Die schweizerischen Zuschauer und Zuhörer müssen in Zukunft nicht mehr Gebühren als bislang für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufbringen - trotzdem gibt es Veränderungen, vor allem bei der Werbung.

Für die Gebührenperiode 2011 bis 2014 hat der Bundesrat zwar auf eine Erhöhung der monatlichen Entgelte laut Mitteilung des federführenden Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) am Freitag verzichtet, gleichwohl darf die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG/SSR) ihren erhöhten Finanzbedarf auf anderem Wege stillen - nicht nur über Sparmaßnahmen. So sollen Werbeliberalisierung und Effizienzgewinne beim Gebühreninkasso sowie Mehreinnahmen aufgrund der Zunahme von Gebührenzahlern mehr Geld in der Kasse klingeln lassen.

Die SRG/SSR hatte bis 2014 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von jährlich 168 Millionen Schweizer Franken geltend gemacht - für Eigenproduktionen, Film- und Sportrechte und die Sanierung der Pensionskasse. Der Bundesrat genehmigte nur 134,5 Millionen und forderte die öffentlich-rechtliche Gruppe auf, 58 Millionen Franken einzusparen.

Sechs Millionen Franken darf die SRG/SSR durch eine Erweiterung der Werbemöglichkeiten im Fernsehen einnehmen. Dazu wird die tägliche Werbezeit von acht auf 15 Prozent erhöht, zudem kann der Sender sein Programm außerhalb der Hauptsendezeit zwischen 23.00 Uhr und 18.00 Uhr alle 30 Minuten unterbrechen. In der Kernzeit gilt dies nicht, da bleibt es bei einer 90-Minuten-Regelung. Grundsätzlich soll auch Online-Werbung bald erlaubt sein, eine entsprechende Vorgabe will der Bundesrat aber zunächst mit privaten Medienunternehmen und Verlegern geklärt wissen.

Die Empfangsgebühren werden zudem nicht mehr quartalsweise, sondern nur noch einmal jährlich in Rechnung gestellt werden. Damit können nach Angaben der Bakom etwa zehn Millionen Franken eingespart werden. Vorgesehen ist ein Wahlrecht: Wer an der vierteljährlichen Rechnungsstellung festhalten will, trägt die dadurch verursachten Zusatzkosten und zahlt pro Jahr fünf bis zehn Franken mehr. Der genaue Betrag soll noch in der Radio- und Fernsehverordnung festgelegt werden.

Auf insgesamt 64 Millionen Franken darf die SRG/SSR durch eine erwartete Zunahme der Gebühreneinnahmen hoffen, weil die Anzahl der Haushalte und Betriebe zuletzt gestiegen war. Die Berechnungen stützen sich auf das heute geltende Gebührensystem, bei dem Haushalte und Betriebe nur dann zahlen müssen, wenn sie Empfangsgeräte besitzen.

Das Bundesamt kündigte gleichzeitig indirekt an, künftig mit Schwarzsehern hart ins Gericht gehen zu wollen, um die nach wie vor sehr hohe Quote abzusenken. Ein "Informationsmangel" der Betroffenen solle durch eine Informationskampagne behoben werden, hieß es. Auch eine Teilamnesie wird es geben: Betriebe, die sich bis Ende September anmelden, müssen ab dem Anmeldezeitpunkt, nicht für die Zeit davor bezahlen.

Mit den Maßnahmen soll die SRG/SSR das Jahr 2014 mit einem ausgeglichenen Ergebnisabschließen. Der Bundesrat überprüft alle vier Jahre den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für die Gebührenperiode 2007 bis 2011 waren die Entgelte um 2,5 Prozent angehoben worden. Auch private Anbieter profitieren in der Schweiz von den Gebühreneinnahmen. Privathaushalte zahlen für Radio und Fernsehen maximal 462 Franken im Jahr (336 Euro), das entspricht 28 Euro im Monat. In Deutschland sind es knapp 18 Euro. Die SRG/SSR strahlt zahlreiche TV- und Hörfunkprogramme aus, dazu gehört auch ein HDTV-Ableger.