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Thread: YouTube

  1. #21
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    Youtube hat "Störerhaftung" und muss Videos löschen

    Das Internet-Portal Youtube darf seinen Nutzern keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz.

    Bei den zwölf von der GEMA zur Entscheidung vorgelegten Titeln folgte das Gericht in sieben Fällen dem Antrag der Klägerin. In den fünf weiteren Fällen wurde der Antrag abgewiesen. Hier sei es «nicht ersichtlich, dass es nach dem Hinweis der Klägerin an die Beklagte auf die Rechtsverletzungen noch zu weiteren Uploads gekommen ist», dass also diese Videos von Youtube-Nutzern weiter auf der Plattform bereitgestellt worden seien. Die GEMA wahrt als Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte von mehr als 60 000 «Musikurhebern», also Komponisten, Textautoren und Musikverlegern.

    Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne. Eine schwerer wiegende Haftung als Täter wurde aber nicht festgestellt - hier folgte das Gericht der Haltung von Google, das Youtube lediglich als neutrale technische Plattform betrachtet, für deren Inhalte die Nutzer verantwortlich sind.

    Die Videoportal-Betreiber haften nur dann, wenn sie gegen Prüfpflichten verstößt. Das heißt konkret: Wenn Urheberrechtsverletzungen von der GEMA festgestellt werden, muss Youtube die Videos unverzüglich sperren. Das hatte sie im Fall der sieben genannten Titel über Monate nicht getan.

    Zudem muss das Google-Tochterunternehmen Maßnahmen einleiten, um neue Verletzungen zu vermeiden. Ein nach Auffassung des Gerichts geeignetes System ist die Content-ID-Technik, die von Google entwickelt wurde, damit Rechteinhaber die Löschung eigener Werke auf Youtube veranlassen oder gegen eine Beteiligung an den Werbeeinnahmen freigeben können. Dafür müssen sie Referenzdateien hochladen, von denen Youtube eine Art digitalen Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos.

    Die GEMA befürchtet aber, dass Content-ID nicht alle Werkversionen findet. Schwierigkeiten könnten dem System zum Beispiel Konzert-Mitschnitte oder schlecht gesungene Karaokeversionen bereiten. Deshalb soll laut Richterspruch ein Wortfilter mit dem System verknüpft werden.

    Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. Youtube-Sprecher Kay Oberbeck sagte im Anschluss an das Urteil, man wolle sich mit der Verwertungsgesellschaft wieder an einen Tisch setzen. Nun sei «der Weg frei, dass Künstler auch von ihren Werken profitieren können», sagte Oberbeck. Dabei sprach er sich für eine pauschale Mindestvergütung aus. Die GEMA fordert hingegen 0,6 Cent pro Klick als finanzielle Untergrenze.

    GEMA-Anwältin Kerstin Bäcker sagte, die Gesellschaft werde das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie Rechtsmittel dagegen einlegen wolle. Die GEMA sperre sich aber nicht gegen Verhandlungen. Insgesamt sehe sie das Urteil auch als «großartigen Erfolg», weil Youtube für die Inhalte nun verantwortlich gemacht werden könne. Der Streit um Musikvideos auf Youtube dauerte schon Jahre. Zum Prozess kam es, weil sich GEMA und Youtube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten, nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen ihnen 2009 ausgelaufen war. Ende 2010 reichte GEMA Klage ein, um Youtube zum Löschen oder Sperren bestimmter Videos zu zwingen.

    Zuvor hatte die Verwertungsgesellschaft bereits per einstweiliger Verfügung Youtube verbieten lassen wollen, 75 Musikstücke anzubieten. Das Landgericht Hamburg lehnte den Erlass aber ab. Gleichzeitig gab das Gericht allerdings zu erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme.

    Vielen Internetnutzern ist der Streit präsent, weil Youtube bei bestimmten blockierten Clips den Hinweis einblendet, dass die GEMA nicht die Rechte erteilt habe. Die Verwertungsgesellschaft weist diesen Vorwurf zurück: Musikvideos würden durch Labels, andere Rechteinhaber oder von Youtube selbst gesperrt, nicht von der GEMA, erklärte sie im Juli 2011.

