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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #151
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    Einnahmen aus Rundfunkbeitrag sinken erneut

    Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender sinken. Im Jahr 2016 betrugen sie 7,978 Milliarden Euro. Das waren rund 153,2 Millionen Euro weniger als 2015, wie der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio am 21. Juni in Köln mitteilte. Zugleich war es der zweite leichte Rückgang in Folge. „Wir gehen von 2017 bis 2020 von stabilen Erträgen von rund acht Milliarden Euro pro Jahr aus. Der Trend ist allerdings leicht sinkend. Es wird nicht mehr mehr. Es wird keine zusätzlichen Beträge geben, um Lücken zu füllen“, sagte der Geschäftsführer des Beitragsservice, Stefan Wolf.

    Ein Grund für die Entwicklung ist nach Angaben des Nachfolgers der Gebühreneinzugszentrale GEZ, dass mehr Menschen als ursprünglich mal angenommen, keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen - vor allem aus sozialen Gründen. „Altersarmut ist ein zunehmender Befreiungsgrund“, sagte Wolf. Eine weitere Ursache für die Entwicklung: Im vergangenen Jahr schlug die Senkung des Beitrags von 17,98 Euro auf die aktuelle Höhe von 17,50 Euro pro Haushalt und Monat zu Buche. Sie trat im April 2015 in Kraft. 2016 war nun das erste Jahr, in dem sie komplett wirksam war.

    Die aktuelle Beitragshöhe gilt bis 2020. Die Diskussion, ob der Beitrag danach wieder angehoben werden muss, läuft bereits. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat erste Zeichen in diese Richtung gegeben. Kürzlich erklärte etwa die ARD, dass ihr trotz aller Sparbemühungen bis 2020 durch die geringeren Beiträge rund 139 Millionen Euro fehlen würden.

    Das Auf und Ab hat auch etwas mit der Umstellung des Systems im Jahr 2013 zu tun. Vorher galt als Kriterium, ob man ein Radio oder einen Fernseher besaß. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt berechnet, was zunächst zu deutlichen Mehrerträgen führte. Viele, die zuvor nicht gezahlt hatten, wurden nun erfasst. In der Folge wurde der Beitrag gesenkt. Überschüssige Erträge flossen außerdem in eine Rücklage. Diese sei bis Ende 2020 allerdings aufgebraucht. 2018 soll erneut ein sogenannter Bestandsdatenabgleich gemacht werden. Dabei überprüft der Beitragsservice, ob es Abweichungen zwischen seinen Daten und denen der Melderegister gibt.

    SWR-Justitiar Hermann Eicher sprach sich am Mittwoch für eine Abkehr vom bisherigen Turnus bei der Anpassung des Beitrags aus. „Es ist meiner Meinung nach zu kurz gegriffen, für die Beitragsfestsetzung immer nur die nächsten vier Jahre zu berücksichtigen“, sagte er. Man brauche eine längere Zeitschiene - zum Beispiel von zwölf Jahren - bei der Planung, um Effekte ausgleichen zu können. „Damit hätte man dem Beitragszahler ersparen können, dass der Rundfunkbeitrag erst abgesenkt und dann wieder erhöht wird.“

    Insgesamt gab es beim Beitragsservice 2016 rund 44,87 Millionen Beitragskonten. Etwa zehn Prozent davon befanden sich Ende des Jahres in einem Mahnverfahren. Von diesen waren wiederum rund ein Drittel in der Vollstreckung - der letzten Stufe. Es gebe aber „keine systematische Welle der Beitragsverweigerer“, stellte Geschäftsführer Wolf klar. Oft werde gezahlt, aber nicht pünktlich zum Termin.

