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Thread: Polizei-Aktion: "kino.to" abgeschaltet - 13 Personen verhaftet

  1. #11
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    Ostfriese ließ illegales Filmportal auffliegen

    Ostfriese Bernd N. war Chef-Freischalter bei „kino.to“. Nach einem Zoff mit dem Leipziger Boss ließ er das illegale Filmportal auffliegen

    Ostfriese brachte Leipziger „kino.to“-Imperium zu Fall
    26.06.2011 — 14:25 Uhr Leipzig – Riesen-Aufregung, als am 8. Juni die illegale Kinofilmseite „kino.to“ gesperrt wurde. Tausende Nutzer fragten sich: Wer hat die Raubkopierer aus Leipzig verpfiffen? BILD.de fand heraus: Ostfriese Bernd N. brachte das Online-Filmportal zu Fall.

    Spurensuche: Der gelernte Bauarbeiter Bernd N. aus einem ostfriesischen 400-Seelen-Kaff trieb sich in seiner Jugend auf LAN-Partys rum. Dort fand er Zugang zur Szene.

    Gemeinsam mit seiner Gattin Karin soll Bernd N. bei dem illegalen Filmportal in Leipzig angeheuert haben.

    Als Freischalter sollten sie funktionierende Links zu den illegalen Filmkopien finden und auf „kino.to“ zur Verfügung zu stellen. Bernd und Karin N. machten ihren Job offenbar gut, sollen zuletzt bis zu 1000 Links pro Tag für „kino.to“-Chef Dirk B. (38) aus Leipzig freigeschaltet haben.

    Während der gelernte Bodenleger Dirk B. Werbe-Millionen mit dem verbotenen Film-Geschäft gescheffelt haben soll, wurden Bernd und Karin N. monatlich mit ein paar Tausend Euro abgespeist.

    Möglicherweise deshalb entbrannte im Herbst 2010 ein Streit zwischen Dirk B. und der Familie N.

    Die Ostfriesen stiegen aus. Im April zeigten sie den „kino.to“-Chef bei der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) an.

    Die GVU schaltete die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft ein. Am 8. Juni stürmten 250 Polizisten, Steuerfahnder und Computerexperten des LKA Sachsen Wohnungen und Geschäftsräume von „kino.to“ in Deutschland, Frankreich und Spanien. Dirk B. und zwölf weitere mutmaßliche Betreiber wurden festgenommen. Die meisten schmoren in U-Haft.

    Die Polizei beschlagnahmte die Konten von Dirk B. (2,5 Mio. Euro) sowie mehrere seiner Nobelautos. Die Seite „kino.to“ wurde von der Polizei übernommen.

    Weil Bernd und Karin N. das Netzwerk auffliegen ließen, bleibt ihnen die Untersuchungshaft erspart. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt dennoch wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßiger Verletzung des Urheberrechts gegen die Ostfriesen.

    Gegenüber BILD.de wollte sich Bernd N. nicht zu den Vorwürfen äußern: „Die Sache ist einfach zu heikel.“

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  3. #12
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    Kino.to: Noch ein Beschuldigter frei - "Freischalter" prüfte Qualität von Raubkopien

    Nach einem Geständnis ist ein weiterer Beschuldigter im Fall des Streaming-Filmportals Kino.to aus der Haft entlassen worden.

    Auch dieser Mann habe umfangreiche und glaubhafte Angaben zu seinen eigenen Taten sowie denen seiner Mitstreiter gemacht, die Ermittlungen damit unterstützt, berichtete die Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden.

    Der Beschuldigte war ein "Freischalter" bei Kino.to, der Filme nach einer "Qualitätskontrolle" der Raubkopien freigegeben habe, hieß es. Derzeit befinden sich noch zehn Beschuldigte in Untersuchungshaft. In der vergangenen Woche war ein mutmaßlicher Täter freigelassen worden.

    Den Betreibern wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Erst kürzlich hatten Fahnder Konten und Autos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die einem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Ein Nachfolger von Kino.to ist bereits an den Start gegangen. Die Piratenpartie bezeichnete das Vorgehen der Behörden als "vollkommen sinnlos".

  4. #13
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    Kino.to: Betreiber drohen angeblich bis zu 15 Jahre Haft

    Dem ehemaligen Betreiber der stillgelegten Streaming-Seite Kino.to drohen angeblich bis zu 15 Jahre Haft. Diese Zahl brachte ein Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft im Magazin "Focus" (kommende Ausgabe) ins Spiel.

