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Thread: ProSiebenSat1 und RTL: 55 Mio Euro Bußgeld wegen Absprachen zur Grundverschlüsselung

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    ProSiebenSat1 und RTL: 55 Mio Euro Bußgeld wegen Absprachen zur Grundverschlüsselung

    Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Millionen Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen Pro Sieben Sat 1 und RTL sowie gegen zwei verantwortliche Personen verhängt. Den Unternehmen werde vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen Free-TV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben, teilte die Behörde am 28. Dezember mit. Außerdem verpflichteten sich die beiden Sendergruppen, ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Nicht davon umfasst ist die Verschlüsselung von HD-Programmen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Zugleich beabsichtigten die Sendergruppen, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken. Die Absprachen betrafen die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Die Umsetzung dieser Absprachen erfolgte mindestens bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung des Bundeskartellamtes bei den Unternehmen im Mai 2010, in etlichen Netzen über diesen Zeitpunkt hinaus.“

    Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich alle Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt. Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt von beiden Sendergruppen die verbindliche Zusage entgegengenommen, ab 2013 bundesweit auf die „Grundverschlüsselung“ ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen. Eine entsprechende Zusage zur Aufgabe der „Grundverschlüsselung“ ab Januar 2013 hatte der Kabelnetzbetreiber Unitymedia bereits im Zuge der Freigabe der Fusion Liberty Global (Unitymedia)/Kabel Baden-Württemberg abgegeben. Andreas Mundt: „Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales Free-TV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen.“

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  3. #2
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    RTL zum BKartA-Urteil: "HD-Verschlüsselung weiterhin rechtmäßig"

    Das Bundeskartellamt hat den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, ihre Free-TV-Programme in SD-Auflösung ab 2013 weiterhin zu verschlüsseln. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigt die Mediengruppe das Ergebnis des Verfahrens, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die Verschlüsselung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig sei.

    Bereits am Morgen (28. Dezember 2012) hatte die Mitteilung des Bundeskartellamts für Aufsehen gesorgt, nach der ein Verfahren gegen die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 mit der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 55 Millionen Euro eingestellt wurde. Gleichzeitig wurden die Mediengruppen verpflichtet, ihre Programme in Standard-Auflösung (SD) für einen Zeitraum von zehn Jahren nur noch unverschlüsselt über die Verbreitungswege Satellit, Kabel und IPTV auszustrahlen.

    Auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de ließ die Mediengruppe RTL der Redaktion ein erstes Statement zu diesem Thema zukommen und teilte mit, dass man die Pflicht zur zeitlich begrenzten unverschlüsselten Ausstrahlung der SD-Programme akzeptiere. Gleichzeitig betonte man, dass die derzeitigen Modelle zur Verbreitung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig und zulässig seien. Der Signalschutz sei weiterhin eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Mediengruppe in der digitalen Welt.

    Das Bußgeld, dass RTL im Zuge der Beendigung des Verfahrens zahlen muss, werde laut dem Statement keinen negativen Einfluss auf den Unternehmensgewinn 2012 haben. Bereits 2011 habe man dafür Rückstellungen gebildet, da man das Verfahren des Bundeskartellamts frühzeitig als rechtliches Risiko erkannt habe.

    Im Zuge des Verfahrens hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 sich bereits in den Jahren 2005 und 2006 über eine verschlüsselte Ausstrahlung ihrer Free-TV-Programme in SD-Qualität und die Erhebung eines Entgeltes abgesprochen hatten. Darüber hinaus sei beabsichtigt worden, die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen zu beschränken.

  4. #3
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    Kartellamt: Privatsender müssen „Grundverschlüsselung“ zeitnah aufheben

    Die großen Privatsendergruppen RTL und Pro Sieben Sat 1 sind in der Pflicht, die Aufhebung der so genannten „Grundverschlüsselung“ ihrer digitalen Sender in Standard Definition (SD) zeitnah umzusetzen. Dies bekräftigte eine Kartellamtssprecherin am 16. Januar auf Nachfrage von Digitalmagazin. Die zuständige Beschlussabteilung des Bundeskartellamts habe dies im Auge; die Vertragskonstruktion zwischen den Sendern und den Kabelnetzbetreibern gestatte einen solchen Schritt, hieß es in Bonn.

    Hintergrund: Bei dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland werden die privaten SD-Sender aktuell noch verschlüsselt ausgestrahlt. Das Unternehmen hatte Ende Dezember angekündigt, entsprechende Gespräche mit den Programmanbietern aufnehmen zu wollen. Auch wollte Kabel Deutschland prüfen, eine Beschwerde gegen den Kartellamts-Bescheid einzulegen. „Dazu ist noch keine Entscheidung gefallen“, sagte ein KDG-Sprecher am 16. Januar gegenüber Digitalmagazin. „Kabel Deutschland hat die Entscheidung des Bundeskartellamts zur Kenntnis genommen. Ob und zu welchem Zeitpunkt eine unverschlüsselte Verbreitung der digitalen SD-Programme der Pro Sieben Sat 1- und der RTL-Gruppe erfolgen muss, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen“, sagte er. „Die beiden Sendergruppen haben sich bei Kabel Deutschland gemeldet. Die rechtlichen Auswirkungen des Sachverhalts müssen noch dezidiert erörtert werden. Somit wird sich erst einmal an der Verschlüsselung der digitalen Programme der beiden Sendergruppen im Kabelnetz von Kabel Deutschland nichts ändern.“ Bei Unitymedia dagegen sind die SD-Kanäle von RTL und Pro Sieben Sat 1 seit Anfang Januar unverschlüsselt zu empfangen, die Wettbewerbshüter hatten dies zur Bedingung für die Übernahme von Kabel BW gemacht.

