Vor den Rundfunkgebühren des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Radios in der Schweiz ist bald kein Verbraucher mehr sicher: Auch die Alpenrepublik plant eine Umstellung - nach deutschem Vorbild der Haushaltsabgabe.
Die Ständeratskommission habe in dieser Woche einer Neuregelung zugestimmt, die eine flächendeckende Gebührenpflicht für alle Haushalte und Unternehmen verlangt - unabhängig davon, ob dort nur Radio, nur Fernsehen, oder nichts von beidem konsumiert wird. Das berichtete die "Berner Zeitung" am Freitag. Der Ständerat muss dem noch zustimmen, danach wäre der Weg für eine Revision des Radio- und TV-Gesetzes frei.
Das neue Gebührensystem könnte frühestens Anfang 2015 in Kraft treten, schreibt die Zeitung. Zu diesem Zeitpunkt läuft auch der Vertrag mit der Inkasso-Firma Billag aus - das schweizerische Pendant der Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Deren Aktivitäten kosten den Zuschauer bislang rund 42,6 Millionen Euro im Jahr.
Für Unternehmen soll es Befreiungskriterien geben. Einen tragfähigen Beschluss dazu gibt es noch nicht, wohl aber viele Ideen, die bis zu einer Kopfpauschale reichen. Damit wären unter anderem Doppelzahlungen für Selbständige und Freiberufler vom Tisch.
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat eine ganz andere Idee: Die Verbraucherschützer wollen eine aktive Befreiung von der Gebührenpflicht, die Billag müsste dann nicht mehr alle, sondern nur noch die drei Prozent der Bevölkerung kontrollieren, die weder ein Radio- noch ein TV-Gerät angemeldet haben. Das spart Kosten.
In der Schweiz dürfen Fernsehen und Radio per Internet kostenfrei konsumiert werden, Besitzer von klassischen Geräten müssen dagegen 462 Franken pro Jahr aufwenden (346 Euro) - erheblich mehr als in Deutschland.




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