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Thread: Google

  1. #41
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    Google startet Street View in Deutschland

    Googles umstrittener Online-Straßenatlas Street View ist in Deutschland gestartet. In der Nacht zum 18. November schaltete der Internet-Konzern die Panorama-Ansichten für zahlreiche Straßen in den 20 größten Städten wie Berlin, Hamburg, Frankfurt oder München frei. Europachef Philipp Schindler betonte zur Vorstellung des Dienstes in Hamburg, Google habe in Deutschland so viele Zugeständnisse an Datenschützer und Politiker gemacht wie in keinem anderen Land.

    Deutsche Straßen sehen als Folge anders aus als die Street View-Bilder im Rest der Welt: Man stößt relativ schnell auf verschwommen dargestellte Gebäude. Vorab hatten allein in den 20 Städten mehr als 244.000 Haushalte beantragt, ihre Wohnhäuser auf den Straßen-Aufnahmen unkenntlich zu machen. Google betont, dies seien lediglich knapp drei Prozent der betroffenen Haushalte – relativ wenig nach der großen Aufregung und Umfragen, in denen zum Teil die Hälfte der Bürger sich gegen den Dienst ausgesprochen hatte.

    Anders als in anderen Ländern war Street View in Deutschland auf heftigen Widerstand von Politikern und Datenschützern gestoßen. Unter anderem Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) kritisierte den Dienst scharf als Eingriff in die Privatsphäre. Obwohl Google einen Großteil der Straßen schon lange mit seinen Kamerawagen fotografiert hatte, ließ der Start auf sich warten. Allein um die Anfragen auf „Verwischen“ der Hausansichten abzuarbeiten, heuerte Google 200 zusätzliche Mitarbeiter an.

    Wie beim Probestart in der Gemeinde Oberstaufen im Allgäu vor zwei Wochen kommt es allerdings auch bei der breiten Einführung immer wieder vor, dass eigentlich gelöschte Gebäude aus bestimmten Blickwinkeln zu erkennen sind. Der Google-Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer betonte, der Prozess der Verpixelung sei trotz aller Anstrengungen nicht perfekt. Betroffene könnten aber über einen Link im Street-View Bild ein Problem melden.

    Wenn auch nur ein Mieter eines Mehrfamilienhauses dies verlangt, wird das ganze Gebäude unscharf dargestellt. Datenschützer sprechen von bundesweit mehr als einer Million Haushalten, wenn der bisherige Anteil der Widersprüche auf das ganze Land hochgerechnet werde. Ist ein Haus einmal gelöscht, kommt es nicht mehr wieder: Google verwischt gemäß der Absprachen mit Datenschützern die Originalbilder.

    Google betont, dass Widersprüche gegen Street View jederzeit auch nach dem Start des Dienstes möglich sind. Gesichter und Autokennzeichen werden automatisch unkenntlich gemacht.

    Die 20 Städte sind Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

    Street View ist in Googles Kartendienst Maps integriert. Um zu der Straßenansicht zu kommen, muss man mit dem Mauszeiger ein gelbes Männchen vom linken Seitenrand auf die Karte ziehen.

    Für zusätzliches Misstrauen gegenüber Google hatte in diesem Jahr gesorgt, dass die Kamerawagen bei ihren Fahrten auch Daten aus unverschlüsselten WLAN-Netzen mitgeschnitten haben. Google zufolge war es ein Software-Fehler, der über Jahre nicht entdeckt worden war. Die Daten seien nie ausgewertet worden. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern wurden zum Teil auch ganze E-Mails sowie Internet-Adressen und Passwörter gespeichert. In Deutschland laufen Untersuchungen von Datenschutz-Behörden und Staatsanwaltschaft dazu noch.

