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Thread: Die Diskussion um die GEZ / Rundfunkbeitrag

  1. #41
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    Gericht streicht PC-Gebühr - Freiberufler müssen nicht zahlen

    Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Gebührenbefreiung beruflicher genutzter Computer begrüßt.

    Das Gericht hatte drei Selbständigen Recht gegeben, die gegen die zusätzliche Rundfunkgebühr für ihren beruflich genutzten Computer geklagt hatten (Az. BVerwG 6 C 15.10).

    Das Urteil betreffe diejenigen Freiberufler, die ihr Büro in der eigenen Wohnung haben und für ihr Fernsehgerät Rundfunkgebühren bezahlen, teilte der DJV am Mittwochabend mit.

    Nach Ansicht der Richter sei der PC dem herkömmlichen Rundfunkgerät als "Zweitgerät" unterzuordnen. "Das Urteil stärkt die wirtschaftliche Lage freier Journalisten", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. "Viele von ihnen sind froh über jeden Euro, den sie nicht von ihren Honoraren abzweigen müssen." Das Urteil dürfe jedoch nicht den Blick dafür verstellen, dass sich die Einnahmesituation der Freien schnellstens verbessern müsse, hieß es.

    Ab 2013 soll in Deutschland die Haushaltsgebühr für Programme von ARD und ZDF eingeführt werden - vorausgesetzt, alle Bundesländer stimmen einem neuen Rundfunkstaatsvertrag bis Ende des Jahres zu. Das Werk ist umstritten, weil es die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu einer Art Supermeldebehörde umfunktioniert, monieren Kritiker. Künftig zählt nicht mehr Art und Menge der Geräte für die Ermittlung des monatlichen Entgelts, eine Gebühr wird nur noch pro Haushalt fällig, egal, wieviele Personen darin leben.

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  3. #42
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    Kritik an Schnüffelparagraph für GEZ - Staatskanzlei wiegelt ab

    Kritiker warnen mit der Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine haushaltsbezogene Abgabe ab dem Jahr 2013 schon länger vor einer neuen Supermeldebehörde im Zusammenhang mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) - der Streit geht munter weiter.

    Ärger gibt es vor allem um einen Passus im geplanten Rundfunkstaatsvertrag, der Eigentümer der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber und etwaige Änderungen im Mietverhältnis bzw. den "Lebenssachverhalt" der Mieter zu erteilen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle gebührenpflichtigen Haushalte zur Kasse gebeten werden können.
    Ein Sprecher der zuständigen Staatskanzlei Rheinland-Pfalz wies gegenüber dem Branchendienst "Heise online" am Donnerstag Spekulationen zurück, dass der Grund eines Wohnungsauszuges im Detail zu nennen sei. Vielmehr gebe es Fallgruppen wie Wohnungsaufgabe, Auswanderung, Tod oder Betriebsauflösung, von denen das Zutreffende anzukreuzen sei. Keinesfalls habe man der GEZ etwa einen Auszug aufgrund der Trennung vom Partner zu offenbaren, hieß es.

    Ein Rechtsanwalt hatte in der vergangenen Woche das Vorhaben als "absolut skandalös" bezeichnet, weil Eigentümer genötigt würden, der GEZ Beihilfe zum Gebühreneintreiben zu leisten und Mietern hinterher zu spitzeln. Nach Auffassung von Experten reichen die Daten der Einwohnermeldebehörden aus, um eine Feststellung der Gebührenhaushalte für ARD und ZDF zu ermöglichen. Befürworter halten dagegen, dass der bisher übliche Ankauf von Adressdaten und der Besuch der GEZ-Kontrolleure entfalle, zudem müssten erhobene Daten umgehend gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich seien.

    Der neue Rundfunkstaatsvertrag muss von allen 16 Bundesländern bis Ende des Jahres unterzeichnet werden, um 2013 in Kraft treten zu können. Schert nur eines aus, wird das Vertragswerk wieder aufgeschnürt.

  4. #43
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    Neues GEZ-Modell: ARD hat keine Bedenken beim Datenschutz

    In der Debatte um einen möglichen Schnüffel-Paragraph für die GEZ hat sich jetzt auch SWR-Justiziar Hermann Eicher eingeschaltet und die Kritik von Datenschützern an der neuen Haushaltsabgabe zurückgewiesen.