    Die Staatsanwaltschaft wole am Ende des Ermittlungsverfahrens aus der Vielzahl der Urheberrechtsverstöße eine größere Zahl herausgreifen, außerdem gehe die Staatsanwaltschaft von umfangreicher Steuerhinterziehung aus und ermittele auch wegen des Verdachts der Geldwäsche, hieß es. Es drohe "eine empfindliche Freiheitsstrafe", mehr als 15 Jahre seien aber nicht möglich.

    Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft plant nach "Focus"-Angaben demnächst auch gegen ehemalige Werbepartner von kino.to vorzugehen. Die Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Christine Ehlers, sagte dem Blat: "Das wäre tatsächlich das erste Mal, dass Unternehmen, die auf einer illegalen Seite werben, auch strafrechtlich belangt werden." Nach GVU-Berechnungen verdienten die Macher von kino.to in den letzten zwölf Monaten durch Werbung mindestens 14,6 Millionen Euro.

    Den Betreibern wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Erst kürzlich hatten Fahnder Konten und Autos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die einem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Ein Nachfolger von Kino.to ist bereits an den Start gegangen. Die Piratenpartie bezeichnete das Vorgehen der Behörden als "vollkommen sinnlos".

  5. #14
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    Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Werbepartner

    Nach der Razzia beim Filmstreaming-Portals kino.to hat die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft auch die Werbepartner der Internetseite im Visier. Gegen die Betreiber der Plattform wird zusätzlich wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt.

    Nach einem Bericht der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins "Focus" vom Sonntagabend plant die sächsische Generalstaatsanwaltschaft, gegen ehemalige Werbepartner von kino.to vorzugehen. Christine Ehlers, die Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), sagte dem Nachrichtenmagazin, dies würde das erste Mal seien, dass Unternehmen, die auf illegalen Seiten werben, auch strafrechtlich belangt werden. Nach den Berechnungen der GVU haben die Werbepartner des Filmstreaming-Portals mindestens 14,6 Millionen Euro in den letzten 12 Monaten verdient.

    Zumindest bei Kino.to-Betreiber Dirk. B geht die Staatsanwaltschaft auch von umfangreicher Steuerhinterziehung aus und ermittelt zusätzlich wegen des Verdachts der Geldwäsche. Nach Angaben von Wolfgang Klein, Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft, droht dem Beschuldigten eine empfindliche Freiheitsstrafe. Mehr als 15 Jahre könne er aber nicht bekommen.

    Bereits eine Woche nach der Portal-Schließung im Juni hatten die Fahnder erste Konten und Luxusautos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt, wie Klein sagte. Nach einem umfassenden Geständnis war einer der Beschuldigten Ende Juni wieder freigelassen worden.

    Nach der Schließung des Portals hatte die GVU in ihren Online-Blog angekündigt, offenbar auch die Nutzer zur Rechenschaft ziehen. Nach Geschäftsführer Matthias Leonardy, hat sich jeder Nutzer, der einen Film über das Portal abgerufen hat, strafbar gemacht. Unter Experten herrscht in diesem Punkt bisher Uneinigkeit. Auch existiert noch kein höchstrichterliches Urteil über die Strafbarkeit der Nutzung von illegalen Videostreams vor.

    Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

  6. #15
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    Streaming-Plattform Kino.to wieder am Start - neue Web-Adresse

    Nachdem bereits im Juni mit www.video2k.tv ein Äquivalent des abgeschalteten Streaming-Portals Kino.to an den Start gegangen war, ist nun auch das Original mit einer leicht veränderten Adresse abrufbar.

    Die Website kinox.to hat augenscheinlich das gleiche Layout und verlinkt wie der Vorgänger zu aktuellen Filmen und Dokumentationen, die auf anderen Servern liegen und per Stream angesehen werden können.

    Auf der Startseite verspotten die Macher Medienindustrie und Staat: "Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt?" Am Dienstagvormittag war die Web-Site mit einem Fehler "504 Gateway Time-out" teilweise nicht zu erreichen. Ein Beteiligter hatte kurz nach dem Aus der ersten Plattform schon angekündigt, dass es "sehr bald" einen Nachfolger gibt.

