Die Medienanstalten beanstanden Verstöße gegen Werbezeitenregelungen im privaten Fernsehen. Die Sender SAT.1 und Tele 5 haben gegen entsprechende Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen, indem sie die erlaubten zwölf Minuten Werbung pro Sendestunde überschritten haben. Bei Tele 5 wurden dabei Überschreitungen in insgesamt 18 Fällen festgestellt, bei SAT.1 in einem Fall.

Bei SAT.1 stellte die Medienaufsicht zusätzlich noch eine Verletzung des Trennungsgebots von Programm und Werbung fest. So wurde mit einem werblichen CD-Tipp und einer werblichen „Videopremiere“ im Programm von SAT.1 für die neue CD von Alanis Morissette geworben, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat dies heute (11. Juni) in ihrer Sitzung in Schwerin festgestellt.

Grundlage der Beanstandungen war eine umfassende Analyse zu der Frage, wie private TV-Veranstalter mit den Werbezeitenregeln umgehen. Dazu hatten die Medienanstalten im Frühjahr Programme von insgesamt 14 Sendern ausgewertet.

Der Vorsitzende der ZAK, Dr. Jürgen Brautmeier, sagte mit Blick auf die Überschreitungen, die Beachtung der erlaubten Werbezeiten sei für Sender und das Publikum gleichermaßen wichtig. „Zuschauer müssen sich darauf verlassen können, dass der Werbeanteil pro Sendestunde eingehalten wird. Mehr als zwanzig Prozent sind gesetzlich nicht zulässig.“

Die Medienanstalten führen regelmäßig Programmanalysen zu verschiedenen medienrechtlich relevanten Themen durch. Organisiert werden sie vom Beauftragten für Programm und Werbung der Medienanstalten, Thomas Fuchs. Er ist Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH).