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Thread: ACTA

  1. #11
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    ACTA vor dem endgültigen Aus

    Die Unterstützung für das internationale Abkommen zur besseren Durchsetzung des Urheberrechts schwindet weiter. Nun hat sich auch der fünfte EU-Ausschuss gegen ACTA ausgesprochen. Damit ist das Todesurteil für den umstrittenen Urheberrechtsvertrag schon fast unterschrieben.

    Das internationale Urheberrechtsabkommen Acta steht in der EU vor dem Aus: Der Handelsausschuss des Europaparlaments stimmte als fünfter Parlamentsausschuss am Donnerstag gegen das Abkommen. Anfang Mai verweigerten bereits drei andere EU-Ausschüsse ihre Zustimmung. Damit ist es so gut wie sicher, dass der internationale Vertrag auch bei der Abstimmung im Plenum am 4. Juli durchfällt. Ohne die Zustimmung des Parlaments können internationale Abkommen in der EU nicht in Kraft treten.

    "Dies war keine Entscheidung gegen den Schutz geistigen Eigentums. Dies war eine Abstimmung gegen Acta", sagte der sozialistische Abgeordnete David Martin, der das Abkommen im Parlament federführend betreut. Allerdings hätten viele Volksvertreter zum Beispiel die vorgesehenen Sanktionen als zu hart betrachtet. Auch viele Bürger in ganz Europa waren gegen Acta auf die Straße gegangen. Kritiker fürchten um die Freiheit des Internets.

    Nach Ansicht des deutschen Abgeordneten Jan Philipp Albrecht (Grüne) ist der Vertrag damit auch international gescheitert. "Wenn die Europäer nicht dabei sind, wird das Abkommen nicht funktionieren", sagte er. Verhandelt hatten neben der EU unter anderem die USA, Japan, Australien und Kanada. Entwicklungs- und Schwellenländer konnten bei der Ausgestaltung nicht mitreden, bemängelte Albrecht.

    Die christdemokratische Fraktion bedauerte das Scheitern. "Die heutige Entscheidung gegen ACTA gefährdet mehrere 10 000 Arbeitsplätze in Deutschland und Europa", teilten die beiden CDU-Abgeordneten Daniel Caspary und Godelieve Quisthoudt-Rowohl mit. Der Schutz geistigen Eigentums sei auch im Interesse der Verbraucher.

    Der Handelsausschuss lehnte eine Vertagung der Plenumentscheidung ab. Am Vorabend hatte EU-Handelskommissar Karel De Gucht um Aufschub gebeten. Die EU-Kommission hatte den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um ein Gutachten zu Acta gebeten.

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  3. #12
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    EU-Parlament beerdigt ACTA

    Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament am Mittwoch gegen die Ratifizierung des lange umkämpften Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) gestimmt. Nur 39 Abgeordnete sprachen sich für das Anti-Piraterie-Abkommen bei 165 Enthaltungen aus, 478 dagegen. Damit gilt der von führenden Industrienationen vorangetriebene und weitgehend hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Vorstoß in Europa sowie auch international als gescheitert. Die überwiegende Zahl der Parlamentarier folgte mit dem Votum den Empfehlungen des federführenden Handelsausschusses und seiner vier mitberatenden Gremien. Abgeordnete der Grünen hielten daraufhin Schilder hoch mit der Aufschrift: "Hello Democracy, Goodbye to ACTA."

    Der Verhandlungsführer der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Christofer Fjellner, versuchte, die Abstimmung mit einem Antrag zu verhindern. Er plädierte dafür, das von der EU-Kommission angeforderte Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten und den ACTA-Bericht an den Hauptausschuss zurückzuverweisen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne, unterstützte den Antrag. Er verwies darauf, dass der hauptsächliche Rohstoff der EU die Kreativität sei. Dies gebiete, sorgsam mit den Rechten an immateriellen Gütern umzugehen. Von "Geisterfahrern auf der Internet-Autobahn" sollten sich die Volksvertreter nicht beeinflussen lassen. Der Berichterstatter David Martin befand dagegen, dass das Abkommen "nur noch an der Beatmungsmaschine der EVP" überlebt habe. Es sei an der Zeit, es zu Grabe zu tragen, kurz zu trauern und dann mit der Arbeit weiterzumachen.

    Die ACTA-Saga zieht sich bereits über mehr als fünf Jahre hin. 2007 kündigten die EU und die USA an, gemeinsam mit Ländern wie Japan, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland oder der Schweiz im Rahmen eines Handelsabkommens international gegen Produkt- und Markenfälschungen vorgehen zu wollen. Ziel war das Abstecken eines Rahmenwerks, mit dem Unternehmen ihre Rechte an immateriellen Gütern auch außerhalb ihrer Heimatregionen einfacher durchsetzen können sollten. Zudem sollten Verbraucher vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken geschützt werden, die mit einigen gefälschten Produkten wie etwa nachgemachten Medikamenten verbunden werden.

