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Thread: Google

  1. #21
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    Regierung lässt Beschwerden gegen Google offen

    Die Bundesregierung lässt offen, ob sie Widerspruch gegen die Aufnahme von Gebäuden für den Internet-Dienst Google Street View einlegen will. „Das Hausrecht selbst obliegt ja jedem Hausherrn, damit den Ministerien beispielsweise selbst“, sagte Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans am 11. August in Berlin. Er habe aber keine Erkenntnisse über konkrete Pläne. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, „dass es vielleicht im Einzelfall Sinn machen mag an irgendeiner Installation, die die Bundeswehr betreibt“. Es gebe aber keine Entscheidung. Offen ist auch, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) selbst Beschwerde einlegen wird wegen Aufnahmen ihrer Privatwohnung.

    Union und SPD kritisieren das Widerspruchsverfahren von Google mit einer Frist von vier Wochen scharf. „Die viel zu kurze Frist in die Sommerzeit zu legen und keine Telefonhotline einzurichten, lässt den Verdacht aufkommen, das Unternehmen wolle die Praktikabilität für das Unternehmen im Vordergrund sehen, nicht aber den Schutz jeder Bürgerin und jedes Bürgers“, sagte CDU-Verbraucherpolitikerin Lucia Puttrich. Der Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte: „Was Google plant, geht zu schnell und zu weit. Die Widerspruchsfrist ist viel zu kurz und liegt zudem in der Urlaubszeit.“

    Das Innenministerium wies darauf hin, dass es kein grundsätzliches Widerspruchsrecht im Bundesdatenschutzgesetz gibt. „Google löst jetzt diese Zusage ein, die seinerzeit gegeben wurde“, sagte ein Sprecher. Das Verbraucherministerium bekräftigte, es werde genau geprüft, ob Google Street View erst nach der Bearbeitung der Beschwerden starte. „Wir werden schauen, wie das jetzt wirklich umgesetzt wird in der Praxis und wie effektiv da gearbeitet wird“, sagte eine Sprecherin.

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  3. #22
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    Bundesinnenminister De Maizière: Kein Schnellschuss bei Google

    Angesichts der Forderungen nach einem schnellen Eingreifen des Gesetzgebers gegen den umstrittenen Internetdienst Google Street View warnt Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor übereilten Reaktionen. „Eine gesetzliche Regelung ist nicht unmöglich“, sagte er den „Stuttgarter Nachrichten“ (Ausgabe vom 16. August). „Aber es wird keinen Schnellschuss geben.“ Die Bundesregierung werde nach einer umfassenden Bestandsaufnahme zeitnah Lösungsvorschläge vorlegen. Am Wochenende hatten mehrere Landesregierungen und Datenschutzbeauftragte eine schnelle Regelung des Umgangs mit Geodaten angemahnt.

    Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kritisierte die Widerspruchsfrist, die Google anbietet. Hausbesitzer und Mieter können von Google innerhalb von vier Wochen verlangen, dass ein Foto ihrer Immobilie oder ihrer Wohnung nicht ins Internet gestellt wird. Aigner sagte im Bayerischen Rundfunk: „Die Widerspruchsfrist für die jetzt 20 betroffenen Städte (...) halte ich für zu kurz, vor allem für diejenigen Bundesländer, die jetzt gerade in den Ferien sind. Da halte ich eine Verlängerung für zwingend erforderlich.“ Sie werde daher weiter mit Google verhandeln.

    Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy kritisierte die Frist als zu kurz. „Das ist lächerlich“, sagte er „Handelsblatt Online“. „Entweder Google ist dazu bereit, dass Betroffene jederzeit Widerspruch einlegen können – die entsprechende Abbildung der Liegenschaft ist dann zu schwärzen –, oder der Bundestag muss das klarstellen.“

    Edathy sprach sich für ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet aus. Aufgrund der wachsenden technischen Möglichkeiten des Internets müsse darin klar definiert sein, „was zulässig ist und was nicht“. Der SPD-Politiker nannte es problematisch, dass Google nach geltender Rechtslage wie jeder Privatmann auch Fotos des öffentlichen Straßenraums machen dürfe.

