Der ORF-Hörfunk hat nicht gegen den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen, teilte die Medienbehörde KommAustria am 20. Februar mit. Sie wies damit eine Beschwerde privater Radios gegen den ORF ab. Der Hörfunk des ORF hat im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. August 2013 den Hörern mit seinen Radioprogrammen in Summe ein differenziertes und ausgewogenes Gesamtprogramm mit Angeboten aus den Bereichen Information, Kultur, Unterhaltung und Sport geboten. Die vier Programmkategorien standen dabei in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Somit erfüllte der ORF mit seinem Hörfunk-Gesamtprogramm den in § 4 ORF-Gesetz formulierten, öffentlich-rechtlichen Kernauftrag. Zu diesem Ergebnis gelangt zusammenfassend dargestellt die Medienbehörde KommAustria mit Abschluss eines Beschwerdeverfahrens, das der Veranstalter des privaten Radioprogramms „Kronehit“ sowie der Verband der Österreichischen Privatsender (VÖP) stellvertretend für zehn weitere Privatradios im September 2013 gegen den ORF initiiert hatte.