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Thread: Google

  1. #71
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
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    Android sendet Passwörter an Google

    Während die Sicherheit der Daten vor dem Hintergrund der Prism-Enthüllungen für viele Nutzer immer wichtiger wird, sorgt Google für neue Unsicherheit. Das Betriebssystem Android sendet Passwörter an die Server des Konzerns - und wären damit für Google nutzbar.

    Eine Funktion von Googles Android-Geräten ist vor dem Hintergrund der Spionage-Affäre um die NSA in die Kritik geraten. Für die einfache Synchronisierung der Geräte legt Google Daten wie Passwörter für den WLAN-Zugang auf den eigenen Servern ab - und kann möglicherweise darauf zugreifen, vermuten Experten. Vor allem für Unternehmen könnte dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko bedeuten, so die Befürchtung. Google verweist darauf, dass Nutzer die Funktion jederzeit ausschalten können. Die Daten seien sicher.

    Micah Lee, Techniker bei der Bürgerrechtsvereinigung Electronic Frontier Foundation, hatte das Thema in der vergangenen Woche mit einem Eintrag in einem Android-Forum aufgebracht. "Weil Android so verbreitet ist, scheint es wahrscheinlich, dass Google die Passwörter für die Mehrzahl der geschützten WLAN-Netzwerke in der Welt hat", warnte er.

    Wer etwa ein neues Android-Smartphone einrichtet, kann seine Daten über Googles Server einfach synchronisieren. Dafür speichert Google die nötigen Daten wie die Passwörter für den WLAN-Zugang. "Google hat mit Sicherheit Zugriff auf den Klartext der gesicherten Daten", erklärte Lee am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. "Das bedeutet, dass sie gezwungen werden könnten, diese Daten an die US-Regierung herauszugeben."

    Er sei auf die ganze Sache aufmerksam geworden, als er sein Android-Smartphone neu aufgesetzt habe und es sich nach dem Abgleich mit den gesicherten Daten vom Google-Server direkt wieder mit seinem WLAN-Netzwerk verbunden habe - obwohl das Netzwerk mit einem Passwort geschützt war. "Falls die gesicherten Daten überhaupt verschlüsselt waren, hat Google sie für mich entschlüsselt."

    Google Deutschland erklärte, dass Nutzer den Datenabgleich wieder ausschalten können. "Nutzer können diese Funktion zu jedem Zeitpunkt deaktivieren, was dazu führt, dass Daten gelöscht werden", erklärte ein Sprecher. Die Sicherungsfunktion erleichtere aber den Wechsel zu einem neuen Android-Gerät, betonte er. Die Daten selbst würden in verschlüsselter Form übertragen. Ob sie auch verschlüsselt gespeichert werden, bestätigte Google nicht. In den Rechenzentren von Google seien sie mit "starken Schutzvorrichtungen gegen digitale und physische Angriffe" gesichert.

    Vor dem Hintergrund der NSA-Abhör-Affäre bekommt die Frage der Speicherung der Passwörter für viele Experten eine stärkere Bedeutung. Für private Nutzer sei das Risiko eines Passwort-Klaus zwar "eher überschaubar", sagte Jürgen Schmidt, Redakteur des Computermagazins "c't". Unternehmen könne dadurch jedoch ein "echtes Problem" drohen. Das wüssten die für die IT-Systeme zuständigen Mitarbeiter. "Ich weiß, dass einige Admins deswegen jetzt ziemlich rotieren."

    Die Webseite "Heise Security" testete die Speicherung mit einem Android-Smartphone. Sie setzten ebenso wie Micah Lee das Gerät auf die Werkseinstellung zurück und verbanden es anschließen wieder mit einem Google-Profil. Danach wählte das Gerät sich ohne Probleme automatisch wieder in das WLAN der Redaktion ein, das mit dem WPA2-Verfahren gesichert ist. "Zwar ist vielleicht die Gefahr gering, dass sich Google- oder NSA-Mitarbeiter bei Lieschen Müller vorm Haus heimlich in deren Heimnetz umsehen", schreibt der Dienst. "Doch in Firmen ist das WLAN-Passwort (...) häufig auch die Zugangskennung zur Firmen-Mail, dem Firmen-Netz und vielem mehr."

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  3. #72
    VIP Member Saxon Lassiter's Avatar
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    Angriff auf Spotify & Co.: Google startet Musikdienst in Europa

    Musikdienste wie Spotify haben in Europa ab sofort einen neuen Konkurrenten, denn Google hat seinen neuen Abo-Dienst an den Start geschickt. Deutsche Interessenten schauen bisher allerdings noch in die Röhre.