  5. #4
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    RTL und Pro Sieben Sat 1 müssen Aufhebung der SD-Verschlüsselung durchsetzen

    Das Bundeskartellamt hat auf Digitalmagazin-Nachfrage bekräftigt, dass RTL und Pro Sieben Sat 1 rechtlich verpflichtet sind, eine Beendigung der SD-Verschlüsselung bei den Plattformbetreibern durchzusetzen. Zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Aufhebung müssen die beiden Sendergruppen ihre SD-Signale frei empfangbar verbreiten, stellte eine Kartellamtssprecherin am 25. Januar klar. Sollte die Aufhebung der Verschlüsselung nicht erfolgen, werde das Bundeskartellamt notfalls von den gesetzlichen Befugnissen Gebrauch machen, hieß es in Bonn. Hintergrund: Entgegen der Rechtslage werden die SD-Programme von Pro Sieben Sat 1 und RTL bei Netzbetreibern wie Kabel Deutschland aktuell noch immer nur verschlüsselt ausgestrahlt.

    RTL: „Haben alle Voraussetzungen geschaffen“
    Damit das Kartellamt nicht von den gesetzlichen Befugnissen Gebrauch macht, sollte es also ureigenes Interesse der Sender sein, ihrer Verpflichtung nachzukommen. „Wir haben alles Notwendige zur entschlüsselten Verbreitung getan“, sagte ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland am 25. Januar gegenüber Digitalmagazin. „RTL hat in KW 2 sämtliche betroffene Übertragungswegebetreiber (Kabelnetzbetreiber, Satellitenbetreiber, betroffene IPTV-Betreiber) kontaktiert und diese zur unverschlüsselten Einspeisung der RTL-Programme RTL, Vox und N-TV im Standard Digital (SD)-Format aufgefordert. RTL 2 und Super RTL haben das gleiche getan. Von unserer Seite sind damit die Voraussetzungen für eine sofortige unverschlüsselte Verbreitung geschaffen.“ Sollten einzelne Übertragungswegebetreiber eine vorzeitige Aufgabe der SD-Verschlüsselung ablehnen, werde RTL Television die zugrunde liegenden Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt umstellen und einer künftigen Programmverbreitung nur noch in unverschlüsselter Form zustimmen, hieß es in Köln.

    Pro Sieben Sat 1: „Haben Betreiber zu Entschlüsselung der Signale aufgefordert“
    Die Münchner Sendergruppe Pro Sieben Sat 1 hat sich ebenfalls dazu verpflichtet, die SD-Verschlüsselung aufzuheben – auch hier sollte dies eigentlich zu Jahresbeginn in die Tat umgesetzt werden. „Soweit einzelne Plattformen die Signale in ihrem Netzwerk verschlüsseln, hat Pro Sieben Sat 1 die Betreiber zur Entschlüsselung der Signale aufgefordert und wirkt darauf, dass dies in Zukunft unterbleibt“, sagte eine Unternehmenssprecherin auf Digitalmagazin-Nachfrage. Dabei sei Pro Sieben Sat 1 aufgrund laufender Verträge auf die Kooperation der jeweiligen Infrastrukturbetreiber angewiesen. „Verzögerungen bei der Entschlüsselung können daher in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden“, erklärte sie. „Die Signale unserer Free-TV-Sender werden, wie schon in der Vergangenheit, in SD-Qualität unverschlüsselt von uns via Satellit ausgestrahlt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern“, bekräftigte die Sprecherin.

    KDG: „An Verschlüsselung ändert sich vorerst nichts“
    Derweil hält sich Kabel Deutschland weiter bedeckt. Man habe die Entscheidung des Bundeskartellamts zur Kenntnis genommen, hieß es am 25. Januar in Unterföhring. „Ob und zu welchem Zeitpunkt eine unverschlüsselte Verbreitung der digitalen SD-Programme der Pro Sieben Sat 1- und der RTL-Gruppe erfolgen muss, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen“, sagte ein KDG-Sprecher. An der Verschlüsselung der Programme der beiden Sendergruppen im Kabelnetz von Kabel Deutschland werde sich vorerst nichts ändern. Eine Aufhebung der SD-Verschlüsselung ist im Übrigen nicht Bestandteil des neuen Zusagenpakets, das das Unternehmen mit Blick auf die angestrebte Tele Columbus-Übernahme dem Kartellamt gemacht hat. „Kabel Deutschland hat gegenüber dem Kartellamt die Zusagen/Konzessionen gemacht, die vom BKartA als zielführend erachtet wurden. Wie in der Pressemitteilung erwähnt, werden in dem spezifischen Fall dieser Transaktion allein Netzverkäufe von der Bonner Kartellbehörde als zielführend betrachtet und dementsprechend abgegeben“, erklärte der Sprecher.

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    Der Beschluss des Bundeskartellamtes im Detail

    Der Beschluss des Bundeskartellamts im Kartellverwaltungsverfahren B7-22/07 (Öffentliche Version) als PDF-Datei

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