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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #131
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    Noch keine Entscheidung über geringeren Rundfunkbeitrag

    Die Ministerpräsidenten der Länder haben noch keine gemeinsame Linie zur Frage einer Senkung des Rundfunkbeitrags gefunden. Sie trafen auf ihrer Konferenz in Berlin am 16. Juni keine Entscheidung und vertagten das Thema, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Die Expertenkommission KEF hatte vorgeschlagen, den Beitrag wegen eines Einnahmenüberschusses von über einer halben Milliarde Euro ab nächstem Jahr von 17,50 Euro auf 17,20 Euro im Monat zu senken. Sie warnt aber zugleich davor, dass der Beitrag ab 2021 wegen wachsender Aufwendungen steigen könnte - ob mit Senkung 2017 oder ohne.

    Die meisten Länder - darunter Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen - sehen eine Senkung daher eher skeptisch. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD) plädiert für einen stabilen Beitrag, damit er nicht in einigen Jahren schon wieder steigen muss. Dreyer koordiniert die Medienpolitik der Länder. Einige Länder wie Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern dringen dagegen auf eine Entlastung für die Zuschauer und Zuhörer von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Länderchefs treffen sich im Herbst wieder - dann müsste eine Entscheidung fallen.

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  3. #132
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    Aktueller Stand und Entwicklung

    17,50 Euro – so viel zahlt jeder Haushalt für das Programm von ZDF, ARD sowie Deutschlandradio. Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 könnte ein neuer Rundfunkbeitrag festgelegt werden, doch die Entscheidung darüber verzögert sich bis zum Herbst. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den Beitrag um 30 Cent zu reduzieren. Damit würde er zum zweiten Mal in Folge sinken.

    Der Finanzbedarf könnte ab 2021 steigen

    Auch wenn die KEF eine Beitragssenkung empfiehlt, bleibt derzeit offen, ob diese tatsächlich auch umgesetzt wird. Fakt ist, dass durch die Umstellung der GEZ-Gebühr im Jahr 2013 auf die neue haushaltsbezogene Abgabe mehr Geld als vorher an ARD, ZDF und Deutschlandradio fließt. So wurden bereits Mehreinnahmen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro erzielt.

    Theoretisch könnte das aktuell auf Sperrkonten liegende Geld für eine Beitragssenkung verwendet werden. Dazu wird es aber nicht kommen. Ab der kommenden Beitragsperiode können die Rundfunkanstalten auf die Mehreinnahmen zugreifen. Die KEF-Kontrolleure gehen davon aus, dass die Sender ab 2021 einen deutlich höheren Finanzbedarf haben werden. Dadurch würde die Abgabe je Haushalt auf 19,40 Euro steigen.

    Fehlgeschlagene Klage führt zum Verfassungsgericht
    Auch ohne eine mögliche Erhöhung hat der Rundfunkbeitrag viele Gegner. Diese mussten bisher vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage einbüßen. Nun wollen sie ihr Recht beim Bundesverfassungsgericht suchen.

    Zu den Gegnern des Beitrags gehört unter anderem Sieglinde Baumert. Die 46-Jährige war einige Monate in Haft, weil sie sich weigerte, ihre Rundfunkbeiträge zu zahlen. Gleichgesinnte wehren sich seit Jahren gegen die Beitragspflicht. Sie suchten ihr Recht vor über 30 Oberverwaltungs- und Landesverfassungsgerichten – erfolglos.

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die Abgabe rechtens sei. Die Beitragsgegner wollen allerdings nicht klein beigeben. Sie möchten sich nun dem Bundesverfassungsgericht stellen.

    Der Rundfunkbeitrag ist für Unternehmen steuerlich absetzbar
    Während die Situation für Privatpersonen derzeit ungewiss ist, haben Betriebe etwas mehr Glück. Sie können die Abgabe vom Finanzamt geltend machen. Im Vergleich zur ehemaligen GEZ handelt es sich nun nicht länger um eine Gebühr, sondern einen Beitrag. Der Nachteil liegt für Firmen darin, dass sie – unabhängig davon, ob sie ein Rundfunkgerät nutzen – den Beitrag zahlen müssen. Für Firmen handelt es sich faktisch um eine Pflichtabgabe.

    Um den Beitrag von der Steuer abzusetzen und keine Fehler zu machen, empfiehlt sich der Einsatz einer Steuersoftware. Gute Software wie Taxman 2016 ermittelt die Beitragshöhe und wie viel Unternehmer steuerlich geltend machen können. Der Rundfunkbeitrag hängt von der Mitarbeiterzahl je Betriebsstätte ab.