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  3. #22
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    BITKOM zum Hamburger YouTube-Urteil

    Das Landgericht Hamburg hat heute in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte dazu:

    „Wir nehmen die Hamburger Entscheidung mit gemischten Gefühlen auf. So sehen wir einige Punkte kritisch, wie z.B. den geforderten Einsatz von Wortfiltern. Aber: Das Hamburger Urteil ist in einem wesentlichen Punkt ein gutes Signal für die Internetwirtschaft. Es macht klar, dass YouTube nicht als Inhalteanbieter, sondern als so genannter Hostprovider einzustufen ist. Die von der Gema geforderten Prüfungspflichten sind schlicht nicht umsetzbar. Ebenso gut hätte die Gema fordern können, Online-Plattformen für Musik zu verbieten. Wir müssen aufpassen, dass Deutschland bei Online-Musikangeboten nicht abgehängt wird.“

    Die Gema hatte von YouTube verlangt, einzelne Musikstücke, für die sie die Rechte wahrnimmt, unzugänglich zu machen. Dabei geht die Gema davon aus, dass YouTube sich die Musikstücke zu eigen macht und sie urheberrechtlich prüfen muss. YouTube dagegen sieht sich als Betreiber einer Plattform, für deren Inhalte die einzelnen Nutzer verantwortlich sind. Dazu hat das Landgericht Hamburg jetzt in dem Sinne geurteilt, dass YouTube als so genannter Hostprovider einzuordnen ist, also seinen Nutzern lediglich eine Plattform zur Verfügung stellt. Das Urteil des Landgerichts Hamburg sorge für mehr Klarheit, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Ansonsten wäre das Geschäftsmodell entsprechender Online-Plattformen für Deutschland insgesamt in Frage gestellt gewesen.

    Die Frage der Verantwortlichkeit für die Inhalte hängt auch mit finanziellen Aspekten zusammen. Seit 2009 gibt es zwischen YouTube und Gema keinen Vertrag zur Vergütung von Musikrechten mehr. Zahlreiche Clips sind aus diesem Grund für deutsche Internetnutzer gesperrt. „Eine wirtschaftlich vertretbare Einigung erscheint dringend nötig, damit dieser Zustand ein Ende findet“, sagte Rohleder.

  4. #23
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    Europäische Premium-Kanäle in Planung

    Der Internetkonzern Google möchte die in den USA bereits erfolgreich gestarteten Premium-Kanäle seiner Tochter Youtube auch nach Europa bringen. Derzeit befinde man sich in Verhandlungen für 13 Kanäle in Frankreich. Auch für Deutschland seien Kanäle geplant.

    Wie die französische Tageszeitung "Le Figaro" in ihrer Dienstagsausgabe berichtete, plant der Internetriese Google die Ausweitung der Premium-Kanäle seines Videoportals Youtube auf Frankreich und eventuell weitere Teile Europas. Nach Informationen der Zeitung soll sich der Anbieter dafür bereits in Verhandlungen mit lokalen Produzenten wie dem Unternehmen Endemol befinden. Insgesamt seien 13 Premium-Kanäle für Frankreich angedacht, die im Oktober 2012 starten sollen. Für Deutschland und Großbritannien seien ähnliche Vorhaben bereits in Planung.

    Auf den Premium-Kanälen, die in den USA erst in diesem Jahr gestartet wurden, stellen Prominente, Produzenten oder Verlage regelmäßig hochwertiges Videomaterial zur Verfügung. Laut Medienberichten hat Google bereits rund 100 Millionen US-Dollar (ca. 81 Millionen Euro) in den Aufbau einer Vielzahl von Premium-Kanälen investiert. Mit dem Angebot möchte der Internetkonzern sein Potfolio an hochwertigen und exklusiven Inhalten ausbauen.

  5. #24
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    Youtube startet umfangreiches Online-TV-Angebot in Deutschland

    Die Online-Videoplattform Youtube startet eine neue Offensive, um mit eigenen Inhalten die Nutzer vom Fernseher weg hin vor den Internet-Bildschirm zu locken. Dazu bezahle die Google-Tochter laut einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" erstmals auch in Deutschland Kreative für die Erstellung sogenannter "Original Channels" – virtuelle Programmkanäle, in denen Youtubes neue Partner selbstgemachtes Videomaterial zu Nischenthemen erstellen. Von weltweit 60 neuen Kanälen werden ab Montag elf von deutschen Künstlern und Fernsehmachern bestückt.

    Die junge Berliner Band "Onkel Berni" wolle etwa aus dem eigenen Wohnzimmer eine eigene Late-Night-Show produzieren, unter dem Stichwort Boneless kommt ein eigener Extremsport-Channel hinzu. Youtube wolle ausprobieren, welche der neuen Kanäle so erfolgreich sind, dass sie auch ohne Dauerfinanzierung aus den USA funktionieren.

  6. #25
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    GEMA verlangt Schadensersatz von Youtube

    Der Streit zwischen der Videoplattform Google und der GEMA geht in die nächste Runde: Da sich beide Parteien nach wie vor nicht einigen können, hat die GEMA nun eine Schiedsstelle angerufen und Schadensersatz in Millionenhöhe verlangt.

