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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #81
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
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    Rundfunkbeitrag: Firmen-Entlastungen statt Senkung gefordert

    Das Tauziehen um die Mehreinnahmen des Rundfunkbeitrags reißt nicht ab. Der Bund der Steuerzahler und der Arbeitgeberverband fordern nun, mit den zusätzlichen 1,15 Milliarden Euro Firmen zu entlasten statt den Beitrag für alle zu senken, so wie es die KEF vorgeschlagen hat.

    Seit klar ist, dass der neue Rundfunkbeitrag bis 2016 über eine Milliarde Euro mehr in die Kassen von ARD und ZDF spülen wird, diskutiert die Öffentlichkeit darüber, wer von den zusätzlichen Geldern profitieren soll. Eine generelle Beitragssenkung, Investitionen ins Programm oder auch weniger Werbung stehen als Begehrlichkeiten bereits im Raum. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Arbeitgeberverband (BDA) bringen nun eine weitere Option ins Spiel, denn sie fordern nun, dass die Mehreinnahmen genutzt werden sollen, um Unternehmen zu entlasten, wie die "Welt" am Montag auf ihrem Online-Portal berichtete. Eine generelle Senkung des Beitrags für alle, so wie es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) im Dezember vorgeschlagen hat, lehnen sie daher kategorisch ab.

    Durch die Umstellung auf den neuen Beitrag sei es zu ungerechtfertigten Belastungen gekommen, die behoben werden müssten. BdSt-Präsident Reiner Holznagel spricht gegenüber dem Blatt davon, dass "grundsätzliche Korrekturen" vorgenommen werden müssten. Dabei haben beide Verbände vor allem Unternehmen mit einer großen Auto-Flotte und vielen Filialen benachteiligt. So müssten Unternehmen mit vielen Standorten deutlich mehr Gebühren zahlen, als ein Betrieb, der genauso viele Mitarbeiter an einem einzigen Ort beschäftigt. Zudem sei es nicht nachvollziehbar, wieso für den Fuhrpark extra Zahlungen verlangt werden, obwohl das Unternehmen selbst bereits zur Kasse gebeten wird. Hier würden vor allem Autovermietungen übermäßig stark belastet.

    Dabei spielen der BDA und der BdSt offenbar auch auf die Fälle von Sixt und Rossmann an, die wegen der stark erhöhten Beitragsforderungen derzeit gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht ziehen. Dabei führt die Drogerie-Kette beispielsweise an, dass es in ihren Filialen weder Internet, Fernsehen noch Radio gibt und es daher auch nicht nachvollziehbar sei, wieso jeder einzelne Laden zur Kasse gebeten wird.

    Desweiteren kritisieren die Verbände, dass auch Teilzeitmitarbeiter wie Vollzeitstellen abgerechnet werden, obwohl diese weniger Stunden im Betrieb tätig sind. Zudem sei es auch nicht zu erklären, wieso Hotels für jedes einzelne ihrer Zimmer zur Kasse gebeten werden sollen. Daher plädiert der Bund der Steuerzahler dafür, Unternehmen generell von der Abgabe zu befreien. "Die Beitragspflicht für Unternehmen ist systematisch verfehlt, weil davon ausgegangen werden kann, dass jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer bereits im privaten Bereich einen Rundfunkbeitrag entrichtet hat", so Holznagel weiter gegenüber der "Welt".

    Wie es letztlich in der Diskussion um die Mehreinnahmen weitergeht, wird sich im März zeigen, wenn die KEF ihren neuen Bericht vorlegt. Dann soll auch der Rundfunkbeitrag und die Auswirkungen seiner Umstellung auf den Prüfstand gestellt werden.

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  3. #82
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
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    KEF-Experten schlagen offiziell niedrigeren Rundfunkbeitrag vor

    Rund zwei Wochen vor der Länder-Entscheidung über die Senkung des Rundfunkbeitrags legt die Expertenkommission KEF am 26. Februar offiziell ihre Vorschläge vor. Dabei wird sie voraussichtlich empfehlen, den Beitrag für die Öffentlich-Rechtlichen ab 2015 um 73 Cent im Monat zu senken – derzeit sind es 17,98 Euro im Monat pro Haushalt. Die Senkung wäre die erste in der Geschichte der Rundfunkabgabe.