    Bundesweite Petition gegen den Rundfunkbeitrag geplant
    Der ungewisse Ausgang einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht treibt Menschen zu Protesten. Dies wird in einer neuen Petition, die von der Anti-GEZ-Gruppe Regensburg und dem Bund für Geistesfreiheit gestartet wird, deutlich.

  4. #133
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    Prozess um Rundfunkbeitrag: Zeitungsverlag will nicht zahlen

    Muss ein Zeitungsverlag Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält? Diese Frage hat am Dienstag den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beschäftigt. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der „Münchner Merkur“ und die „tz“ gehören, will die Abgabe nicht zahlen. Er begründet dies mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an einem Lokalradio-Sender.

    Laut Paragraf 5, Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages müssen private Rundfunkveranstalter und -anbieter nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflichtet werden können, zur Finanzierung ihrer Konkurrenz beizutragen. Aus Sicht des Bayerischen Rundfunks (BR) ist der Münchener Zeitungs-Verlag aber kein Rundfunkanbieter im klassischen Sinn - und müsse den Beitrag deshalb zahlen. Streitwert sind rund 1000 Euro pro Jahr.

    Der BR befürchtet, dass auch andere auf die Idee kommen könnten, sich an einem privaten Rundfunksender zu beteiligen, nur um die Beiträge zu sparen. Der Anwalt des Senders räumte vor Gericht allerdings ein, keinen solchen Fall zu kennen.

    In erster Instanz hatte das Münchner Verwaltungsgericht dem BR weitgehend Recht gegeben. Wie der Gerichtshof nun entscheidet, soll spätestens an diesem Freitag feststehen. Die Prozessparteien können das Urteil dann abfragen.

    Den Rundfunkbeitrag gibt es in der aktuellen Form seit 2013. Er ist Haupteinnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bei Unternehmen und Institutionen ist die Höhe des monatlichen Beitrags abhängig von der Anzahl der Betriebsstätten. Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr abgelöst, die sich nach Zahl und Art der Empfangsgeräte richtete.

  5. #134
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    Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen

    Um sich den Rundfunkbeitrag zu sparen, klagte der Münchener Zeitungs-Verlag (MZV) am vergangenen Dienstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Das Hauptargument: Wegen einer 25-prozentigen Beteiligung am Lokalradio-Sender Charivari sei der Verlag selbst privater Rundfunkanbieter und nicht in der Beitragspflicht. Dieser Ansicht stimmte nun das Gericht zu, wie das Wirtschaftsmagazin "W&V" am Montag berichtete.

    Damit hob der Gerichtshof das Urteil des Münchener Verwaltungsgerichts auf, das noch zugunsten des Bayerischen Rundfunks (BR) entschieden hatte. Durch das Urteil spart der Münchener Zeitungs-Verlag, in dem unter anderem der "Münchener Merkur" und die "TZ" erscheinen, nach eigenen Angaben etwa 760 Euro pro Jahr.

    Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen, denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Und der BR scheint diesen Weg auch gehen zu wollen, befürchtet die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt doch, dass sich weitere Unternehmen am MZV ein Vorbild nehmen könnten.

  6. #135
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    Entscheidung über Rundfunkbeitrag für Unternehmen im Dezember

    Das Bundesverwaltungsgericht wird Ende des Jahres über den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe entscheiden. Die Verhandlung der Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto sei für den 7. Dezember angesetzt worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag, den 22. September in Leipzig. (Az.: BVerwG 6 C 49.15 sowie BVerwG 6 C 12.15 - 14.15)

    Die Unternehmen wenden sich gegen die Bemessung des Rundfunkbeitrages nach Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen. Das sei verfassungswidrig. Zum einen werde ein Runfunkempfang vermutet, obwohl zahlreiche Betriebe gar keine Empfangsgeräte hätten. Zum anderen würden Betriebe mit vielen Filialen benachteiligt. Außerdem sei der Beitrag eine Steuer, weswegen den Bundesländern dafür die Gesetzgebungskompetenz gefehlt habe.

    In den Vorinstanzen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Oberverwaltungsgericht Münster waren Sixt und Netto mit ihren Klagen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im ersten Halbjahr bereits zahlreiche Klagen von Privatleuten gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Leipziger Richter stuften ihn als verfassungsgemäß ein. Mehrere Kläger haben angekündigt, nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.

