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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #31
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    Ministerpräsidenten beschließen neue Rundfunkabgabe

    Die Ministerpräsidenten der Länder haben eine Reform der Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Vom Jahr 2013 an wird jeder Haushalt mit der Rundfunkabgabe zur Kasse gebeten. Bisher wird die Gebühr auf die Endgeräte erhoben. Das kündigte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), am 15. Dezember in Berlin an. Ob es bei den 17,98 Euro im Monat bleibt, ist noch unklar. Ein Vorteil des neuen Systems sei, dass die Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln nicht mehr kontrollieren müssten, ob in den Haushalten ein Empfangsgerät bereit stehe.

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  3. #32
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    Frist für GEZ-Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühr läuft bald ab

    Bezieher von Hartz IV können sich nach dem Wegfall eines "Übergangszuschlags" Anfang des Jahres von der Rundfunkgebühr befreien lassen, dabei ist Eile geboten: Noch im Januar muss der Antrag an die GEZ geschickt werden, damit die Befreiung ab Februar läuft.

    Darauf weisen die Verbraucherzentralen derzeit hin. Für alle, die vor Hartz IV das frühere Arbeitslosengeld erhalten haben, gab es bislang einen monatlichen Zuschlag, wenn sie innerhalb von zwei Jahren keinen neuen Arbeitsplatz fanden.

    Orientiert am letzten Arbeitslosengeld betrug diese Übergangsleistung maximal 160 Euro im Monat. Mit den Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz wurde dieser Zuschlag nun ersatzlos gekappt – und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für all diejenigen, die ihn bereits beziehen. Allerdings: Während beim befristeten Zuschlag keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht möglich war, öffnet sich durch den Wegfall der Leistung nun diese Tür.

    Mit dem Änderungsbescheid der Hartz IV-Verwaltung kann bei der GEZ eine Befreiung beantragt werden. Die Anträge liegen in den Bürgercentern aus. Auch Arbeitssuchenden, die bislang noch keinen Änderungsbescheid erhalten haben, rät die Verbraucherzentrale, vorsorglich einen Befreiungsantrag zu stellen und den Bescheid dann später nachzureichen. Denn nur dann ist sichergestellt, dass die Befreiung rückwirkend berücksichtigt werden kann. Es sei ratsam, den Antrag an die GEZ sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, hieß es.

  4. #33
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    Radiohören und Fernsehen ohne GEZ-Gebühren - Beratungs-Hotline

    Verbraucher haben oft Schwierigkeiten mit Befreiungsanträgen von der Rundfunkgebühr. Wer berechtigt ist und was alles dabei zu beachten ist, darüber klären Verbraucherzentralen auch mit einer Beratungs-Hotline auf.

    Bei den Konsumentenschützern gehen eigenen Angaben zufolge viele Beschwerden ein, weil es nicht zu einer Befreiung des monatlich knapp 18 Euro teuren Entgelts gekommen ist, obwohl entsprechende Anträge abgeschickt wurden. Entweder seien manche Unterlagen nicht vollständig oder Briefe angeblich nicht angekommen, heißt es dann gerne. Auch telefonische Nachfragen der Verbraucher bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) können mitunter erfolglos bleiben. Danach folgen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und sogar Ankündigungen der Zwangsvollstreckung.

    "Um all diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten die Verbraucher den unterschriebenen Befreiungsantrag am besten mit Einschreiben und Rückschein verschicken", rät Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Befreiung beginnt frühestens mit dem Monat, der auf die Antragsstellung folgt und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Dem Befreiungsantrag muss eine beglaubigte Kopie zum Beispiel des BAföG-Bescheides oder eine Drittbescheinigung über den Bezug von ALG-II beigefügt werden. Originale sollten nicht an die GEZ gesendet werden.

    Wie lange die Befreiung gilt, erkennt der Gebührenzahler auf dem Bewilligungsschreiben der GEZ. Rechtzeitig, also vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Befreiung, muss er einen neuen Antrag stellen. Falls die Bescheide, beispielsweise der BAföG-Bescheid, noch nicht vorliegen, kann ein vorsorglicher Antrag auf Befreiung gestellt werden. Auf der Rückseite des Antragsformulars ist eine Ankreuzmöglichkeit dafür vorgesehen. Landesweit erteilen die Konsumentenschützer Auskunft zum Normaltarif unter der Telefonnummer 05 51 / 293 41 48, montags, dienstags, freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr.