    Google hat seinen neuen Abo-Musikdienst mit einem Kampfpreis nach Europa gebracht - dabei aber Deutschland ausgelassen. Das Angebot mit dem Namen "Google Play Music All Access" wurde in der Nach zum Donnerstag in neun europäischen Ländern freigeschaltet, darunter in Österreich, Italien, Frankreich, Spanien und Großbritannien. Für frühe Kunden gibt es bis Mitte September einen Vorzugspreis von 7,99 Euro bzw. Pfund im Monat. Wer später zuschlägt, muss mehr zahlen. Bei anderen Anbieter liegt der Preis meist bei 9,99 Euro. Der neue Google-Dienst trifft auf einen hart umkämpften Markt mit vielen Diensten wie zum Beispiel Spotify, Napster oder Juke

    Google hatte den Abo-Musikdienst im Mai zunächst für die USA vorgestellt. Unter anderem in dem dort angebotenen kostenlosen Probemonat sollen sich laut einem Bericht des Branchenmagazins "Billboard" 250 000 bis 500 000 Kunden angemeldet haben. Das Unternehmen machte bisher keine Angaben zur Nutzerzahl.

    Der Dienst ist inzwischen auch in Australien und Neuseeland verfügbar. Die weiteren europäischen Länder sind Belgien, Irland, Luxemburg und Portugal. In Deutschland liegt Google seit Jahren im Streit mit dem Rechteverwerter Gema um Abgaben bei seiner Videoplattform YouTube. Der Internet-Konzern machte keine Angaben dazu, wann der Dienst hierzulande eingeführt werden könnte. "Wir arbeiten daran, unseren Service auch nach Deutschland zu bringen und hoffen, dass er bald auch hier verfügbar sein wird", hieß es lediglich.

    Q:digitalfernsehen

  4. #73
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    Verbraucherschützer mit Klage gegen Google erfolgreich

    Verbraucherschützer haben sich nach US-Konzernen wie Apple und Amazon auch Google vorgenommen. Vor dem Berliner Landgericht ließen sie 25 Klauseln zu Nutzungsbestimmungen und Datenschutz für rechtswidrig erklären. Es zeichnet sich ein langer Streit ab.

    Verbraucherschützer haben sich in erster Instanz mit einer Klage gegen verschiedene Punkte der Nutzungsbestimmungen und der Datenschutzerklärung von Google durchgesetzt. Das Landgericht Berlin erklärte insgesamt 25 Klauseln für rechtswidrig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte. Sie seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Rechte der Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Google will in Berufung gehen.

    Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Google habe sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, "möglicherweise" gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder "unter Umständen" personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Chef Gerd Billen. Für Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten, kritisierte er.

    Zudem ist aus Sicht des vzbv keine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten möglich, wenn Verbraucher bei der Registrierung lediglich eine Erklärung mit dem folgenden Text ankreuzen: "Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen."

    Google ist der Ansicht, dass die Verbraucherschützer nicht befugt sind, gegen die Datenschutzerklärung zu klagen, weil sie nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei. Billen forderte eine erweiterte Klagebefugnis: "Verbraucherverbände müssen ohne Hürden auch gegen datenschutzrechtliche Verstöße vorgehen können." Die neue Bundesregierung solle eine entsprechende Regelung schaffen.

    Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es laut vzbv unter anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen, Funktionen von Diensten abzuschaffen sowie sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen.

    "Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind", erklärte ein Google-Sprecher am Dienstagabend.

  5. #74
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    Nexus TV: Google plant angeblich Android-Set-Top-Box

    Google arbeitet derzeit offenbar an einer neuen Set-Top-Box, die das erfolglose Projekt Google TV ablösen könnte. Die neue Box soll auf den Namen Nexus TV hören und mit dem Android-Betriebssystem arbeiten.

    Nachdem sich das Projekt Google TV bislang nicht zu einem Erfolg entwickeln konnte, plant Google nun offenbar einen erneuten Anlauf, um das TV-Geschäft zu erobern. Wie das US-Portal "The Information" am Freitag unter Berufung auf Quellen bei Google berichtete, arbeitet das Unternehmen nun an einem Nexus TV. Dabei soll es sich um eine Set-Top-Box mit Android-Betriebssystem handeln, die Streaming-Dienste wie Netflix, Hulu und Youtube auf den TV-Schirm bringt.

