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Thread: ARD und ZDF kündigen Einspeiseverträge mit Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW

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    ARD und ZDF kündigen Einspeiseverträge mit Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW

    ARD und ZDF haben die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW fristgerecht zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Das teilten die Sender am 25. Juni mit. Zur Begründung erläuterte die Intendantin des für die ARD in dieser Frage federführenden MDR, Karola Wille, die Zahlung so genannter Einspeiseentgelte an die Kabelnetzbetreiber sei historisch begründet gewesen und stamme aus der Zeit, als die ehemalige Bundespost die Kabelinfrastruktur mit Unterstützung der Programmveranstalter aufgebaut habe. Spätestens mit der Übernahme der Kabelnetze durch Finanzinvestoren und der Beendigung der analogen Rundfunkverbreitung in Deutschland hätten sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert. Wille: „Die Kabelnetzbetreiber erhalten von uns werthaltige Programme und können ihren Kabelanschluss erst dadurch sehr erfolgreich vermarkten. Eine Alimentierung aus den Gebührentöpfen der Rundfunkanstalten ist nicht mehr marktgerecht“.

    Einspeisegebühr „historisch überholt“

    Ähnlich sieht dies ZDF-Intendant Thomas Bellut: „Die Einspeisegebühr ist historisch überholt. Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen. Das ZDF geht sparsam mit Gebührengeldern um und trägt dazu bei, dass der Rundfunkbeitrag stabil bleiben kann.“ Die Einspeisegebühr stamme aus der Frühzeit der Verkabelung Deutschlands und sollte den teuren Aufbau der Kabelnetze unterstützen. Soweit erkennbar, kassierten die Kabelanlagenbetreiber in keinem anderen vergleichbaren europäischen Land sowohl bei den TV-Sendern, als auch bei ihren Kabelkunden, hieß es in Mainz. Bereits beim Abschluss der jetzt gekündigten Verträge im Jahr 2008 hatte das ZDF erklärt, dass es nach Ablauf nicht mehr weiter für die Kabelverbreitung seiner Programme zahlen werde. Die KEF hat dementsprechend für die Gebührenperiode ab 2013 auch keine Finanzmittel für die Kabelverbreitung der ZDF-Angebote für die Gebührenbemessung kalkuliert.

    Kabel-Geschäftsmodell nicht mit Satellit und DVB-T vergleichbar
    Inzwischen hätten immer mehr kleinere Kabelnetzbetreiber und auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft eigene Empfangstechnik aufgebaut, hieß es bei der ARD. Daneben habe die Internet-Technologie weitere Alternativen für den Rundfunkempfang hervorgebracht. Allen diesen neuen Anbietern sei gemein, dass sie die Programme verbreiten, ohne dafür ein Einspeiseentgelt zu verlangen. Diese neuen Geschäftsmodelle der Programmvermarktung unterschieden sich grundsätzlich vom Signalvertrieb über Satellit oder Terrestrik. Für die dort lediglich technisch verbreiteten Programme werden vom Endkunden keine zusätzlichen Entgelte verlangt. Die Geschäftsmodelle seien nicht miteinander vergleichbar, hieß es bei der ARD.

    ARD stellt Signale via Satellit und am Übergabepunkt Frankfurt/Main zur Verfügung
    Die ARD-Anstalten stellen ihre Programme allen Unternehmen, die diese weitersenden wollen und dafür von den Rechteinhabern eine Lizenz erworben haben, inklusive aller Zusatzdienste (zum Beispiel EPG-Daten, Dolby-Ton, Audiodeskribtion, HbbTV) über Satellit zur Verfügung. Zusätzlich hat die ARD auf eigene Kosten einen zentralen Übergabepunkt für eine witterungsunabhängige leitungsgebundene Übernahme aller Programmsignale in Frankfurt/Main eingerichtet, der allen Unternehmen zugänglich ist. Wenn einzelne Unternehmen von ihren erworbenen Weitersenderechten außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen keinen Gebrauch machen und einzelne Programme nicht verbreiten, sei dies ihre eigene unternehmerische Entscheidung, hieß es. Die ARD werde sich in Gesprächen mit den betroffenen Kabelnetzbetreibern im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Programminteressen ihrer Zuschauer einsetzen.

    „Kompromiss derzeit nicht vorstellbar“
    Zuvor war nochmals deutlich geworden, dass die ARD im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren zu keinen Zugeständnissen bereit sein würde. „Ein Kompromiss mit den Kabelkonzernen ist derzeit nicht vorstellbar“, sagte Karola Wille, ARD-Kabelbeauftragte und MDR-Intendantin, dem „Handelsblatt“ (Ausgabe vom 25. Juni). „Wir wollen kein Geld mehr für die Verbreitung unserer Kanäle zahlen“, bekräftigte sie. Dabei geht es um rund 60 Millionen Euro, die ARD, ZDF und Arte bislang pro Jahr an Kabel Deutschland und Unitymedia/Kabel BW zahlen – und zwar nur an diese großen Kabelunternehmen. Kleinere Netzbetreiber erhalten dagegen keine Entgelte und haben deswegen bereits Musterklagen und Kartellbeschwerden eingereicht.

