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Thread: Polizei-Aktion: "kino.to" abgeschaltet - 13 Personen verhaftet

  1. #31
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    Gründer von Kino.to wird ab 8. Mai der Prozess gemacht

    Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to steht vom 8. Mai an vor dem Landgericht Leipzig. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, sind für den Prozess wegen massenhafter Urheberrechtsverletzungen vier Verhandlungstage anberaumt.

    Der Leipziger hatte das Streamingportal 2008 gegründet. Zeitweise hatte Kino.to nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bis zu vier Millionen Nutzer täglich. 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen waren demnach über Kino.to erreichbar. Der Gründer soll Millionen mit dem inzwischen gesperrten Portal verdient haben. Bislang sind fünf Mitarbeiter des Angebots verurteilt worden, zuletzt der leitende Programmierer zu rund vier Jahren Haft.

    Der 29-Jährige hatte seit dem vergangenem Jahr in U-Haft gesessen. Kino.to wurde im Juni 2011 von den Behörden gesperrt.

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  3. #32
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    Portalgründer legt Geständnis ab

    Ehrlichkeit wird ja häufig belohnt. Dass der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to nun seine Schuld vor dem Gericht eingestand, hat sich für den Leipziger rentiert. Dafür erhielt er einen Deal, der ihm eine Strafe von unter fünf Jahren zusichert.

    Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Er bedauere die von ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der 39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des Verfahrens vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer Verurteilung zwischen viereinhalb sowie vier Jahren und zehn Monaten liegen.

    Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den "Verlockungen erlegen".

    Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt - zum Beispiel die des Urheberrechts - diese Erkenntnis habe er erst nach und nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. "Aus dieser Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee strafbar war", erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht Schritt gehalten hätten.

    Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als "von Reue getragen". Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein noch vorhandenes Millionenvermögen "abgeschöpft" wird. Zudem muss er eine große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag nächster Woche (14. Juni) fallen.

  4. #33
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    Re: Polizei-Aktion: "kino.to" abgeschaltet - 13 Personen verhaftet

    Alles nur "Viehhandel" um ACTA zu gerechtfertigen. - Politik bis zum Schluss, nichts weiter ...

  5. #34
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    Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Im Fall des illegalen Filmportals Kino.to hat das Landgericht Leipzig den Betreiber der Plattform zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zuvor hatte der 39-Jährige ein Geständnis abgelegt.

    Bereits Anfang Juni hatte der Mann vor dem Landgericht Leipzigein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich zu den massenhaften Urheberrechtsverletzungen auf dem Videoportal bekannt. Damals hatte der nunmehr Verurteile über seinen Anwalt mitteilten lassen, dass er die Straftaten "außerordentlich" bedauere. Das Geständnis war Teil eines Deals den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können.

    Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche Streaming-Portal, waren rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den "Verlockungen erlegen"

  6. #35
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    Vermarkter von Werbung für Filmportal kino.to verhaftet

    Die Ermittlungen im Fall des illegalen Filmportals Kino.to geht weiter. Zwei weitere Verdächtige, die Werbung für die Internetplattform vermittelt haben sollen, sind verhaftet wurden.

    Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist den Ermittlern ein weiterer Erfolg gelungen. Zwei junge Männer - Inhaber einer Firma, die Werbung vermittelte - wurden verhaftet, teilte die Generalsstaatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Sie stehen im Verdacht der gewerbsmäßigen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen. Nach Angaben des Dresdner Oberstaatsanwaltes Wolfgang Klein geht es um Umsätze im sechsstelligen Bereich.

    "Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt", sagte Klein der Nachrichtenagentur dpa. Eine Beihilfe zu dieser Straftat können mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren und neun Monaten geahndet werden.

    Nach Angaben Kleins fanden in diesem Fall bereits am 11. Juli Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen in Hamburg, Bayern und Schleswig-Holstein statt. Die Aktion habe sich gegen ein Netzwerk von Werbediensten gerichtet, berichtete die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit Sitz in Berlin.

    Das Netzwerk soll unter anderem gezielt Raubkopien-Seiten mit Werbung beliefert haben - darunter kino.to-Streamhoster: Internetdienste, auf die Mitarbeiter von kino.to gegen Bezahlung Filmraubkopien hochgeladen haben, die dann von den kino.to-Nutzern über einen Link auf der Portalseite aufgerufen werden konnten.