  5. #34
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    GEZ stockt Personal provisorisch deutlich auf

    Wegen der Reform der Rundfunkgebühr erwartet die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mehr Arbeit und stockt ihr Personal deutlich auf. Nach Informationen des Magazins „Der Spiegel“ (Ausgabe vom 18. April) sollen mehr als 400 zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt werden. Wegen der Umwandlung der Gebühr zur Haushaltsabgabe von 2013 an brauche man mehr Personal, erklärte demnach GEZ-Chef Hans Buchholz bei einer Sitzung des Haupt- und Medienausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen. Man müsse den Personalbestand „deutlich hochfahren“, es handle sich um eine „sehr mächtige Reform“, so Buchholz laut „Spiegel“.

    Die neuen Mitarbeiter sollen zwar nur für höchstens zwei Jahre beschäftigt werden. Aber auch danach wird die GEZ nicht deutlich schrumpfen. Die Zahl von derzeit 1.150 Beschäftigten werde man ab 2015 auf „etwa unter 1.000 reduzieren“. Außerdem soll die Behörde einen neuen Namen bekommen: Man ziehe ja zukünftig keine Gebühren mehr ein.

  6. #35
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    Talking Gericht: Hausverbot gegen aufdringliche GEZ-Mitarbeiter ist rechtens

    Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat vor dem Amtsgericht in Bremen eine empfindliche Niederlage eingesteckt - die Richter urteilten, dass ein Hausverbot für allzu aufdringliche Fahnder rechtens sein kann.

    Der Branchendienst "Golem" zitierte am Montag aus dem bereits im vergangenen Jahr gesprochenen aber erst jetzt bekannt gewordenen Urteil mit dem Aktenzeichen 42 C 43/10, wonach die Beauftragten der Gebühreneinzugszentrale als "Störer" nach Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten. Der GEZ wurde aufgetragen, ihre Mitarbeiter auf etwaige Hausverbote aufmerksam zu machen.

    Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass der GEZ gegenüber den Bürgern keinerlei "hoheitliche Zwangsrechte" zustehen, schreibt "Golem". Der dem Auftrag zugrunde liegende Rundfunkstaatsvertrag sehe lediglich Auskunftsansprüche vor. Eine Duldungspflicht für Besuche von GEZ-Beauftragten ergäbe sich auch nicht aus der "von der Beklagten befürchteten Gefährdung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks".

    Geklagt hatten zwei Unternehmer aus Bremen, die sich durch unangemeldete Besuche und dem "impertinenten Verhalten" der Fahnder belästigt fühlten. Ein ausgesprochenes Hausverbot wurde von den Gebührenbeauftragten nicht beachtet. Die GEZ beantragte, die Klage abzuweisen. Unter anderem argumentierte die behördenähnliche Organisation laut "Golem" damit, dass "der Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Institution gefährdet [wäre], wenn [...] jeder Hausbesitzer ein wie hier geartetes Hausverbot aussprechen und hierdurch die gesetzlich festgeschriebene Kontrollfunktion der Beklagten leerlaufen lassen könnte."

  7. #36
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    GEZ-Kritik wird schriller - mehr Geld und Personal sorgt für Ärger

    Dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln für die Umstellung der bislang gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf eine Haushaltsabgabe mehr Personal braucht, stößt auch weiter auf scharfe Kritik.

    GEZ-Verwaltungsratschef Hans Färber verteidigte den Mitarbeiteraufbau in der "Süddeutschen Zeitung": Das sei ein "Mehraufwand für zwei Jahre, danach können wir deutlich unter unseren heutigen Betriebskosten arbeiten", erklärte er. Die Zahl von 400 neuen Stellen für eine Übergangszeit von zwei Jahren, die kursiert, sei "völlig überzogen".
    Die Verfahren für die Systemumstellung würden derzeit in GEZ-Arbeitsgruppen entwickelt. Erst im Herbst wolle der Verwaltungsrat entscheiden, wie viele Zusatzstellen tatsächlich bewilligt werden. Zu den Kosten der Umstellung wollte Färber in der "SZ" nichts sagen: Es gebe nur "erste Schätzungen".

    Der "Spiegel" hatte am Wochenende berichtet, dass die GEZ mehr als 400 zusätzliche Mitarbeiter einstellen wolle. Unter anderem deshalb, weil mit Beginn der Haushaltsabgabe im Jahr 2013 die Rundfunkabgabe pro Betriebsstätte erhoben wird - je nach Mitarbeiterzahl.

    "Die GEZ wird von 2013 bis 2015 unter anderem alle Hände voll zu tun haben, sämtliche Angestellte der Republik durchzuzählen, um festzustellen, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, den ein Betrieb jeweils zu zahlen hat – die Summe hängt nämlich von der Betriebsgröße ab. Eine Volkszählung ist nichts dagegen", ätzte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Montagabend.