    Die Grünen werfen der Bundesregierung „Komplettversagen“ vor. Seit Monaten sei bekannt, dass Street View von der bisherigen geltenden Rechtslage nur unvollständig erfasst werde und dass die Bürger zu Recht einen gesetzlich verbürgten Schutz einforderten, sagte der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, „Handelsblatt Online“. Es sei schon sonderbar, wenn die tapferste Tat von Regierungsmitgliedern darin bestehe, einen Widerspruch gegen die Darstellung ihres Privathauses einzureichen. Ziel einer gesetzlichen Regelung sollte sein, sowohl wichtige Gemeinwohlinteressen als auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten.

  4. #23
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    Verfahren gegen Google in Spanien eröffnet

    Wegen der massenhaften Sammlung von privaten Daten hat die spanische Justiz ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Eine Madrider Ermittlungsrichterin ließ die Anzeige einer privaten Initiative zu, die Google beschuldigt, bei Aufnahmen für seinen Internet-Dienst Street View private Daten aus offenen WLAN-Netzen gesammelt zu haben. Nach Presseberichten vom 17. August schickte die Richterin dem Vertreter des Internet-Unternehmens in Spanien eine Vorladung.

    Außerdem forderte sie bei der Polizei einen Bericht über die Daten an, die Google Street View in Madrid gesammelt hatte. Das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens sei nur ein erster Schritt, erläuterte der Anwalt der Initiative, Valentín Playá. „Die Richterin lud den Google-Vertreter aber nicht nur als Zeugen vor, sondern als Beschuldigten.“ Nach spanischem Recht kann das unerlaubte Abfangen von Kommunikationsdaten mit Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren bestraft werden.

    Im Mai hatte bereits die spanische Datenschutzbehörde AEPD ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Google hat das Auffangen von Daten aus privaten WLAN-Netzen nicht bestritten, dies jedoch als ein Versehen bezeichnet. Das Unternehmen arbeite in Spanien und anderen Ländern mit den zuständigen Behörden zusammen, betonte das Unternehmen. Damit solle sichergestellt werden, dass bei der Erstellung des Kartendienstes die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten würden.

    Auch in den USA beschäftigt das Abfangen von WLAN-Daten die Ermittlungsbehörden. Eine Gruppe von 38 Einzelstaaten will gemeinsam gegen die massenhafte Erfassung von Daten vorgehen. Im Fokus der Ermittlungen steht, ob Google gegen Gesetze verstoßen hat, indem das Unternehmen mit seinen Street View-Autos auch ungesicherte Daten aus privaten WLAN-Netzen aufgezeichnet hat. Google hat die Erfassung von ungesicherten WLAN-Daten auch in Deutschland als „Kommunikationsfehler“ eingestanden. Weltweit hatte das Unternehmen daraufhin seine Kamerafahrten zunächst gestoppt.

  5. #24
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    Google stellt Tool zum Widerspruch gegen Street View online

    Google hat am 17. August das angekündigte Online-Formular für Widersprüche bei seinem Straßenansichts-Dienst Street View freigeschaltet. Damit können Mieter und Eigentümer veranlassen, dass ihr Haus vor dem Start des umstrittenen Dienstes unkenntlich gemacht wird. Zum Start des Online-Tools unter der Webadresse www.google.de/streetview gab es eine kleine Panne. Das Formular ließ sich einige Stunden lang nicht mit dem häufig verwendeten Internet Explorer aufrufen, sondern erschien nur in Browsern wie Firefox oder Google Chrome. Zum Mittag teilte ein Google-Sprecher mit, dieses Problem sei nun behoben. Google räumt Betroffenen in den angekündigten 20 Städten in Deutschland, in denen Street View später in diesem Jahr starten soll, vier Wochen Zeit ein, um einen Widerspruch anzumelden.

    Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) forderte im „Hamburger Abendblatt“ Google auf, die Widerspruchsmöglichkeiten auszuweiten. Die Ministerin betonte, dass sie die von Google eingeräumte Vier-Wochen-Widerspruchsfrist für zu kurz hält. Eine Verdoppelung der Frist auf acht Wochen wäre wünschenswert, so Aigner. Google sei mit der Ankündigung, Street View noch in diesem Jahr zu starten, mitten in die Sommerferien mehrerer Bundesländer geplatzt, kritisierte Aigner. Der Internet-Konzern habe damit viele Bürgerinnen und Bürger überrumpelt.

    Andreas Türk, der Produktmanager von Google Maps, betonte, auch nach dem Start bestehe „jederzeit und dauerhaft die Möglichkeit“, die Bilder in Street View unkenntlich zu machen. „Das Verfahren ist für Street View weltweit üblich und erprobt.“ Die seit April 2009 bestehenden Vorab-Meldemöglichkeiten via Mail und auf dem Postwege seien nach Absprachen mit den zuständigen Datenschutzbehörden speziell für Deutschland entwickelt worden. Google kümmere sich selbst darum, dass Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, ohne dass dies beantragt werden müsse.

  6. #25
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    Schutz gegen Google & Co. – Maßnahmenplan im Herbst

    Die Bundesregierung will noch im Herbst einen Maßnahmenplan zur Regelung von Internet-Diensten wie Google Street View vorlegen. Die Forderung der Länder nach schärferen Regeln für die geplante Panorama-Straßenschau von Google lehnte das Kabinett am 18. August allerdings ab. Denn Innenminister Thomas de Maizière (CDU) strebt eine breitere Regelung an, um nicht nur für Google Street View Rechtssicherheit zu haben. Dabei steht im Mittelpunkt, ob und wie persönliche Daten bei Aufnahmen im Internet besser geschützt werden können.

    Die Wirtschaft warnte die Regierung vor gesetzlichem Aktionismus. „Google macht jetzt schon Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich, auf Antrag auch ganze Häuser“, sagte der Präsident des Internetbranchenverbands BITKOM, August-Wilhelm Scheer. Es dürfe keine „symbolischen Einzelaktionen“ geben. Staatliche Stellen verfügten über viel mehr solcher Daten, ohne dass die Bevölkerung darüber informiert werde oder Widerspruch einlegen könne. Wenn Bürger ihre Häuser oder Wohnungen im Bilderdienst Google Street View nicht veröffentlicht haben wollten, müsse dies aber respektiert werden.

    Der Panoramadienst Google Street View will bis Ende des Jahres Aufnahmen von Straßen und Häusern aus zunächst 20 deutschen Städten ins Netz stellen. In einigen anderen Ländern gibt es ihn schon. Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Pflicht, dass Menschen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden. Ein Widerspruchsrecht, das die Länder ebenfalls verlangen, besteht bereits. Vor dem Start ist es allerdings auf vier Wochen befristet.

    Mit einer generellen Regelung könnten auch andere Geodienste wie „Google Earth“ oder „Bird's Eye“ einbezogen werden. Mit ihnen können Adressen per Bild oder Karte gezeigt werden. Ob aber ein Gesetz kommt und wie es aussehen könnte, ist noch offen. Am 20. September ist erstmal ein Spitzengespräch der Regierung mit Experten geplant.

    Verbraucherministerin Ilse Aigner strebt eine Lösung an, die Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung trägt. „Es geht um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geschäftsinteressen und auch vor allem Verbraucherinteressen“, sagte Aigner im Deutschlandfunk. Die Frage sei, ob die Häuserfassade zur Privatsphäre gehöre. Die CSU-Politikerin sagte der „Passauer Neuen Presse“: „Wir werden in der Bundesregierung zu klären haben, ob hier gesetzliche Schranken eingezogen werden müssen.“ Eine Verknüpfung der Ortsdaten von Google mit privaten Informationen sei heikel.

    Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dringt auf eine schnelle Lösung. „Das geltende Datenschutzrecht muss endlich der digitalen Welt angepasst werden“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. „Das Thema darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.“ Der Innenminister müsse einen „Zeitplan für eine Internetgesetzgebung“ vorlegen. De Maizière will zunächst das Spitzengespräch im September abwarten.