    Unitymedia-Chef droht mit „Ausspeisung“
    Lutz Schüler, Geschäftsführer der fusionierten Netzbetreiber Unitymedia und Kabel BW, hatte zuvor damit gedroht, zumindest einen Teil der öffentlich-rechtlichen Sender „auszuspeisen“ (Digitalmagazin berichtete). „Wir müssen die Sender von ARD und ZDF nicht übertragen, wenn diese keine Kapazitäten bei uns buchen“, hatte er in einem Interview mit der Tageszeitung „Welt“ erklärt. Insbesondere müsse man nicht „jeden kleinen Spartensender der ARD“ übertragen. Allerdings räumte Schüler auch ein, dass die Kabelnetzbetreiber grundsätzlich verpflichtet sind, die öffentlich-rechtlichen Sender zu verbreiten („must carry“).

    Entrüstung der Kabelkunden wäre die Folge
    Darauf wies auch Karola Wille hin. „Die Kabelkonzerne würden sich in eine rechtlich fragwürdige Situation manövrieren, wenn sie unsere Kanäle nicht weiter verbreiten würden“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Die meisten ARD-Programme hätten einen Must-Carry-Status. Ein Verzicht etwa auf die dritten Programme würde eine Entrüstung bei den Kabelkunden zur Folge haben. „Ohne Inhalte verlieren die Angebote der Kabelkonzerne an Attraktivität.“ Sie wies nochmals darauf hin, dass andere Unternehmen – etwa die Telekom – kein Geld von ARD und ZDF für die Verbreitung verlangten. Auch ist eine solche Verfahrensweise international nicht üblich: „Nirgendwo sonst in Europa müssen öffentlich-rechtliche Sender für die Verbreitung in den Kabelnetzen Geld zahlen, warum sollten wir das tun?“

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    Kabel Deutschland kündigt Klage gegen ARD und ZDF bezüglich Einspeisegebühren an

    Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) kündigt eine Klage vor einem Zivilgericht gegen ARD und ZDF wegen der Kündigung der Einspeiseverträge zum Jahresende durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an. „Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Adrian von Hammerstein der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ, Ausgabe vom 31. Juli).

    Es könne nicht sein, „dass sich ARD und ZDF für 50 Prozent ihrer Gebührenzahler, nämlich für die Kabelkunden, einer partnerschaftlichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren verweigern“, wird der Chef des Kabelnetzbetreibers weiter zitiert. Man stütze sich bei der Klage auf ein Gutachten, dass die Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel von der Universität Hamburg im Auftrag des Kabelnetzbetreibers erstellt haben. Der KDG-Chef zeigt Verhandlungsbereitschaft. „Sollte keine Einigung zustande kommen, würde der größte Kabelnetzbetreiber Deutschlands „auf die Einspeisung wichtiger Programme von ARD und ZDF verzichten“, droht von Hammerstein jedoch Konsequenzen an.

    ARD und ZDF hatten am 25. Juni die Kündigung der Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 mitgeteilt. „Wir wollen kein Geld mehr für die Verbreitung unserer Kanäle zahlen“, bekräftigte Karola Wille, ARD-Kabelbeauftragte und MDR-Intendantin im Juni die Auffassung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, dass man im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren zu keinen Zugeständnissen bereit sein würde. „Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen“, sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut (Digitalmagazin berichtete).

    Bei den bisher gezahlten Einspeisegebühren geht es um rund 60 Millionen Euro, die ARD, ZDF und Arte bislang pro Jahr an Kabel Deutschland und Unitymedia sowie Kabel BW zahlen – und zwar nur an diese großen Kabelunternehmen. Kleinere Netzbetreiber (im Besitz der Wohnungswirtschaft, des Handwerks und der Kommunen) sowie andere Unternehmen wie etwa die Telekom mit IPTV erhalten dagegen keine Vergütung für die Verbreitung.

    „Die großen Kabelnetzbetreiber werden künftig nicht mehr privilegiert sein“, sagt Eva-Maria Michel, Justiziarin des WDR, der hauseigenen Publikation „WDR Print“ (Ausgabe August 2012). „Gerade die großen Drei sind heute so finanzstark, dass sie von uns keine Subvention mehr brauchen“, kommentiert sie die gekündigten Einspeisentgelte als historisches Relikt aus den Zeiten des Kabelnetzausbaus.

    „Befürchtungen, dass die öffentlich-rechtlichen Programme künftig nicht mehr in den Kabelnetzen verbreitet werden könnten, sind unbegründet“, konkretisiert die WDR-Justiziarin die sogenannten „Must carry“-Regelungen als Einspeiseverpflichtungen des Gesetzgebers.