    Und brachte gleich noch ein paar interessante Zahlen aus der jüngeren Vergangenheit der Gebühreneinzugszentrale ins Spiel: So habe die behördenähnliche Organisation im Laufe des zweiten Halbjahrs 2009 12,4 Millionen Gebührenzahler angeschrieben, um an Einzugsermächtigungen heranzukommen.

    Rund 11,9 Millionen Datensätze habe die GEZ von den Meldebehörden übermittelt bekommen, daraus hätten 359.400 "An- und Zumeldungen" resultiert. Von den Gebühreneintreibern hat es laut "FAZ" weitere 358.000 Belege für An- und Zumeldungen gegeben.

    Rund 7,6 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren hat die GEZ 2009 für die Programme von ARD, ZDF und das Deutschlandradio eingetrieben. 161,6 Millionen Euro davon wurden als Kosten für die Tätigkeit der in Köln ansässigen Gebühreneinzugszentrale geltend gemacht.

    Die Grünen forderten die GEZ unterdessen zur Sparsamkeit auf, die Nachricht von 400 neuen Stellen sei schwer vermittelbar, da die Umstellung von Gebühr auf Haushaltsbeitrag alles einfacher machen sollte. Kritiker fühlen sich durch den Wirbel bestätigt. Unter anderem die FDP hatte die Haushaltsabgabe vehement abgelehnt und vor einem bürokratischen GEZ-Monster gewarnt. Andere Mahner sehen die Zentrale als eine kommende Supermeldebehörde, weil die GEZ ab 2013 die Daten von Einwohnermeldeämtern zur Erfassung der zahlungspflichtigen Haushalte mit ihren Teilnehmerkonten abgleichen kann.

  8. #37
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    GEZ: So verhalten sich Lastschriftenzahler richtig

    Rund 3,4 Millionen Verbraucher erhalten in diesen Tagen Post von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In den Schreiben fordert die GEZ die Haushalte dazu auf, das bestehende Lastschriftverfahren und das künftige SEPA-Lastschriftmandat mit der eigenen Unterschrift zu bestätigen.

    Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Montag mitteilte, wolle die GEZ mit dieser Aktion die erteilten Einzugsermächtigungen der geänderten Rechtslage anpassen.

    Verbraucher seien allerdings nicht dazu verpflichtet, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. das sogenannte Kombimandat zu unterschreiben.

    Momentan erfolgt der Einzug der Rundfunkgebühren noch über die bislang erteilte Einzugsermächtigung. Zurzeit sei noch ungewiss, wann die Banken das bisherige nationale Zahlungsverkehrssystem einstellen und damit auch die bisherige Einzugsermächtigung abschaffen, so die Verbraucherschützer.

    Ab dem Zeitpunkt der ausschließlichen Verwendung des SEPA-Verfahrens - tendenziell Ende 2012 - seien die bisherigen Einzugsermächtigungen jedoch nicht mehr wirksam. Wer also auch zukünftig am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, sollte der GEZ das SEPA-Lastschriftmandat erteilen, so der Tipp der Verbraucherzentrale.


    Erneute Post von der GEZ nicht ausgeschlossen

    Fraglich sei jedoch, ob das von der GEZ derzeit verwendete SEPA-Lastschriftmandat den Anforderungen an ein solches Mandat in vollem Umfang genüge. "Auch wenn Sie das Kombimandat unterschrieben zurücksenden, ist daher nicht auszuschließen, dass Sie später erneut Post von der GEZ bezüglich der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates erhalten", hieß es abschließend.

    Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Das SEPA-Lastschriftmandat ist einer Sparkassen-Information demnach grundsätzlich mit der in Deutschland bekannten Einzugsermächtigung vergleichbar, erfülle aber zugleich eine Doppelfunktion.

    Bislang konnten nur mit größerem Aufwand nationale Lastschriften eingezogen werden. Mit Hilfe des europaweit, einheitlichen Lastschriftverfahren soll nun Abhilfe geschaffen werden.

  9. #38
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    ARD und ZDF: GEZ-Einnahmen sinken weiter

    Die Gebühreneinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF sind im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Verantwortlich ist die steigende Anzahl von Gebührenbefreiungen.

    Demnach liegen die Einnahmen mit 7,54 Milliarden Euro knapp 60 Millionen Euro unter den Vorjahrserträgen, erklärte Hans Buchholz, Geschäftsführer der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) dem Evangelischen Nachrichtendienst epd. Den Grund sieht Buchholz im Rückgang der angemeldeten Geräte und der steigenden Anzahl an Befreiungen von der Rundfunkgebühr.