    Auch unter der Adresse www.video2k.tv lassen sich seit Wochen aktuelle und ältere Kinofilme nach bekanntem Muster abrufen - darunter Kassenschlager wie "Hangover II" und "Kung Fu Panda II". Die Qualität schwankt je nach Streifen zwischen "unterirdisch" und "annehmbar". Neben Spielfilmen werden auch TV-Serien offeriert, darunter die ProSieben-Produktion "Stromberg".

    Am 8. Juni hatten Polizisten, Steuerfahnder und Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, um die Betreiber von Kino.to dingfest zu machen. 13 Personen wurden verhaftet, eine inzwischen wieder freigelassen. Nach einer Person wird noch bundesweit gefahndet. Seither ist das Portal in seiner bislang gewohnten Form nicht mehr abrufbar. Dort prangt nur noch ein Hinweis der Kriminalpolizei, der eine Abmahnung nach sich zog. Begonnen hatte das Verfahren mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) von Ende April.

  7. #16
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    Unveröffentlichte GfK-Studie: Kino.to-Nutzer gehen ins Kino

    Kino.to-Nutzer geben wesentlich mehr Geld für Kinokarten und DVDs aus als der Durchschnittsbürger. Dies hat eine Studie ergeben, die nie publiziert wurde. Denn einige GfK-Studien sollen im Giftschrank liegen bleiben.

    Studien dieser Art gebe es häufiger, berichtete der Nachrichtendienst "Zeit Online" am Donnerstagabend. Und immer wieder würden diese Studien zu ähnlichen Ergebnissen kommen. Sie gelten häufig als Entkräftung der Behauptung, dass die Verluste durch illegale Downloads eins zu eins umgerechnet werden können. Eine solcher Studien zu Nutzern von illegalen Streaming-Portalen wie Kino.to habe auch die Gesellschaft für Konsumforschung erstellt, hieß es weiter.

    Das Ergebnis: Die Nutzer geben einen großen Teil ihres Einkommens tatsächlich für DVDs, Blu-Rays und vor allem Kinokarten aus. Nach Angaben des Online-Mediums "Telepolis" sehen viele Nutzer illegale Streamseiten als eine Art Vorschau an. Gefällt der Film, kaufen sie häufig die DVD oder die Karte für den Kinofilm. Das sei so gar nicht nach dem Geschmack der Auftraggeber gewesen.

    Die GfK habe nur klar gestellt, dass das Institut für Marktforschung keinen Einfluss auf die Publizierung habe. Weiter wollte das Institut die Studie nicht kommentieren. "In unseren Geschäftsbedingungen sichern wir allen Auftraggebern zu, dass wir die Studien weder öffentlich begleiten noch publizieren, es sei denn, das wird vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht", verdeutlichte das Institut gegenüber dem Nachrichtendienst.

    Die GfK könne also weder Auftraggeber nennen, noch veröffentlichen, ob es solch eine Studie jemals gab. So komme es vor, dass viele Studien dieser Art und Weise niemals in die Öffentlichkeit gelangen. Im eigenen Forschungsethos auf der GfK-Seite gibt es zudem keinen Hinweis auf die Unabhängigkeit des Unternehmens. Das sei soweit kein Problem, solange diese repräsentativen Studien nicht zur Beeinflussung des Marktes, der Öffentlichkeit und der Politik genutzt werden. Allerdings zielen die veröffentlichten Studien genau auf dieses Zielpublikum ab.

  8. #17
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    Ermittler stellen bei Kino.to eine Million GByte Daten sicher

    Im Verfahren gegen das Internet-Streaming-Filmportal kino.to haben die Ermittler nach eigenen Angaben eine riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte (ein Petabyte) sichergestellt.

    Zur Auswertung seien auch externe Fachleute hinzugezogen worden, sagte der Sprecher der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, Wolfgang Klein, am Mittwoch der Deutschen Presseagentur und bestätigte damit einen Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ("NOZ"). "Das geht sehr in technische Details, da haben wir uns externen Sachverstands bedient", erklärte Klein.

    Im Juni kamen nach Razzien in mehreren Städten zwölf Menschen in Untersuchungshaft, sechs sind laut Klein weiter hinter Gittern. Auf spanischen Konten des Hauptbeschuldigten waren damals rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt worden.