    Grünen-Fraktionschefin Renate Künast warf der Regierung Untätigkeit vor. „Die Bundesregierung hat die Entwicklung im Internet verpennt“, sagte Künast dem „Hamburger Abendblatt“. Sie müsse dafür sorgen, dass Dienste wie Google Street View genug Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeiten böten. FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz hält eine Neuregelung des gesamten Datenschutzrechts für notwendig. Bei der Reform müsse es auch um Sanktionsmöglichkeiten gehen. In der „Bild“-Zeitung forderte sie, dass Google von sich aus die Bürger in Fällen von „sensiblem Datenmaterial“ um Einverständnis zur Veröffentlichung der Bilder ihrer Häuser bitten müsse.

  7. #26
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    Google verdoppelt Einspruchsfrist für Street View

    Google geht im Streit um den Foto-Straßenatlas Street View auf die Bundesregierung zu und verdoppelt die Vorab-Einspruchsfrist für Mieter und Hauseigentümer auf acht Wochen. „Wir möchten damit den Bürgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit für ihren Widerspruch geben“, schrieb Google-Europa-Chef Philipp Schindler in einem Blogeintrag.

    Google hatte bislang den Betroffenen nur eine Frist bis zum 15. September 2010 eingeräumt, um Bilder ihrer Häuser und Wohnungen vorab auf Street View entfernen zu lassen. Schindler betonte, Google habe schon immer den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, auch nach dem Start des Dienstes einen Widerspruch einzulegen.
    Mit dem verlängerten Zeitraum erfüllt Google eine Forderung von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), die die ursprünglich vorgesehenen vier Wochen als zu kurz kritisiert und eine acht Wochen lange Vorab-Einspruchsfrist verlangt hatte. Zuvor hatte sich EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding für eine Verlängerung auf sechs Wochen ausgesprochen.

    Google will den Panoramadienst Street View bis Ende des Jahres mit Aufnahmen von Straßen und Häusern aus zunächst 20 deutschen Städten ins Netz stellen.

  8. #27
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    Ministerin Aigner fordert Google zu mehr Transparenz auf

    Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat das Internet-Unternehmen Google im Zusammenhang mit dem Straßenfotodienst Street View zu mehr Offenheit aufgefordert. „Seit Monaten häufen sich die Widersprüche gegen Street View. Aber wir haben noch immer keine Angaben darüber, wie viele Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern aus Deutschland bisher bei Google eingegangen sind“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Ausgabe vom 21. August). Es könne doch nicht so schwer sein, die E-Mails und Briefe zusammenzuzählen, kritisierte die Ministerin. „Google ist angetreten, die Welt transparenter zu machen. Ich würde es begrüßen, wenn das Unternehmen selbst etwas mehr Transparenz zeigen würde.“

    Zufrieden zeigte sich Aigner hingegen mit der Verlängerung der Widerspruchsfrist für Street View. Ihr komme es darauf an, dass alle Bürger die Möglichkeit zum vorherigen Widerspruch haben, „auch diejenigen, die vielleicht gerade noch in den Sommerferien sind“. Die SPD fordert rasch nach der Sommerpause ein Datenschutzgesetz, das den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet regelt. „Jeder Bürger muss zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, Daten über seine Privatsphäre wie von Google im Internet unkenntlich zu machen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der Berliner Zeitung „B.Z.“.

    Google-Europachef Philipp Schindler hatte zuletzt die massive Kritik am Straßenfotodienst Street View zurückgewiesen und betont, dass der Datenschutz beachtet wird. Die Verlängerung der Widerspruchsfrist für Anwohner und Mieter um vier Wochen bis zum 15. Oktober begründete der Google-Manager als Reaktion auf die Kritik der Kunden: „Wir nehmen die Sorgen extrem ernst.“

  9. #28
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    Bundeskartellamt prüft Beschwerden gegen Google

    Das Bundeskartellamt prüft mehrere Beschwerden gegen den Internet-Konzern Google. Darunter sind Eingaben des Verbraucherportals ciao.de, des Stadtplandienstes Euro-Cities und des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), wie eine Sprecherin der Behörde am 23. August sagte. Die „Wirtschaftswoche“ hatte zuvor berichtet, es gehe unter anderem um den Vorwurf, Google bevorzuge die eigenen Dienste in seiner Suchmaschine.

