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Thread: Polizei-Aktion: "kino.to" abgeschaltet - 13 Personen verhaftet

  1. #21
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    Anklage gegen Kino.to-Mitarbeiter

    Die Behörden sind nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" im Fall der Streaming-Plattform Kino.to einen Schritt weitergekommen.

    Im Fall des abgeschalteten Streaming-Portals kino.to, über das Internetnutzer längere Zeit auf tausende raubkopierte Filme zugreifen konnten, hat die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft laut "Spiegel" inzwischen Anklage gegen einen weiteren Beschuldigten erhoben. Laut Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein müsse das Landgericht Leipzig jetzt über die Zulassung der Anklage entscheiden. Die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Kopf des kino.to-Netzwerks stünden kurz vor dem Abschluss. Man rechne mit einer baldigen Anklageerhebung, sagte Klein dem Hamburger Nachrichtenmagazin.

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  3. #22
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    Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Ein 33 Jahre alter Webdesigner ist für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagt ist vom Amtsgericht Leipzig der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig gesprochen worden.

    Der Webdesigner ist der erste, der für die Mitarbeit an dem Filmportal verurteilt wurde. Der 33-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. "Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.

    Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

    Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es gibt außerdem noch weitere Beschuldigte, die nicht hinter Gittern sitzen.

    Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen.

  4. #23
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    Weitere Haftstrafe bei kino.to - Gericht: auch Nutzung illegal

    Die bislang höchste Haftstrafe im Prozess um das illegale Internet-Filmportal kino.to hat das Amtsgericht Leipzig gegen einen 47-Jährigen Mittelsmann verhängt. Der Mann muss für drei Jahre und fünf Monate hinter Gitter.

    Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) am Donnerstag mit, die den Verurteilten als "Serverbeschaffer" bezeichnete. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann bei Hostinganbietern im Ausland die Kapazitäten für die illegale Verbreitung von mehreren Zehntausend urheberrechtlich geschützten Filmen organisiert hatte. Zudem betrieb er einen Filehosting-Server für kino.to, bei dem Kunden gegen Zahlung einer Gebühr höhere Download-Raten angeboten wurden.

    Fast die Hälfte des seit 2008 erwirtschafteten Umsatzes von 630 000 Euro sei als Gewinn in seine Tasche geflossen, hieß es. Der 47-Jährige habe "das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert". Das Amtsgericht argumentierte in seiner Urteilsbegründung, das Konsumieren von gestreamten Videos komme einer "Verbreitung und Vervielfältigung" gleich. Damit Videostreams funktionieren, müssten Teile der Filmdatei in den Zwischenspeicher geladen werden. Das stelle eine "sukzessive Vervielfältigung" dar, hieß es.

    Sollten auch höhere juristische Instanzen dieser Auffassung folgen, würde sich sämtliche deutschen Nutzer von illegalen Streaming-Portalen strafbar machen. Anders ist die Rechtsauffassung bei unseren österreichischen Nachbarn. Dort vertreten die Gerichte in der Vergangenheit wiederholt die Auffassung, dass der reine Download einer Datei nicht illegal ist, solange diese nicht erneut hochgeladen oder anderweitig angeboten wird.

    Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

    Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es gibt außerdem noch weitere Beschuldigte, die nicht hinter Gittern sitzen. Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen.

  5. #24
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    GVU nimmt auch kino.to-Nachfolger ins Visier

    Schlechte Zeiten für Raubkopierer und Web-Piraten: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bereitet einen Strafantrag gegen die illegale Streaming-Plattform kinox.to vor.

    Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (aktuelle Ausgabe). Bei kinox.to handelt es sich um ein optisch und inhaltlich zum Verwechseln ähnliches Nachfolgeprojekt der Seite kino.to, die im vorigen Juni im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion vom Netz genommen wurde. Drei Mitarbeiter von kino.to hat das Amtsgericht Leipzig im Dezember zu Freiheitsstrafen verurteilt, ein weiterer erhielt 21 Monate auf Bewährung.