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  3. #42
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    Aigner kritisiert Google – Ansturm auf Street View

    Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat Google eine mangelhafte Anonymisierung von Häusern und Personen im Panorama-Dienst Street View vorgeworfen. „Bei der Eile, mit der die Flut von rund einer Viertelmillion Widersprüchen bearbeitet wurde, ist leider die Sorgfalt auf der Strecke geblieben“, sagte sie der „Bild am Sonntag“ (Ausgabe vom 21. November). Die Fehlerquote sei auf den ersten Blick eindeutig zu hoch und „nicht akzeptabel“. Google wies die Vorwürfe zurück. Das System zur Erfassung und Bearbeitung von Widersprüchen habe sich bewährt.

    Der neue Dienst Google Street View zeigt seit dem 18. November Panorama-Fotos von 20 deutschen Großstädten. Bis zum Start hatten mehr als 244.000 Bürger und Unternehmen beantragt, die Fassade ihres Hauses verpixeln zu lassen. Der Dienst stößt nicht nur bei Verbraucherschützern, sondern auch bei Datenschützern auf Kritik, weil die Gesichter von Passanten und die Ansichten von Häusern oftmals nicht ausreichend unkenntlich gemacht worden sind. Aigner vertrat die Ansicht, Google sei durch die Vielzahl an Fehlern schwer beschädigt. „In der Kommunikation des Projekts, aber auch bei der praktischen Umsetzung wurden viele Fehler gemacht, ganz klar“, sagte die Ministerin. „Das alles hat Google schwer geschadet.“

    Das Unternehmen sprach dagegen von einem großen Erfolg. Schon kurz nach dem Start des Dienstes habe sich gezeigt, dass das System zur Erfassung und Bearbeitung von Widersprüchen sehr effizient greife, sagte Sprecher Kay Oberbeck am 21. November. Bei nachträglicher Meldung würden unerwünschte Bilder „zumeist binnen weniger Stunden“ unkenntlich gemacht. Die Nutzung des Kartendienstes Google Maps in Deutschland habe seither in der Spitze um 300 Prozent zugenommen.

    Angesichts des derzeitigen Umgangs mit Benutzerdaten im Netz fordert FDP-Generalsekretär Christian Lindner neue Regeln. Der Einzelne müsse in der Lage sein, „auch bei einem kommerziellen Anbieter über seine Daten verfügen zu können“, sagte er der Onlineausgabe des „Hamburger Abendblatts“, abendblatt.de. „Das Internet darf kein Feld sein, wo es anarchische Strukturen gibt.“

    Eine ganz eigene Erfahrung mit Google Street View machten die Grünen: Ihre Parteizentrale in Berlin wurde unkenntlich gemacht - obwohl die Grünen selbst dies gar nicht wollten. Recherchen ergaben, dass Unbekannte die Verpixelung beantragt hatten. Sie sei nicht mehr rückgängig zu machen, teilte Malte Spitz vom Bundesvorstand mit.

  4. #43
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    BITKOM-Chef wirft Politikern Panikmache bei Street View vor

    BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer hat den Politikern in Sachen Google Street View Panikmache vorgeworfen. Gegen den neuen Panoramadienst seien völlig irrationale Ängste geschürt worden, sagte der Präsident des Hightech-Branchenverbands am 26. November in einem Interview der „Süddeutschen Zeitung“. Besorgte Bürger hätten sogar bei dem Verband angerufen und sich erkundigt, ob man ihnen künftig in die Wohnräume schauen könne. „Da hat sich die Politik nicht besonders verantwortlich verhalten.“

    Die Politik solle lieber aufhören, permanent vor den Risiken des
    Internet zu warnen und stattdessen ein kreatives Klima schaffen, in denen solche Dienste entwickelt werden können, sagte der Verbandschef. „Es ist doch kein Zufall, dass wir außer der Telekom