  7. #136
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    ARD und ZDF wollen Rundfunkbeitrag neu berechnen

    Kaum ein Thema sorgt unter TV-Zuschauern für so viele Diskussionen wie der Rundfunkbeitrag. Die Gebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens stand auch im Jahr 2016 mehrfach im Fokus, besonders nachdem die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine erneute Senkung des Beitrags von 17,50 Euro auf dann 17,20 Euro ab Januar 2017 vorgeschlagen hat. Damit verbunden ist jedoch eine deutliche Anhebung des Beitrags ab 2021. Für diese übernächste Beitragsperiode haben ARD und ZDF jedoch andere Vorstellungen von der Berechnung des Beitrags, wie die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtet.

    Demnach hätten die öffentlich-rechtlichen Sender den Wunsch nach einem Index geäußert, an dem sich der Rundfunkbeitrag künftig orientieren soll, dieser Wunsch wurde an die Arbeitsgemeinschaft "Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" übermittelt. Bei der ARD sehe man es dabei am liebsten, das sich der Beitrag am Bruttoinlandsprodukt (BIP) orientiert. Die Vorteile seien dabei die Vermeidung großer Sprünge in der Beitragshöhe sowie eine höhere Transparenz.

    Auch soll so das KEF-Verfahren aus Bedarfsanmeldung, Überprüfung und Kürzung modernisiert werden. Eine Prüfung zur Vermeidung von Überkompensation und Überlastung der Beitragszahler soll dennoch stattfinden, auch um die "bedarfsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten sicherzustellen", wie es in der Stellungnahme laut "SZ" heißt.

    Ein anderes Indexmodell schwebt wohl dem ZDF vor, auch wenn es keinen konkreten Vorschlag dazu macht. Den Vorschlag des Ersten lehnt man aber nicht ab, auch wenn diese Form die Gewichte in Richtung ARD verschieben könnte. Zudem erkennt das ZDF keine Notwendigkeit für eine Erhöhung des Beitrags um zwei Euro, solange keine kostentreibenden Projekte seitens der Politik auf den Sender zukommen.

  8. #137
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    Festsetzung des Rundfunkbeitrags ändert sich nicht kurzfristig

    Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags wird sich nicht kurzfristig ändern. Es sei Sache der Politik, darüber zu entscheiden, sagte die ARD-Vorsitzende Karola Wille am 11. Oktober. „Wir reden jedenfalls nicht von 2017.“ In einem Grundsatzpapier hat die ARD Überlegungen angestellt, den Beitrag an einen Index zu koppeln, der die allgemeine Preisentwicklung berücksichtigt. Geht es insgesamt nach oben, würde sich auch der Rundfunkbeitrag erhöhen. Zunächst hatte „sueddeutsche.de“ über das Thema berichtet.

    Nach Einschätzung der ARD-Vorsitzenden ist die Festsetzung des Rundfunkbeitrags allerdings nur eine Facette der Reformvorhaben von vielen. Ein wichtiges Thema sei mehr Effizienz zum Beispiel durch Zentralisierung von Aufgaben innerhalb der ARD. Das gelte etwa für die Verwaltung, sagte Wille. Denkbar sei das für Bereiche wie Honorare und Gehälter.

    Im Technikbereich sei eine gemeinsame technologische Plattform für Produktentwicklung eines der Ziele. Für die ARD gehe es um tiefgreifende Reformen, sagte Wille. „Deswegen sind sie auch nicht in zwei, drei Jahren zu bewältigen, sondern in einem größeren Zeitraum, von geschätzt zehn Jahren.“ Geplant sei allerdings, die ersten Reformprojekte bereits 2017 zu starten.

  9. #138
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    Keine Befreiung von Rundfunkbeitrag aus religiösen Gründen

    Vom Rundfunkbeitrag kann man sich nicht allein aus religiösen Gründen befreien lassen. Das geht aus einem am 20. Oktober veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Damit wiesen die Richter die Klage eines Pastors einer freikirchlichen Gemeinde ab (Az.: 5 K 145/15.NW). Er hatte argumentiert, ein Großteil des öffentlich-rechtlichen Programms zeige einen aus biblisch-christlicher Sicht nicht akzeptablen, gottlosen, unmoralischen und zerstörerischen Lebensstil. Es könne ihm nicht zugemutet werden, dies mitzufinanzieren.

    In einem anderen Verfahren war der Mann vor dem Gericht bereits mit dem Versuch gescheitert, aus Gründen der Gewissensfreiheit vom neu geregelten Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Die Erhebung verstoße nicht gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz damals festgestellt.