    Justitiar Eicher kündigte an, dass man in diesem Bereich einen Test mit Inkassounternehmen auf den Weg bringen wolle. Dafür würden Kriterien entwickelt. „Ich jedenfalls fände es wesentlich weniger belastend, wenn mich ein Inkassounternehmen anschreibt, als wenn der Gerichtsvollzieher an der Tür steht, und jeder bekommt es mit.“

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  3. #152
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    Mehr Befreiungen vom Rundfunkbeitrag

    Die Zahl der Bürger, die im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen vom Rundfunkbeitrag befreit sind, ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. 2016 waren rund 753.000 Personen befreit - das sind fast 20 Prozent oder 117.455 mehr als noch 2014. Dies geht aus einer am Montag, den 31. Juli veröffentlichten Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion hervor. Dabei war die Zahl der registrierten über 8,4 Millionen privaten Beitragskonten sogar um mehr als 49.000 niedriger als noch 2014.

    Im Grundsatz gilt: pro Wohnung muss ein Beitrag gezahlt werden - egal, ob und wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer dort genutzt werden. Derzeit liegt der Beitrag, der auf die öffentlich-rechtlichen Sender und die Landesmedienanstalten verteilt wird, bei 17,50 Euro. Auf Antrag kann eine Befreiung oder Ermäßigung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen erteilt werden. Die Zahl der Ermäßigungen sank von 2014 bis 2016 um rund 11.000 auf knapp 119.000. Wer den Beitrag nicht zahle, weder auf Mahnschreiben reagiere, noch Vermögensauskünfte gebe, könne sogar in Erzwingungshaft genommen werden, warnte Medienminister Stephan Holthoff-Pförtner (CDU).

    Der Geschäftsführer des Beitragsservices, Stefan Wolf, sieht in der Haft allerdings nicht den richtigen Weg. „Beitragsverweigerer in Beugehaft zu nehmen, halte ich für unangemessen und auch nicht für sinnvoll“, sagte er der „Bild“-Zeitung (Montag). Allerdings sei es das letzte Mittel, „um Leute zu einer Vermögensauskunft zu bewegen“.

  4. #153
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    Medienbericht löst Debatte über Rundfunkgebühren aus

    Einem Bericht der 'Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung' (FAS) zufolge wollen die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland (ARD, ZDF, Deutschland-Radio) im September den für sie zuständigen Bundesländern eine automatische Anpassung der Rundfunkbeiträge vorschlagen, "durch welche die Gebühren schrittweise von heute 17 Euro 50 auf 21 Euro im Jahr 2029 steigen sollen". Dies entspräche einem jährlichen Preisanstieg des öffentlich finanzierten Fernsehens um etwa 1,75 Prozent.

    Sprecher von ARD und ZDF wiesen Planungen zu einem automatisch steigenden Rundfunkbeitrag zurück: „Das können wir nicht bestätigen“, teilte ZDF-Sprecher Jörg Berendsmeier mit. „Wir sind mitten in der Phase zur Erstellung des Berichts an die Bundesländer.“ ARD-Sprecher Steffen Grimberg sagte, die FAS-Darstellung, wonach die ARD eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags bis 2029 auf 21 Euro fordere, sei frei erfunden. „Die ARD wird nach dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren bei der Betragskommission KEF im Frühjahr 2019 ihren Bedarf für die vierjährige Beitragsperiode ab 2020 anmelden. In welchen Größenordnungen man sich dann bewegt, ist zum heutigen Zeitpunkt – auch vor dem Hintergrund der anstehenden Strukturreform – seriös nicht ansatzweise zu beantworten. Alle in der Debatte kursierenden Zahlen und Prognosen sind Planspiele von anderen.“

    Dennoch nahm die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD) den Bericht zum Anlass, eine Stellungnahme abzugeben. Die Bundesländer seien gegen die Idee eines automatisch steigenden Rundfunkbeitrags in einigen Jahren. Die Ministerpräsidenten hätten ARD und ZDF den klaren Auftrag erteilt, durch Kooperationen und weitere strukturelle Maßnahmen zu Einsparungen zu kommen. "Sie haben damit die Erwartung verbunden, dass dies dem Beitragszahler zugutekommen müsse", sagte sie auf Anfrage. Rheinland-Pfalz hat den Vorsitz der Rundfunkkommission der Länder.

