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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #141
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    ARD & ZDF: Inkassounternehmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben

    Trotz der Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder, die monatliche Haushaltsabgabe ab kommendem Jahr nicht zu senken, ist der Rundfunkbeitrag weiterhin heftig umstritten. Nachdem Anfang des Jahres die erste Rundfunk-Verweigererin wegen des Nicht-Zahlens eine Haftstrafe verbüßte, drohte nun einer alleinerziehenden Brandenburgerin die Zwangshaft. Diese wurde letztendlich zwar abgewendet, dennoch wollen ARD und ZDF beim Eintreiben der Haushaltsabgabe künftig rigoroser vorgehen.

    So sollen nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Spiegel" in Zukunft Inkassofirmen den säumigen Rundfunkbeitrag eintreiben. Ziel ist dabei die flexiblere Gestaltung des Mahnweges sowie der Versuch, damit die drohende Zwangsvollstreckung zu umgehen. "Zweck ist nicht ein breiter, pauschaler Einsatz von Inkassounternehmen", führte eine ARD-Sprecherin gegenüber dem "Spiegel" aus.

    Vielmehr hoffen die Öffentlich-Rechtlichen darauf, dass von Inkassounternehmen mehr Wirkung ausgeht als von den Sendern, sodass öfter eine Klärung herbeigeführt werde. Zudem verspricht man sich davon die Entlastung der Behörden, die inzwischen mit immer mehr Vollstreckungsgesuchen der Landesrundfunkanstalten konfrontiert werden. 2015 soll es "Spiegel"-Angaben zufolge 1,4 Millionen säumige Rundfunkzahler gegeben haben, bei denen eine Zwangsvollstreckung angedroht werden musste. Im Jahr davor lag die Zahl noch bei 701.000.

    Für den Einsatz von Inkassounternehmen muss allerdings zuvor die Satzung der Anstalten geändert werden.

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  3. #142
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    VPRT kritisiert Entscheidung der Länder

    Der Rundfunkbeitrag wird auch weiterhin 17,50 Euro pro Monat betragen, die Ministerpräsidenten der Länder sprachen sich bei ihrem Treffen am Freitag gegen die Empfehlung der KEF aus, die Haushaltsabgabe um 30 Cent zu senken, sondern setzen weiterhin auf Beitragsstabilität. Eine Entscheidungen, die bei Privatverbänden auf wenig Verständnis stößt.

    "Die Länder haben heute eine historische Chance vertan", kommentierte Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), den Beschluss der Politik. "Es wäre der perfekte Zeitpunkt gewesen, für mehr Chancengleichheit im dualen Rundfunksystem zu sorgen." Statt aus den mit der Haushaltsabgabe erzielten Überschüssen Rücklagen zu bilden, hätte das Geld dafür aufgewendet werden sollen, Werbung und Sponsoring im Programm von ARD und ZDF zu reduzieren.

    Der VPRT, der sich als Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen versteht, hätte sich für die Werbereduzierung bei ARD und ZDF eine gesetzliche Regelung gewünscht. Dass nun die Intendanten der Landesmedienanstalten der Rundfunkkommission der Länder Vorschläge dafür unterbreiten sollen, wird nach Meinung des Verbandes nicht funktionieren. "Die Erfolgsaussichten von Projekten, bei denen den Fröschen das Trockenlegen ihres Teiches angetragen wird, sind erfahrungsgemäß eher begrenzt", so Demmel.

    Im Gegensatz zu dem Privatverband begrüßten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten die Entscheidung der Ministerpräsidenten. "Sie gibt uns finanzielle Klarheit für die nächsten vier Jahre", erklärte MDR-Intendantin und ARD-Vorsitzende Karola Wille. "Den Spardruck wird uns das nicht nehmen." Zudem kündigte die ARD-Chefin an, die begonnenen Reformen zur Umgestaltung des Senderverbundes weiter voranzutreiben. "Das tun wir, um auch in der digitalen Welt unseren Auftrag für die Gesellschaft in höchster Qualität zu erfüllen", so Wille.

  4. #143
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    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkbeitrag für Unternehmen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Unternehmen als verfassungsgemäß bestätigt. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht wies am Mittwoch, 7. Dezember, in Leipzig Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto gegen den Westdeutschen Rundfunk und den Bayerischen Rundfunk ab. (Az.: BVerwG 6 C 49.15, 6 C 12.15, 6 C 13.15. und 6 C 14.15).

    Knapp zehn Prozent des Rundfunkbeitrags kommen aus dem gewerblichen Bereich, wie Justiziar Hermann Eicher, Federführer bei der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht, sagte. 2015 seien das rund 760 Millionen Euro gewesen.

    Sixt und Netto hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei unrechtmäßig. Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt.

