nicht gefragt. (© iStockphoto (Symbolfoto))

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    Ganz offensichtlich gibt es in diesem Gewerbe auch schwarze Schafe, die auf der Suche nach Schwarzsehern oder -hörern vor strafrechtlich relevanten Methoden nicht zurückschrecken, wie ein Beispiel zeigt: Am Münchner Amtsgericht musste sich am Dienstag ein Kontrolleur wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung verantworten.

    Der 47-Jährige nahm im September 2011 die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Dachauer Straße unter die Lupe. Einer 28-jährigen Kroatin fiel der Mann schon auf, als er bei der Nachbarin klingelte, sie kümmerte sich aber nicht weiter um ihn. Die Frau war gerade aus dem Urlaub zurückgekommen und musste dringend im Treppenhaus Blumen gießen. "Zwei bis drei Minuten", wie die Hausfrau der Vorsitzenden Richterin Karin Jung berichtete, habe sie deshalb ihre offene Wohnungstür nicht im Auge gehabt.

    Bis ins Schlafzimmer durchmarschiert
    In dieser Zeit muss sich der GEZ-Kontrolleur, der keinerlei hoheitliche Befugnisse hat, unbemerkt in die Wohnung geschlichen haben, bis ins Schlafzimmer durchmarschiert sein, um sich die Marke des dort stehenden Fernsehers zu notieren. Jedenfalls war in seinem Protokoll plötzlich unter Rubrik Fernsehgerät der Name "Techwood" notiert.

    Mit dem Beweis, das sich ein nicht angemeldetes Fernsehgerät in der Wohnung befindet, baute sich Manfred M. schließlich an der Wohnungstür vor der schwangeren Frau auf. Eine vernünftige Verständigung der beiden war kaum möglich, zumal die eingeschüchterte Frau kaum Deutsch spricht und nur gestikulierend auf ihren Mann verweisen konnte, der gerade beim Arzt war.

    Sie versuchte dem Kontrolleur, dies klarzumachen, und bat ihn, am nächsten Tag wiederzukommen. Doch so schnell gab M., ein großer, sportlicher Typ mit kurz geschorenen grauen Haaren, nicht auf. Er wollte den Fall offensichtlich abschließen, wozu ihm noch die Unterschrift der Frau auf seinem Kontrollprotokoll fehlte. "Er hat Druck gemacht, hat etwas von Strafen erzählt, dann habe ich unterschrieben", sagte die Zeugin.

    Dass der Kontrolleur sie letztlich zur Unterschrift genötigt hatte, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, ließ sich nicht nachweisen. Für die Richterin stand nach einer kurzen Beweisaufnahme aber der Hausfriedensbruch fest. Der über die GEZ-Methoden hellauf empörte 25-jährige Ehemann der betroffenen Frau hatte nämlich mit Fotos eindeutig dargelegt, dass Manfred M. in der Wohnung gewesen sein muss, um den Fernseher überhaupt zu Gesicht zu bekommen.

    "Von der Tür aus kann man das Gerät nicht sehen", widersprach der Ehemann dem Kontrolleur, der angegeben hatte, höchstens "ein, zwei Schritte" in der Wohnung gewesen zu sein. "Er hat die Situation eiskalt ausgenützt", ärgerte sich der Mann, der Besuch sei außerdem überflüssig gewesen. Weil er damals Hartz IV bezogen habe, sei er ohnehin von der Rundfunkgebühr befreit gewesen.

    Der bislang unbescholtene Kontrolleur kam mit einem blauen Auge davon. Gegen 200 Euro Geldauflage stellte die Richterin das Verfahren ein. "Es ist klar, dass sie ihren Job machen müssen und dass das mit der Überrumpelungsmethode am besten funktioniert", sagte die Vorsitzende. So gehe es aber nicht.

