Der Österreichische Rundfunk (ORF) hat gegen sein Cross-Promotion-Verbot verstoßen und muss deshalb eine Geldstrafe zahlen. Mit der Regelung sollen private Anbieter geschützt werden. Dem öffentlich-rechtlichen Anbieter ist es untersagt, im Fernsehen für sein Radioprogramm zu werben.

Im konkreten Fall hatte der ORF TV-Spots für die Sendung "Ö3 Castings" der Show "Die große Chance" ausgestrahlt und wurde nach Angaben der Nachrichtenagentur APA am Dienstag mit einer Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro belegt. Erlaubt sich dem Österreichischen Rundfunk lediglich programmbegleitende Hinweise, die kommerziellen Programme hatten geklagt und damit Recht bekommen. Das Gericht sah es offenbar als erwiesen an, dass die Spots einen werblichen Charakter hatten. Die gebührenfinanzierte Rundfunkanstalt verbreitet wie die deutsche ARD nicht nur Fernsehprogramme, sondern auch Hörfunkkanäle.