    In seinen Urteilen folgte der 6. Senat seinen Maßstäben, die er in diesem Jahr schon bei Entscheidungen über den Rundfunkbeitrag bei Privatleuten aufgestellt hatte. Auch hier hatten die Richter den Beitrag als verfassungsgemäß eingestuft.

    Wie bei den privaten Haushalten gebe es auch bei den Betrieben einen „kommunikativen Nutzen“ des Rundfunkempfangs. Und auch in Unternehmen könne dieser Nutzen ausgeschöpft werden, da statistisch belegt sei, dass relativ flächendeckend Rundfunkempfangsgeräte vorhanden seien: Die meisten Unternehmen hätten internetfähige Computer, Radios oder betriebliche Handys und Tablets.

    Netto-Anwalt Matthias Rauscher hatte in der mündlichen Verhandlung vorgerechnet, dass der Discounter für seine 4018 Betriebsstätten und 18 Auslieferungslager mit insgesamt 60 000 Beschäftigten monatlich 145.000 Euro Rundfunkbeitrag zahlen müsse. Ein Unternehmen mit nur einer einzigen Betriebsstätte, etwa einer Fabrik mit 20 0000 Mitarbeitern, müsse dagegen nur 3150 Euro im Monat zahlen.

    Auch für Sixt mit seinem Filialnetz seien die Betriebsstätten ein Thema, sagte Anwalt Holger Jacobj. Der Autovermieter zahle jährlich rund 3,3 Millionen Euro Rundfunkbeitrag.

    Jacobj sah zudem ein Vollzugsdefizit beim Eintreiben des Beitrags. Jedes dritte gewerblich genutzte Auto sei beim Beitragsservice unbekannt, sagte der Anwalt. Der Ehrliche dürfe aber nicht der Dumme sein. „Es geht nicht darum, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Fall zu bringen. Es geht darum, innerhalb des gewerblichen Bereichs für eine Gerechtigkeit zu sorgen“, sagte Jacobj.

    Die Bundesverwaltungsrichter hatten gegen die Anknüpfung des Rundfunkbeitrags an Betriebstätten und Fahrzeuge jedoch keine Bedenken. „Wir vermochten auch nicht festzustellen, dass hier ein strukturelles, dem Gesetzgeber zuzurechnendes Vollzugsdefizit besteht“, erklärte der Vorsitzende Richter Prof. Ingo Kraft.

    Mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist der Streit um den Rundfunkbeitrag aber nicht noch nicht zu Ende. Sowohl die unterlegenen privaten Kläger als auch Sixt haben angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.

  5. #144
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    ARD will Rundfunkbeitrag schrittweise anheben

    Nach langem Hin und Her hatten sich die Ministerpräsidenten Ende Oktober festgelegt: Der Rundfunkbeitrag bleibt für die kommende Beitragsperiode ab 2017 bei 17,50 Euro, womit die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu einer weiteren Senkung abgelehnt wurde. Nach Ansicht der ARD soll dies jedoch kein Dauerzustand bleiben, denn wie der Evangelische Pressedienst (EPD) berichtet, wehrt sich der Senderverbund gegen eine Festschreibung.

    In einem dem Pressedienst vorliegenden medienpolitischen Papier stuft die ARD dies als "nicht realistisch ein" und sieht darin auch einen "Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Vielmehr wollen die Öffentlich-Rechtlichen mit einem neuen Indexmodell, das an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelt werden soll, den Beitrag schrittweise erhöhen. Diese Idee war bereits Anfang Oktober erstmals publik geworden. Ab 2021 würde der Rundfunkbeitrag dadurch auf 18,28 Euro monatlich steigen und 2025 auf 19,59 Euro.

    Allerdings war eine dauerhafte Festlegung des Rundfunkbeitrags auf 17,50 Euro durch die KEF nicht vorgesehen, weshalb das Papier der ARD etwas verwundert. Laut Angaben der Kommission würde die Gebühr ab 2021 auf mindestens 19,10 Euro steigen, bei einer Senkung wären es gar 19,40 Euro gewesen. Allerdings sieht die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt das Schreiben auch als Positionierung in der Diskussion zu Auftrag und Strukturoptimierung. Die ARD will sich künftig zu einem Content-Netzwerk weiterentwickeln, das ein "mediengattungsübergreifendes Angebot auf unterschiedlichen Ausspielwegen" schaffen soll.

