Der Kölner Privatsender RTL hat erneut die Aufzeichnung seines Programms über den Online-Video-Rekorder Save.tv mit juristischen Mitteln abgestellt.

Wer dort die Aufnahme eines Formats durchführen will, erhält folgende Information:
Leider ist die Aufnahme momentan nicht möglich. (705) * Auf Grund eines vom Landgericht München am 28.07.2010 ergangenen und am 02.08.2010 zugegangenen Endurteils auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen technischen Dienstleister von Save.TV sieht sich dieser gezwungen, die technische Unterstützung dahingehend einzustellen, dass RTL vorerst nicht weiter aufgenommen werden kann.

Gegen Save.TV sei es RTL vor dem Landgericht München nicht möglich gewesen, ein Urteil zu erwirken, hieß es. Das Unternehmen habe deshalb als Anspruchsgegner nicht mehr belangt werden können. Und weiter:
Save.TV bemüht sich selbstverständlich mit Hochdruck, seinen Kunden bald auch wieder RTL zur Aufnahme anbieten zu können. Der Dienstleister von Save.TV wird umgehend Berufung vor dem OLG München einlegen, um eine Aufhebung des Urteils zu erwirken. Parallel wird die Save.TV Ltd. vor dem OLG Dresden auf eine weitere Beschleunigung des Verfahrens drängen, um dort final eine Entscheidung in der Hauptsache zu erreichen. So kann verhindert werden, dass RTL weiterhin einstweilige Verfügungen gegen von Save.TV beauftragte Dienstleister bei nicht involvierten Landgerichten einreicht, um das in unseren Augen rechtmäßige Angebot von Save.TV zu unterbinden.

RTL und auch ProSiebenSat.1 ziehen seit langem juristisch gegen Save.TV und das alternative Angebot Shift-TV ins Feld. Der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Plattformen "die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen" könne und damit "in der Regel" unzulässig sei. Die Klage wurde an ein untergeordnetes Gericht verwiesen, damit geklärt wird, wie Aufzeichnungen zustanden kommen. Das ist für den Ausgang des Verfahrens von großer Bedeutung.

Mit dem Trick von RTL, gegen einen Save.TV-Dienstleister vorzugehen, ist ein weiterer Nebenkriegsschauplatz eröffnet worden. Die Privatsender wollen eine Aufnahme ihrer Programme nicht dulden, weil sie darin eine ungerechtfertigte Gewinnabschöpfung sehen, die ihnen selbst zusteht. RTL macht juristisch geltend, dass mit der Online-Aufnahme das alleinige Recht des Senders verletzt werde, die Programme weiterzusenden bzw. auf Bild- oder Tonträger aufzuzeichnen. Ähnlich argumentiert auch ProSiebenSat.1.