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Thread: Neues Facebook-Verbot für ORF

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    Neues Facebook-Verbot für ORF

    Erst im Juli dieses Jahres hat der Verfassungsgerichtshof das im ORF-Gesetz enthaltene Facebook-Verbot für den ORF für verfassungswidrig erklärt - und damit aufgehoben. Dieses würde gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit verstoßen, wenn dem ORF Verlinkungen und Kooperatonen mit sozialen Netzwerken verboten werden, so der VfGH damals.

    In einem neuen Bescheid verbietet der Bundeskommunikationssenat (BKS) dem ORF nun neuerlich seine Facebook-Präsenz. Dieser basiert pikanterweise auf den oben erwähnten Spruch des VfGH. Der BKS argumentiert, dass der ORF auf Facebook gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Die Posting- und Interaktionsmöglichkeit für User auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken ist jedoch integraler Bestandteil dieser Angebote. Insofern läuft das vom BKS ausgesprochene „Forenverbot“ faktisch auf ein abermaliges Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke für den ORF hinaus.

    “Ich bin fassungslos, wie der BKS das Facebook-Verbot 'durch die Hintertüre' wieder einführt und die normale Nutzung sozialer Netzwerke untersagt„, erklärte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer ersten Reaktion gegenüber der APA. Und: “Wir werden diesen beispiellosen Eingriff in die Meinungsfreiheit selbstverständlich auch diesmal nicht hinnehmen.“ Der ORF werde wie bisher dem Bescheid Folge leisten, hieß es weiters aus dem öffentlich-rechtlichen Sender. Selbstverständlich würden wieder alle Rechtsmittel - in Form der Anrufung der Höchstgerichte und der Beantragung aufschiebender Wirkung - ergriffen.

    Erst kürzlich sorgte ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf mit seiner Forderung, Twitter-Regeln für ORF-Redakteure zu formulieren. Ihn störe, so der Politiker im Interview mit Etat.at, dass sich ORF-Redakteure hier völlig abseits von Objektivität bewegen würden. Eine Forderung, die beim Twitterer der Nation, ORF-Anchorman Armin Wolf, nur Kopfschütteln auslöste. Diese Forderung sei zumdem „absurd verfassungswidrig“, so Wolf in einer Stellungnahme gegenüber Etat.at.

    ORF-Redakteursrat: Neuerliches Facebook-Verbot „völlig absurd“

    Als „völlig absurd“ bezeichnet der ORF-Redakteursrat das neuerliche Facebook-Verbot für den öffentlich-rechtlichen Sender durch den Bundeskommunikationssenat (BKS). Angesichts der Entwicklungen am Mediensektor müsse klar sein, „dass Soziale Medien für jedes Medienunternehmen wesentlich sind und ihre Bedeutung noch steigen wird“, heißt es in einer Aussendung.

    Der BKS argumentierte in seinem Bescheid, dass der ORF auf Facebook gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Das bedeute allerdings „de-facto ein Verbot dieser neuen Medien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich“, so der Redakteursrat weiter. Dadurch werde die Interaktion mit dem Publikum, „diese inzwischen völlig selbstverständliche Form der Kommunikation“, unterbunden. Erst im Sommer hatte der Verfassungsgerichtshof das Facebook-Verbot aufgehoben und argumentiert, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen die gewährleisteten Rechte der Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit handle.

    Dem Redakteursrat zufolge müsse es dem ORF möglich sein, „neuen Entwicklungen am Mediensektor zu folgen“. Dieter Bornemann, Vorsitzender des Redakteursrats, bezeichnete das neuerliche Verbot als Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es sei „rückständig, weltfremd und schadet dem ORF genauso wie dem Publikum“.

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    VfGH setzt Facebook-Verbot für ORF vorläufig außer Kraft

    Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das durch einen Bundeskommunikationssenat-Bescheid de facto verhängte Facebook-Verbot für den ORF am Freitag vorläufig außer Kraft gesetzt. Dies teilte der VfGH in einer Aussendung mit. Der ORF kann bis zur endgültigen VfGH-Entscheidung in der Causa Facebook wieder nutzen.

    Der Bundeskommunikationssenat hatte mit einem Bescheid vor einigen Tagen neuerlich ein Facebook-Verbot für den ORF ausgesprochen, diesmal in dem Sinn, dass der ORF mit seiner Nutzung von Facebook gegen das gesetzliche Verbot „ständiger Foren“ verstoßen würde. Der ORF brachte dagegen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf aufschiebende Wirkung.

    Das Höchstgericht hat nun am Freitag beschlossen, der ORF-Beschwerde aufschiebende Wirkung zu gewähren. Der ORF habe ausführlich und nachvollziehbar begründet, warum die mit dem Bescheid verbundene sofortige Einstellung der Facebook-Seiten ein „unverhältnismäßiger Nachteil“ sei. Zwingende öffentliche Interessen stünden aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen, hieß es in einer Aussendung.

    Das Facebook-Verbot - Stichwort „ständige Foren“ - für den ORF ist damit ab sofort vorläufig außer Kraft gesetzt. Der ORF kann Facebook - wie nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom Sommer - wieder nutzen. Dies gilt solange, bis der Verfassungsgerichtshof über die Beschwerde des ORF zur Frage der „ständigen Foren“ endgültig entschieden hat, wie das Höchstgericht mitteilte.

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