    Auch weil die Einnahmen der GEZ weiter sinken, haben die Bundesländer die Umstellung des Rundfunkgebührenmodells ab 2013 beschlossen. Ab diesen Zeitpunkt muss jeder Haushalt eine geräteunabhängige Pauschale von knapp 18 Euro zahlen.

    So habe die ARD im vergangenen Jahr 5,52 Milliarden Euro aus den Gebühreneinnahmen der GEZ erhalten und das ZDF 1,83 Milliarden. Ein geringer Teil fließe an das Deutschlandradio.

    Im Gegenzug startete ARD-Intendatin Monika Piel die Diskussion gänzlich auf Werbung im Öffentlich-Rechtlichen zu verzichten. Auf dem 23. Medienforum in Köln sagte Piel, sie habe kein Problem damit, wenn die Werbung irgendwann wegfallen sollte - unter der Voraussetzung, dass die Einnahmen dann kompensiert würden.

  10. #39
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    GEZ-Fahnder kassierten 31,1 Millionen Euro nachträglicher Gebühren

    Fahnder der GEZ haben dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge im vergangenen Jahr insgesamt 31,1 Millionen Euro nachträglicher Gebühren kassiert. Die Summe verteilt sich dem Focus-Bericht auf die ARD-Sender wie folgt: An den NDR gingen 6,25 Millionen Euro, an den MDR 5,27 Millionen, an den SWR 4,61 Millionen, an den WDR 4,42 Millionen. Der HR erhielt 3,65 Millionen, der BR 3,6 Millionen, der RBB 3,1 Millionen, der SR 0,22 Millionen und Radio Bremen 0,19 Millionen Euro.

  11. #40
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    Cool Schwarzseher: 724 000 Personen haben 2010 nicht gezahlt

    Die gesunkenen Einnahmen seien unter anderem auf den demographischen Wandel zurückzuführen, konstatierte die Gebühreneinzugszentrale im Rahmen ihres Geschäftsberichts für 2010. Der Anteil älterer Menschen in Deutschland, die aufgrund geringer Rente von der GEZ befreit sind, nehme kontinuierlich zu. 2010 waren insgesamt über drei Millionen Menschen von den Gebührenzahlungen freigestellt.

    Der Bericht führt weiterhin aus, dass die GEZ 16,7 Millionen Briefe verschickt hat, um neue Rundfunkteilnehmer ausfindig zu machen und die Daten der bereits gemeldeten Personen zu überprüfen. Ein Drittel der Angeschriebenen hätte selbst nach Erinnerungsschreiben nicht reagiert.

    319 400 mal hätten die Gebührenfahnder erfolgreich an der Tür geläutet, denn genau so viele Belege mit An- und Zumeldungen von Rundfunkgeräten wurden bei der Zentrale eingereicht. 724 000 Personen erhielten hingegen einen Vollstreckungsbescheid, mit denen ausstehende Gebühren per Pfändung nachbezahlt werden sollten oder Menschen eine eidesstattliche Erklärung über ihre finanzielle Situation abgeben mussten.

    Wer hingegen von der Zentrale Auskunft verlangte, musste sich gedulden oder erreichte niemanden. Das Callcenter, dass für die Zentrale die meisten Anrufe entgegen nimmt, hätte in seinem besten Monat nur mit neun von zehn Anrufern tatsächlich gesprochen, hieß es. 1 148 Mitarbeiter sind für die Pflege der 42 Millionen Kundeneinträge zuständig.

    An die Daten der Kunden gelangt die Gebührenzentrale unter anderem durch die Meldebehörden, die der GEZ Umzüge und Todesfälle mitteilen. 2010 hätte es 12 Millionen Mitteilungen dieser Art gegeben. Doch auch mit Privatunternehmen, die beispielsweise Antworten auf Glücksspiele auswerten, arbeitet die GEZ zusammen. Falls beim Abgleich der Daten Ungereimtheiten auftauchen, kann schon mal "Waldi" oder "Hansi" Post bekommen, denn häufig wird bei Gewinnspielen der Name des Haustieres verwendet.

    Ab 2013 ändert sich das Gebührensystem in Deutschland. Im Oktober 2010 hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Neuordnung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigt. Ab 2013 werden 17,98 Euro pro Haushalt und Monat fällig. Die Rundfunkgebühren werden damit künftig nicht länger in Abhängigkeit von Empfangsgeräten erhoben, sondern auf Pauschalbasis. Bisher werden für Radios oder Computer 5,76 Euro fällig, für Fernsehgeräte sind es 17,98 Euro.

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