    "Die Bedenken sind unbegründet", sagte Eicher dem Evangelischen Pressedienst (epd), wie der Branchendienst "Evangelisch.de" am Donnerstag berichtete. Der Jurist ist innerhalb der ARD für die Gebührengelder der Zuschauer verantwortlich.

    Kritiker hatten mit der Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine haushaltsbezogene Abgabe ab dem Jahr 2013 von einer neuen Supermeldebehörde im Zusammenhang mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gesprochen.

    Der Vermieterverband Haus und Grund in Schleswig-Holstein nannte kürzlich in den "Lübecker Nachrichten" den Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrages einen Skandal. Grund für die Aufregung ist ein Passus im Paragraphen 9 (Seite 10, "Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung"), in dem es wörtlich heißt:

    "Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen".

    Mit anderen Worten: Die Namen der Bewohner und deren Geburtsdaten, Beginn des Mietverhältnisses, die Zahl der Beschäftigten bei Unternehmen und das Datum der Zulassung eines Kraftfahrzeugs dürfen abgefragt werden, das gilt auch für den "Lebenssachverhalt" der Mieter (Paragraph 8, Seite 9). Wer nicht mitspielt, findet sich in einem Verwaltungszwangsverfahren wieder.

    Nach Auffassung von Experten reichen die Daten der Einwohnermeldebehörden aus, um eine Feststellung der Gebührenhaushalte für ARD und ZDF zu ermöglichen. Der neue Rundfunkstaatsvertrag muss von allen 16 Bundesländern bis Ende des Jahres unterzeichnet werden, um 2013 in Kraft treten zu können.

    Eicher zufolge unterlägen alle der GEZ zugänglichen Daten "einer strengen Zweckbindung" und dürften ausschließlich für den Rundfunkbeitrag verwendet werden. Darüber hinaus müssten diese nach einem Jahr wieder gelöscht werden. Auch in Zukunft müsse kein Grund für einen Umzug angegeben werden. "Eine solche Vorschrift wird man vergeblich im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag suchen, sie gibt es schlicht nicht", so der Jurist.

  5. #44
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    Neue GEZ-Haushaltspauschale droht an NRW zu scheitern

    Die Beitragsreform der GEZ könnte an Nordrhein-Westfalen scheitern. Bisher gibt es im Düsseldorfer Landtag keine Mehrheit für die geplante Veränderung der Rundfunkbeiträge. Ohne die Zustimmung des Parlaments zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages könnte die Reform kippen.

    Wie "RP Online" am Dienstag meldete, wollen FDP und Linkspartei der geplanten Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages nicht zustimmen. Ralf Witzel, parlamentarischer Geschäftsführer der Liberalen im Landtag, äußerte Bedenken, dass die Haushaltsabgabe kleine und mittelständische Unternehmen belaste. Zum Teil würden die Abgabe "exorbitant" steigen, erklärte er gegenüber dem Blatt. Die Reform dürfe nicht dazu führen, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen daran bereichern. Außerdem kritisierte Ralf Michalowsky, Medien-Experte der Linkspartei, dass viele gebührenbefreite behinderte Menschen künftig zahlen müssten.

    Neben der FDP und der Linkspartei zeige sich auch die CDU noch skeptisch und habe noch nicht abschließend über die Reform beraten. Derzeit unterstütze lediglich die rot-grüne Minderheitsregierung die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags, der aber eine Stimme zur absoluten Mehrheit fehlt. Ab 2013 soll es in Deutschland statt einer geräteabhängigen Gebühr eine Haushaltspauschale geben.

  6. #45
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    KEF will Rundfunkabgabe angeblich vorerst einfrieren

    Wenn 2013 die Rundfunkabgabe kommt, wird sie nicht höher sein als die jetzige Rundfunkgebühr. Wie der kress report unter Berufung auf die "Süddeutsche Zeitung" ("SZ") berichtet, soll die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) in ihrem aktuellen Bericht vorschlagen, den Betrag bei 17,98 Euro zu belassen. Es käme damit erstmals in der Geschichte der Rundfunkgebühr zu keiner Erhöhung. Lediglich für Zahler der Radiogebühr würde es nach Einführung der Haushaltsabgabe teurer, denn sie müssen dann dem Bericht zufolge auch den einheitlichen Satz zahlen.

