Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: C-162/10 – Phonographic Performance/Irland) festgestellt, dass Hotelbetreiber verpflichtet sind, an die Verwertungsgesellschaft der Tonträgerhersteller in Irland eine Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Hotelzimmern zu zahlen. Bereits in einem Urteil vom 7. Dezember 2006 (Aktenzeichen: C-306/05), gab der EuGH der spanischen Verwertungsgesellschaft „SGAE“ gegen die Hotelkette „Rafael Hoteles“ Recht.
Danach nimmt ein Hotelbetreiber, welcher Fernsehgeräte, Radios oder sonstige Geräte bereitstellt und mit Sendesignalen versorgt, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115 vor. Der Betreiber des Hotels macht die Sendungen einem zusätzlichen Publikum zugänglich und ist daher uneingeschränkt vergütungspflichtig.
Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media, die die Urheber- und Leistungsschutzrechte von nahezu allen privaten TV- und Radio-Sendeunternehmen in Deutschland vertritt, begrüßt das Urteil des EuGH: „Zum wiederholten Mal wurde vom höchsten europäischen Gericht klargestellt, dass ein Hotelier für die öffentliche Wiedergabe von Programmsignalen der Fernseh- und Hörfunksender in Hotelzimmern eine angemessene Vergütung zu zahlen hat.
Der Europäische Gerichtshof unterstreicht damit unsere Rechtsauffassung und macht deutlich, in welchem Lichte nationale Urteile zu lesen sind!“




Reply With Quote