    Die ursprüngliche Linie wurde durch ein besonders umstrittenes "Internet-Kapitel" aber deutlich ausgeweitet. Damit sollte es auch um die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Netz gehen, wobei Maßnahmen wie der Aufbau von Systemen zur "abgestuften Erwiderung" mit Warnhinweisen und Sanktionen bis hin zu Internetsperren gemäß dem "Three Strikes"-Ansatz ins Spiel kamen. Auch der Teil zu Strafvorschriften zur Ahndung von Rechtsdelikten sorgte für heftige Auseinandersetzungen. Vergleichbare Bestimmungen gibt es im EU-Recht bislang nicht, dafür eine Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten.

    Einige der Einwände nahmen die Verhandlungsführer zwar auf öffentlichen Druck hin noch auf und entschärften das Übereinkommen auf den letzten Metern. Vage Begrifflichkeiten verunsichern Beobachter aber nach wie vor und trieben im Februar vor allen in EU-Staaten wie Polen und Deutschland Hunderttausende auf die Straßen zu Anti-ACTA-Protesten. Für die Demonstranten ist der Vertrag zu einem Symbol für eine ständige Ausweitung des Systems des "geistigen Eigentums" geworden, das eine Anpassung des Urheberrechts an die Belange der digitalen Gesellschaft verhindert.

    Rund um den Vertrag lieferten sich Interessensgruppen jahrelang einen Schlagabtausch. Die eine Seite warnte vor dem Verlust der Wettbewerbskraft der europäischen Wirtschaft sowie von Arbeitsplätzen in der Kreativwirtschaft und Gefahren durch gefälschte Güter wie Arzneimittel. Vor allem das Internet-Kapitel öffne die Tür für die Kriminalisierung vieler bestehender rechtmäßiger Online-Dienste und ihrer Nutzer auf Basis vager Bestimmungen wie Strafsanktionen gegen Handlungen im "gewerblichen Ausmaß" , hielten Vertreter von Bürgerrechtlern dem entgegen. Die Internetwirtschaft rieb sich vor allem an den angemahnten "freiwilligen Kooperationsmodelle" zwischen Providern und Rechteinhabern, da diese Zugangsanbieter in die Rolle von Hilfssheriffs drängten und mit dem Datenschutz nicht vereinbar seien.

    Gutachter rieten schon im Herbst zu einem kompletten Neustart der Verhandlungen, da Nachbesserungen am vorhandenen, schwer fehlerbehafteten Text nicht ausreichten. EU-Handelskommissar Karel De Gucht betonte am Dienstag bei der abschließenden ACTA-Lesung im Parlament, dass die Brüsseler Regierungseinrichtung nun zunächst das EuGH-Gutachten abzuwarten und dieses sorgfältig prüfen wolle. Die Kommission werde die Entwicklung zur Debatte um Urheber-, Patent- und Markenrechte beobachten und sich mit anderen Unterzeichnerstaaten besprechen.

    Parallel zur ACTA-Abstimmung steckten die EU-Volksvertreter auch ihre Linie zur "Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden" anhand eines entsprechenden Richtlinienentwurfs ab. Dieser sieht klare Vorgaben für das Konfiszieren und Einbehalten beziehungsweise die Zerstörung von Fälschungen an den Grenzen vor sowie für zu erbringende Nachweise über Raubkopien. Auch die Kostenübernahme für die Eingriffe der Grenzbehörden wird geregelt. Verdächtigen bleiben nach dem Willen des Parlaments fünf Tage, um zu beleben, dass sie in gutem Glauben gehandelt haben und so gegebenenfalls nichts für die Beseitigung von Fälschungen zahlen müssen. Ferner haben die Abgeordneten die vorgesehenen Bagatellgrenzen ausgeweitet und den Schutz für medizinische Generika erhöht. Sozialendemokraten, Grünen und Linken ging dieser Aspekt nicht weit genug, sodass sie die Initiative ablehnten.

  4. #13
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    Re: EU-Parlament beerdigt ACTA


  5. #14
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    Reaktionen aus Politik und Wirtschaft

    Nach der Abstimmung des EU-Parlaments über das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA haben sich erwartungsgemäß Vertreter aus Politik und Wirtschaft zu Wort gemeldet. Während die Reaktionen der Parteien überwiegend positiv ausfallen, sehen Wirtschaftsvertreter die Entscheidung mitunter kritisch.

