Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 18. Oktober in München eine Checkliste für Web-TV verabschiedet. Die Checkliste soll als erste Orientierungshilfe für Anbieter dienen, ob ihr Angebot ein „Telemedium“ oder „Rundfunk“ ist. Rundfunkangebote brauchen eine Zulassung. Wer unsicher ist, ob sein Angebot lizenzpflichtig ist, kann sich bei der zuständigen Medienanstalt beraten lassen.

Die Checkliste wurde unter der Federführung der Beauftragten für Recht der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten, erarbeitet und erläutert die wichtigen Punkte, die der Rundfunkstaatsvertrag vorgibt.

Hintergrund ist das kontinuierlich wachsende Angebot von Bewegtbildinhalten im Netz: Der aktuelle Web-TV-Monitor, den die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien heute auf den Medientagen München vorgestellt hat, verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 1.275 auf jetzt 1.418 Web-TV-Angebote. Die Checkliste wird auch auf der Internetseite www.die-medienanstalten.de eingestellt.