    Die Internet- und TK-Branche arbeitet derzeit an einem eigenen Datenschutz-Kodex, der eine Grundlage für eine Selbstverpflichtung der Industrie für die Einhaltung von Datenschutzregelungen bilden soll. „Wir können nicht für jeden Dienst, der
    kein einziges international aufgestelltes Internetunternehmen in Deutschland haben. Wir sitzen auf der Tribüne und beklagen uns, dass das Spiel nicht richtig läuft.“ Deutschland müsse aber mitspielen.im Internet

    Die Hightech-Branche hatte sich im Zusammenhang mit der Diskussion um Geo-Dienste im Internet verpflichtet, zum IT-Gipfel am 7. Dezember in Dresden eine Selbstverpflichtung für die Einhaltung von Datenschutzregelungen vorzulegen. Gleichzeitig will die Bundesregierung aber auch einen Gesetzesentwurf für eine „Rote Linie“ erarbeiten, die durch Geo-Dienste nicht überschritten werden darf.
    entsteht, ein Gesetz erarbeiten.“ Der Kodex soll für alle Unterzeichner verbindlich sein. Unter anderem soll dabei auch eine zentrale Online-Plattform vorgesehen sein, die über alle Panorama-Dienste umfassend und verständlich informiert. „Wir sind darauf angewiesen, dass der Kunde uns akzeptiert, sagte Scheer. „Und das gelingt uns nur, wenn wir für Transparenz und Vertrauen sorgen.“

  5. #44
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    Europäische Kommission untersucht mögliche Kartellrechtsverstöße durch Google

    Die Europäische Kommission hat am 30. November beschlossen, ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google Inc. wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche unter Verstoß gegen die europäischen Kartellrechtsvorschriften (Artikel 102 AEUV) einzuleiten. Die Einleitung des Verfahrens folge Beschwerden von Anbietern von Suchdiensten über die Benachteiligung ihrer Dienste in den unbezahlten und bezahlten Suchergebnisses von Google, zusammen mit der möglicherweise bevorzugten Platzierung von Googles eigenen Diensten, hieß es. Die Einleitung des Verfahrens bedeute aber nicht, dass die Kommission eine Zuwiderhandlung nachweisen kann, sondern nur, dass sie der eingehenden Untersuchung des Falles Vorrang einräumt.

    Bei der Suche nach Informationen bietet die Suchmaschine von Google zwei verschiedene Arten von Ergebnissen an. Dabei handelt es sich zum einen um unbezahlte Suchergebnisse, die teilweise auch als „natürliche“, „organische“ oder „algorithmische“ Suchergebnisse bezeichnet werden, und zum anderen um Werbung von Drittanbietern, die oberhalb oder auf der rechten Seite von Google Suchergebnissen gezeigt werden (sogenannte bezahlte oder gesponserte Suchergebnisse).

    Die Kommission werde im weiteren Verlauf des Verfahrens untersuchen, ob Google eine marktbeherrschende Stellung in der Online-Suche missbraucht haben könnte, indem es möglicherweise unbezahlte Suchergebnisse von mit seinen Diensten in Wettbewerb stehenden Diensten, die sich auf die Bereitstellung von bestimmten Online-Inhalten wie zum Beispiel Preisvergleichen spezialisiert haben (sogenannte vertikale Suchdienste), in der Rangfolge herabgestuft und den Ergebnissen seiner eigenen vertikalen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt habe, um konkurrierende Dienste auszuschließen. Die Kommission werde auch Vorwürfen nachgehen, dass Google die Qualitätskennzahl („Quality Score“) bezahlter Suchergebnisse von konkurrierenden vertikalen Suchdiensten herabgestuft hat. Die Qualitätskennzahl gehört zu den Faktoren, die den Preis beeinflussen, den Werbetreibende an Google für die Schaltung ihrer Werbung zahlen.

