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Thread: Schock für Sky - Pay-TV-Urteil hebelt Exklusivrechte in Europa aus

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    Thumbs up Schock für Sky - Pay-TV-Urteil hebelt Exklusivrechte in Europa aus

    Bislang haben sich Pay-TV-Anbieter wie BSkyB auf dem europäischen Markt streng abgeschottet: Wer in Deutschland lebt, hat nur über dubiose Umwege die Chance, britisches Bezahlfernsehen zu sehen. Das wird sich bald ändern, denn im Streit um exklusive Vermarktungsrechte innerhalb Europas hat sich eine Pub-Besitzerin vor dem Europäischen Gerichtshof durchgesetzt.

    So muss nun zunächst die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball geändert werden: Der EuGH
    entschied am Dienstag in Luxemburg, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen die Nutzung ausländischer Smartcards nicht untersagt werden darf. Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen (Rechtssachen C-403/08 und C-429/08). Eine Berufung ist nicht möglich, der juristische Krach dauerte mehrere Jahre.

    Das Urteil geht aber weit über den aktuellen Streitfall hinaus, erstreckt sich auch auf andere Bereiche wie Spielfilme: In Zukunft können ausländische Pay-TV-Anbieter gefahrlos abonniert und konsumiert werden. Bis dato findet dies in einer rechtlichen Grauzone statt, weil Konzerne wie BSkyB unter anderem einen Wohnsitz im entsprechenden Land voraussetzen.

    Ausgelöst hatte den Streit die britische Premier League, die sich mit einer Pub-Besitzerin anlegte, die mit einer griechischen Smartcard in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08). Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung der Karten geklagt. Unternehmen würden Smartcards aus dem Ausland in das Vereinigte Königreich importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer, ärgerte sich der Verband.

    Die Pub-Besitzerin setzte mit dem Urteil durch, dass sie in Zukunft die Übertragungen vom Anbieter ihrer Wahl beziehen kann. Sie stützte sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU und erhielt vom höchsten europäischen Gericht recht.

    Auch für den deutschen Pay-TV-Anbieter Sky ist der Richterspruch ein Schock. So könnten Kneipenbesitzer hierzulande gefahrlos auf preiswertere Fußball-Abonnements ausweichen, sofern ausländische Anbieter Rechte für die Bundesliga oder UEFA-Spiele einkaufen und per Satellit übertragen. Der Aktienkurs des Münchner Bezahlsenders rauschte am Montagmorgen um mehr als fünf Prozent auf 1,66 Euro herunter, zuletzt dümpelte der Kurs längere Zeit bei rund zwei Euro.

    Klar ist schon jetzt: Das EU-Urteil zu Ungunsten von BSkyB hat weitreichende Folgen für die gesamte Medienlandschaft in Europa und gilt auch für Musik oder Bücher. Rechteinhaber müssen in Zukunft europäische Vermarktungsstrategien entwickeln und dürfen keine Abschottung innerhalb der EU mehr betreiben.

    Rechtsexperten hatten bereits im Vorfeld der EuGH-Entscheidung von einem "Bosman-Urteil" im Medienbereich gesprochen. Der Fußballer Jean-Marc Bosmann hatte mit einer Klage das europäische Transfersystem von Profispielern auf den Kopf gestellt. Das Urteil kam nicht aus heiterem Himmel: Bereits vor der Urteilsverkündung war eine hohe Gerichts-Gutachterin zu der Ansicht gekommen, dass durch die Verwendung ausländischer Decoderkarten die kommerzielle Verwertung der Rechte nicht unterlaufen werde. Schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.

    In dem aktuellen Grundsatzurteil ging es übrigens auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien. Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsse.

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  3. #2
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    Fragen und Antworten: So wirkt sich das Pay-TV-Urteil auf die Zuschauer aus

    Das Pay-TV-Urteil des Europäischen Gerichtshofes erschüttert den Medienmarkt in Europa. Doch viele Folgen sind noch unklar. Dass der Spruch am Ende den Verbrauchern zugute kommt, ist aber eher unwahrscheinlich.

    Darf sich der deutsche Fan auf geringere Kosten im Fußball im Pay-TV freuen?

    Fußballfans können sich künftig den günstigsten Anbieter für ihr Bezahlfernsehen aussuchen und so Geld sparen. Der Zuschauer kann nach dem EuGH-Urteil legal Decoder von ausländischen TV-Anbietern nutzen. Die sind aber entweder - wie etwa Sky Österreich - ähnlich teuer wie in Deutschland oder zeigen nicht alle Spiele und haben keinen deutschen Kommentar. Beim Fußball verschmerzbar. Die Gebühren bei Sky Deutschland werden zunächst eher nicht sinken.

    Wie wird das Urteil die anstehende TV-Rechtevergabe auf dem deutschen Markt beeinflussen?