    Auch der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz äußerte sich ablehnend. Stabilität der Rundfunkgebühren müsse das Gebot der Stunde sein. Eine unverhältnismäßige Steigerung würde die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden.

    Die Vorschläge werden im September erwartet. Bevor sie nicht vorlägen und bewertet werden könnten, sei jedoch jegliche Diskussion über die Höhe des Rundfunkbeitrags verfrüht, betonte auch Heike Raab.

  5. #154
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    Erstmals Klage gegen Rundfunkgebühren erfolgreich

    Das Erheben einer zusätzlichen Rundfunkgebühr auf Gästezimmer, in denen kein TV, Radio oder WLAN zur Verfügung gestellt wird, ist nicht rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am vergangenen Mittwoch. Obwohl es sich bei der Klage einer Neu-Ulmer Hostelbetreiberin nur um einen Teilbereich der Rundfunkgebühren handelt, könnte das Urteil durchaus weiter reichende Konsequenzen haben.

    Wie die Geschäftsstelle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunk-Anstalten (KEF) exklusiv gegenüber DIGITAL FERNSEHEN (DF) mitteilte, sei nun zu aller erst juristischer Klärungsbedarf seitens der entscheidenden Gerichte vorhanden. Man könne jedoch auch davon ausgehen, dass der Wegfall der betreffenden, bisher Gebühren bezahlenden, Hotels, Pensionen und Hostels "eingepreist werde".

    Weiter teilte die KEF mit, "dass der Anteil der betroffenen Betriebe jedoch sehr gering sei, da in den meisten Hotelzimmern TV- und WLAN-Angebote verfügbar sind". Man müsse daher nicht befürchten, "dass der Rundfunkbeitrag signifikant angehoben werde". Bei einer Umsetzung des Urteils würden die dann fehlenden Einnahmen bei der Berechnung des Finanzbedarfs seitens der KEF aber natürlich berücksichtigt werden.

    "Es wird aber sicherlich nicht auf einen Gebührenbetrag von 17,70 anstatt 17,50 herauslaufen", hieß es seitens der KEF gegenüber DF mit dem Verweis darauf, dass eine genaue Abschätzung aufgrund der nicht abzuschätzenden Zahl an betroffenen Gasstätten nicht möglich sei, aber sicherlich, wie bereits erwähnt, sehr gering bis nicht signifikant ausfallen würde.

    Auch wenn das Urteil auf diesem Umweg auch den privaten Gebührenzahler zwar offensichtlich nicht belasten wird, aber dennoch in Miniaturform treffen könnte, bedeutet es noch lange nicht, dass auch für Privathaushalte, in denen kein Empfang möglich ist, beziehungsweise nicht gewünscht wird, das Gleiche gilt. Das Verwaltungsgericht bezieht sich mit seinem Urteil ausschließlich auf Gästezimmer, da in diesen im Gegensatz zu Privaträumen nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass ein Empfang möglich ist.

    Trotzdem wird sich laut Einschätzung der KEF und übereinstimmenden Medienberichten in absehbarer Zukunft das Bundesverfassungsgericht mit den Rundfunkgebühren auseinandersetzen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht markiert jedoch erstmalig eine Lücke in dem seit 1. Januar 2013 durchgeführten Beitragsmodell.

  6. #155
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    Diskussion um den Rundfunkbeitrag - Die Einschätzungen der Länder

    Über die Höhe des Rundfunkbeitrags wird längst diskutiert. Bis 2020 ist er auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Aber danach? Soll er so bleiben, wie er ist? Oder können ARD, ZDF und Deutschlandradio mit einem Zuschlag rechnen? Aus dem Kreis der Öffentlich-Rechtlichen wird auf steigende Kosten verwiesen.