  6. #45
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    Ärger um Google Analytics: Verhandlungen abgebrochen

    Google hat wieder Ärger mit seinem Statistik-Dienst Analytics: Der zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar teilte am 11. Januar in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) mit, er habe die Gespräche mit Google über eine zulässige Gestaltung abgebrochen. „Was Google anbietet, reicht nicht“, sagte er dem Blatt. Er moniert, dass die Software die IP-Adressen einiger Nutzer nicht anonymisiert.

    Google zeigte sich vom Abbruch der Gespräche überrascht – man sei darüber nicht von Caspar unterrichtet worden, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Die Software entspreche dem Datenschutz in der EU und werde sogar auf den Websites von Datenschutzbehörden eingesetzt, betonte Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter von Google Deutschland in der „FAZ“.

    Analytics ist ein Programm, mit der Website-Betreiber Statistiken über ihre Besucher erstellen können – man spricht dabei vom Tracking. Google stellt es kostenlos zur Verfügung, im Gegenzug werden aber bestimmte Daten an das Unternehmen in den USA übermittelt.

    Die Datenschützer in Deutschland verlangen von Tracking-Diensten unter anderem, dass Nutzer die Erstellung von Profilen stoppen können und keine vollständigen IP-Adressen verwenden, wenn die Betroffenen dies nicht ausdrücklich erlauben. Die IP-Adresse ist eine Zahlenfolge, die jeden Computer im Internet eindeutig identifiziert.

    Google hatte in den seit Ende 2009 dauernden Verhandlungen bereits Zugeständnisse gemacht. So bietet das Unternehmen eine Software an, mit der Website-Betreiber die letzten acht Ziffern von IP-Adressen anonymisieren und somit die Identifizierung einzelner Personen unmöglich machen können. Zudem gibt es ein Zusatzprogramm für den Browser, das die Erfassung von Aktivitäten durch Analytics stoppt.

    Das geht Caspar jedoch nicht weit genug. Das Add-on stehe nur für Internet Explorer, Firefox und Chrome zur Verfügung, Nutzer von Opera und Safari stünden damit außen vor, kritisierte der Datenschützer. „Rund zehn Prozent der Nutzer werden mit der Lösung nicht erreicht“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er erklärte zudem, dass auch bei Nutzern, die Widerspruch eingelegt hätten, IP-Adressen übermittelt worden seien.

    Die Verantwortung für die Nutzung von Analytics liegt nicht bei Google, sondern den Website-Betreibern. Sollten die Behörden einen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen, könnte ihnen ein Bußgeld drohen. Caspar will mit den anderen Datenschützern im sogenannten Düsseldorfer Kreis erörtern, ob ein Musterverfahren Rechtssicherheit schaffen könne. Einen Alleingang der Hamburger Behörde schloss er aber aus.

  7. #46
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    Kartellverfahren gegen Google in Italien eingestellt – EU-Kommission prüft weiter

    Nach einer Einigung von Google mit der italienischen Wettbewerbsbehörde richten sich die Blicke jetzt auf das Kartellverfahren der EU-Kommission in Brüssel. Zur einvernehmlichen Einstellung des Verfahrens in Rom betonte das Internet-Unternehmen, die Behörde habe keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachgewiesen und Google habe auch kein Fehlverhalten eingeräumt.

    Die Untersuchung des Dienstes Google News durch die Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) war 2009 von den Zeitungsverlegern in Gang gebracht worden. Der Verlegerverband FIEG warf Google den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor und klagte, dass Google von aktuellen Zeitungsinhalten profitiere, ohne dafür zu zahlen. Beigelegt wurde das Verfahren, indem die AGCM am 17. Januar einen Vorschlag von Google annahm. Demnach versprach Google, den Verlegern eine Kontrolle bei der Verwendung ihrer Inhalte einzuräumen und für mehr Transparenz bei Werbeeinnahmen zu sorgen.