    Die Anklage gegen den mutmaßlichen Chef und Gründer Dirk B. ist erhoben, das Landgericht Leipzig muss aber noch über ihre Zulassung entscheiden. Auch die Ermittlungen gegen kino.to hatte die GVU mit einem Strafantrag ins Rollen gebracht.

    Mehrere Insider aus dem professionell organisierten Kinopiraten- Netzwerk hatten sich mit der Führungsriege um Dirk B. überworfen und ihr Wissen an die GVU verkauft. Es sei eine niedrige sechsstellige Summe als Prämie geflossen, sagt GVU-Sprecherin Ehlers.

    Kurz vor Weihnachten hatte das Amtsgericht Leipzig auch die Nutzer illegaler Streaming-Plattformen in die Pflicht genommen. In ihrer Urteilsbegründung führten die Richter aus, auch das Konsumieren von gestreamten Videos komme einer "Verbreitung und Vervielfältigung" gleich. Damit Videostreams funktionieren, müssten Teile der Filmdatei in den Zwischenspeicher geladen werden. Das stelle eine "sukzessive Vervielfältigung" dar und sei damit rechtlich belangbar.

  6. #25
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    Premiumnutzern von Kino.to droht Strafantrag

    Jetzt droht Nutzern der im Juni 2011 stillgelegten Seite Kino.to doch noch Ärger. Die Staatsanwaltschaft fand auf den beschlagnahmten Rechnern die Daten von Premiumkunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang per Paypal zahlten.

    Das berichtete das Nachrichtenmagazin "Focus" in seiner aktuellen Ausgabe. Den Premiumusern drohe nun ein Strafantrag. Ein ähnliches Bezahlsystem wird auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to angeboten. "Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts", sagte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy dem Magazin.

    Noch in diesem Monat wolle die GVU gegen die Macher von Kinox.to Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", sagte sie. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.

    Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das sogenannte Streamen von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni 2011 in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal Kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

  7. #26
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    Prozess gegen Macher von Kino.to beginnt am Dienstag

    Über Jahre hinweg haben Internet-User das Angebot des Portals Kino.to genutzt, um sich im Internet illegale Filmkopien anzusehen. Im letzten Jahr wurde die Seite gesperrt und seitdem auch die Frage des Urheberrechts hitzig diskutiert. Ab Dienstag steht einer der mutmaßlichen Drahtzieher in Leipzig vor Gericht.

    Spätestens seit ACTA wird die Frage nach den Urheberrechtsbestimmungen im Internet nicht nur verstärkt sondern vor allem auch hitziger diskutiert. Vor diesem Hintergrund könnte nun auch der Prozess in Leipzig Signalwirkung haben. Dort muss sich einer der mutmaßlich Verantwortlichen vom Internet-Filmportal Kino.to wegen massenhafter Verletzung des Urheberrechts vor Gericht verantworten.

    Der Fall Kino.to ist für die Musik- Film- und Verlagsbranche eine Warnung - rund sieben Prozent aller Internet-Nutzer in Deutschland laden illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte herunter, wie aus einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hervorgeht. Die drei Verbände der Branchen beklagen, dass 24 Prozent der Bevölkerung das Ansehen von aktuellen Kinofilmen auf Plattformen wie Kino.to für rechtlich erlaubt halten.

    Die Verbände fordern deswegen wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts. Kritiker warnen jedoch vor einer Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Sie finden Anklang in großen Teilen der Bevölkerung, wie im Februar die Demonstrationen gegen das internationale Acta-Abkommen gezeigt haben.

    In Leipzig sind nach dem Prozessauftakt am Dienstag zunächst vier weitere Verhandlungstage eingeplant. Der Angeklagte soll von 2009 bis Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen Fällen Kopien von urheberrechtlich geschützten Filmen, Dokumentationen und Fernsehserien im Internet zugänglich gemacht haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz laut Gericht bis zu fünf Jahre Haft vor. Über die Zulassung einer weiteren Anklage gegen einen der Kino.to-Betreiber wurde noch nicht entschieden.