    Auf die Expertenkommission KEF kommt noch einige Arbeit zu - sie muss die Vorstellungen der Sender über den eigenen Finanzbedarf nachrechnen und dann 2019 eine Empfehlung über die Beitragshöhe abgeben. Auf dieser Grundlage entscheiden anschließend die Länderchefs. Und die sind sich in dieser Frage nicht unbedingt einig.

    Im September haben ARD, ZDF und Deutschlandradio Berichte mit ihren Vorstellungen über die Zukunft der Sender an die Rundfunkkommission der Länder übergeben. Darin sind Reformen und etliche Beispiele für Einsparmöglichkeiten durch engere Zusammenarbeit angekündigt. Das verringert den Finanzbedarf. Ob es reicht, eine Beitragserhöhung überflüssig zu machen? Darüber gehen die Einschätzungen in den Landeshauptstädten auseinander - die einen sind gegen eine Erhöhung, die anderen schließen sie aus. Und alle betonen, wie wichtig Sparsamkeit sei. Die Nuancen machen den Unterschied - zum Stand der Dinge Ende 2017:

    „Als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder setze ich mich dafür ein, eine Beitragserhöhung in 2020 möglichst zu begrenzen“, so die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Neben einem qualitativ hochwertigen Angebot für alle Bürger sei die Beitragshöhe mitentscheidend für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ob ab 2020 eine Beitragserhöhung erforderlich wird, um den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten zu decken, wird sich nach Dreyers Ansicht erst aus dem KEF-Bericht ergeben.

    Diese Frage lässt sich auch nach Einschätzung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen erst beantworten, wenn der Bericht für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 vorliege. Die Rundfunkkommission habe außerdem im Frühjahr 2016 eine Arbeitsgruppe zu „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ ins Leben gerufen, insbesondere um mögliche Einsparpotenziale bei den Rundfunkanstalten zu identifizieren. „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind und bleiben zentrale Maximen in einem Finanzierungsmodell, das in Form eines verpflichtenden Beitrags direkt von den Bürgerinnen und Bürgern getragen wird.“

    „Baden-Württemberg steht vollumfänglich zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten als Medien des Qualitätsjournalismus, den wir in diesen und kommenden Zeiten nicht hoch genug wertschätzen können“, so ein Regierungssprecher. Zugleich fordere das Land weitere Reformen und Einsparungen, damit man sich einer Stabilität des Rundfunkbeitrags annähern könne. „Was im September vorgelegt wurde, war eine erste Runde.“

    Bayern sieht die Stabilität des Beitrags als Ziel. Um es zu erreichen, hätten die Regierungschefs der Länder einen umfassenden Reformprozess angestoßen, so eine Sprecherin der Bayerischen Staatskanzlei. „Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.“

    Nach Einschätzung von Hamburgs Landeschef Olaf Scholz haben die Anstalten bereits „sehr hilfreiche Vorschläge“ zur Strukturreform gemacht. „Aber die Diskussion geht weiter. Entscheidend sei, auch künftig einen leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu haben, für dessen Angebote die Bürger auch bereit sind, einen Beitrag zu zahlen. „Es ist dabei sicherlich unplausibel, dass angesichts von Kosten- und Tarifsteigerungen mit dauerhaft gleich bleibendem Beitrag das gleiche Qualitätsniveau gehalten werden kann. Ich empfehle uns allen daher große Gelassenheit und Ernsthaftigkeit in dieser Frage.“

    Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hält dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugute, „hervorragende Arbeit“ zu leisten und eine unabhängige Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu gewährleisten. „Das kostet Geld“, so Staatskanzleichef Dirk Schrödter. „Unser Ziel ist dennoch eine weitgehende Beitragsstabilität.“ Reformvorschläge lägen auf dem Tisch. „Die allerdings sind noch nicht ausreichend.“

    Aus Sicht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern lautet das zentrale Ziel, einen vernünftigen Ausgleich zwischen einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot und stabilen Beiträgen zu finden, so Regierungssprecher Andreas Timm. Das Land Bremen setzt sich laut Regierungssprecher André Städler dafür ein, eine Beitragserhöhung möglichst zu begrenzen. Denn die Höhe sei mitentscheidend für die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags.