    Für Nachrichtenanbieter, die nicht zur Beteiligung an Google News bereit seien, gebe es weder bisher noch künftig eine Benachteiligung in den Trefferlisten der Suchmaschine, erklärte Google. Außerdem will das Unternehmen bei seinem AdSense-Programm für Online-Werbepartner für mehr Transparenz sorgen. Es gebe immer Spielraum für Verbesserungen, erklärte Google und fügte hinzu: „Wir sind überzeugt, dass Google sich an alle wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in Italien und der EU hält.“

    Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) erklärte am 18. Januar, die Einstellung des Verfahrens in Italien sei offenbar mit Zugeständnissen für die Verlage verbunden, bedeute aber keine Vorentscheidung für die in Deutschland und Brüssel anstehenden Prüfungen. „Sowohl in Bonn als auch in Brüssel haben wir eigenständige Sachverhalte und Fälle zu klären“, sagte Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff der Deutschen Presse-Agentur. „Diese sind weit umfassender als das, was in Rom zur Sprache kam.“

    Die EU-Kommission hatte Ende November vergangenen Jahres ein Verfahren gegen Google eröffnet. Die EU-Wettbewerbshüter gehen Hinweisen nach, wonach der Konzern – womöglich vorsätzlich – bei Produktanfragen die Angebote anderer Suchdienste bei den Ergebnissen zu weit hinten angezeigt haben soll. Der BDZV wandte sich im vergangenen Jahr mit eigenen Bedenken zu Google-Angeboten an das Bundeskartellamt in Bonn. Neben Fragen zur Ermittlung der Suchergebnisse geht es den Zeitungsverlegern vor allem um das Urheberrecht.

  8. #47
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    Googles Street-View-Autos kommen zurück - 3D-Umrisse für Navigation

    Googles Kamerawagen, die Bilder für den umstrittenen Straßenatlas Street View gemacht haben, kommen wieder nach Deutschland zurück. Die Fahrzeuge mit dem markanten Kamera-Block auf dem Dach sollen von Ende März an wieder auf deutschen Straßen unterwegs sein, um den Kartendienst Google Maps zu verbessern, kündigte der Internet-Konzern am Freitag an.

    Google habe "derzeit keine Pläne, die aufgenommenen Bilder in Street View darzustellen", schrieb Produkt Manager Raphael Leiteritz.

    Vielmehr sollten die neuen Straßenaufnahmen dazu dienen, die Informationen in Googles Kartendienst auf den aktuellen Stand zu bringen, hieß es.

    Es gehe beispielsweise um Einbahnstraßen, die Überprüfung lokaler Geschäftsanträge mit Hilfe von Ladenschildern oder 3D-Umrisse von Gebäuden für die Handy-Navigation mit Google Maps. Auch konkurrierende Anbieter digitaler Karten wie die Nokia-Tochter Navteq oder TeleAtlas schickten für solche Zwecke Kamerawagen auf die Straße, betonte der Google-Manager. Ein im Internet veröffentlichter "Fahrplan" listet ohne genaue Termine die Ortschaften auf, die von Ende März bis Mai 2011 abgefahren werden.

  9. #48
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    Street View zeigt historische Sehenswürdigkeiten

    Google hat seinen Dienst Street View um einige Aufnahmen aus Italien und Frankreich erweitert, die nicht mit den bekannten Street-View-Autos angefertigt wurden, sondern mit dem Street-View-Trike, das an entlegeneren Orten zum Einsatz kommt.

    Laut einem Eintrag im Lat-Long-Blog von Google kann man ab sofort einige der wichtigsten historischen und architektonisch bedeutungsvollsten Sehenswürdigkeiten von Italien und Frankreich erkunden. Dazu gehören auch Bestandteile des UNESCO-Kulturerbes in Rom und Florenz. Das Kolosseum in Rom kann nicht nur von außen bewundert werden, sondern dank der Aufnahmen mit dem Street-View-Trike auch von innen. In Frankreich kann man das Schloss Fontainebleau bewundern.