  11. #60
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    Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen Gebührenpflicht für PC ab

    Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts hat in ihrer Mitteilung Nr. 70/2012 am 2. Oktober 2012 den Beschluss vom 22. August 2012 bezüglich einer erfolglosen Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs (BVerfG, 1 BvR 199/11 vom 22.8.) zusammengefasst:

    Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und nutzt den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Internetanwendungen. Er empfängt damit keine Rundfunksendungen und verfügt auch nicht über herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte.

    Die Rundfunkanstalt setzte Rundfunkgebühren für den internetfähigen PC fest. Die hiergegen gerichtete Klage des Beschwerdeführers wies das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich ab. Der internetfähige PC sei ein Rundfunkempfangsgerät, das der Beschwerdeführer zum Empfang bereithalte. Die hierfür erhobenen Gebühren verletzten den Beschwerdeführer nicht in seinen Grundrechten.

    Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen. Der Beschwerdeführer ist durch die Erhebung von Rundfunkgebühren für seinen internetfähigen PC nicht in seinen Grundrechten verletzt.

    Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:


    1. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Recht auf Informationsfreiheit. Zwar wird der Beschwerdeführer durch die Erhebung der Rundfunkgebühr in der Beschaffung und Entgegennahme von Informationen aus dem Internet behindert. Dieser Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

    Die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs wird auf einer formell verfassungsmäßigen Grundlage erhoben. Sie unterfällt der Gesetzgebungskompetenz der Länder für den Bereich des Rundfunks. Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Vorzugslast. Die Gebühr ist an den Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft, der durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründet wird. Die maßgeblichen Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags verstoßen zudem nicht gegen das Bestimmtheitsgebot.

    Die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung zutreffend begründet hat, nicht unverhältnismäßig. Sie dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Gebührenerhebung geeignet und erforderlich. Zugangssperren stellen kein gleich wirksames Mittel dar, weil Zweifel an ihrer Umgehungssicherheit bestehen und sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würden. Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist zudem nicht unangemessen.

    Der Beschwerdeführer wird nicht unmittelbar daran gehindert, sich aus dem sonstigen Angebot des Internets zu informieren, sondern hierfür lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe der Grundgebühr belastet. Dieser nur geringen Beeinträchtigung der Informationsfreiheit steht mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Zweck von einigem Gewicht gegenüber.

    2. Die Abgabenpflicht für den als Arbeitsmittel verwendeten internetfähigen PC stellt schon keinen Eingriff in die Berufsfreiheit dar, weil es an einem unmittelbaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers oder an einer objektiv berufsregelnden Tendenz fehlt.

    3. Zudem liegt keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes vor. Die Gleichbehandlung von Besitzern herkömmlicher und neuartiger Rundfunkempfangsgeräte beruht auf einem vernünftigen, einleuchtenden Grund. Sie soll einer drohenden „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ begegnen und dadurch die funktionsadäquate Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten. Auch die Ungleichbehandlung der Inhaber von internetfähigen PCs gegenüber Personen ohne Empfangsgerät ist gerechtfertigt. Der Nutzungsvorteil aus der Bereithaltung eines Empfangsgeräts stellt ein sachliches Differenzierungskriterium dar.


    SWR-Justiziar Hermann Eicher, in der ARD federführend für das Gebührenrecht zuständig, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

    Nach seiner Auffassung komme ihr mit Blick auf den neuen Rundfunkbeitrag auch eine grundsätzliche Bedeutung zu: „Das Bundesverfassungsgericht betont in diesem Beschluss die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als herausragendes Rechtsgut. Verschlüsselungsmodelle, die von Kritikern des neuen Rundfunkbeitrags immer wieder als Alternative zur Beitragspflicht ins Spiel gebracht werden, erteilt das Bundesverfassungsgericht eine klare Absage und erklärt sie für nicht vereinbar mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“

    Dieser Beschluss bestätigt nach Auffassung von Eicher den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäß weiterzuentwickeln. Er enthalte auch für die vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängige Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag wertvolle weitere Hinweise.

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