Als Konsequenz von drei höchstgerichtlich bestätigten und damit rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen den Österreichischen Rundfunk wegen Verletzungen des ORF-Gesetzes, hat die Medienbehörde KommAustria dem ORF nun drei so genannte Abschöpfungs-Bescheide zugestellt. Zwei dieser Bescheide verpflichten den ORF, 518.151,71 Euro an den Bund abzuführen, ein dritter Bescheid veranlasst, dass der ORF 140.930,84 Euro auf ein Sperrkonto einzahlt. Die Gesamtsumme, die aus dem Vermögen des Österreichischen Rundfunks abgeschöpft wird, beläuft sich somit auf rund 660.000 Euro.

Der erste Verstoß, den der ORF tätigte, fand im Jahr 2011 statt, als man im Hörfunkprogramm Ö3 ein Gewinnspiel in Kooperation mit den Österreichischen Lotterien durchführte – dies erfüllt laut dem Verfahren den Tatbestand der Schleichwerbung. Zweitens hatte der ORF im Mai 2013 gesetzeswidrig in der laufenden Sendung „Fußball-Arena“ im TV-Programm ORF eins Sponsorenhinweise einer Tageszeitung sowie zweier Wettanbieter ausgestrahlt. Das dritte abgeschlossene Verfahren behandelte eine App für mobile Endgeräte, die der ORF im Februar 2013 im Zusammenhang mit der Ski-Weltmeisterschaft in Schladming bereitgestellt hatte. Damit überschritt der ORF seinen gesetzlichen Auftrag und verwendete so Einnahmen aus dem Programmentgelt zweckwidrig.

Die Bescheide zu den drei Abschöpfungsverfahren sind auf den Webseiten der RTR-GmbH veröffentlicht und noch nicht rechtskräftig.