    Die Zahl der Beschuldigten habe sich inzwischen von 21 auf 25 erhöht, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, "und ich gehe davon aus, dass da noch der ein oder andere hinzukommen wird". Mit den ersten Anklagen sei erst Ende dieses Jahres zu rechnen.

    Nach dem Abschalten von Kino.to haben sich inzwischen zwei neue Portale an den Startblock geschoben, die erneut den Zugriff auf raubkopierte Streaming-Filme kostenfrei erlauben. Das "Geschäftsmodell" generiert hohe Werbeeinnahmen. Nach Aussage von Klein werden diese Seiten derzeit aber nicht von den Ermittlern aus Dresden überwacht. "Das können wir einfach nicht leisten", sagte er der "NOZ". Zudem stelle sich die Frage der Zuständigkeit. Der Fall Kino.to sei in Dresden gelandet, "weil die führenden Köpfe aus dem nahen Leipzig kamen".

  9. #18
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    Erste Anklage im Fall des Streaming-Portals Kino.to - nur Mittäter vor Gericht

    Im Verfahren gegen das Internet-Filmportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Es handle sich um einen wichtigen Mittäter, aber nicht um den Haupttäter, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag.

    Die Anklage sei Anfang der Woche erhoben worden, das Gericht müsse sie nun prüfen und zur Verhandlung zulassen. Dem Mann werde vorgeworfen, in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzt zu haben, sagte die Staatsanwältin.

    Bei Kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen im Angebot, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher saßen in Leipzig. Im Juni waren nach Razzien in mehreren Städten 13 Personen verhaftet worden. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt.

    Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es werde vermutlich auch gegen die anderen fünf Inhaftierten Anklagen geben, sagte die Sprecherin. Der Sachverhalt sei sehr umfangreich. Es gibt außerdem noch weitere Beschuldigte, die nicht hinter Gittern sitzen.

    Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen. Surfer, die Kino.to Besuche abgestattet hatten, haben keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Inzwischen befinden sich verschiedene andere Web-Sites am Start, die der abgeschalteten Plattform ähnlich sind. Das Sächsische Innenministerium verstößt auf der bisherigen Adresse noch immer gegen die geltende Impressumspflicht.

  10. #19
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    Kino.to: Weiterer Beschuldigter festgenommen

    Der letzte mutmaßliche Verantwortliche hinter dem illegalen Filmportal kino.to ist am Sonntag von Polizisten der sächsischen Sonderermittlungseinheit Ines im niedersächsischen Delmenhorst festgenommen worden.

    Der junge Mann aus Norddeutschland sei seit Juni auf der Flucht gewesen, sagte Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, am Montag. Dem Mann wird vorgeworfen, im großen Umfang Raubkopien von Filmen über das Internet verbreitet zu haben. Zudem soll er am Aufbau und Betrieb eines Nachfolgeportals beteiligt gewesen sein. Am 8. Juni waren zwölf Beschuldigte festgenommen worden. Eine Anklage ist im Oktober in dem Fall erhoben worden.

    Bei Kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen im Angebot, monatlich kamen etwa 131 000 hinzu. Die Drahtzieher saßen in Leipzig. Im Juni waren nach Razzien in mehreren Städten 13 Personen verhaftet worden. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt.

    Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es werde vermutlich auch gegen die anderen fünf Inhaftierten Anklagen geben, sagte die Sprecherin. Der Sachverhalt sei sehr umfangreich. Es gibt außerdem noch weitere Beschuldigte, die nicht hinter Gittern sitzen. Dem am Sonntag festgenommenen Beschuldigten wird vorgeworfen, in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzt zu haben.

    Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen.

  11. #20
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    Kino.to-Abschaltung: 14 neue Streaming-Portale online

    Die Abschaltung der Streaming-Plattform Kino.to im Sommer war für die Branche offenbar nur ein Phyrrus-Sieg: Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Dienstag mitteilte, gingen seither mindestens 14 neue Angebote an den Start - drei Portale wurden allerdings bereits Anfang September wieder abgeschaltet, vier weitere im November.

    Anfang September lag die Zahl der Links zu Filmen auf den untersuchten aktiven Sites nach GVU-Angaben bei insgesamt bei 648.679 - etwas weniger als zuletzt. "Das Kräftemessen zwischen etablierten Kräften, die sich auf Urheberrechte stützen, und jenen, die diese Rechte einfach ignorieren oder aushebeln wollen, ist derzeit in vollem Gang", sagte ein Vereinsvertreter. Dabei kommt das immer gleiche Muster zum Einsatz: Die Betreiber der Sites versuchen mit Spielfilmen und TV-Serien als Lockmittel vor allem Werbegelder zu verdienen - angesichts der gewaltigen Klickzahlen ein meist erfolgreiches Unterfangen.