    Als erste Anlaufstelle für die neuen Aufnahmen in Street View dient eine spezielle Galerie, über die man direkt zu den einzelnen Sehenswürdigkeiten springen kann. Ansonsten sind die Aufnahmen wie gewohnt über Google Maps erreichbar.

    In Deutschland ging Street View im November 2010 an den Start. Im Vorfeld sorgte das Projekt für heftige Kritik von Datenschützern. In den 20 deutschen Städten, die bislang in dem Online-Dienst verzeichnet sind, hatten 244.000 Haushalte eine Unkenntlichmachung ihrer Häuser beantragt.


  10. #49
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    „+1“ – Googles Antwort auf Facebooks „Gefällt mir“

    Google stemmt sich gegen den wachsenden Einfluss des Online-Netzwerks Facebook und will seine Suchergebnisse stärker auf den Freundeskreis eines Nutzers ausrichten. Ähnlich wie bei der „Gefällt mir“-Funktion von Facebook wird man bei Google künftig einzelne Inhalte mit einem „+1“-Knopf hervorheben können. Bei der Suche etwa nach einem Rezept oder Hotel würde man dann gleich Empfehlungen von Freunden oder Verwandten sehen, erläuterte Google in einem Blogeintrag am 31. März.

    Die Funktion erinnert an das Konzept der „sozialen Suche“, das Facebook zusammen mit Googles Erzrivalen Microsoft vorantreibt. Die Vorlieben und Informationen der Freunde eines Nutzers seien für ihn relevanter als Treffer, die ein Suchmaschinen-Algorithmus ergibt, erklärt Facebook-Gründer Mark Zuckerberg die Idee. Deswegen sollten sie bei Suchergebnissen prominenter angezeigt werden.

    Google ist zwar nach wie vor die unangefochtene Nummer eins bei der Internet-Suche. Mit den kleinen Anzeigen im Umfeld von Suchtreffern verdient der Konzern Milliarden. Facebook mit seinen rund 600 Millionen Nutzern wird inzwischen jedoch oft als potenzielle Gefahr für das Google-Geschäft gesehen: Wenn die Menschen mehr über Facebook und Microsofts Bing suchen, würde Google weniger verdienen. Mit eigenen Aktivitäten im „Social Web“ wie dem Online-Netzwerk Orkut hatte Google nur mäßigen Erfolg.

    Die „+1“-Funktion soll schrittweise zunächst für die englischsprachige Google-Suchmaschine freigeschaltet werden. Um sie zu nutzen, braucht man ein Google-Profil. Dort werde man alle seine „+1“-Favoriten verwalten können. Um die Empfehlungen anderer Nutzer sehen zu können, müsse man am
    Computer auch mit einem Google-Account angemeldet sein.

    Zwischen Google und Facebook knirscht es schon länger. Im vergangenen Herbst lieferten sich die beiden Internet-Schwergewichte einen öffentlichen Schlagabtausch als Google Facebook den Zugriff auf die E-Mail-Adresslisten der Nutzer bei GMail bzw. Googlemail sperrte. Das Online-Netzwerk griff darauf zurück, damit neue Mitglieder anhand der E-Mail-Kontakte
    schneller ihre Bekannten bei Facebook finden konnten. Google will den Zugang erst wieder freigeben, wenn Facebook im Gegenzug seine Datenbestände öffne. Google braucht den Zugriff auf möglichst viele Informationen, um den Nutzern auf sie zugeschnittene Suchergebnisse bieten zu können.

    Angesichts der Bedenken von Datenschützern betonte der scheidende Konzernchef Eric Schmidt wiederholt, dass es nur um Daten gehe, die Menschen freiwillig preisgeben. Mit dem Aufstieg von Facebook wandert ein immer größerer Teil solcher personifizierter Informationen aber in den Datenschatz des Online-Netzwerks. Bei einem Klick auf den „Gefällt mir“-Knopf etwa auf einer Website wird eine Verbindung zwischen dem Profil des Nutzers und der Seite hergestellt. Facebook versucht, auf den anonymisierten Informationen über die Nutzer ein eigenes Werbegeschäft aufzubauen. Google schließt im Gegenzug unter anderem verstärkt Treffer aus dem Kurznachrichtendienst Twitter oder der Foto-Plattform Flickr in die Suchergebnisse ein.

