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Thread: Kartellamt gibt grünes Licht für TV-Zentralvermarktung der Bundesliga

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    Kartellamt gibt grünes Licht für TV-Zentralvermarktung der Bundesliga

    Das Bundeskartellamt sieht keinen Anlass zum Einschreiten gegen die Zentralvermarktung der Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga ab der Saison 2013/2014. Dies teilte die Bonner Behörde am 13. Januar mit. Um kartellrechtliche Bedenken des Kartellamts auszuräumen, hatten Ligaverband und Deutsche Fußball-Liga (DFL) verschiedene Selbstverpflichtungen angeboten. Die Behörde hat diese nun für rechtsverbindlich erklärt, um ein faires, diskriminierungsfreies und transparentes Vergabeverfahren sicherzustellen.

    Die Bündelung und zentrale Vermarktung der Medienrechte durch die DFL stelle grundsätzlich eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar, hieß es in Bonn. Nach deutschem und europäischem Kartellrecht können derartige Vereinbarungen nur dann vom Kartellverbot freigestellt werden, wenn damit Effizienzvorteile verbunden sind und die Nachfrager daran in angemessener Form beteiligt werden. „Die zentrale Vermarktung von Medienrechten schränkt zwar den Wettbewerb zwischen den Vereinen ein. Sie bietet aber auch eine Reihe von Vorteilen und Effizienzen, da stets über die Liga als Ganzes berichtet werden kann und nicht jeder Verein einzeln über die Art und Weise der Berichterstattung über seine Spiele entscheidet”, begründete der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. „Unsere Entscheidung zielt darauf ab, diese Vorteile zugunsten der potenziellen Käufer der Rechte und damit letzten Endes auch der Verbraucher zu sichern.” Das vorgesehene Modell ermögliche den Medien einen wettbewerblichen Zugriff auf eine Reihe von Liga-Paketen über verschiedene Verbreitungsarten und -wege. Ligaverband und DFL haben sich dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, mehrere Pakete für die Live-Übertragung von Spielen sowie für die Highlight-Berichterstattung anzubieten.

    Die Rechte für die frei empfangbare Highlight-Berichterstattung werden in zwei alternativen „Szenarien“ angeboten. In Szenario I ist die erste Highlight-Berichterstattung des Spieltages im Fernsehen vorgesehen. In Szenario II würde die Highlight-Berichterstattung zunächst über Web-TV bzw. mobile Übertragung erfolgen. Die früheste Fernseh-Berichterstattung ist hier für 21:45 Uhr vorgesehen. Das Bundeskartellamt hatte den Beteiligten bereits im Sommer letzten Jahres signalisiert, dass es gegen die Ausschreibung der beiden Szenarien keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gebe (Digitalmagazin berichtete). Das Bundeskartellamt hat die Marktverhältnisse eingehend ermittelt und potenzielle Käufer der Rechte sowie andere Marktteilnehmer befragt. Bei der Bewertung der Schwere der Wettbewerbsbeschränkung durch die zentrale Vermarktung hat das Bundeskartellamt die Besonderheiten des Ligabetriebes berücksichtigt. Die befragten Unternehmen waren sich weitgehend einig, dass sie selbst und der Fernsehzuschauer in erheblichem Umfang von der Zentralvermarktung profitieren.

    Die Ermittlungen hätten aber auch die Einschätzung bestätigt, dass Ligaverband und DFL über eine erhebliche Marktmacht gegenüber ihren Nachfragern verfügten. Deshalb war es wichtig, durch die Entscheidung des Bundeskartellamts sicherzustellen, dass tatsächlich jeder Gruppe von Interessenten an den Medienrechten – auch kleineren Anbietern – attraktive Inhalte angeboten werden. Darüber hinaus darf die DFL nicht willkürlich darüber entscheiden, welchen Käufern sie den Zuschlag erteilt und welchen nicht. Denn anders als es bei Einzelverhandlungen mit 36 Vereinen der Fall wäre, stehen den Käufern hier keine Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung. Dementsprechend hat sich die DFL zur Durchführung eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens verpflichtet. Sie wird über den Zuschlag der einzelnen Pakete und des erfolgreichen „Szenarios“ anhand vorab festgelegter Kriterien entscheiden. „Auch wenn wir nicht davon ausgehen, dass es hier zu Problemen kommt, werden wir darauf achten, dass diese Verpflichtungen auch einhalten werden. Deshalb musste sich die DFL uns gegenüber zu einer umfassenden Dokumentierung des Vergabeprozesses verpflichten”, betonte Mundt.

    Die DFL hat unterdessen die Entscheidung des Bundeskartellamts begrüßt. „Dies war ein großer Schritt mit Blick auf die anstehende Vergabe der Medienrechte. Die kartellrechtlichen Grundlagen der Ausschreibung sind nun klar", sagt DFL-Chef Christian Seifert am 13. Januar. Im Rahmen der Prüfung durch das Bundeskartellamt hatte auch die EU-Kommission ihre Zustimmung erklärt. Die DFL wird allen bereits registrierten Unternehmen voraussichtlich in der Woche ab dem 16. Januar einen so genannten „Procedure Letter“ übersenden, der den Zeitplan sowie die Regelungen für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens enthält.

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    Bundesliga-Medienrechte: ARD bedauert Entscheidung des Bundeskartellamts

    Mit Bedauern nimmt die ARD die Entscheidung des Bundeskartellamts zum DFL-Kartellverfahren zur Kenntnis. Das Bundeskartellamt folgt in seiner Entscheidung vom Freitag (13.1.2012) dem Vorschlag der Deutschen Fußball Liga (DFL) zur Vergabe der Bundesliga - Medienrechte ab der Spielzeit 2013/2014.

    Der DFL-Vorschlag sieht zwei Modelle vor: Das bisher geltende Szenario der Free-TV Verwertung ab 18.30 Uhr. Und ein Szenario, bei dem die ersten Bilder der Spiele zunächst über Web-TV im Internet oder über mobile Endgeräte verbreitet werden. Damit wären im frei empfangbaren Fernsehen die Bundesliga-Bilder erst ab 21.45 Uhr zu sehen, die wichtigsten Spiele sogar noch viel später.

    Die ARD-Vorsitzende Monika Piel und ARD-Sportintendant Ulrich Wilhelm bedauern, dass sich die ARD ohne Erfolg für die Interessen der Zuschauer im Kartellverfahren eingesetzt hat. Monika Piel: "Diese Entscheidung ist nicht im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer. Denn sie birgt die Gefahr, dass die DFL mit einer Erstausstrahlung von Bildern des Bundesliga-Spieltages im Netz einen großen Teil des Publikums ausschließt. Besonders in ländlichen Gebieten ist für viele das Internet kein Ersatz für das Fernsehen, weil dort dem Web-TV häufig die notwendigen Empfangsmöglichkeiten fehlen."

    Ulrich Wilhelm: "Ich setze auf die Vernunft der Vereine und der DFL, bei der Vergabe darauf zu achten, dass der Bundesliga-Fußball auch weiterhin eine Verbreitung erfährt, die seiner gesellschaftlichen Bedeutung und Verantwortung gerecht wird."

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