In der Schweiz sollen die Nutzer von digitalem Fernsehen die Set-Top-Box frei wählen können. Der Bundesrat hat dem Parlament eine entsprechende Revision des Radio- und Fernsehgesetzes vorgeschlagen, teilte das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am 17. September mit. Die Gesetzesänderung schaffe die rechtliche Grundlage für eine Bestimmung in der Radio- und Fernsehverordnung, welche den Nutzern die freie Wahl des Empfangsgerätes ermöglichen soll. Damit müssen diese für den Empfang eines bestimmten Digitalfernsehangebotes nicht mehr zwingend die Set-Top-Box ihres Kabelnetzanbieters benutzen, hieß es weiter. Mit dieser Gesetzesänderung wird das Anliegen einer Motion umgesetzt, die 2007 von Frau Ständerätin Sommaruga eingereicht und im Sommer 2009 vom Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen worden ist. Die Botschaft geht nun zur Weiterbehandlung an die eidgenössischen Räte. Mit dem Inkrafttreten der Regelung sei nicht vor 2012 zu rechnen, hieß es abschließend beim BAKOM.
Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat unterdessen den Vorschlag des BAKOM als „zahnlos“ kritisiert. Die SKS sei massiv enttäuscht, denn der Bundesrat missachte die überwiesene Motion Sommaruga und den Willen von unzähligen Fernsehliebhabern. Die SKS werde im Parlament gemeinsam mit ebenfalls stark betroffenen Gewerbekreisen dafür kämpfen, dass die so genannte „Grundverschlüsselung“ und damit der Set-Top-Boxenzwang zwingend aufgehoben wird – auch für HD-Sender.
Um die 900 Bürgerinnen und Bürger hatten Anfang Mai dieses Jahres eine Musterstellungnahme der Stiftung für Konsumentenschutz an das BAKOM gesendet. Inhalt: Das BAKOM solle endlich die vom Parlament überwiesene Motion von SKS-Präsidentin und Ständerätin Simonetta Sommaruga umsetzen, gemäß der im digitalen Kabelfernsehen der lästige Set-Top-Boxenzwang fallen soll. Nichtsdestotrotz habe der Bundesrat am 17. September den zahnlosen BAKOM-Vorschlag verabschiedet, kritisierte die SKS. Demgemäß heiße es lediglich, dass der Bundesrat Vorschriften für die freie Set-Top-Boxen erlassen kann.
„Dieser Vorschlag ist eine massive Missachtung der im Parlament eindeutig überwiesenen Motion Sommaruga“ empört sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS. „BAKOM und Bundesrat kapitulieren vor dem Lobbying der Kabelnetzbetreiber, die nun weiterhin tun können, was sie wollen.“
Die SKS verlangt, dass die Must-Carry-Rule – die Pflicht, das heutige Minimalprogramm entgeltlos zu übertragen – ins digitale Zeitalter übertragen werden müsse. Dies bedeute, dass etwa 30 bis 50 Sender im digitalen Angebot unverschlüsselt und entgeltlos empfangen werden können, inklusive der HD-Sender. Für den Rest der digitalen Sender solle eine Kartenlösung anstelle des Set-Top-Boxenzwangs eingeführt werden. Dabei solle CI Standard werden, damit der Set-Top-Boxenzwang auch für die im Markt gängigen CI-Fernseher fällt. Zudem müsse im Gesetz eine Preisobergrenze für die Karte festgelegt werden. Für Zusatzangebote (Pay-TV, z. B. Sprach- und Erotikpakete, Video on demand) sei keine Regelung nötig. Die Stiftung für Konsumentenschutz werde sich im Parlament mit aller Kraft engagieren. Dabei werde sie die im Jahr 2008 bei der Behandlung der Motion Sommaruga erfolgreiche Koalition wieder ins Leben rufen: „Denn insbesondere Gewerbebetriebe wie Fernsehhändler und Hoteliers leiden stark unter dem Set-Top-Boxenzwang, der ihnen massive Mehrkosten und zahlreiche Reklamationen einbringt“, hieß es abschließend bei der SKS.
Der Schweizer Kabelverband Swisscable hat unterdessen den Gesetzesvorschlag zur Regulierung des digitalen Fernsehens abgelehnt. Das Grundanliegen des Gesetzesvorstoßes, die Ermöglichung der freien Wahl der Set-Top-Box oder – wenn TV-Geräte über einen entsprechenden Empfänger verfügen – der Verzicht auf eine Box, sei bereits erfüllt. Die Schweizer Kabelnetzunternehmen würden ihren Kunden heute flächendeckend eine Alternative zur vorgegebenen Set-Top-Box bieten, hieß es am 17. September bei dem Verband. Es mache keinen Sinn, einen dynamischen Markt wie den des digitalen Fernsehens regulieren zu wollen. „Die Politik hinkt sowohl der Marktentwicklung wie auch der technischen Entwicklung hintendrein“, meint Claudia Bolla-Vincenz, Geschäftsführerin von Swisscable. So habe sich Digital-TV in letzter Zeit zu einem kompetitiven Markt entwickelt, der den Kunden Wahlmöglichkeiten biete. Und die neue Schnittstelle CI+, die von allen namhaften Geräteherstellern unterstützt werde und über einen besseren Signalschutz verfüge, habe den Kabelnetzen die Möglichkeit gegeben, eine Alternative zur Set-Top-Box anzubieten. „Damit hat sich der Gesetzesvorschlag endgültig erledigt“, ist Bolla-Vincenz überzeugt.
Auch wenn der Bundesrat im Moment auf eine konkrete Umsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung verzichten wolle, sei der vorliegende Vorschlag zur Regulierung von Empfangsgeräten für Digital-TV nicht nur überflüssig, er hemme auch die Marktentwicklung. Regulierung auf Vorrat sei unnötig und müsse deshalb verworfen werden, heißt es bei Swisscable.




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