Das neue ORF-Gesetz kann kommen: Die Regelung, die die Rechte und Pflichten des Österreichischen Rundfunks definiert, hat am Donnerstag den Bundesrat passiert.
Nach Ratifizierung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt werde es wie geplant zu überwiegenden Teilen am 1. Oktober in Kraft treten können, berichtete die Nachrichtenagentur APA am Abend.
Das neue ORF-Gesetz sieht unter anderem eine Reduktion der Managerposten vor, eine Steigerung der Eigenproduktionen, eine Frauenquote, einen Umbau von TW1 in einen Kulturkanal, mehr Online-Werbung, Product Placements, ein Verbot des Internet-Portals "FutureZone", mehr Kontrolle bei User Generated Content, eingeschränkte Online-Regionalberichterstattung und Erleichterungen beim unverschlüsselt über Satellit ausgestrahlten ORF2.
Außerdem erhält der öffentlich-rechtliche Sender 160 Millionen Euro aus dem Gebührenanteil, den sich bislang der Staat einverleibte. Die müssen unter anderem in Eigenproduktionen fließen. Vorgesehen ist zudem die Gründung einer neuen, unabhängigen Medienbehörde. Die österreichischen Privatsender planen Klagen gegen das Gesetz.




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