ARD und ZDF haben die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW fristgerecht zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Das teilten die Sender am 25. Juni mit. Zur Begründung erläuterte die Intendantin des für die ARD in dieser Frage federführenden MDR, Karola Wille, die Zahlung so genannter Einspeiseentgelte an die Kabelnetzbetreiber sei historisch begründet gewesen und stamme aus der Zeit, als die ehemalige Bundespost die Kabelinfrastruktur mit Unterstützung der Programmveranstalter aufgebaut habe. Spätestens mit der Übernahme der Kabelnetze durch Finanzinvestoren und der Beendigung der analogen Rundfunkverbreitung in Deutschland hätten sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert. Wille: „Die Kabelnetzbetreiber erhalten von uns werthaltige Programme und können ihren Kabelanschluss erst dadurch sehr erfolgreich vermarkten. Eine Alimentierung aus den Gebührentöpfen der Rundfunkanstalten ist nicht mehr marktgerecht“.
Einspeisegebühr „historisch überholt“
Ähnlich sieht dies ZDF-Intendant Thomas Bellut: „Die Einspeisegebühr ist historisch überholt. Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen. Das ZDF geht sparsam mit Gebührengeldern um und trägt dazu bei, dass der Rundfunkbeitrag stabil bleiben kann.“ Die Einspeisegebühr stamme aus der Frühzeit der Verkabelung Deutschlands und sollte den teuren Aufbau der Kabelnetze unterstützen. Soweit erkennbar, kassierten die Kabelanlagenbetreiber in keinem anderen vergleichbaren europäischen Land sowohl bei den TV-Sendern, als auch bei ihren Kabelkunden, hieß es in Mainz. Bereits beim Abschluss der jetzt gekündigten Verträge im Jahr 2008 hatte das ZDF erklärt, dass es nach Ablauf nicht mehr weiter für die Kabelverbreitung seiner Programme zahlen werde. Die KEF hat dementsprechend für die Gebührenperiode ab 2013 auch keine Finanzmittel für die Kabelverbreitung der ZDF-Angebote für die Gebührenbemessung kalkuliert.
Kabel-Geschäftsmodell nicht mit Satellit und DVB-T vergleichbar
Inzwischen hätten immer mehr kleinere Kabelnetzbetreiber und auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft eigene Empfangstechnik aufgebaut, hieß es bei der ARD. Daneben habe die Internet-Technologie weitere Alternativen für den Rundfunkempfang hervorgebracht. Allen diesen neuen Anbietern sei gemein, dass sie die Programme verbreiten, ohne dafür ein Einspeiseentgelt zu verlangen. Diese neuen Geschäftsmodelle der Programmvermarktung unterschieden sich grundsätzlich vom Signalvertrieb über Satellit oder Terrestrik. Für die dort lediglich technisch verbreiteten Programme werden vom Endkunden keine zusätzlichen Entgelte verlangt. Die Geschäftsmodelle seien nicht miteinander vergleichbar, hieß es bei der ARD.
ARD stellt Signale via Satellit und am Übergabepunkt Frankfurt/Main zur Verfügung
Die ARD-Anstalten stellen ihre Programme allen Unternehmen, die diese weitersenden wollen und dafür von den Rechteinhabern eine Lizenz erworben haben, inklusive aller Zusatzdienste (zum Beispiel EPG-Daten, Dolby-Ton, Audiodeskribtion, HbbTV) über Satellit zur Verfügung. Zusätzlich hat die ARD auf eigene Kosten einen zentralen Übergabepunkt für eine witterungsunabhängige leitungsgebundene Übernahme aller Programmsignale in Frankfurt/Main eingerichtet, der allen Unternehmen zugänglich ist. Wenn einzelne Unternehmen von ihren erworbenen Weitersenderechten außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen keinen Gebrauch machen und einzelne Programme nicht verbreiten, sei dies ihre eigene unternehmerische Entscheidung, hieß es. Die ARD werde sich in Gesprächen mit den betroffenen Kabelnetzbetreibern im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Programminteressen ihrer Zuschauer einsetzen.
„Kompromiss derzeit nicht vorstellbar“
Zuvor war nochmals deutlich geworden, dass die ARD im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren zu keinen Zugeständnissen bereit sein würde. „Ein Kompromiss mit den Kabelkonzernen ist derzeit nicht vorstellbar“, sagte Karola Wille, ARD-Kabelbeauftragte und MDR-Intendantin, dem „Handelsblatt“ (Ausgabe vom 25. Juni). „Wir wollen kein Geld mehr für die Verbreitung unserer Kanäle zahlen“, bekräftigte sie. Dabei geht es um rund 60 Millionen Euro, die ARD, ZDF und Arte bislang pro Jahr an Kabel Deutschland und Unitymedia/Kabel BW zahlen – und zwar nur an diese großen Kabelunternehmen. Kleinere Netzbetreiber erhalten dagegen keine Entgelte und haben deswegen bereits Musterklagen und Kartellbeschwerden eingereicht.
Unitymedia-Chef droht mit „Ausspeisung“
Lutz Schüler, Geschäftsführer der fusionierten Netzbetreiber Unitymedia und Kabel BW, hatte zuvor damit gedroht, zumindest einen Teil der öffentlich-rechtlichen Sender „auszuspeisen“ (Digitalmagazin berichtete). „Wir müssen die Sender von ARD und ZDF nicht übertragen, wenn diese keine Kapazitäten bei uns buchen“, hatte er in einem Interview mit der Tageszeitung „Welt“ erklärt. Insbesondere müsse man nicht „jeden kleinen Spartensender der ARD“ übertragen. Allerdings räumte Schüler auch ein, dass die Kabelnetzbetreiber grundsätzlich verpflichtet sind, die öffentlich-rechtlichen Sender zu verbreiten („must carry“).
Entrüstung der Kabelkunden wäre die Folge
Darauf wies auch Karola Wille hin. „Die Kabelkonzerne würden sich in eine rechtlich fragwürdige Situation manövrieren, wenn sie unsere Kanäle nicht weiter verbreiten würden“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Die meisten ARD-Programme hätten einen Must-Carry-Status. Ein Verzicht etwa auf die dritten Programme würde eine Entrüstung bei den Kabelkunden zur Folge haben. „Ohne Inhalte verlieren die Angebote der Kabelkonzerne an Attraktivität.“ Sie wies nochmals darauf hin, dass andere Unternehmen – etwa die Telekom – kein Geld von ARD und ZDF für die Verbreitung verlangten. Auch ist eine solche Verfahrensweise international nicht üblich: „Nirgendwo sonst in Europa müssen öffentlich-rechtliche Sender für die Verbreitung in den Kabelnetzen Geld zahlen, warum sollten wir das tun?“




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