Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) beantwortet auf seiner Webseite Fragen zu dem neuen Energielabel für Fernsehgeräte. Ab dem 30. November sind die Hersteller von TV-Geräten verpflichtet, zu jedem neu in Verkehr gebrachten Fernsehgerät ein gedrucktes Energielabel-Etikett mitzuliefern. Allerdings kann es noch eine gewisse Zeit dauern, bis im Handel alle TV-Geräte gekennzeichnet sind. Denn Fernseher, die vor dem 30. November in Verkehr gebracht worden sind und beim Händler noch im Lager stehen oder im Verkaufsraum ausgestellt sind, dürfen auch weiterhin ohne Label ausgestellt und verkauft werden.
Seit 15 Jahren ist das Energielabel für Elektro-Hausgeräte bekannt. Künftig wird es auch beim Kauf von Fernsehern zur Orientierung beitragen. Mit dem Energielabel sieht der Verbraucher auf den ersten Blick, wie sparsam die Geräte sind. Im Gegensatz zu den Haushaltsgeräten umfassen TV-Geräte die Energie-Klassen A bis G. Ein Fernseher der Klasse C ist aber nicht zwangsläufig ein ineffizientes Gerät, denn Zusatzfunktionen, beispielsweise HD-Recorder oder Festplatten, führen mitunter zu einem erhöhten Energieverbrauch. Beim Kauf ist daher der komplette Funktionsumfang eines Geräts entscheidend. Ein Fernsehgerät mit vielen integrierten Zusatzfunktionen hat somit unter Umständen unter dem Strich eine bessere Energiebilanz als einzelne Geräte in Summe.




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