    Bei der aktuellen Reformdiskussion geht es nach Einschätzung des Chef der Staatskanzlei in Brandenburg, Thomas Kralinski, darum, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in zehn Jahren noch so aufgestellt sei, dass er genutzt werde. „Ich kenne keine Dienstleistung, die über so lange Zeiträume konstant viel kostet“, fügte er hinzu.

    Sachsen bleibt laut Staatskanzleichef Fritz Jaeckel bei seiner Position und will an der bisherigen Beitragshöhe festhalten. Sachsen-Anhalts Landesregierung spricht sich ebenfalls für Beitragsstabilität aus, wie der stellvertretende Regierungssprecher Daniel Mouratidis mitteilte.

    Für Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow habe eine Entscheidung über eine moderate Erhöhung des Beitrags in jedem Fall zur Voraussetzung, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio überzeugende Reformschritte im Bereich Qualitätsjournalismus, Digitalisierung, weitere Stärkung der regionalen Verankerung der journalistischen Arbeit und zu den Pensionsregelungen vorlegen.

    Ziel der hessischen Landesregierung ist „ein weiterhin guter, journalistisch solider und regionaler öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der zukunftsfähig ist“, teilte die hessische Staatskanzlei mit.

    Die Frage der Höhe des Rundfunkbeitrags sollte nach Ansicht der saarländischen Landesregierung erst am Ende einer umfassenden Diskussion über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen. Regierungssprecher Thorsten Klein sagte: „Bei den Diskussionen um die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung ist es mir jedoch besonders wichtig, dass hierbei nicht dessen grundsätzliche Bedeutung für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung in unserem Land in den Hintergrund gerät.“ Klein wies außerdem darauf hin, dass der Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht mehr gestiegen - und 2015 sogar gesenkt worden sei.

  7. #156
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    Handelsblatt: ARD verlangt höhere Rundfunkgebühren ab 2021

    Die ARD fordert eine Erhöhung der Rundfunkgebühren im Rahmen der Inflation ab dem Jahr 2021 für vier Jahre. „Wofür wir als ARD werben, ist daher ein Ausgleich der allgemeinen Teuerung“, sagte der neue ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm dem Handelsblatt (Montagsausgabe). „Heute ist der Rundfunk der einzige Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, bei dem die Inflation seit Jahren nicht ausgeglichen wurde.“ Der Intendant des Bayerischen Rundfunks warnt: „Ohne einen höheren Rundfunkbeitrag ab 2021 kommen wir am gewaltigen Kürzen der Programme nicht vorbei.“

    Derzeit beläuft sich der Rundfunkbeitrag für ARD und ZDF auf monatlich 17,50 Euro. Eine Erhöhung im Rahmen der allgemeinen Inflation würde derzeit eine jährliche Steigerung um rund 1,7 Prozent bedeuten. Eine Anhebung ist unter den 16 Bundesländern umstritten. Mit dem Rundfunkbeitrag von knapp acht Mill iarden Euro im Jahr 2016 werden 20 Fernsehprogramme und 69 Radiosender finanziert. Im Jahr 2019 erstellt die Finanzkommission KEF den nächsten Vorschlag für die Rundfunkgebühr für ARD, ZDF und Deutschlandradio.

    Wilhelm, ehemaliger Regierungssprecher unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), setzt auf politische Überzeugungsarbeit bei seiner Forderung nach einem höheren Rundfunkbeitrag. „Inflationsbereinigt zahlen die Menschen in Deutschland seit gut zehn Jahren nicht mehr Rundfunkbeitrag – und das bei einem ungleich größeren Angebot. Darüber werden wir mit den Ländern im Einzelnen sprechen müssen“, sagte der Intendant des Bayerischen Rundfunks, der zu Jahresbeginn das Amt des ARD-Vorsitzenden übernommen hat.