    Danach müsste ein Kabelnetzbetreiber alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF einspeisen. Einschränkend gelte jedoch, dass die regionalen Hörfunkprogramme und regionalisierten Fernsehprogramme der ARD-Landesrundfunkanstalten nur im jeweiligen Verbreitungsgebiet eingespeist werden müssen, heißt es in der Publikation. Für die analoge Verbreitung wären unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Landesmediengesetzen vorgesehen. Diese würden im Grundsätzlichen jedoch gewährleisten, dass die Programme Das Erste, ZDF, Kika, Phoenix, 3 Sat, Arte und das jeweils regionale Dritte Fernsehprogramm angeboten werden müssten. Die Einspeisung der regionalen Radio-Programme sowie die Programme von Deutschlandradio seien ebenfalls durch die Landesmediengesetze vorgeschrieben, hieß es.

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    Unitymedia Kabel BW: Vorerst keine Klage gegen ARD und ZDF

    Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW plant vorerst nicht, rechtliche Schritte wegen der gekündigten Einspeiseverträge von ARD und ZDF einzuleiten, wie Unternehmenssprecher Johannes Fuxjäger gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte. Das aktuelle Finanzierungsmodell halte man aber weiter für "angemessen".

    Statt sich dem Beispiel Kabel Deutschlands anzuschließen und die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wegen der gekündigten Einspeiseverträge vor Gericht zu ziehen, setzt Unitymedia Kabel BW lieber weiter auf Verhandlungen. "Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass ARD und ZDF ein ebenso großes Interesse haben wie wir, dass ihre Programme über die werthaltigste Infrastruktur Deutschlands transportiert werden", sagte Unternehmenssprecher Johannes Fuxjäger gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de.

    Zudem gehe man davon aus, dass ARD und ZDF erkennen, dass die Verbreitung ihrer Programme "nicht zum Nulltarif möglich ist". In diesem Sinne teilt Unitymedia Kabel BW die von Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" proklamierten Auffassung, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch weiterhin für die Verbreitungsleistung der Kabelnetzbetreiber zahlen sollten.

    "Aus unserer Sicht ist unser Finanzierungsmodel angemessen", sagte der Unternehmenssprecher und wies an dieser Stelle darauf hin, "dass die Kabelentgelte im internationalen Vergleich sehr niedrig ausfallen."

    Als Begründung für diese Haltung führte Unitymedia Kabel BW das Verlangen "nach einem zukunftssicheren Netz für TV-und Mehrwertdienste bis in den ländlichen Raum" ins Feld, dass sowohl Wirtschaft und Politik als auch die Bevölkerung und die Programmveranstalter selbst teilen. Um eine solche Plattform für Dienste und Anwendungen betreiben zu können, bedürfe es hoher Investitionen und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

    Das Verhalten der öffentlich-rechtlichen Sender wirke dem aber entgegen. "Das leistungsfähige Kabel kann den Sendern zukünftig große Wachstumschancen eröffnen – diese Möglichkeit wird durch die diskriminierende Infrastrukturpolitik der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nun konterkariert", erklärte Fuxjäger. Dennoch sei man bei Unitymedia Kabel BW zuversichtlich, über Verhandlungen eine vertragliche Lösung im Sinne der Kunden zu finden. Rechtliche Schritte schließt man von Seiten des Kabelnetzbetreibers aber nicht aus. Zunächst wolle man die Kündigungsschreiben von ARD und ZDF einer genauen Prüfung unterziehen, bevor eine Entscheidung über diese Frage getroffen wird.

    Am 30. Juli hatte Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der "FAZ" angekündigt, gegen die Kündigung der Einspeiseverträge für die Kabel-Verbreitung von ARD und ZDF Klage einzureichen. Laut von Hammerstein seien die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten verpflichtet, für die Einspeisung ihrer Programme zu zahlen. Von Hammerstein beruft sich bei seiner Argumentation auf ein Gutachten der Hamburger Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel. Demnach seien die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet, die Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos.

  5. #4
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    Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland verklagt ZDF und alle ARD-Anstalten

    Der Streit zwischen dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über Einspeiseentgelte geht in eine neue Runde. KDG verklage das ZDF und sämtliche ARD-Landesrundfunkanstalten wegen ihrer einseitigen Kündigung der Verträge zur Einspeisung ihrer Programme in das Kabelnetz. Das sagte ein Unternehmenssprecher am Donnerstag auf Anfrage der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. „Wir berufen uns dabei auf Gutachten, wonach die Rundfunkanstalten Einspeiseentgelte zahlen müssen.“

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    Re: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland verklagt ZDF und alle ARD-Anstalten

    ARD und ZDF zahlenGelder, damit ihre Programme über Kabelfernsehen ausgestrahlt werden? Und dann aber nur an die großen Kabelnetzbetreiber? Na bravo, laut http://www.kabelfernsehen.org/anbieter/ gibt es inzwischen ja eine recht große Kabelanbietervielfalt und wo bleibt da die Gerechtigkeit, wenn nur die Großen ein Stück vomKuchen bekommen? Auf diese Konfliktlösung bin ich gespannt, nicht dass am Ende die Kabelkunden von Kabel Deutschland, Unitymedia undKabel BW zwar Kabel- und Rundfunkgebühren bezahlen, allerdings ohne die öffentlich-rechtlichen Sender zu empfangen.

    Grüße

    Halvmoerk

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