  6. #145
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    Länder wollen Rundfunkbeitrag reformieren

    Der Rundfunkbeitrag ist eine nicht enden wollende Geschichte. Vor zwei Jahren wurde die geräteabhängige Variante in eine Haushaltsabgabe umgewandelt, zu deren Zahlung alle verplichtet sind. Dabei wurde die Gebühr zwar zum ersten Mal in ihren Geschichte gesenkt, konnte allerdings auch nicht zu mehr Akzeptanz bei den Bürgern beitragen. Eine zweite Senkungsrunde lehnten die Minsterpräsidenten der Länder, die bei dem Rundfunkbeitrag das letzte Wort haben, im Herbst ab, um die Bürger ab 2021 zu entlasten. Denn zu diesem Zeitpunkt könnte der Finanzbedarf von ARD und ZDF deutlich steigen und zu einer erheblichen Erhöhung der haushaltsbezogenen Abgabe führen. Nachdem nun die ARD ein neues Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Weg bringen will, das eine schrittweise Erhöhung vorsieht, basteln auch die zuständigen Länder an einer Reform.

    Bis zum September des kommenden Jahres wollen die Bundesländer ein Konzept für eine Strukturreform von ARD und ZDF vorlegen. Oberstes Ziel sei dabei für mehr Akzeptanz des Finanzierungsmodells bei den Beitragszahlern zu sorgen. "Das geht aber nur, wenn der Beitrag in der Höhe relativ stabil bleibt, das Programm klasse ist", erklärte die Medienbevollmächtigte von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD), der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Für die Umsetzung der ambitionierten Pläne sollen ARD und ZDF die Chancen der Digitalierung für die Gestaltung effektiverer Abläufe nutzen.

    Auch die Sendeanstalten stehen derweil unter Druck. Bis 2020 muss das ZDF noch knapp 100 Stellen abbauen, was sich gerade angesichts anstehender Großereignisse als schwierig erweisen würde, wie ZDF-Intendant Thomas Bellut der DPA erklärte. "Die Umstrukturierung im ZDF geht aber weiter", betonte Bellut. Derzeit könne die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt allerdings eine stabile Finanzsituation aufweisen. "Dafür sind wir den Beitragszahlern dankbar", so der ZDF-Intendant. "Wir werden alles tun, um mit der ARD gerade in der Infrastruktur noch mehr zusammenzuarbeiten", sagte Bellut. Zustimmung kommt von seiner Seite für die Entscheidung der Länder, den Rundfunkbeitrag nicht nochmals abzusenken, dafür will das ZDF mit den Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag einen Puffer aufbauen, um die Erhöhung ab 2021 abzufedern, über die Höhe schwieg sich Bellut allerdings aus.

    Sparwillen zeigt auch die ARD. "Wir müssen bedarfsgerecht finanziert bleiben - und das hängt von unserem Auftrag ab", sagte Karola Wille, MDR-Intendantin und Vorsitzende der ARD, der DPA. "Wir müssen aber auch in der Gesellschaft Beitragsakzeptanz nachhaltig sicherstellen." Daher sei klar, dass es auch bei dem Senderverbund Veränderungen durch Nutzung von Synergien und Sparpotentialen geben müsse. Allerdings schloss sie die Fusion von Anstalten aus, wie sie in letzter Zeit mehrfach von Seiten der Politik gefordert wurden.

  7. #146
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    Urteil: Rundfunkbeitrag auch für Zweitwohnsitz

    Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Mit seiner Entscheidung wies das Gericht am Mittwoch in Leipzig die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück.

    Die Bundesverwaltungsrichter bekräftigten ihre schon in früheren Entscheidungen geäußerte Auffassung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung geknüpft sein darf und nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein muss. Der zuständige Senat hielt auch fest, dass es gegen eine doppelte Erhebung des Beitrags bei Inhabern zweier Wohnungen keine Bedenken gebe.

    Dass der Rundfunkbeitrag auch für eine Zweitwohnung erhoben werden darf, begründeten die Richter damit, dass es das praktikabelste Verfahren sei. Es sei außerdem davon auszugehen, dass nur wenige Personen von der Regelung betroffen seien, die allein sowohl in einer Erst- als auch in einer Zweitwohnung lebten. (Az: 6 C 7.16; 6 C 11.16; 6 C 12.16; 6 C 14.16; 6 C 15.16; 6 C 18.16; 6 C 23.16; 6 C 31.16)

    Schon in den Vorinstanzen waren die Kläger erfolglos gewesen. Einer der Vertreter der Kläger sagte während der mündlichen Verhandlung, er wende sich mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht weiter gegen den Rundfunkbeitrag.

    Mit ihrem Urteil blieben die Leipziger Richter bei ihrer schon bislang entwickelten Rechtssprechung zum Thema. Bereits im vergangenen Jahr hatten sie in mehreren Entscheidungen erklärt, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags sowohl bei Wohnungsinhabern wie auch bei Gewerbebetrieben verfassungskonform sei.