    Wilhelm betonte zugleich die Reformbereitschaft der Rundfunkanstalten. „Wir sind bereit, Dinge zurückzubauen. Das gilt auch für unsere Beteiligungen und Tochterfirmen“, sagte der 56-Jährige. Doch beispielsweise Nor drhein-Westfalen hätte sich aus standortpolitischen Gründen geweigert, den Kölner ARD-Kanal „Einsfestival“ (heute „One)“ zu streichen, wie die Intendanten vorgeschlagen hatten. Derzeit versucht die ARD offenbar die Münchner Filmrechtefirma Telepool zu verkaufen.

    Aufmerksam verfolgen ARD und ZDF die bevorstehende Volksabstimmung in der Schweiz über die Abschaffung der Rundfunkgebühren am 4. März. Ebenso den verschärften Wettbewerb durch Bezahlangebote von Anbietern wie Amazon oder Netflix. „Unsere Angebote stehen zunehmend im Wettbewerb“, sagte Wilhelm. „Die Intendanten müssen sich dieser Herausforderung stellen. Mit mehr Effizienz, mehr Mut und neuen Inhalten. Wir sind alle stark in Bewegung, Wegducken reicht nicht.“ www.handelsblatt.com

  8. #157
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    Experten rechnen mit Millionen-Überschuss bei ARD und ZDF

    ARD, ZDF und Deutschlandradio haben nach Berechnungen der zuständigen Experten-Kommission keine Finanzsorgen. Für die laufende, 2020 endende Beitragsperiode erwartet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen Überschuss von 544,5 Millionen Euro, wie der Vorsitzende Heinz Fischer-Heidelberger am Montag in Berlin mitteilte. Entsprechend sehen die unabhängigen Experten derzeit keine Notwendigkeit, den Landesregierungen eine Änderung des Rundfunkbeitrags bis 2020 zu empfehlen. Die KEF hat am 19. Februar ihren jüngsten Bericht an die Rundfunkkommission der Länder vorgelegt.

    Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro im Monat pro Haushalt festgelegt. In ihrem aktuellen Zwischenbericht gibt die KEF noch keine konkreten Empfehlungen dazu ab, wie hoch er danach sein soll.

    Über die Höhe des Rundfunkbeitrags müssen ohnehin die Länderchefs entscheiden. Sie sind dabei nicht an die Empfehlung der KEF gebunden.

    Beim vergangenen Mal hatte die KEF eine Absenkung des Beitrags auf 17,20 Euro vorgeschlagen, die Länderchefs hatten 2016 jedoch entschieden, den Beitrag unverändert zu lassen.

  9. #158
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    21. KEF-Bericht: ARD kritisiert Zuschätzungen sowie Kürzungen beim Personalaufwand

    Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) hat gestern den Bundesländern ihren 21. Bericht für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 übergeben. Zu einigen zentralen Berichtspunkten bestehen aus Sicht der ARD erhebliche Auffassungsunterschiede.

    So kann die ARD etwa die von der KEF angenommenen Überschüsse nicht nachvollziehen. In ihrem Bericht geht die Kommission von einem Überschuss für die ARD von 502,4 Mio. Euro für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 aus.

    Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender und BR-Intendant: "Es verwundert, dass trotz unserer erheblichen Sparbemühungen die KEF im Wege großzügiger Annahmen einen so großen Spielraum sieht. Die ARD geht sorgfältig mit den ihr anvertrauten Mitteln um und spart im Übrigen schon seit Jahren. Künftige Beitragseinnahmen lassen sich im Unterschied zu Aufwendungen im Vorfeld nur schwer schätzen. Sie hängen von vielen externen Faktoren wie der gesamtwirtschaftlichen Lage ab."