    Die Ermittler stellten Unterlagen und Rechner sicher. Einer der Inhaber wurde schon am 11. Juli verhaftet, der zweite stellte sich am Montag selbst. Ausgangspunkt waren Vorermittlungen der GVU gegen Internet-Werbeanbieter seit Frühjahr 2011, hieß es. Später hätten sich Indizien auf weitere Überschneidungen mit dem Komplex kino.to ergeben, für den die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig war.

    Im Verfahren gegen die Betreiber des illegalen Filmportals kino.to waren sechs Urteile ergangen. Zuletzt wurde am 14. Juni der Chef des Unternehmens wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

  7. #36
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    Illegales Streamingportal Kino.to: Prozess beginnt

    Am Montag fand der Auftakt zum Prozess gegen zwei mutmaßlich Beteiligte des illegalen Filmportals Kino.to, das Raubkopien von Filmen und Serien vertrieb, statt. Die Anklage lautet gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung.

    Vier Jahre nach dem Auffliegen und Abschalten des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to stehen zwei mutmaßliche Helfer in Leipzig vor Gericht. Die 29 und 32 Jahre alten Angeklagten räumten zum Prozessbeginn am Montag ein, einen sogenannten Filehoster mit gespeicherten Raubkopien von Filmen und Serien betrieben zu haben. Die Beiden sind wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft soll allein der 32-Jährige gut 50000 Raubkopien für Kino.to und verwandte Streaming-Portale bereitgestellt haben.

    Für ihr umfassendes Geständnis könnten die Angeklagten mit Bewährungsstrafen von maximal zwei Jahren rechnen, stellte Richter Mathias Winderlich in Aussicht. Es ist nicht der erste Prozess im Fall Kino.to. Der Gründer und Chef, ein Leipziger, wurde 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Weitere Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen. Die beiden Angeklagten im aktuellen Prozess machten auch nach dem Ende von Kino.to bei ähnlich angelegten Plattformen weiter, wie sie am Montag zugaben.

    Der 32-Jährige aus Chemnitz gab an, zuerst bei anderen Anbietern die Filme hochgeladen zu haben und dann auf die Idee mit dem eigenen Filehoster gekommen zu sein. Der mitangeklagte 29-Jährige vermietete als Selbstständiger Server an Kunden. Das Ziel: Über die Links bei Kino.to landeten die Nutzer des illegalen Dienstes beim Filehoster der Angeklagten und sorgten für Werbeeinnahmen.

    Ein Großteil davon sei jedoch für die Kosten der Datenverbindungen und Server draufgegangen, sagte der 29-Jährige. "Im Rückblick war das Projekt für mich ein Minusgeschäft." Auch der 32-Jährige bereute vor Gericht seine illegalen Geschäfte. "Jetzt arbeite ich mich seit drei Jahren bei einer Firma hoch", sagte er. "Hätte ich das früher gemacht, hätte ich auch mehr Geld verdient als mit dem Dienst."

  8. #37
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    Bewährungsstrafen für Kino.to-Raubkopierer

    Zwei Helfer des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to sind vom Amtsgericht Leipzig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Urheberrechtsverletzung zu jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie Amtsrichter Mathias Winderlich am Dienstag sagte. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Männer hatten gestanden, für Kino.to raubkopierte Filme und Serien auf einem eigenen sogenannten Filehoster gespeichert und verbreitet zu haben. Allein der 32-Jährige lud auf den eigenen und auf fremde Filehoster 50.000 Raubkopien hoch.

    Der 29-Jährige muss zudem 75 000 Euro Strafe zahlen, der 32-Jährige 1.500 Euro. Die Differenz geht vor allem auf die Einkommensverhältnisse zurück. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Prozess am Dienstag weitergehen. Weil die Männer die Taten jedoch umfassend gestanden, sprachen Winderlich und zwei Schöffen schon am Montagnachmittag das Urteil.

    Die Plattform Kino.to war vor vier Jahren vom Netz gegangen. Der Leipziger Gründer war schon 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch weitere Helfer und Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen.

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