    Die Deutsche Fußball Liga (DFL) will ihre Rechte noch in diesem Jahr neu ausschreiben. Die Beteiligten werden die Spielregeln anpassen. Die wahrscheinlichste Variante ist, dass die geplanten Pakete nicht mehr deutschlandweit, sondern europaweit angeboten werden. Der Käufer hätte dann die Möglichkeit, mit den erworbenen Lizenzen auch in anderen Ländern Kunden zu werben. Das könnte für Sky beispielsweise auf Mallorca interessant sein. In kleinen Märkten wie Luxemburg oder den baltischen Staaten dürfte sich das aber kaum lohnen.

    Was bedeutet das Urteil für Pay-TV-Sender?

    Zunächst scheint der Richterspruch ein Schlag für das Bezahlfernsehen zu sein. Auf jeden Fall wird es wohl zu einem schärferen Wettbewerb zwischen den Anbietern in Europa führen. Wie scharf der am Ende sein wird, ist aber offen, ebenso wie der Nutzen für die Kundschaft. Vor allem könnte das EuGH-Urteil die Position der größeren Sender gegenüber den Rechteverkäufern stärken.

    Hat das Urteil Einfluss auf andere Sportarten oder die Vermarktung von Pay-TV-Rechte für Filme und Unterhaltung?

    Das EU-Recht gilt grundsätzlich auch für andere Vereine und Verbände. Daher wirkt sich das Urteil auch auf andere Sportarten und auch für Filmrechte aus, in den laufenden Verträge sind die territorialen Einschränkungen unwirksam.

    Welche Auswirkungen auf den britischen Fußball sind zu befürchten

    In Großbritannien glauben Experten, dass das Urteil den Fußball in der Premier League massiv verändern kann. Die Fernseheinnahmen sind die Haupteinnahmequelle für die Vereine, die oft extrem hohe Ablösesummen und Spielergehälter bezahlen. Wenn die Bezahlsender aus Wettbewerbsgründen nicht mehr bereit sind, so viel wie bisher für die Übertragungsrechte hinzulegen, könnte sich das auch auf die finanzielle Potenz der Vereine auswirken. Der Medienexperte Tom Cannon von der Universität Liverpool glaubt, dass die Fußball-Ligen in Deutschland, Spanien und Italien von der Entscheidung profitieren können. "Spieler sind heute mobil", sagte er der BBC.

    Wie werden Premier League und britische Bezahlsender reagieren?

    Im Moment herrscht große Ratlosigkeit, Liga und Sender wollen sich das Urteil zunächst genau anschauen. Der britische Medienanwalt Daniel Geey glaubt, dass die Premier League ihren Rechteverkauf nun neu regeln wird. "Viel wird auf die Verhandlungen mit den Fernsehsendern ankommen und auf deren Bereitschaft, weiterhin die hohen Summen zu zahlen", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er vermutet, dass Notfallpläne bereits in den Schubladen liegen. Möglich erscheint theoretisch auch ein pan-europäische Lösung, bei der die Sender international zusammenarbeiten.

  4. #3
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    Sky: Urteil hat zunächst keine Konsequenzen aufs Abo-Geschäft

    Der Bezahlsender Sky Deutschland erwartet aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Übertragungen im Bezahlfernsehen zunächst keine Konsequenzen für das eigene Geschäft. Zunächst müsse der Richterspruch in Großbritannien in Recht umgesetzt werden, sagte ein Sprecher am Dienstag in München.

    Dann seien die Rechteverkäufer am Zuge, sich Gedanken über die künftige Vermarktung etwa von Sportrechten zu machen. Erst an dritter Stelle sei dann Sky Deutschland an der Reihe. Dann biete der Spruch möglicherweise Chancen, die eigenen Produkte künftig auch in anderen Ländern anzubieten, hieß es sehr optimistisch. Der tief in den roten Zahlen steckende Sender hatte zuletzt bei seinen Abo-Zahlen kräftig zugelegt und hat rund 2,76 Millionen Kunden.

    Ein wichtiges Argument für die Kunden sind unter anderem die Rechte für die Live-TV-Übertragungen für die Bundesliga, die Sky noch für die laufende und die kommende Saison hat. Die Verhandlungen für die Zeit danach starten demnächst. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass das EuGH-Urteil die Verhandlungsposition der Sender gegenüber den Ligen sogar stärken könnte, da die vor allem an exklusiven Rechten interessiert seien - die nach dem Urteil nur noch schwer zu garantieren sind. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) will eigentlich die Einnahmen aus dem Rechteverkauf deutlich steigern.

    Der Aktienkurs von Sky stürzte am Dienstag um zehn Prozent auf 1,55 Euro ab - und rangierte damit so tief wie über ein Jahr nicht mehr. Im Gegensatz zum Bezahlsender erwarten Experten sehr wohl Auswirkungen der EU-Entscheidung auf das Geschäft in Deutschland - und zwar eher negative. Beispielsweise deshalb, weil Kneipenbesitzer in Zukunft nicht mehr auf Sky-Abos bei der Übertragung von europäischen Fußballspielen angewiesen sind, auch das Abonnement eines ausländischen Bezahlsenders wird für TV-Zuschauer tendenziell bald einfacher und wohl auch preiswerter.

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