    Darüber hinaus sind laut Wilhelm die Aussagen der KEF zu einzelnen Programmaufwendungen nicht nachvollziehbar: "Die KEF hat keinen Auftrag, sich zur Programmgestaltung zu äußern. Das gilt für die Sportberichterstattung genauso wie für die Krimiproduktion. Der Etat für Sportrechte ist im Übrigen seit 2012 eingefroren."

    Aus den Prüfungen der KEF ergeben sich darüber hinaus nicht nachvollziehbare Kürzungen. So streicht die KEF den Personalaufwand pauschal um 20 Prozent, wenn zum Beispiel neue gesetzliche Regelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung umgesetzt werden müssen.

    Dieses Vorgehen ist aus Sicht der ARD unverständlich und reduziert den Anreiz zum wirtschaftlichen Handeln. Mit dieser Kürzung beeinflusst die KEF auch das Programmangebot, da im Schnitt 80 Prozent des Personals unmittelbar für die Programmerstellung eingesetzt werden.

    Vor diesem Hintergrund sagte Wilhelm: "Auch deshalb plädiert die ARD für eine Modernisierung des KEF-Verfahrens. Wir brauchen mittel- und langfristig mehr Planungssicherheit."

    Wilhelm verwies darauf, dass die ARD bereits einschneidende Sparprogramme fährt. Einsparmaßnahmen in Produktionsbetrieb und IT sind angelaufen.

    In ihrem 21. Bericht schlägt die KEF den Ländern wie erwartet vor, den Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro nicht zu verändern. Nichts anderes hatte die ARD beantragt. Damit bleibt es bis Ende 2020 dabei, dass der Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht mehr erhöht und im Jahr 2015 erstmalig abgesenkt wurde (von 17,98 auf 17,50 Euro).

    Ulrich Wilhelm: "Mein Blick geht vielmehr auf die Zeit danach: Nach dann zwölf Jahren ohne Beitragserhöhung werbe ich schon heute zumindest um einen angemessenen Ausgleich der Teuerung ab 2021. Heute ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk der einzige Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, bei dem sich seit 2009 die verfügbaren Gebühren- oder Beitragsmittel der ARD unterhalb der allgemeinen Preissteigerung, insbesondere auch unterhalb der rundfunkspezifischen Teuerung bewegt haben."

    Für den ARD-Vorsitzenden geht es um eine Grundsatzfrage: "Wenn wir weiterhin einen starken und regional vielfältigen Rundfunk wollen, dann muss dieser auch finanziell so ausgestattet sein, dass die Qualität des Programms erhalten bleiben kann. Ohne den Ausgleich der Teuerung müssten wir massiv ins Programm einschneiden."

  10. #159
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    Rundfunkbeitrag: Sender holen nun Daten der Einwohnermeldeämter

    Auf den Beitragsservice kommt einige Arbeit zu. Zum ersten Mal seit rund fünf Jahren gibt es einen Abgleich der Daten aus den Einwohnermeldeämtern mit denen der Einrichtung in Köln, die im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag einzieht. Sinn der Sache ist es, Menschen zu finden, die zwar beitragspflichtig sind, aber keinen Beitrag überweisen. Seit dem Umstieg auf das neue System der Beitragserhebung 2013 muss jeder Haushalt zahlen, unabhängig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte, derzeit 17,50 Euro im Monat.

    Aber der Beitragsservice, Nachfolger der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ), weiß nicht von jedem, der zahlen muss. Schließlich gibt es dafür keine zentrale Kartei oder Datenbank. Deshalb bekommt er von den Kommunen die Meldedaten sämtlicher volljähriger, am Stichtag 6. Mai in Deutschland gemeldeter Personen. Dazu gehören Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum und der Tag des Einzugs in die Wohnung. Die Daten werden mit den Angaben der angemeldeten Beitragszahler abgeglichen - dann lässt sich sehen, für welche Wohnungen noch kein Beitrag gezahlt wird.

