Verbraucher sollen künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Die Bundesregierung beschloss am 24. August in Berlin, dass Unternehmen verpflichtet werden, Verbraucher bei Einkäufen im Internet vor der Bestellung auf die Kosten und weitere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Anschließend muss ein Button angeklickt werden, der deutlich macht, dass man nun die kostenpflichtige Ware verbindlich bestellt. Erst nach dieser Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden – so sollen verdeckte Kostenfallen unterbunden werden.
„Mit der ‚Button-Lösung’ können wir der Internet-Abzocke einen Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk legen“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Mit der Lösung hätten unseriöse Geschäftemacher im Internet künftig keine Chance mehr, ihre Preise vor den Verbrauchern zu verstecken. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur „Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Die SPD betonte, der Kostenschutz komme Jahre zu spät. Einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf der SPD habe die Koalition noch 2010 abgelehnt, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß. Seitdem seien den Verbrauchern nach Schätzungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Schäden im mehrstelligen Millionenbereich entstanden.
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verspricht sich vom neuen Gesetzesentwurf weniger Abzocke im Internet und via Smartphone. „Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können“, sagte VZBV-Rechtsexpertin Jutta Gurkmann am 24. August. Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf rund 22.000 pro Monat. Laut einer aktuellen Untersuchung des Sozialforschungsinstitut Infas (Telekommunikationsmonitor) sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer schon einmal in eine Abo-Falle im Internet hineingetappt – das sind elf Prozent aller deutschen Internetnutzer.
Ein aus Sicht des VZBV kritischer Angriffspunkt in Sachen Abofallen sind nach wir vor Smartphones. „Smartphones können ein Schlupfloch für Abzocker sein, das konsequent geschlossen werden muss“, forderte Gurkmann. Die Gefahr lauert dann, wenn Abofallenbetreiber ein Werbebanner schalten und über diesen Weg an die IP-Adresse der Nutzer kommen. Ein Klick auf ein Werbebanner kann dann dazu führen, dass unseriöse Anbieter über den Telefonprovider Beträge für eine fiktive Dienstleistung in Rechnung stellen und einfach vom Konto der Mobilfunknutzer abziehen (sogenanntes Wap-Billing). Dies wäre im Zuge der derzeit im Bundestag beratenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes einfach zu beheben, indem Nutzer die Möglichkeit bekommen, bei ihrem Telefonprovider die Einziehung von Forderungen Dritter über die Telefonabrechnung aktiv „freizuschalten“. Momentan bieten lediglich zwei Mobilfunkprovider ihren Kunden eine Sperrmöglichkeit an.
Der juristische Kampf gegen Abofallen gleicht einer Sisyphos-Arbeit: Auf einen juristischen Erfolg im Einzelfall reagieren die Anbieter mit veränderten Webseiten, Unternehmen haben ihren Geschäftssitz im Ausland. Viele Verbraucher beschweren sich über das Gebaren aggressiver Inkassounternehmen, die versuchen, die vermeintlichen Forderungen einzutreiben. Die Verbraucherzentralen nehmen diese Geschäftspraktiken derzeit mit einer Umfrage unter Verbrauchern genauer ins Visier.




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