    Der Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks – ein Kontrollgremium – wandte sich am 25. Februar dagegen. Mit der Senkung könne es zu wenig Spielraum geben, um eine Mehrbelastung etwa von Unternehmen auszugleichen. Auf Widerstand war der Vorschlag auch beim SWR-Landesrundfunkrat Baden-Württemberg, dem Aufsichtsgremium des Südwestrundfunks, sowie bei der grün-roten Landesregierung in Stuttgart gestoßen.

    Die KEF – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – geht von einem Plus aus dem neuen Beitrag von mehr als 1,1 Milliarden Euro für 2013 bis 2016 aus. Sie schlug im Dezember vor, die Hälfte in die Senkung zu stecken und den Rest zurückzulegen. Die Experten überreichen der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am 26. Februar in Mainz den aktuellen Bericht. Dreyer leitet die Rundfunkkommission der Länder.

  4. #83
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    Appell an Politik: Rundfunkbeitrag nicht senken

    In einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten appellieren die Personalratsvorsitzenden von ARD, ZDF und Deutschlandradio dem Vorschlag der KEF, den Rundfunkbeitrag im kommenden Jahr zu senken, nicht zu folgen.

    Über Wochen hinweg wurden Rufe laut, wonach der Rundfunkbeitrag aufgrund der Mehreinnahmen, die durch die Umstellung auf die Haushaltsabgabe entstanden sind, gesenkt werden solle. In der vergangenen Woche folgte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nun dieser Forderung und empfiehlt den Ländern, den Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio ab dem kommenden Jahr um 73 Cent auf 17,25 Euro zu senken. Erfreut sind von diesem Vorhaben nicht alle, SWR und BR haben sich in der Vergangenheit bereits dagegen ausgesprochen und auch die Gremien des Hessischen Rundfunks zeigten sich vor einigen Tagen wenig begeistert von dem Vorschlag. Nun melden sich auch die Personalratsvorsitzenden von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu Wort.

    In einem offenen Brief fordern die Personalratsvorsitzenden die Ministerpräsidenten der Länder auf, der Empfehlung der KEF nicht zu folgen und den Rundfunkbeitrag somit auch im kommenden Jahr bei 17,98 Euro zu belassen. Sie verweisen darauf, dass die KEF in ihrem Bericht bei den Zahlen für die Gebührenperiode bis 2016 selbst nur von Prognosen spricht, die auf vielfältigen Annahmen beruhten und mit sehr vielen Unsicherheiten behaftet seien. "Politisch seriöse Beschlüsse lassen sich aber erst nach Klärung aller Sachverhalte und auf der Grundlage gesicherter Daten und Fakten fassen", so die Personalratsvorsitzenden in ihrem offenen Brief. "Sie, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben zu Recht entschieden, dass erst nach dem Vorliegen des 19. KEF-Berichts die Evaluierung der tatsächlichen Ertragssituation (und damit auch der Aufwandssituation) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Mitwirkung einer unabhängigen Stelle erfolgen soll."

    Q:dwdl.de

  5. #84
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    Rundfunkbeitrag wird gesenkt – Ab 2015 monatlich 17,50 Euro

    Der Rundfunkbeitrag wird gesenkt. Er soll künftig nach dpa-Informationen 17,50 Euro statt bisher 17,98 Euro im Monat betragen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder am 13. März in Berlin. Sie reagierten damit auf die erwarteten Mehreinnahmen der Sender durch den flächendeckenden Rundfunkbeitrag. Seit 2013 wird der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung und nicht mehr nach Anzahl und Art der Geräte erhoben. Für die Senkung müssen die Länderparlamente noch einer Änderung der Rundfunkstaatsverträge zustimmen.

  6. #85
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    Re: Rundfunkbeitrag wird gesenkt – Ab 2015 monatlich 17,50 Euro

    Eine Schlammschlacht - und die Entscheidung "das berühmte Tropfen auf den heissen Stein"
    Eine Sauerei !!!