    "Mit dem Meldedatenabgleich will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Datenbestand des Beitragsservice aktuell bleibt und sich grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen", erklärt die Einrichtung.

    Gäbe es den Datenabgleich nicht, könne es dazu kommen, dass ein Beitragszahler etwa nach einer Trennung oder der Auflösung einer WG aus einer Wohnung auszieht, der Beitragsservice aber nicht erfährt, wer von den bisherigen Mitbewohnern dort weiterhin lebt.

    Die neuen Daten werden ab dem 7. Mai übermittelt. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice, rechnet damit, dass der Großteil der Meldesätze bis Anfang Juli eingeht und die letzten Nachlieferungen bis Ende des Jahres kommen. Der Abgleich der Daten erfolgt vollautomatisch. Die eigentliche Arbeit für den Beitragsservice beginnt erst danach - ab Juli. Dann müssen alle diejenigen angeschrieben werden, die keinen Beitrag zahlen, ohne dass erkennbar ist, warum nicht.

    Und das wird nach Wolfs Erwartung mit einigem Aufwand verbunden sein, schon weil davon auszugehen sei, dass viele der Angeschriebenen Rückfragen und Erläuterungsbedarf hätten. "Wir rechnen mit zahlreichen telefonischen und schriftlichen Reaktionen", sagte Wolf. Aufgrund der Erfahrungen mit dem ersten Meldedatenabgleich 2013/2014 sei der Beitragsservice aber gut darauf vorbereitet.

    Für den Abgleich und die anschließende Klärung der Frage, wer künftig Beiträge zahlen muss, rechnet der Beitragsservice mit Kosten von voraussichtlich 12 Millionen Euro. Wie viel das unterm Strich einbringt, ist Wolf zufolge "noch nicht valide abschätzbar". Ende 2016 waren 39,1 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice gemeldet. In dem Jahr haben ARD, ZDF und Deutschlandradio 7,978 Milliarden Euro von den Beitragszahlern bekommen, 153,2 Millionen Euro weniger als 2015.

    Aber wie viele Wohnungen neu anzumelden sind, lässt sich dem Beitragsservice zufolge nicht beantworten. Eine erste Prognose ist für Frühjahr 2019 geplant, die abschließenden Ergebnisse gibt es voraussichtlich erst 2022.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass alle begeistert sind, die in den kommenden Monaten Post vom Beitragsservice bekommen. "Denjenigen, denen nicht bewusst war, dass sie Rundfunkbeitrag zahlen müssen, werden wir ausführlich erklären müssen, warum das so ist", sagte Wolf. Dann gebe es aber auch eine Reihe von Menschen, die den Rundfunkbeitrag absichtlich nicht zahlten. Die reagierten allerdings meistens sehr nüchtern nach dem Motto "Na gut, jetzt ist es so weit, jetzt bin ich auch dran".

  11. #160
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    Bundesverfassungsgericht: Verhandlung über Rundfunkbeitrag beginnt

    In den kommenden zwei Tagen wird am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber verhandelt, ob der Rundfunkbeitrag zulässig ist.

    Die Richter prüfen bei den Verhandlungen insgesamt vier Beschwerden zu dem Rundfunkbeitrag: Drei Privatpersonen sowie der Autovermieter Sixt wehren sich gegen den Beitrag, der seit 2013 in seiner jetzigen Form erhoben wird.

    Er stellt aus ihrer Sicht eine Steuer dar, für die die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regeln, keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Außerdem verstoße er gegen den Gleichheitsgrundsatz, da er pro Wohnung und damit unabhängig von der Zahl der Bewohner erhoben werde. In Unternehmen wie Sixt bemisst sich der Beitrag unter anderem nach der Anzahl von Betriebsstätten. Das benachteilige Firmen mit vielen Filialen, moniert Sixt.

    Die Kläger waren in den Vorinstanzen, zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht, gescheitert. Bis zu einem Urteil der Verfassungsrichter vergehen voraussichtlich einige Monate.

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