  7. #46
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    Rundfunkgebühr bleibt mindestens sechs Jahre stabil

    Der Entwurf des 18. KEF-Berichts ist am 6. Oktober bei der ARD eingegangen. Hierin schlägt die KEF die Beibehaltung der derzeitigen monatlichen Gebühr in Höhe von 17,98 Euro über 2012 hinaus vor. Zwar stellt die KEF einen zusätzlichen Bedarf für ARD, ZDF und Deutschlandradio fest. Allerdings hält sie eine verlässliche Prognose der Erträge nach der Umstellung auf das neue Beitragsmodell nicht für möglich und begründet hiermit ihre Empfehlung zur Beitragsstabilität, teilte die ARD am 6. Oktober mit.

    Die ARD begrüßt diese Haltung. Damit wäre die monatliche Gebühr für mindestens sechs Jahre stabil. Mit ihren Einsparungen in Milliardenhöhe und der historisch niedrigen Finanzbedarfsanmeldung hat die ARD eine wichtige Voraussetzung für die von der KEF empfohlene Beitragsstabilität geschaffen. Diese Stabilität ist eine wichtige Grundlage für die Akzeptanz des neuen Beitragsmodells.

    Die KEF wird den Entwurf des 18. KEF-Berichts Ende Oktober mit den Ländern sowie auch mit den Rundfunkanstalten beraten. Voraussichtlich im Januar 2012 wird der Bericht dann veröffentlicht.

  8. #47
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    Nur Bafög-Studenten von Rundfunkgebührenpflicht befreit

    Studenten, die ihren Lebensunterhalt über einen Studienkredit finanzieren, müssen anders als Bafög-Empfänger Rundfunkgebühren zahlen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.

    Damit scheiterte eine Studentin aus Gießen mit ihrer Klage. Sie hatte sich im Vergleich zu Bafög-Empfängern ungerecht behandelt gefühlt. Bafög-Empfänger sind von der Gebührenpflicht befreit. Entscheidend für eine Befreiung sei nicht, dass jemand nur ein geringes Einkommen hat. Entscheidend sei, dass er eine staatliche Sozialleistung bekommt, entschied der 6. Senat. Die Studentin sei auch kein Härtefall.

  9. #48
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    Gericht: Keine Rundfunkgebühr für Autoradio in Lebenspartnerschaft

    Männer und Frauen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen für ihr Autoradio keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen, wenn es als Zweitgerät genutzt wird.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg nach Angaben vom Donnerstag entschieden (Az.: 3 L 236/11) In dem konkreten Fall zahlte der Partner einer Frau für die Rundfunkgeräte in der gemeinsamen Wohnung Radio- und Fernsehgebühren. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) wollte von der Klägerin zusätzlich Geld, weil sie in ihrem Auto ein Radio benutzt. Das steht dem MDR laut OVG aber nicht zu. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen, weil andere Oberverwaltungsgerichte in dieser Frage anders geurteilt hätten.

  10. #49
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    GEZ: Haushaltsabgabe soll Kosten reduzieren

    Die geplante Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltspauschale soll zur besseren Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender beitragen. Im Zuge dessen sollen gleichzeitig die Kosten für den Einzug der GEZ-Gebühren fallen. Das geht aus einem Bericht der KEF-Gebührenkommission hervor.

    Die KEF verwies auf Kosten von allein 250 Millionen Euro, die für den Einzug der Rundfunkgebühren jährlich anfallen. Das entspricht bei einer Gesamteinnahme von 7,3 Milliarden Euro jährlich einem Anteil von mehr als drei Prozent. Nach aktuellen Schätzungen der Kommission sollen im Jahr 2016 die Gesamtkosten für den Einzug der Rundfunkgebühren durch die Haushaltsabgabe nur noch bei rund 192 Millionen Euro liegen, zitierte der Branchendienst "Funkkorrespondenz" am Freitag aus dem Papier.

    Der Grund für die Kostensenkung ist demnach insbesondere im geringeren Personalbedarf zu suchen. Zwei Drittel der Ausgaben entfallen auf den sogenannten Beauftragtendienst. Mit Einführung der Haushaltsabgabe wird dieser aber nicht mehr im bisherigen Umfang notwendig sein. Der Beauftragtendienst, im Volksmund "GEZ-Fahnder" genannt, besteht größtenteils aus freien Mitarbeitern, die kontrollieren, ob Firmen und Privatleute ihre Rundfunkgebühren ordnungsgemäß entrichten.