    Im Streit um Musikclips bei der Google-Videoplattform Youtube hat die Verwertungsgesellschaft GEMA die Verhandlungen für gescheitert erklärt und will 1,6 Millionen Euro Schadenersatz. Zudem zieht sie vor die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dort solle die Angemessenheit der von ihr verlangten Mindestvergütung neutral geprüft werden, teilte die GEMA am Donnerstag mit. Zugleich forderte die GEMA Google in einer Abmahnung auf, bei Videos, die als Folge des Streits gesperrt sind, nicht mehr auf sie zu verweisen. Youtube zeigte sich "überrascht und enttäuscht".

    Google und die GEMA, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei Youtube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab. Als Folge des Streits können in Deutschland viele Clips - vor allem mit Musik - nicht bei Youtube angesehen werden.

    Youtube-Sprecherin Mounira Latrache sagte, man setze "weiterhin alles daran, mit der GEMA eine dem Geschäftsmodell von Youtube entsprechende Lösung zu finden". Youtube habe Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder geschlossen. In Deutschland hinderten die Entscheidungen der GEMA Künstler, Autoren und Plattenfirmen daran, Youtube als Einnahmequelle zu nutzen.

    Die Schadenersatz-Forderung von 1,6 Millionen Euro errechnete die GEMA auf Basis geschätzter Abrufzahlen. Die Schiedsstelle solle sowohl die Angemessenheit dieses Betrags als auch des Tarifs von 0,375 Cent prüfen. Die GEMA betrachtet Youtube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit mehreren Musik-Streaming-Diensten hat die GEMA bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. Sie entrichten einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird.

    Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker warf Youtube am Donnerstag vor, sich allen Vorschlägen einer angemessenen Lizenzierung zu verweigern. "Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf Youtube massenhaft genutzt und vermarktet werden", betonte er.

    Bei vielen Videos - wie zum Beispiel "Gangnam Style", dem Überraschungs-Musikhit des vergangenen Jahres - sehen deutsche Youtube-Nutzer derzeit den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die GEMA nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die GEMA nicht länger gefallen lassen. "Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere", erklärte sie. Dadurch werde die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ beeinflusst. Sollte Youtube diese Hinweise nicht entfernen, werde die GEMA eine Unterlassungsklage einreichen.

    Die GEMA und Google stehen sich auch in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass Youtube zwar auf GEMA-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen. Beide Seiten zogen gegen das Urteil in Berufung, das Verfahren könnte sich noch über Monate hinziehen.

  7. #26
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    YouTube knackt Marke von einer Milliarde Nutzern

    Die Video-Website YouTube wird jeden Monat von einer Milliarde Menschen besucht. Die Google-Tochter gab die neue Bestmarke in der Nacht zum Donnerstag bekannt. Die Video-Plattform hat damit fast so viele Nutzer wie das weltgrößte Online-Netzwerk Facebook. Für das Wachstum sorgten zuletzt verstärkt Zugriffe von mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets aus. YouTube war 2005 an den Start gegangen und im Jahr darauf für 1,65 Milliarden Dollar (1,27 Mrd. Euro) von Google gekauft worden.

  8. #27
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    Youtube plant offenbar Einführung von Bezahlkanälen

    Bei Youtube steht der Start von Bezahlkanälen offenbar unmittelbar bevor. Laut einem Medienbericht will der Internetkonzern noch in der laufenden Woche ein Konzept für ein bezahlpflichtiges Abo-Modell vorstellen.

    Der Internetriese Google plant offenbar für seine Video-Plattform Youtube die Einführung von Bezahlkanälen. Dies berichtet die "Financial Times" am Montag. Demnach wolle man zusätzlich zum üblichen Angebot eine Abo-Plattform starten, die dem Nutzer mehr Inhalte bieten soll. Ein entsprechendes Konzept soll angeblich noch in der laufenden Woche vorgestellt werden.

    Die Abos sollen laut "Financial Times" anfangs für etwa 50 Kanäle angeboten werden und jeweils 1,99 US-Dollar im Monat kosten. Durch das Anbieten von Bezahlkanälen würde sich Youtube weiter vom Modell der offenen User-Plattform wegbewegen. Zusätzlich durch seine Einnahmen mit digitaler Videowerbung versucht das Unternehmen offenbar weitere Einnahmequellen durch Bezahlmodelle zu erschließen.

