Die Medienbehörde KommAustria hat nach dreimonatiger Prüfung geurteilt, dass die vom ORF-Stiftungsrat beschlossene Anhebung des Programmentgelts um rund sieben Prozent nicht gegen das ORF-Gesetz verstößt. Damit steht einer Gebührenerhöhung nichts mehr im Weg.

Gemäß EU-Recht hatte die KommAustria die Gebührenerhöhung kontrolliert. Dazu waren von der Behörde mehr als 1000 Seiten an Zahlen und Rechenwerk detailliert zu beurteilen, wie die KommAustria am Donnerstag mitteilte. Der ORF-Stiftungsrat hatte eine Erhöhung des monatlichen Radioentgeltes um 29 Cent und des Fernsehentgeltes um 77 Cent mit Wirkung zum 1. Juni 2012 festgelegt. In der Summe ergibt sich daraus für den Gebührenzahler ein monatliches Programmentgelt von netto 16,16 Euro.

Grundlage war ein entsprechender Antrag des ORF-Generaldirektors Alexander Wrabetz, welcher eine Finanzvorschau und den sich daraus ergebenden Finanzbedarf des ORF für die Jahre 2012 bis 2016 enthielt. Diese Berechnungen wurden von der KommAustria daraufhin geprüft, ob der Finanzplan entsprechend dem ORF-Gesetz auf eine "sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages" ausgerichtet ist und ob die zu Grunde gelegten Zahlen und Annahmen für die kommenden Geschäftsjahre plausibel erscheinen.

Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, erläuterte weiter, dass vor allem das Gutachten der Wirtschaftsprüfer ein besonderes Gewicht in dem Verfahren hat. Die Wirtschaftsexperten stellen die ORF-Prüfungskommission dar. Diese sei an sich keine neue Einrichtung, aber erst mit der Zuständigkeit der KommAustria für die Rechtsaufsicht über den ORF seit dem Jahr 2010 werde sie nicht mehr vom ORF selbst bestellt, so Ogris weiter.

Gemäß dem abschließenden Urteil der Behörde stimme der ORF-Antrag grundsätzlich mit den gesetzlichen Vorgaben überein. Allerdings würden einige Annahmen zur Einnahmensituation in den kommenden Jahren, insbesondere aus Werbung, optimistisch erscheinen, so die KommAustria. Verschiedene Szenarien zur Standortfrage des Unternehmens habe der ORF in seinem Finanzplan ebenso berücksichtigt, wie die gesetzlich verordneten Sparauflagen, welche in den kommenden Jahren noch einer weiteren Konkretisierung bedürfen.