    Im neuen Urteil beriefen sich die Richter unter anderem auf die OVG-Entscheidung. Mit dem Rundfunkbeitrag sei kein weltanschauliches Bekenntnis verbunden, erklärten sie. Die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sender sei gerade vom verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Vielfaltssicherung geprägt. Eine Gewissensentscheidung befreie außerdem laut Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich von der Zahlung von Steuern.

  10. #139
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    Senkung des Rundfunkbeitrags für 2017 derzeit unwahrscheinlich

    Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im nächsten Jahr voraussichtlich nicht gesenkt. Wenige Tage vor dem Treffen der Ministerpräsidenten in Rostock am Donnerstag und Freitag zeichnet sich unter den Ländern keine Mehrheit dafür ab, den Beitrag von 17,50 Euro im Monat auf 17,20 Euro zu reduzieren. Rheinland-Pfalz, das die Medienpolitik koordiniert, ist aber zuversichtlich, einen Kompromiss zu finden, damit der Beitrag zwar erstmal gleich bleibt, aber eine drastische Steigerung in einigen Jahren vermieden wird.

    „Hinsichtlich der künftigen Beitragshöhe - wir reden über eine mögliche Senkung von 0,30 Cent - scheint die Mehrheit eher eine Rücklage gekoppelt mit einer Selbstverpflichtung der Anstalten anzustreben“, sagte die rheinland-pfälzische Bevollmächtigte für Medien, Heike Raab (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. Die Maßgabe sei dabei, dass die Ziele einer Arbeitsgruppe der Länder für Reformen umgesetzt würden. „Ich bin verhalten optimistisch, dass wir einen Kompromiss finden.“

    Die Expertenkommission KEF hatte vorgeschlagen, den Beitrag wegen eines Einnahmenüberschusses von über einer halben Milliarde Euro ab nächstem Jahr um 30 Cent zu senken. Sie warnte aber zugleich davor, dass der Beitrag ab 2021 wegen wachsender Aufwendungen steigen könnte - ob mit einer Senkung 2017 oder ohne. Außerdem schlugen die Experten eine andere interne Aufteilung der Beiträge für die Sender vor. Dafür zeichnet sich nach Angaben von Raab eine Mehrheit der Länder ab.

    Die Länder haben in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe gestartet, damit die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihren Auftrag in der digitalen Medienwelt weiter erfüllen und zugleich sparsam arbeiten können. „Der Auftrag muss angepasst werden“, sagte Raab. „Darüber hinaus geht es darum, die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung und somit auch die Beitragshöhe fest im Blick zu haben.“

    Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), plädiert für einen stabilen Beitrag, damit er nicht in einigen Jahren wieder steigen muss. Einige Länder wie Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich in den vergangenen Monaten für eine Entlastung für die Zuschauer und Zuhörer von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingesetzt. Der Beitrag war 2015 bereits gesenkt worden.

    Der Fall einer Brandenburgerin, die wegen Verweigerung des Rundfunkbeitrags in Haft sollte, hatte in den vergangenen Tagen für Schlagzeilen gesorgt. Der Haftbefehl wurde allerdings aufgehoben.

  11. #140
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    Ministerpräsidenten lehnen Senkung ab

    Auch in der Beitragsperiode von 2017 bis 2020 wird der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro im Monat bleiben. Dies beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrem Treffen am Freitag in Rostock und sprachen sich somit gegen die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) aus.

    Die Kommission hatte Anfang 2016 eine weitere Senkung der TV-Gebühr auf 17,20 Euro empfohlen, nachdem die öffentlich-rechtlichen Sender durch die Umstellung der ehemaligen geräteabhängigen Gebühr auf eine Haushaltspauschale einen Überschuss von 542,2 Millionen Euro erzielt hatten. Bei den Rundfunkanstalten stieß der Vorschlag jedoch auf wenig Gegenliebe, zumal die teils klammen Dritten nicht über die Zusatzeinnahmen verfügen dürfen.

    Die Aussicht auf eine deutlichere Steigerung der Rundfunkgebühren ab 2021, welche von der KEF bereits angekündigt wurde, ist dabei ein Argument der Ministerpräsidenten für ihre Entscheidung. Zudem plädierten die Politiker dafür, Rücklagen für künftige Kostensteigerungen zu bilden. Die Entscheidung hatte sich in den letzten Tagen und Wochen bereits abgezeichnet.

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