    Anfang Dezember wurde bereits in einem vierten Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig ein 33-jähriger Webdesigner wegen Mitarbeit bei Kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig.

    Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. "Es ging bei Kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.

    Bei Kino.to waren zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen zugänglich, monatlich kamen etwa 131 000 hinzu. Die mutmaßlichen Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Insgesamt gab es 13 Festnahmen.

    Das Vorgehen gegen Kino.to zeige, dass das Urheberrecht durchaus wirksam bei Verstößen im Internet sei, sagt der Kölner Fachanwalt Dieter Frey. Wenn es wirklich zu Rechtsverletzungen komme, gebe es auch heute schon die geeigneten Instrumente. "Das heißt aber nicht, dass man anfängt, die gesamte Internet-Kommunikation zu torpedieren", fügte Frey mit Blick auf die Diskussion über Internetsperren hinzu.

    Diese seien rechtswidrig, weil sie einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Telekommunikationsgeheimnis darstellten, heißt es in einem Gutachten, das Frey zusammen mit Kollegen in der vergangenen Woche veröffentlicht hat. Zum Urheberrecht sagte Frey: "Das ist Work in Progress, man kann nicht still stehen, das muss sich weiterentwickeln."

  8. #27
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    Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to vor Gericht

    Vier kleinere Beteiligte des illegalen Filmportals Kino.to sind bereits verurteilt worden. Jetzt steht der technische Kopf in Leipzig vor Gericht. Ohne seine Programmierkünste hätte Kino.to wohl nicht arbeiten können.

    Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to steht seit Dienstag vor dem Landgericht Leipzig. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor.

    Kino.to mit Sitz in Leipzig war bis zu seiner Sperrung im Juni 2011 das meistbesuchte deutschsprachige Filmportal. Rund 135 000 raubkopierte Kinofilme, Serien und Dokumentationen waren über die Internet-Seite frei zugänglich, bis zu vier Millionen Nutzer täglich soll die Seite in Hochzeiten gehabt haben. Der 29-Jährige kündigte an, am nächsten Prozesstag umfassend aussagen zu wollen.

    Der Programmierer war nach dem Leipziger Gründer von Kino.to der zweitwichtigste Mann bei dem konspirativen Unternehmen. Beide sitzen in Untersuchungshaft, vier weitere Mitwirkende sind bereits verurteilt worden.

    "Der Angeklagte war für das reibungslose technische Funktionieren von Kino.to zuständig", sagte Staatsanwalt Dietmar Bluhm in seiner einstündigen Anklageverlesung. Ohne das überlegene technische Wissen des 29-Jährigen hätte es das Streaming-Portal wohl nicht gegeben. Als zweiter Mann habe er Einnahmen von mehr als einer Million Euro erzielt.

    Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Urheberrechten im Internet. Kino.to war von Anfang illegal - um die nötigen Verwertungsrechte für die angebotenen Filme scherten sich die Drahtzieher nicht. Gleichwohl wussten sie, dass es eine große Nachfrage nach kostenlosen Inhalten im Internet gibt.

    Viele Inhalte, viele Nutzer, eine professionell gestalteter Auftritt - das lockte Werbefirmen an. Über Werbung auf der Seite machte Kino.to Millionen. Den Löwenanteil soll der Gründer eingestrichen haben. Wann er vor Gericht kommt, ist offen.

    Der Anwalt des Chef-Programmierers sagte, sein Mandant sei durch die U-Haft mitgenommen. Der 29-jährige ehemalige Philosophie-Student habe sich nur um die technischen Fragen gekümmert. "Der war eigentlich nur der Programmierer. Ihm war gar nicht klar, was er da macht", sagte Hubert Schmid.

    Sein Mandant kooperiere mit den Ermittlern. "Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Seite abgeschaltet wurde. Ohne ihn wäre die Seite heute noch in Betrieb." Der Prozess wird am 30. März fortgesetzt.