    Unter anderem werden Sex-Chats, Browser-Spiele, Sportwetten und andere Online-Glücksspiele samt Abofallen auf den Portalen feilgeboten. Auch etablierte Anbieter von Firewallsystemen oder Mobilfunkpaketen sind vertreten. Die GVU forderte die betroffenen, aber in der Mitteilung nicht genannten Unternehmen dazu auf, ihre Werbemittel nicht mehr auf illegalen Web-Sites platzieren zu lassen. Anderenfalls müsse man "strafrechtlich gegen solche schwarzen Schafe" vorgehen, drohte der Verein.

    Die GVU will zudem Blockade-Maßnahmen auf Seiten der Internet-Provider durchsetzen, um die kostenlosen Abrufe von Medieninhalten zu stoppen. Ein Ansinnen, das unter anderem bei Datenschützern strikt abgelehnt wird.

    In Österreich hatte ein Gericht Mitte November den Kabelnetzer UPC dazu verurteilt, entsprechende Sperren einzurichten, um die Nutzer von illegalen Seiten wie Kino.to fernzuhalten. Die Tochter des Medienkonzerns Liberty Global, zu dem auch Unitymedia gehört, argumentierte, dass DNS- und IP-Sperren zu leicht zu umgehen, ineffektiv und außerdem wirtschaftlich nicht zu vertreten seien.

    Das Oberlandesgericht Wien sah das anders und stellte fest, dass die Ansprüche der Filmproduzenten berechtigt waren. Denn diese hingen "nicht von einem kausalen Beitrag" von UPC "zu einer Rechtsverletzung des Nutzers oder des Anbieters ab". Ausschlaggebend sei lediglich, dass Inhalte, die der Öffentlichkeit - ohne Zustimmung des Rechteinhabers zur Verfügung gestellt würden, durch den Provider vermittelt werden. Wenn unverhältnismäßige Maßnahmen erforderlich wären, müsse der Provider dies beweisen, um einer allenfalls über ihn verhängten Strafe zu entgehen (GZ 1 R 153/11v).

    Für Deutschland hofft die GVU nun auf ähnliches, bislang ist die rechtliche Situation unklar. Streaming gilt nach Ansicht juristischer Experten nicht unbedingt als Raubkopie. Das wiederum ärgert den Verein: Jedem sei klar, dass die Erschleichung des Zutritts zu einer Theatervorstellung Unrecht sei. Dasselbe müsse für das Ansehen illegal verbreiteter Filme per Videostream gelten, hieß es. Die Urheberrechtshüter erneuerten ihre Forderung, ein "Warnhinweismodell" einzuführen, um Benutzer beim Besuch vermeintlich illegaler Seiten abzumahnen und bei weiteren Verstößen die Online-Verbindung zu kappen - die "Three Strike"-Regelung kommt schon in Frankreich und Großbritannien zum Einsatz. Bürgerrechtler und Datenschützer lehnen dies vehement ab.

    Nach GVU-Angaben wurden im Jahr 2010 insgesamt 595 neue Ermittlungen gegen Urheberrechtsverletzungen aufgenommen. 213 neue Vorermittlungen führte der Verein nach eigener Darstellung gegen Release-Gruppen und digitale Hehler durch. Durch Strafanträge wurden 367 Strafverfahren wegen illegaler Kopien von Filmen und/oder Software initiiert. 422 Strafverfahren wurden im vergangenen Jahr mit einer Sanktionierung abgeschlossen. Nur jedes vierte Verfahren endete mit einem Urteil oder Strafbefehl. Insgesamt wurden laut GVU nahezu 200.000 Euro Geldstrafe verhängt. Etwa die Hälfte der Verfahren beendeten die Richter unter Auflagen.

    Wie hoch die Schäden durch Urheberrechtsverletzungen von sogenannten Filesharern tatsächlich ausfallen, ist umstritten. Die Unterhaltungsindustrie jongliert weltweit mit sehr hohen Zahlen, die erst im vergangenen Jahr von der US-Regierung öffentlich angezweifelt wurden.

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