    Auf den Markt kommen soll die Box bereits im Frühjahr 2014. Dabei dürfte wohl zunächst der US-Markt im Fokus von Google stehen. Ähnlich verhält es sich immerhin mit dem TV-Stick Chromecast, der - obwohl in den USA ein Erfolg - bislang nicht den Weg nach Europa gefunden hat.

    Gesteuert werden soll Nexus TV mit einer berührungsempfindlichen Fernbedienung. Ob auch die Steuerung mittels Android-Smartphone möglich sein wird, ist bislang nicht bekannt aber sehr wahrscheinlich. Schließlich gehört die sogenannte "Remote-App" für Geräte der Unterhaltungselektronik mittlerweile schon fast zum guten Ton.

  6. #75
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    Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Nachdem der Europäische Gerichtshof vor gut zwei Wochen in einem Urteil festgelegt hat, dass Europäer künftig bei Google die Löschung von Links zu Informationen über sie beantragen können, macht sich der Suchmaschinen-Riese nun an die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgabe.

    Gut zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet hat Google sein Verfahren für Löschanträge vorgestellt. Der Konzern schaltete am Freitag ein Formular frei, mit dem man die Entfernung von Suchergebnissen verlangen kann.

    Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google werde jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen, hieß es.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.

    Google macht keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung solcher Anträge dauern könnte. Der Konzern habe bereits einige tausend Anfragen erhalten, sagte ein Sprecher. Sie müssten erneut über das neue Formular gestellt werden. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in der EU sowie in Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz - nicht aber etwa in der Domain "Google.com".

    Google-Chef Larry Page warnte vor negativen Folgen des EuGH-Urteils. Unter anderem könne es der nächsten Generation von Internet-Startups schaden, sagte er der "Financial Times" von Freitag. "Wir sind ein großes Unternehmen und wir können auf solche Sorgen antworten und Geld dafür ausgeben, es ist kein Problem für uns." Ein Google, das noch aus drei Leuten in einer Garage bestand, hätte es aber härter getroffen. Er befürchte auch, dass dies ein ermutigendes Signal für Regierungen sein könnte, die Online-Zensur betreiben.

    Google bildet auch einen Beirat ein, der den Konzern beim Umgang mit dem Problem beraten soll. Dem Beirat gehört unter anderen der Gründer des Online-Lexikons Wikipedia, Jimmy Wales, an der die EuGH-Entscheidung scharf als Schritt in Richtung Zensur kritisiert hatte. Vieles sei für die Umsetzung des Urteils noch unklar - zum Beispiel, nach welcher Frist die Links zu den Informationen gelöscht werden sollten, sagte ein Sprecher. Google rechnet damit, dass strittige Fälle vor Gericht kommen werden.

    "Wir versuchen, europäischer zu sein", sagte Google-Chef Page der "Financial Times". Der Konzern wolle die Datenschutz-Problematik stärker aus dem europäischen Blickwinkel betrachten.

    Zugleich betont Google, dass man bei der Prüfung der Anträge untersuchen werde, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen bestehe - zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

  7. #76
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    Inzwischen über 40.000 Anträge auf Löschung von Google-Links

    Die Flut von Anträgen zur Löschung von Suchergebnissen bei Google ebbt nicht ab. Bis zum 2. Juni gingen rund 41.000 Anträge ein, wie ein Google-Sprecher am 4. Juni mitteilte. Der Konzern hatte erst am 30. Mai in Europa ein Online-Formular für die Anträge freigeschaltet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen.

    Weiterhin hohes Interesse
    Am ersten Tag hatte es 12.000 Anfragen gegeben. Jetzt wird klar, dass das Interesse auch danach hoch geblieben ist. Das wirft die Frage auf, wie hoch der Aufwand von Google für die Bearbeitung am Ende sein wird und wie lange die Prüfung dauern könnte. Google-Chef Larry Page hatte bereits gewarnt, die EuGH-Entscheidung könne jungen Internet-Start-ups schaden, die nicht über die Ressourcen seines Konzerns verfügten.

    40 Prozent aus Deutschland
    Google macht noch keine Angaben dazu, wie viele Links von den Anträgen betroffen sind und wie sich die Anfragen auf einzelne europäische Länder verteilen. Von den „einigen tausend” Anträgen, die noch vor Bereitstellung des Web-Formulars eingingen, kamen laut Google 40 Prozent aus Deutschland. Google soll die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzten. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.

    Strittige Fälle landen wohl vor Gericht
    Google will nur Links in seinen Diensten in den 28 EU-Ländern sowie Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz löschen – nicht aber etwa in der Domain „Google.com”. Der Konzern rechnet damit, dass es strittige Fälle geben wird, die vor Gericht landen werden.