    Für die Beschwerden sei inhaltlich zum Teil die EU-Kommission zuständig, erklärte Kartellamtssprecherin Jana Zacharias. Im Fall von ciao.de sei von der Bonner Behörde noch der Vorwurf zu prüfen, wonach Google Nachteile angedroht haben soll, falls das Verbraucherportal wettbewerbsrechtliche Schritte ergreifen sollte. „Darüber hinaus gehen noch zahlreiche weitere Beschwerden ein, die aber häufig keine kartellrechtlichen Aspekte haben“, sagte die Sprecherin. Dabei gehe es zum Teil um datenschutzrechtliche oder urheberrechtliche Fragen.

  10. #29
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    Google-Musikangriff auf Apple startet zur Weihnachtszeit

    Googles musikalischer Frontalangriff auf Apple kann beginnen: Nach einem Bericht der „Los Angeles Times“ vom 3. September steht der Internetkonzern kurz davor, seinen eigenen Onlineshop für Musik aufzumachen. Die Verhandlungen mit den Plattenfirmen drehen sich demnach nur noch um Detailfragen. Um die Weihnachtszeit soll der Verkauf losgehen.

    Die Plattenfirmen hätten Google den roten Teppich ausgerollt, schreibt die Zeitung. Sie hoffen demnach darauf, mit dem Suchmaschinen-Spezialisten die monopolartige Stellung von Apple im Online-Musikgeschäft zu brechen. Der Elektronikkonzern beherrscht über seinen iTunes-Store mit seinen 160 Millionen Nutzern rund 80 Prozent des Markts und kann als inzwischen weltgrößter Musikhändler entsprechend druckvoll gegenüber der Musikindustrie auftreten.

    Unterdessen hat Apple für sein neues Musik-Netzwerk Ping schnell eine Million Nutzer gewonnen. In den ersten zwei Tagen hätten drei Millionen Kunden die neue Version der Multimedia-Software iTunes heruntergeladen, mehr als jeder dritte von ihnen sei auch Mitglied bei Ping geworden, teilte Apple am 3. September mit. Mit Ping will Apple auf den Trend der Online-Netzwerke aufspringen. Nutzer können sehen, welche Musik ihre Freunde kaufen, sowie Neuigkeiten von ihren Lieblingskünstlern verfolgen.

    Bei Google sollen sich die Songs zum einen über den Webbrowser herunterladen lassen; zum anderen sollen Smartphones mit Googles Betriebssystem Android direkten Anschluss an den Musikladen bekommen. Android-Geräte entwickeln sich zu Verkaufsschlagern und werden nach Ansicht von Marktforschern stückzahlenmäßig schon bald Apples iPhone überholen.

    Die Gespräche mit den Plattenfirmen drehten sich momentan nur noch darum, ob es ein Musikabo geben solle oder einen Einzelverkauf von Stücken wie bei Apple, schreibt die „Los Angeles Times“. Auch werde über einen werbefinanzierten Musik-Stream gesprochen.

  11. #30
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    My Video erweitert kostenloses Filmangebot

    Die Pro Sieben Sat 1-Tochter My Video baut ihr kostenloses Filmangebot für die Nutzer deutlich aus. Ab sofort stehen im neuen Design unter „My Video Filme“ über 200 Blockbuster in voller Länge zur Auswahl, darunter oscarprämierte Meisterwerke wie „Das Leben ist schön“ und Klassiker wie „Dune – der Wüstenplanet“ oder „Crocodile Dundee III“. Das Angebot ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar und wird sukzessive ausgebaut. Der Service ist durch die Einbindung von Werbung für den Nutzer kostenlos.

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