  9. #28
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    Chef-Programmierer von Kino.to legt Geständnis ab

    Der seit 21. März vor Gericht stehende Chef-Programmiere der illegalen Videoplattform Kino.to hat am Freitag ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Der 29-Jährige aus Hamburg räumte ein, die Internetseite von 2008 an programmiert zu haben.

    Der 29-Jährige aus Hamburg erklärte, die Internetseite von Anfang an programmiert zu haben. Ihm sei aber nicht klar gewesen, dass er etwas Strafbares tue. Er habe sich in einer Grauzone gewähnt. "Dass das Portal als solches tatsächlich Gefängnis bedeuten würde, wusste ich nicht", sagte der Mann. Er sitzt seit vergangenem Jahr in Untersuchungshaft. Kino.to wurde von den Behörden gesperrt.

    Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Mann eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Über die von ihm programmierte Seite waren 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete Kino.to bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde über Werbeeinnahmen verdient. Der Technik-Chef gilt als zweitwichtigster Mann von Kino.to, nach dem ebenfalls inhaftierten Leipziger Gründer.

    Der 29-Jährige sagte, er habe die erste Version von Kino.to 2008 binnen weniger Tage im Auftrag des Gründers erstellt. "Dafür bekam ich dann 500 Euro, Zigaretten und Cola", sagte der ehemalige Philosophie-Student. Später stieg sein Einkommen auf bis zu 50 000 Euro pro Monat. Mehr als eine Million Euro soll er kassiert haben. Zum Schluss fungierte er pro forma sogar als Chef von Kino.to. Der eigentliche Drahtzieher habe ihn aber wohl aus Angst vor Entdeckung vorgeschoben, sagte der Mann.

    Im Juni 2011 flog Kino.to auf. Er sei von schwer bewaffneten Polizisten aus dem Bett geklingelt und überwältigt worden, erzählte der 29-Jährige. "Der Angeklagte war für das reibungslose technische Funktionieren von Kino.to zuständig", hatte Staatsanwalt Dietmar Bluhm während der einstündigen Anklageverlesung am 21. März gesagt. Ohne das überlegene technische Wissen des 29-Jährigen wäre der Betrieb des Streaming-Portals wohl nicht möglich gewesen. Als zweiter Mann habe er Einnahmen von mehr als einer Million Euro erzielt.

  10. #29
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    Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

    Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to ist am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.

    Der 29-jährige Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Dieses Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".

    Der 29-Jährige hatte seit dem vergangenem Jahr in U-Haft gesesessen. Kino.to wurde im Juni 2011 von den Behörden gesperrt. Über die vom Angeklagten programmierte Seite waren 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten.

    Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Urheberrechten im Internet. Kino.to war von Anfang an illegal - um die nötigen Verwertungsrechte für die angebotenen Filme scherten sich die Drahtzieher nicht. Gleichwohl wussten sie, dass es eine große Nachfrage nach kostenlosen Inhalten im Internet gibt.

  11. #30
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    Zwei Werbevermittler verhaftet

    Nach der Zerschlagung des illegalen Filmportals Kino.to nimmt sich die Justiz jetzt das Umfeld vor. Nun wurden auch zwei Werbevermittler der Videoplattform verhaftet.

    Am Mittwoch ließ die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zehn Objekte in fünf Bundesländern durchsuchen, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein am Freitag und bestätigte einen Bericht von "Spiegel Online". Zwei Geschäftsleute wurden verhaftet. Laut Klein traten ein 23-Jähriger und ein 47 Jahre alter Mann als Werbevermittler auf. Sie sorgten dafür, dass Werbung bei Kino.to platziert wurde.

    Die beiden Männer wurden in Hamburg und Rheinland-Pfalz verhaftet. Sie sitzen in Untersuchungshaft und sollen in nächster Zeit nach Sachsen gebracht werden. Konkret gab es Durchsuchungen in Hamburg, Hessen, Rheinland- Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

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