  7. #86
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    BITKOM zu Rundfunkbeitrag: „Mehreinnahmen sollten vollständig zurückgezahlt werden

    Der Branchenverband BITKOM hat die beschlossene Absenkung der Rundfunkbeiträge begrüßt und fordert eine weitere Verringerung. „Die Rundfunkgebühr war bei der Umstellung auf eine Haushaltsgebühr wie erwartet zu hoch angesetzt. Die Mehreinnahmen sollten über geringere Beiträge vollständig zurückgeführt werden und den Beitragszahlern zugute kommen“, forderte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder am 14. März. Bislang ist geplant, nur einen Teil der absehbaren Mehreinnahmen für eine Beitragssenkung zu verwenden. „Grundsätzlich begrüßt der BITKOM das neue Abgabensystem. Eine Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr bei Privatpersonen war überfällig, weil mit Geräten wie Tablet-Computern, Smartphones oder auch Spielekonsolen über das Internet Fernsehprogramme empfangen werden können“, betonte Rohleder. „Allerdings darf die Neuregelung nicht dauerhaft zu Mehrbelastungen für die Bürger und die Wirtschaft führen. Eine Beitragssenkung ist überfällig.“ Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erwarte in ihrem aktuellen Bericht für die Jahre 2013 bis 2016 Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen in Höhe von 31,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen Werbe- und Sponsoring-Erlöse sowie Finanzerträge in Milliardenhöhe, hieß es.

  8. #87
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    ARD: Senkung des Rundfunkbeitrags salomonische Entscheidung

    Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben auf ihrer Konferenz (MPK) in Berlin eine Senkung des Rundfunkbeitrags von 17,98 Euro auf 17,50 Euro beschlossen. Dazu erklärt der ARD-Vorsitzende und NDR Intendant Lutz Marmor: "Das ist eine salomonische Entscheidung. Zum einen ist dieser Beschluss ein gutes Signal für die Beitragszahler, die ab 2015 entlastet werden. Zum anderen bleibt den Ländern Spielraum für die Evaluation, um gegebenenfalls übermäßige Belastungen bestimmter Gruppen auszugleichen. Das verbleibende Geld kann aber nur einmal ausgebeben werden. Es bleibt abzuwarten, ob damit sowohl die Kosten für die Evaluation, der schrittweise Ausstieg aus der Werbung sowie die Beitragsstabilität bis 2020 finanziert werden können."

    Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich darauf verständigt, den Finanzausgleich für Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk neu zu regeln.

    Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor: "Es ist erfreulich, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf Basis des ARD-Vorschlags nun auch den Finanzausgleich ab 2017 geregelt haben. Hier herrscht nun rechtliche Klarheit, auf die sich alle Beteiligten einstellen können."

    Darüber hinaus haben sich die Regierungschefs in Berlin mit dem Konzept zur Neustrukturierung der Digitalkanäle befasst. Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor: "Als ARD-Vorsitzender weiß ich aus eigener Erfahrung, wie schwierig es ist, einstimmige Beschlüsse zu erreichen. Wir werden die Fragen der Ministerpräsidentenkonferenz schnellstmöglich klären. Wir stehen zu unserem Konzept, das neben dem crossmedialen Jugendangebot auch einen gemeinsamen Vorschlag von ARD und ZDF für die von den Ländern erbetene Neuordnung der Digitalkanäle enthält."

    Innerhalb der ARD hat der SWR federführend das Konzept für das multimediale Angebot für unter 30-Jährige entwickelt. SWR-Intendant Peter Boudgoust: "Ich hätte mir wahrlich eine andere Entscheidung gewünscht, nämlich eine klare Beauftragung für ein gemeinsames Jugendangebot von ARD und ZDF. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir vertrauen weiterhin auf die Überzeugungskraft des crossmedialen Jugendangebots von ARD und ZDF. Wir hatten den Fragenkatalog der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2013 bereits umfassend beantwortet. Jetzt werden weitere Konkretisierungen erwartet. Die können ARD und ZDF aus meiner Sicht bis zur nächsten MPK im Juni liefern. Alle Beteiligten müssen aber ein Interesse daran haben, dass die Wartezeit nicht zu lange gerät. Unser ehrgeiziger Plan für den Start des Angebots in der zweiten Jahreshälfte 2015 ist schon jetzt fraglich geworden."