  8. #147
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    Gericht: Offener Rundfunkbeitrag kann mit Steuer verrechnet werden

    Säumige Rundfunkbeitragszahler müssen damit rechnen, dass die fälligen Summen mit ihren Steuerguthaben verrechnet werden. Hintergrund ist die Klage einer Frau, die erreichen wollte, dass die Pfändung und Einziehung des von ihr nicht bezahlten Rundfunkbeitrags als unrechtmäßig eingeschätzt wird. (Verfahren 11 K 11123/16 vom 24. August 2016). Das sei abgewiesen worden, teilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag, den 13. April mit.

    Selbst wenn die Einziehung unrechtmäßig gewesen sei, hätte die Frau das Geld nicht zurückerhalten, hieß es. Denn es sei nicht Sache des Finanzgerichtes zu entscheiden, ob Bescheide über die Rundfunkbeiträge zulässig seien oder nicht. Dafür seien Verwaltungsgerichte zuständig. Die Rückzahlung könne nur vom Gläubiger der Beiträge verlangt werden.

    Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof eine Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen hatte (Az. VII B 152/16 vom 18.1.2017).

  9. #148
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    ARD und ZDF gehen von weniger Geld aus dem Rundfunkbeitrag aus

    Das ZDF rechnet bis 2020 ebenso wie die ARD mit einer geringeren Summe aus dem Rundfunkbeitrag. Der Überschuss von 184 Millionen Euro, mit dem der Sender kalkuliert hatte, schmilzt aus diesem Grund bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode auf nur noch 88 Millionen Euro ab. Dieser Wert kann sich dem ZDF zufolge allerdings bis 2020 noch ändern. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hatte in ihrem jüngsten Bericht einen Sollwert von 180 Millionen Euro genannt. Das Sparprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geht weiter. Unter anderem baut das ZDF bis 2020 noch 141 Vollzeitstellen ab.

    Die ARD hatte mitgeteilt, dass sie von einem Überschuss von rund 242 Millionen Euro ausgeht. Abzüglich der Beitragsrücklage, zu der sie verpflichtet ist, fehlen unter dem Strich nach jetziger Prognose 139 Millionen Euro. Die ARD rechnet mit einer erheblich geringeren Summe an Rundfunkbeiträgen als erwartet, weil die Zahl der potenziell beitragspflichtigen Haushalte kleiner ist als angenommen und mehr Haushalte abgabenbefreit werden als erwartet. ARD und ZDF müssen vor der neuen Beitragsperiode ihren Finanzbedarf der Kommission KEF mitteilen.

  10. #149
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    Steuerzahlerbund lehnt höheren Rundfunkbeitrag ab

    Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V. sieht die Forderungen nach einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages nach dem Jahr 2020 sehr kritisch. Nach Ansicht des BdSt Rheinland-Pfalz verfüge Deutschland bereits heute über den teuersten öffentlichen Rundfunk der Welt, hieß es in einer Mitteilung des BdSt am 12. Mai. Anstatt die Haushalte per Zwangsabgabe immer weiter zu schröpfen, sollten besser die hausinternen Sparmaßnahmen verstärkt werden, hieß es weiter.

    „Über acht Milliarden Euro stehen den Öffentlich-Rechtlichen an Rundfunkgebühren pro Jahr zur Verfügung. Angesichts dieser enormen Summe ist es grober Unfug von einem Zusammenbruch des Systems zu reden, wenn nicht weitere Erhöhungen folgen“, kritisiert Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Eine nutzungsunabhängige Zwangsabgabe von monatlich 17,50 Euro je Haushalt zu erheben, ist bereits eine Zumutung an sich. Was die Bürger daher zu Recht erwarten, ist eine nachhaltige Beitragsstabilität.“

    Der BdSt Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass anstelle von Beitragserhöhungen die Sparmaßnahmen verstärkt werden. „Deutschland gönnt sich den teuersten öffentlichen Rundfunk der Welt. Da sollte es wohl selbstverständlich sein, steigende Finanzbedarfe durch hausinterne Sparmaßnahmen gegen zu finanzieren. Ebenso gilt es überkommene Strukturen zu hinterfragen, z.B. ob wir so viele Landesrundfunkanstalten benötigen“, so Brüderle.

  11. #150
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    Urteil: Rundfunkbeiträge können nicht bar gezahlt werden

    Verbraucher haben keinen Anspruch darauf, ihren Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, der am 13. Juni veröffentlicht wurde (Az.: 2 A 1351/16). Denn der bargeldlose Zahlungsverkehr vereinfache die Verwaltung - ähnlich wie im Steuerrecht. Da auf diese Weise auch die Kosten minimiert werden, liege diese Vorgehensweise letztlich auch im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers.

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