  8. #77
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    Google will E-Mail-Verschlüsselung vereinfachen

    Der Internetriese Google will die Verschlüsselung von E-Mail-Nachrichten auch für Laien einfacher machen. Dazu soll es ein Zusatzprogramm für Googles Web-Browser Chrome geben. Das Programm soll die Verschlüsselung von E-Mails über PGP ermöglichen. PGP ist das bekannteste Protokoll zum Schutz von E-Mails – allerdings wird immer wieder beklagt, das Verfahren sei wenig nutzerfreundlich und kompliziert. Googles Zusatzprogramm für Chrome ist jedoch noch nicht voll einsatzbereit. Das Unternehmen veröffentlichte am 3. Juni den Programmcode. Es rief Fachleute dazu auf, den Code auf Sicherheitslücken und Fehler abzuklopfen. Programmierer sollten helfen, das Programm „so sicher wie nötig zu machen, bevor Menschen sich darauf verlassen”, schrieb Google-Manager Stephan Somogyi in einem Blogeintrag.

  9. #78
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    Google kauft Hersteller von Überwachungskameras

    Google stößt ins Geschäft mit Überwachungskameras vor. Die Google-Tochter Nest Labs übernimmt die Firma Dropcam, die vernetzte Kameras und Sensoren herstellt. Dropcam werde in Nest integriert, auch was die Datenschutz-Bestimmungen angehe, betonte Nest-Mitgründer Matt Rogers in einem Blogeintrag am späten Freitag. Google hatte beim Kauf von Nest - eines Anbieters vernetzter Thermostate - Anfang des Jahres zugesagt, dass die Nutzerinformationen nicht automatisch mit den Google-Daten verknüpft werden sollen. Der Kaufpreis für Dropcam liege bei 555 Millionen Dollar, berichtete das Technologieblog „Recode“.

    Dropcam startete vor fünf Jahren mit der Idee, einfache vernetzte Überwachungskameras für das Zuhause zu entwickeln. Kunden können von unterwegs reinschauen und sich auch die Aufnahmen im Internet speichern lassen. Seit kurzem bietet Dropcam auch Sensoren an, die zum Beispiel an Türen angebracht werden können. Die Unternehmen wollten zusammen an der Zukunft der Heimvernetzung arbeiten, schrieb Rogers. Der Grundsatz, dass Werbung nicht zum Geschäftsmodell gehöre, werde auch für Dropcam gelten. Über das Interesse von Google und Nest an Dropcam hatte bereits Ende Mai das Blog „The Information“ berichtet.

  10. #79
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    Europäer wollen mehr als 267.000 Links aus Google streichen lassen

    Google hat europaweit mehr als 70.000 Anträge auf die Entfernung von Links aus seinen Suchergebnissen erhalten. Insgesamt wollen Bürger mehr als 267.000 Links streichen lassen, teilte Google am 3. Juli mit. Aus Deutschland kämen mehr als 12.000 Anträge. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Weg für die Löschgesuche frei gemacht. Er entschied Mitte Mai, dass Europas Bürger von Suchmaschinen wie Google verlangen können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnissen verschwinden zu lassen. Google müsse die Links aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn die Informationen das Recht auf Privatsphäre der Betroffenen verletzen. Das trat eine Welle von Löschanträgen los, die nun von Google bearbeitet werden. Dabei geht es nur um die Ergebnisse, die bei der Suche nach Personen angezeigt werden. Google begann vor einer Woche mit dem Entfernen von Links. Wie vielen Anträgen bereits stattgegeben wurde, konnte ein Sprecher am 3. Juli nicht sagen.

  11. #80
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    Google schafft Pflicht zu Google+-Konto ab

    Google zwingt Nutzer nicht mehr zur Teilnahme am sozialen Netzwerk Google+. Wer ein neues Google-Konto zur Nutzung des Mail-Dienstes Gmail anlegt, kann nun mit einem Klick auf „Nein danke“ das Anlegen eines Google+-Profils verweigern. Bislang war die 2012 eingeführte Verbindung des Kontos mit Googles sozialem Netzwerk Pflicht. Bereits im Sommer hatte Google auf Kritik an seinen Diensten reagiert, und den Zwang zum Klarnamen in Google+ abgeschafft. Die Wahl, auf Google+ zu verzichten, ist allerdings eingeschränkt. Wer beispielsweise Apps in Googles Play Store bewerten möchte oder Youtube-Videos kommentieren will, braucht weiterhin eine Profilseite.

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