  9. #88
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    48 Cent: Nur ein Tropfen auf den heißen Stein?

    Der Rundfunkbeitrag wird zum ersten Mal in der Geschichte gesenkt. Angesichts der erwarteten Mehreinnahmen in Milliardenhöhe sollen die zahlenden Haushalte nun etwas von dem überschüssigen Geld zurückbekommen. Doch sind 48 Cent am Ende nur ein Tropfen auf den heißen Stein?

    Am Ende hätte wohl kaum jemand wirklich damit gerechnet, doch nun passiert es doch: Der Rundfunkbeitrag wird erstmals in der Geschichte gesenkt. Normalerweise geht die Tendenz eher in die andere Richtung, doch angesichts der erwarteten Mehreinnahmen in Milliardenhöhe, die durch die Beitragsreform zusätzlich in die Kassen von ARD, ZDF und Deutschlandradio gespült werden, haben die Ministerpräsidenten beschlossen, einen Teil dieser Gelder an die Zahler zurück zu geben. Genau handelt es sich dabei um 48 Cent, die jeder Haushalt künftig weniger Zahlen muss. Damit sinkt der monatliche Beitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro im Monat.

    Sicherlich, 48 Cent sind wahrlich nicht viel. Je nach Region reicht der Betrag nicht einmal aus, um sich ein Brötchen beim Bäcker zu kaufen. Winzig wirkt die Senkung erst recht, wenn man sie auf den ersten Blick mit dem Gesamtbetrag von 1,145 Milliarden Euro vergleicht. Ist die angekündigte Beitragssenkung also am Ende nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein, den man den Gebührenzahlern gewährt, weil man es einst versprochen hat und nicht den Anschein des Abzockens erwecken will?

    Ganz so einfach ist die Sache am Ende nicht. Die 1,145 Milliarden sind bisher nur ein Schätzwert, der nach den Berechnungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) wohl zu erwarten ist. Ob es am Ende auch tatsächlich so kommt, werden erst die endgültigen Zahlen zeigen. Dabei hatte die Kommission bei Bekanntgabe der Zahlen empfohlen, die Hälfte des Geldes für eine Beitragssenkung um 73 Cent zu verwenden. Ganz simpel gerechnet wäre also eine Reduzierung um 1,48 Euro möglich, wenn der gesamte Betrag der zusätzlichen Gelder verwendet würde. Doch wäre das am Ende bedeutend besser als die nun beschlossenen 48 Cent?

    Die Ministerpräsidenten haben sich in einem ersten Schritt letztlich für ein gutes Drittel dessen entschieden, was vielleicht maximal machbar wäre - und das nicht ohne Grund. Durch die Reform kam es an mehreren Stellen zu erheblichen Mehrbelastungen. Klagen von Firmen wie Rossmann und Sixx oder auch die Beschwerden von Städten und Kommunen zeigen, dass das System noch Ecken und Kanten hat, die geglättet werden müssen. Doch auch dafür bedarf es finanzieller Mittel. Diese sollen aus den Mehreinnahmen kommen. Die Länderchefs haben sich für 48 Cent entschieden, um noch Spielraum für eventuell nötige Nachbesserungen und Entlastungen zu haben, wie es am Donnerstag in der Begründung hieß. Diese soll die geplante Evaluation Ende 2014 offenlegen.

    Zum anderen gilt zu bedenken: die 17,98 beziehungsweise bald 17,50 Euro sind nicht in Stein gemeißelt. Sollte der finanzielle Bedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den kommenden Jahren weiter steigen, wird das auch den Beitrag weiter in die Höhe treiben - und das will sicher kein Beitragszahler. Auch hier sollen die Mehreinnahmen zum Einsatz kommen, um solche Bedürfnisse abzufedern und den Beitrag in den nächsten Jahren stabil zu halten.

