Kritiker warnen mit der Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine haushaltsbezogene Abgabe ab dem Jahr 2013 schon länger vor einer neuen Supermeldebehörde im Zusammenhang mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) - der Streit geht munter weiter.
Ärger gibt es vor allem um einen Passus im geplanten Rundfunkstaatsvertrag, der Eigentümer der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber und etwaige Änderungen im Mietverhältnis bzw. den "Lebenssachverhalt" der Mieter zu erteilen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle gebührenpflichtigen Haushalte zur Kasse gebeten werden können.
Ein Sprecher der zuständigen Staatskanzlei Rheinland-Pfalz wies gegenüber dem Branchendienst "Heise online" am Donnerstag Spekulationen zurück, dass der Grund eines Wohnungsauszuges im Detail zu nennen sei. Vielmehr gebe es Fallgruppen wie Wohnungsaufgabe, Auswanderung, Tod oder Betriebsauflösung, von denen das Zutreffende anzukreuzen sei. Keinesfalls habe man der GEZ etwa einen Auszug aufgrund der Trennung vom Partner zu offenbaren, hieß es.
Ein Rechtsanwalt hatte in der vergangenen Woche das Vorhaben als "absolut skandalös" bezeichnet, weil Eigentümer genötigt würden, der GEZ Beihilfe zum Gebühreneintreiben zu leisten und Mietern hinterher zu spitzeln. Nach Auffassung von Experten reichen die Daten der Einwohnermeldebehörden aus, um eine Feststellung der Gebührenhaushalte für ARD und ZDF zu ermöglichen. Befürworter halten dagegen, dass der bisher übliche Ankauf von Adressdaten und der Besuch der GEZ-Kontrolleure entfalle, zudem müssten erhobene Daten umgehend gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich seien.
Der neue Rundfunkstaatsvertrag muss von allen 16 Bundesländern bis Ende des Jahres unterzeichnet werden, um 2013 in Kraft treten zu können. Schert nur eines aus, wird das Vertragswerk wieder aufgeschnürt. |