  11. #50
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    Google stellt Handy-Bezahlsystem vor – Paypal reicht Klage ein

    Google hat am 26. Mai sein seit einiger Zeit erwartetes Handy-Bezahlsystem vorgestellt. „Google Wallet“ verspricht einfaches Zahlen dank Near Field Communications (NFC). „Das Handy wird zum Portemonnaie“, so die Google-Managerin Stephanie Tilenius zur Ankündigung. Zudem lockt das System mit einer bequeme Querverbindung zum Gutscheinsystem „Google Offers“. Zunächst wird davon nur ein eher kleiner Nutzerkreis in den USA profitieren.

    Schon kurz nach der Ankündigung gibt es dafür heftigen Gegenwind. Die Ebay-Tochter Paypal hat Klage gegen Google und zwei dem Internetkonzern abgewanderte Ex-Mitarbeiter der Ebay-Gruppe eingereicht - eben um Tilenius sowie Osama Bedier. Letzterer war bis Januar im Bereich mobiler Bezahlsysteme bei Paypal tätig, der Vorwurf lautet auf Geheimnisverrat.

    Die offizielle Vorstellung von Google Wallet hat bestätigt, was schon seit längerem gemunkelt wird. Der Konzern arbeitet mit der Citigroup und Mastercard zusammen, um Handy-Zahlungen an den PayPass-Bezahlterminals des Kreditkartenunternehmens zu ermöglichen. Dabei können User auch Offers-Gutscheine leicht einlösen. Nach Feldtests in New York und San Francisco werden ab Sommer zunächst Kunden des drittgrößten US-Mobilfunkers Sprint US-weit per Smartphone zahlen können - sofern sie das NFC-fähige Nexus S 4G besitzen.

    Zur Ankündigung haben die Partner weitere Unternehmen aus den Bereichen Finanzen, Mobilfunk und Handel zur Teilnahme eingeladen. „Das ist für uns ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ein derartiges System gab es bisher nicht“, betont Google-Sprecher Stefan Keuchel. Der Weg ist freilich noch weit. Damit ein Handy-Bezahlsystem die klassische Kreditkarte wirklich ablösen kann, muss es auch international funktionieren. Doch bislang gibt es noch keine Informationen dazu, ob oder wann Wallet über die USA hinaus expandieren wird.

    Ungetrübt freuen kann sich Google über die Ankündigung nicht, ist doch Paypal kurz darauf mit einer Klage gegen den Konzern an die Öffentlichkeit gegangen. Ein wesentlicher Vorwurf ist, dass Bedier als Paypals ehemaliger Vice President of Platform, Mobile, and New Ventures Geschäftsgeheimnisse an Google weitergegeben haben soll. Zudem sei er noch 2011 für Paypal an Verhandlungen mit Google über die Nutzung des Bezahldienstes in Android beteiligt gewesen, ohne seinen damaligen Arbeitgeber über einen Interessenkonflikt aufgrund laufender Jobgespräche mit Google zu informieren.

    Hinzu kommt der Vorwurf, dass die bereits Anfang 2010 von Ebay zu Google abgewanderte Tilenius wesentlich an Bediers Abwerbung beteiligt gewesen sein, was eine Verletzung vertraglicher Vereinbarungen mit Ebay darstelle. Ähnliches gilt laut Klage für Bedier, der in Folge weitere Paypal-Mitarbeiter umworben haben soll. Google wollte die Vorwürfe nicht kommentieren und verwies darauf, dass man diese erst genauer prüfen müsse.

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