    Keine Frage, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine teuere Angelegenheit. Gut 7,5 Milliarden Euro stehen ARD, ZDF und Deutschlandradio aus den Gebühren zur Verfügung und trotzdem beklagen die Sender immer wieder, dass an vielen Ecken das nötige Geld fehlt. Doch das liegt nicht am Rundfunkbeitrag, sondern am System selbst. Die KEF fordert die Anstalten immer wieder zum Sparen auf, was mal mehr, was weniger gut gelingt. Unstrittig ist an dieser Stelle aber sicherlich, dass es durchaus Potential gäbe, um die Ausgaben dauerhaft zu senken. Aber das liegt, wie gesagt, nicht am Rundfunkbeitrag.

    Die Länderchefs haben mit den 48 Cent letztlich eine Entscheidung getroffen, die möglichst vielen Bedürfnissen gerecht werden soll. 48 Cent sind wahrlich keine eklatante Veränderung, doch nach Jahren der beständigen Erhöhung ist nun erstmals der Moment gekommen, an dem der Beitrag gesenkt wird, wie es schon lang immer wieder gefordert wurde. Es ist nicht viel, aber ein Anfang. Darüber hinaus bemühen sich die Politiker, eine Beitragserhöhung in näherer Zukunft zu verhindern und denken auch an diejenigen, die derzeit deutlich mehr bezahlen, als noch zu GEZ-Zeiten. Letztlich könne man dank der zusätzlichen Einnahmen auch darüber nachdenken, die Werbezeiten bei ARD und ZDF zu verringern.

    48 Cent mögen auf den ersten Blick wie ein Tropfen auf den heißen Stein erscheinen. 48 Cent mehr oder weniger in der Tasche machen am Ende auch keinen Unterschied. Das mag stimmen, doch wer eine Senkung von mehreren Euro erwartet, denkt in den falschen Sphären. Solche Beträge sind mit dem aktuellen System einfach nicht realistisch. Hier bedürfte es größerer Umstrukturierungen, die aber auf einem ganz anderen Blatt stehen. Von daher mag am Ende gelten: 48 Cent sind vielleicht nicht viel, doch sie sind ein Anfang und zeigen, dass die Beitragszahler nicht hemmungslos wie Weihnachtsgänse ausgenommen werden. Sie bekommen etwas zurück, wenn sie zuviel gezahlt haben - und das auf möglichst breiter Ebene.

  10. #89
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    Rundfunkbeitrag – Was tun mit den Mehreinnahmen?

    Die Mehreinnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag werden auf rund 1,2 Milliarden Euro für vier Jahre geschätzt. Nun hat die Ministerpräsidentenkonferenz entschieden, dass der Beitrag ab 2015 um 48 Cent sinkt. Beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland diskutierten Experten aus Rundfunk, Wirtschaft und Politik über die Generierung, Verwendung und Transparenz der Beiträge.

    Alte Systematik „nicht mehr zukunftsfähig“
    Als „Erfolgsmodell“ bezeichnete MDR-Justiziar Jens-Ole Schröder den vollständig neu erdachten Rundfunkbeitrag. Die alte Systematik, die etwa zur Gebührenpflicht für PCs geführt habe, sei nicht mehr zukunftsfähig gewesen. Die neue Regelung bezeichnete Schröder als tragfähig und verfassungsgemäß. Wenn Justierungsbedarf gesehen würde, werde dieser von den Ländern vorgenommen. Die Senkung für alle Beitragszahler wertete er als Erfolg des neuen Modells.

    „Heranziehung von Kraftfahrzeugen systemfremd“
    Gegen eine pauschale Senkung sprach sich hingegen Andrew Mountstephens aus, der in Leipzig den Autovermieter Sixt vertrat. Sein Unternehmen klage gegen die Reform, weil man sich im Vergleich zu anderen Betrieben überproportional belastet fühle. Der Gesetzgeber solle sich genauer mit der Systematik des Beitrags beschäftigen. Die Heranziehung von Kraftfahrzeugen sei systemfremd. Nils Jonas Greiner (Thüringer Staatskanzlei) sah hingegen keine Ungleichgewichtung.

