Die freie Receiverwahl für Nutzer von digitalem Kabelfernsehen in der Schweiz wird immer unwahrscheinlicher. Der Ständerat hat sich am Donnerstag gegen eine Gesetzesvorlage ausgesprochen, die den Zuschauern mehr Entscheidungsspielraum bei ihrer Empfangsbox einräumen sollte.

Wie das "Bieler Tagblatt" am Donnerstag berichtete, stimmten 24 der 38 Mitglieder des Ständerats gegen die Vorlage. Kommissionssprecher Christoffel Brändli räumte zwar ein, dass die Cablecom früher ihre Monopolsituation ausgenutzt habe, inzwischen habe sich der Markt jedoch verändert. Auch Medienministerin Doris Leuthard erklärte, dass der Wettbewerb funktioniere.

Im nächsten Schritt geht die Vorlage an den Nationalrat. Schmettert auch er sie ab, hat sich das Thema endgültig erledigt.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR) hatte in dieser Angelegenheit erst kürzlich eine Kehrtwende vollzogen. Hatte sie sich im März 2009 noch für die freie Wahl des Empfangsgeräts für digitales Fernsehen ausgesprochen, so entschied sie sich im November überraschend dagegen.

Den Beschluss hatte die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) heftig kritisiert. "Swisscom-TV ist nicht überall erhältlich, Satellitenschüsseln sind aufgrund des Ortsbildschutzes teilweise nicht erlaubt. Es gibt Konsumentinnen und Konsumenten, die auf Gedeih und Verderben ihrem Kabelnetzbetreiber ausgeliefert sind", sagte Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS.

Dass das Monopol der Kabelnetzbetreiber zuungunsten der zahlenden Kundschaft ausgenutzt werde, zeige das Beispiel Cablecom: Jahrelang habe sie den Kunden unnötigerweise ihre "unausgereiften und stromfressenden Settop-Boxen aufgezwungen" und erst dieses Jahr eine "CI+"-Steckkartenlösung eingeführt.
Die SKS rief alle unzufriedenen Konsumenten auf, ein spezielles Kontaktformular zu nutzen, um ihren Unmut über die Kabelnetzbetreiber und den Entscheid der KVF-SR zu äußern. Die Beiträge werden gesammelt und sollen dann dem Ständerat überreicht werden.

Im September war bekannt geworden, dass der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes vorschlagen will. Die Gesetzesänderung schaffe die rechtliche Grundlage für eine Bestimmung in der Radio- und Fernsehverordnung, die den Zuschauern die freie Wahl des Empfangsgerätes ermöglichen soll, hieß es damals. Damit müssten diese für den Empfang eines bestimmten Digitalfernsehangebotes nicht mehr zwingend die Settop-Box ihres Kabelnetzanbieters benutzen.

Schon damals hatten die Konsumentenschützer der SKS die Entscheidung kritisiert und sich "massiv enttäuscht" gezeigt. Die Regelung bedeute, dass der Bundesrat Vorschriften für die freie Settop-Boxen erlassen könne, dies aber nicht müsse.