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Thread: ÖJC kritisiert Medienbehörde wegen ORF-Bescheid

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    ÖJC kritisiert Medienbehörde wegen ORF-Bescheid

    Ein völlig absurder Bescheid ist den "Wettbewerbshütern" der Medienbehörde eingefallen. Sie wollen dem öffentlich-rechtlichen ORF künftig die Verlinkung in sozialen Netzwerken und damit überhaupt den Auftritt von Sendungen oder Sendern des ORF auf Facebook und Co untersagen. "Solche Entscheidungen einer Medienbehörde gehen total an der Realität vorbei und zerstören die Aufgaben eines modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich", so ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einer Aussendung des ÖJC (Österreichischer Journalisten Club) am Mittwoch.

    Der ÖJC bekennt sich zum dualen Rundfunksystem in Österreich. Doch den ORF rein auf eine Radio- und Fernsehabspielmaschine zu beschränken bedeutet den Sender von der Entwicklung der Medien abzukoppeln und so bewusst in den Untergang zu schicken. Dies gefährdet weitere Arbeitsplätze in der Medienbranche, die bereits jetzt mit großen Problemen zu kämpfen hat.

    Der ÖJC ersucht daher die Medienbehörde dringend, diesen absurden, realitätsfremden Bescheid wieder zurück zu nehmen.

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    Opposition fordert Gesetzesänderung

    Die Entscheidung der Medienbehörde, dass der ORF mit seinen Facebook-Angeboten gegen das Gesetz verstößt, könnte die anstehende Änderung des ORF-Gesetzes vorantreiben. Die Oppositionsparteien forderten jedenfalls in Aussendungen, das ORF-Gesetz "umgehend" und "schnellstmöglich" zu ändern. SPÖ-Medienstaatssekretär Josef Ostermayer will sich dem ORF-Gesetz "ehestmöglich widmen und gegebenenfalls Vorschläge für 'Nachbesserungen' machen", hieß es auf APA-Anfrage. Keinen Grund zum Einschreiten sehen die Verleger. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) fordert vielmehr, der ORF solle dem Spruch der Medienbehörde Folge leisten.

    "Das Social Media Verbot für den ORF muss korrigiert werden", so der FPÖ-Mediensprecher Harald Vilimsky. In einer zusehends vernetzten Welt sei es ein Anachronismus, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diese Kommunikationsschiene zu verbieten. Der Mediensprecher der Grünen, Dieter Brosz, meint, der ORF brauche "keine eigenen Netzwerke zu betreiben, er muss aber in bestehenden präsent sein können. Diese Änderung werden die Grünen bei der anstehenden Novellierung des ORF-Gesetzes beantragen". Und BZÖ-Mediensprecher Stefan Petzner findet, dass ein Verbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf sozialen Plattformen wie Facebook vertreten zu sein "nicht zeitgemäß und eine klare Benachteiligung" ist.

    SPÖ-Staatssekretär Ostermayer will sich der ORF-Gesetzesnovelle nach den Sparpakets-Verhandlungen "in aller Ruhe widmen". Das Thema ORF sei ihm zu wichtig, als dass es "zwischen Tür und Angel abgehandelt" werden könnte, hieß es aus dem Kanzleramt. Eine Reparatur des ORF-Gesetzes ist ohnehin notwendig, da der Verfassungsgerichtshof die Regeln für die Direktwahl des ORF-Publikumsrats aufgehoben hat.

    Kritik an der Entscheidung der Medienbehörde gab es denn auch vonseiten des ORF-Publikumsrats. Gremiumsvorsitzender Hans Preinfalk betonte, dass ein Facebook-Verbot nicht nur den ORF, "sondern in erster Linie das Publikum" treffe, das dadurch "von einem immer wichtiger werdenden Kommunikationskanal mit seinem öffentlich-rechtlichen Programmanbieter ausgeschlossen" werde.

    Anders sieht das die Print-Konkurrenz. "Facebook und Co. sind für den ORF tabu", so VÖZ-Generalsekretär Gerald Grünberger. Der Verlegerverband begrüßte die Entscheidung der Medienbehörde, die die "ohnehin unmissverständliche Gesetzeslage" bestätige. "Der ORF muss rasch alle seine Auftritte in den sozialen Medien restlos einstellen", auch die Twitter-Seiten, so Grünberger. Der VÖZ-Generalsekretär begründete dies nicht nur mit den geltenden Gesetzen, sondern auch damit, dass "die ausufernden Social-Media-Anstrengungen des ORF negative Auswirkungen auf die gesamtösterreichischen Werbeerlöse und die österreichische Online-Branche" hätten. Mit der Bespielung und Bewerbung von Facebook und Twitter würde User-Traffik und in weiterer Folge potenzielle Werbeeinnahmen an US-Konzerne umgeleitet, so Grünberger.

    Die Medienbehörde hatte festgestellt, dass der ORF mit Facebook-Auftritten von "Willkommen Österreich", "Universum", "ORF Die Große Chance", "Zeit im Bild", "Weltjournal", "147 - Rat auf Draht" etc. gegen das Gesetz verstoße, weil die Bereitstellung dieser Online-Angebote gemäß Paragraf 4f verboten ist. Insgesamt sind davon 38 Angebote betroffen. Der Facebook-Auftritt von Ö3 verstoße in größerem Umfang gegen das Gesetz, da hier vom ORF selbst Inhalte bereitgestellt werden, "bzw. die Tätigkeit der Administratoren von ORF-Mitarbeitern wahrgenommen wird", heißt es in dem Bescheid.

    (Quelle: APA)

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