    „Zu große Belastung für kleinere Unternehmen“
    Andreas Baeckler (Handwerksverband Sachsen-Anhalt) betonte, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk stünden, forderte aber eine stärkere Beitragsgerechtigkeit. Es gebe zu große Belastungen im Vergleich zu großen Unternehmen.

    VPRT: Mehreinnahmen für Werbefreiheit nutzen
    Auch für Annette Kümmel (VPRT), die in Leipzig die privaten Sender vertrat, steht die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags außer Frage: „Das duale System ist etabliert". Sie forderte aber dazu auf, die Mehreinnahmen nicht für eine Senkung der Rundfunkbeiträge zu verwenden, sondern um das Ziel der Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erreichen. Die Öffentlich-Rechtlichen sollten sich auf ihren Programmauftrag konzentrieren und kein Werbeumfeldprogramm schaffen.

    Noch Handlungsbedarf bei Transparenz
    Kümmel forderte zudem eine stärkere Transparenz in der Verwendung der Mittel. Vor allem bei den Werbetöchtern der ARD gebe es eine große Intransparenz. Schröder verwies dagegen auf die zahlreichen Kontrollgremien, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überwachen. Baeckler, der auch Mitglied im Rundfunkrat des MDR ist, betonte die positiven Entwicklungen im Bereich der Transparenz, stellte aber wie Ralf Seibicke (KEF) fest, dass es noch Handlungsbedarf gebe.

    Unterschiedliche Interessen schwierig in Einklang zu bringen
    Die Diskussion machte deutlich, wie schwierig es ist, die Anforderungen der Wirtschaft, privaten Nutzer und Politik in Einklang zu bringen. Greiner beschrieb die Problematik, 16 Bundesländer in einem Staatsvertrag zu vereinigen. Dies zeige sich in der polarisierenden Frage der Werbefreiheit, die manche abschaffen möchten, andere für notwendig erachten: „Sie finden alle Vorstellungen in der Ländergemeinschaft."

  11. #90
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    Verfassungsgericht: Auch Bayern kippt Rundfunkbeitrag nicht

    Die Entscheidung kommt im Grunde nicht unerwartet: Nach dem Urteil aus Koblenz hat nun auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag zurückgewiesen. Dabei betonten die Richter auch, dass die Abgabe keine Steuer sei.

    Gleich zwei Mal stand der neue Rundfunkbeitrag in dieser Woche vor deutschen Verfassungsgerichten auf den Prüfstand und in beiden Fällen schmetterten die Richter die vorgebrachten Klagen gegen die Abgabe ab. Denn nach dem Urteil aus Koblenz hat am Donnerstagmorgen nun auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung verkündet und den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt.

    Geklagt hatten der Ingolstädter Anwalt Ermano Geuer und die Drogeriekette Rossmann, die den im Januar 2013 neu eingeführten Beitrag für ungerecht halten. Die Münchner Richter sahen das aber anders: Sie sehen in der Abgabe keinen Verstoß gegen die geltende Verfassung. Zudem verletze der Rundfunkbeitrag keine Grundrechte und eine eine Steuer verstecke sich nicht hinter der Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie die Richter noch einmal betonten. Nach der Beitragsreform war im vergangenen Jahr von mehreren Seiten die Kritik lauf geworden, bei dem GEZ-Nachfolger handle es sich in seiner aktuellen Form um eine versteckte Steuer, die damit auch nicht rechtens sei.

    Erst am Dienstag hatte auch das Verfassungsgericht Koblenz dem Rundfunkbeitrag den Rücken gestärkt. Geklagt hatte hier ein rheinland-pfälzischer Straßenbau-Unternehmer, der sich seit 2013 nun deutlich höheren Kosten gegenübersieht. Kritisiert hatte er vor allem die Tatsache, das Firmen mit einem großen Fuhrpark (wie er selbst) oder vielen Filialen (wie beispielsweise Rossmann) unverhältnismäßig hoch zur Kasse gebeten werden. Er scheiterte allerdings ebenfalls mit seiner Klage.

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