    2010 waren insgesamt mehr als 1100 freie Mitarbeiter in Deutschland unterwegs. 270 der GEZ-Beauftragten hatten eine Vollzeitstelle. Es sei nun geplant, ab 2013 die Ausgaben für diese freien Mitarbeiter jährlich um 10 Prozent zu reduzieren, berichtete der Branchendienst. Eine konkrete Planung, wie viele freie Mitarbeiter die ARD-Gebührenabteilungen im Jahr 2016 haben werden, gebe es bislang nicht.

    Zudem will der neue Geschäftsführer Stefan Wolf die GEZ-Beschäftigtenzahl der Festangestellten von 1041 (Stand 2009) auf 930 (Planung für 2016) reduzieren. Im Moment stockt die Gebührenzentrale die Anzahl der Mitarbeiter aber deutlich auf. Insgesamt 1269 Personen Mitarbeiter werden bis 2014 dort arbeiten. Eine Kostensteigerung von 77,4 Millionen Euro pro Jahr über den Zeitraum von drei Jahre wird die Folge sein. Die zusätzlichen Mitarbeiter sollen die anfallende Mehrarbeiten durch die Umstellung auf die Haushaltspauschale bewältigen.

    Die Mehrarbeit ergibt sich aus der Überprüfung der 42 Millionen Teilnehmerkonten. Bei den Unternehmensbereich muss etwa die Menge der Betriebsstätten und der dort beschäftigten Mitarbeiter erfasst werden. Von der Mitarbeiteranzahl eines Betriebes wird künftig abhängen, auf welche Höhe sich der Rundfunkbeitrag eines Unternehmens bemisst. Darüber hinaus wird die GEZ die im eigenen System vorhandenen Anschriften mit den Datensätzen der Einwohnermeldeämter abgleichen.

  11. #50
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    Zehn Bundesländer geben grünes Licht für GEZ-Reform

    Die Haushaltsabgabe als Ersatz für die klassische gerätebezogene GEZ-Gebühr rückt näher: Mit Rheinland-Pfalz haben zehn Bundesländer das neue Abgabenmodell für die öffentlich-rechtlichen Sender gebilligt.

    Regierungschef Kurt Beck (SPD), der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte am Donnerstag im Parlament in Mainz, es gehe auch im digitalen Zeitalter um die Sicherung der solidarischen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit Blick auf die jetzige Regelung sprach er von großen "Missbrauchsmöglichkeiten" und einer sehr erleichterten Flucht in "Ausnahmetatbestände". Beklagt wird unter anderem, dass es eine große Zahl sogenannter Schwarzseher und -hörer gibt.

    Der Ministerpräsident zeigte sich zuversichtlich, dass alle Bundesländer dem neuen Modell zustimmen. Noch stehe die Zustimmung von etwa einem halben Dutzend Ländern aus. Sechs Länder haben der Regelung zur Rundfunkgebühr nach Angaben der Mainzer Staatskanzlei noch nicht zugestimmt: Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der rheinland-pfälzische Landtag votierte einstimmig.

    Das neue Abgabenmodell sehe neben mehr Gerechtigkeit weniger Bürokratie und keine steigende Belastung für die Wirtschaft vor, sagte Beck. Nach etwa zwei Jahren sei eine unabhängige Überprüfung des Systems geplant, das in Europa eine Vorreiterrolle spielen werde.

    Von 2013 an soll eine neue pauschale Abgabe für alle Haushalte und Betriebsstätten die gerätebezogene Rundfunkgebühr ersetzen. Sie gilt dann unabhängig von der Zahl der Geräte. Derzeit sind monatlich 5,76 Euro nur für Radioempfang und 17,98 Euro für Fernsehen und Radio fällig. Künftig sollen aber auch die bundesweit mehr als zwei Millionen Radiohörer ohne TV-Geräte die gleiche Pauschale wie alle zahlen. Die GEZ kündigte bereits an, durch das neue Modell 250 Millionen Euro jährlich für den Einzug der Gebühren einzusparen.

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