  9. #28
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    Youtube Red: Abo-Dienst startet noch Ende Oktober

    Wie erwartet kündigte Youtube am Mittwoch seinen neuen Abo-Dienst an. Youtube Red bietet dabei gegen eine monatliche Gebühr werbefreie Videos und tritt mit eigenen Serien in Konkurrenz zu Netflix und Co.

    Zu Beginn der Woche war bereits über die Ankündigung spekuliert worden, am Mittwoch wurde der Start von Youtubes Abo-Dienst auch offiziell verkündet. Die Videoplattform geht dabei mit Youtube Red in Konkurrenz zu den etablierten Streaming-Diensten wie Netflix, Amazon Instant Video und Co.

    Für Youtube Red, das am 28. Oktober in den USA starten wird, sollen 9,99 US-Dollar monatlich anfallen. Für diesen Preis erhalten potentielle Abonennten die bisher auf Youtube hochgeladenen Videos ohne Werbeeinbledungen. Den wahren Mehrwert sollen aber exklusive Inhalte wie eigenproduzierte Serien und ein automatischer Zugang zu Google Play Music bringen.

    Zu den eigenproduzierten Serien, die erst Anfang 2016 online gehen werden, gehören Comedyformate wie "Sing It!" oder "I Am Tobuscus", eine romantische Dramaserie namens "Single by 30" und sogar Spielfilme wie "A Trip to Unicorn Island". Eine Gemeinsamkeit ist die Tatsache, das vor allem Youtube-Stars für die Produktion zuständig sind.

    Umstritten ist in diesem Zusammenhang das Vorgehen des Konzern: Die kreativen Videomacher mussten sich verpflichten, ihre Inhalte bei Red zu veröffentlichen, da die Videos im weiterhin existierenden, kostenfreien Youtube sonst nicht mehr zu sehen gewesen wären. Der erste Monat ist für die Nutzer zunächst kostenlos, erst ab dem zweiten Monat fallen die 9,99 US-Dollar Gebühr an.

  10. #29
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    Gericht weist erneut Klage von Gema gegen YouTube ab

    Der Musikrechteverwerter Gema hat im Streit mit der Online-Plattform YouTube erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies eine Schadenersatzklage der Gema am Donnerstag ab. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit das Urteil des Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr (Gz.: 33 O 9639/14). Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt.

    Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist allerdings unwahrscheinlich. „Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen“, sagte Richter Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste Station: Bundesgerichtshof (BGH). „Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.“

    Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet?

    Das OLG folgte am Donnerstag der YouTube-Argumentation, die Plattform sei in erster Linie ein technischer Dienstleister. „Es ist ein Automatismus“, betonte Zwirlein. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es schon für die Öffentlichkeit zugänglich - ohne Zutun von YouTube. Die Plattform stelle lediglich „Werkzeuge zur Verfügung“.

    Die Gegenseite argumentiert, YouTube sei ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Die „entscheidende Tathandlung“ sei „das dauerhafte Bereithalten“, sagte ein Rechtsvertreter der Gema vor Gericht. „Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte.“ Das Gericht sah das anders.

  11. #30
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    Youtube will 2017 Pay-TV-Angebot starten

    Nachdem Youtube im letzten Jahr mit Youtube Red eine kostenpflichtige, werbefreie Version an den Start schickte, soll nun das bezahlpflichtige Segment ausgebaut werden und in Konkurrenz zu den großen Streamingdiensten gehen. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf Insider meldet, will das Videoportal des Google-Konzerns Alphabet nun im Pay-TV durchstarten - und das bereits im nächsten Jahr.

    So soll Youtube in Verhandlungen mit den großen US-Sendern wie NBC Universal, Fox, CBS und Viacom stehen, um diese künftig als Abonnement zum Streamen anzubieten. Dabei sollen sich die Planungen schon in einem relativ fortgeschrittenen Stadium befinden, denn einen Namen hat das Projekt schon: "Unplugged", das dem Videoportal mehr Premium-Inhalte zuführen soll. Ziel sei es, den Zuschauern mehr Auswahl anzubieten. Dazu wolle man verschiedene große US-Sender in einem Hauptpaket bündeln, dessen Kostenpunkt bei unter 35 Dollar pro Monat liegen soll, wie Bloomberg schon zu berichten weiß. Diese Summe entspricht rund 30 Euro. Aber auch Spartenprogramme, die sich auf verschiedene Themengebieten konzentrieren sollen, will Youtube anbieten.

    Die Technik soll Youtube Bloomberg zufolge schon entwickelt haben. Zwar wird sich die Nutzung der "Unplugged"-Livestreams nur auf die USA beziehen, VPN könnte die Reichweite des Live-Streamingangebotes jedoch deutlich vergrößern.

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