    Vertreter von SPD, FDP, Grünen, Linken und Piraten begrüßten das ACTA-Ende. Der Vertrag sei auf "völlig intransparente Weise zustande gekommen", erklärte SPD-Chef Sigmar Gabriel. Im schlimmsten Fall hätte der Vertrag zu einer "erheblichen Beschränkung der Freiheit im Netz" führen können. Die Demokratie habe über Lobby-Interessen gesiegt, erklärte Netzpolitikerin Halina Wawzyniak, die für die Linke im Bundestag sitzt. "Das Internet ist für viele Menschen ein Kulturraum, der gegen Eingriffe von Seiten des Staates oder der Industrie durch zivilgesellschaftlichen Protest verteidigt wird."

    Von einem "Sieg der Vernunft" sprach Konstantin von Notz, Abgeordneter der Grünen: Das Abkommen hätte eine "rein repressive Durchsetzung eines mit gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr in Einklang zu bringenden Urheberrechts" mit sich gebracht. "Die Wahrung der Grundrechte und Bürgerfreiheiten im Netz scheint zumindest für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nicht nur ein leeres Wort", kommentierte der stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, Sebastian Nerz.

    Der FDP-Politiker Jimmy Schulz betonte, dass nun eine wichtige Debatte über den Schutz des Urheberrechts und immaterielle Güter in der digitalen Welt anstehe. "Mit dem heutigen Aus für ACTA haben wir nun die Chance und die Aufgabe, die Diskussion unbelastet zu führen", erklärte der Bundestagsabgeordnete.

    Die Reaktionen in der Union fielen unterschiedlich aus. "Es konnte keiner erklären, was eigentlich der Nutzen von ACTA ist", kritisierte der Netzpolitiker Thomas Jarzombek im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Der Text sei zu unklar formuliert gewesen. Nun müsse es eine breite Diskussion über das Urheberrecht geben, sagte der Bundestagsabgeordnete von der CDU.

    Dagegen bedauerte der außenhandelspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Daniel Caspary (CDU), die Entscheidung. Statt ACTA komplett abzulehnen, hätte man die Stellungnahme des EuGH abwarten sollen. "Wir brauchen eine Klärung der Rolle von Internet-Service- Providern sowie eine bessere Definition von Urheberrechtsverstößen im Internet", sagte Caspary. Das hätte der EuGH geleistet.

    Der Netzaktivist Markus Beckedahl misst der Entscheidung gegen ACTA eine Bedeutung über das Abkommen hinaus zu; sie verdeutliche, dass es eine "europäische Öffentlichkeit für digitale Grundrechte" gebe, die zu einem Machtfaktor in Brüssel und Straßburg geworden sei. Daher werde die EU-Kommission auch bei der Novellierung der IPRED- Richtlinie zum Schutz von Urheberrechten mehr Vorsicht walten lassen und auf die Grundrechte achten, ist sich der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft sicher - "sonst werden die ACTA-Proteste schnell wieder auferstehen".

    Auch die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen begrüßte das ACTA-Ende. "Besonders die fehlende Unterscheidung im Vertragstext zwischen gefälschten Medikamenten auf der einen und legalen Generika auf der anderen Seite ist problematisch", betonte das international tätige Netzwerk. Generika seien völlig legal und in vielen Regionen der Welt die "einzig bezahlbare Behandlungsoption". Es sei zu befürchten, dass bei der Anwendung von Acta in der jetzigen Form ein Handel mit erlaubten Präparaten behindert würde.

    Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bedauerte das Scheitern. Piraterie schade deutschen Unternehmen - ACTA "wäre ein wichtiger erster Schritt gewesen", um einen internationalen Rechtsrahmen für den Schutz geistigen Eigentums zu schaffen. Es sei ein "fatales Signal", dass "Europa nicht zu seinen eigenen Rechtsstandards steht", erklärte Manfred Gentz, Präsident der Internationalen Handelskammer (ICC). Die Diskussion sei wenig sachorientiert und sehr stark von Ängsten und nicht zutreffenden Befürchtungen geprägt gewesen. Für Europa stünden zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel; das Europäische Parlament müsse daher die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zu "einem der Schwerpunkte der internationalen Handelspolitik" machen.

    Dagegen begrüßte der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco das Urteil: Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet, wie ACTA sie vorsehe, "forciert Verfahren abseits jeder rechtsstaatlichen Norm und gerichtlichen Kontrolle". Die Internet-Service-Provider - von denen viele im Eco sind - könnten dadurch dazu gedrängt werden, jenseits von Datenschutz und rechtsstaatlichen Prinzipien die Rechteverfolgung zu übernehmen.

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