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Thread: Allgemeine Neuigkeiten 2015

  1. #21
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    Jedes zweite Unternehmen überprüft Bewerber in Sozialen Netzwerken

    Wer sich auf eine Stelle bewirbt, muss damit rechnen, dass neben seinen Bewerbungsunterlagen auch seine Profile in Sozialen Netzwerken gründlich geprüft werden. In rund jedem zweiten Unternehmen (46 Prozent) werden die entsprechenden Seiten im Netz unter die Lupe genommen. Dabei werden Einträge in beruflichen Netzwerke wie Xing oder LinkedIn häufiger ausgewertet (39 Prozent) als die eher privat ausgerichteten wie Facebook oder Twitter (24 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands BITKOM unter 408 Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. „Profile in Sozialen Netzwerke sind oft aussagekräftiger als eine kurze Bewerbung. Deshalb werden Personalabteilungen künftig noch häufiger darauf zurückgreifen, um sich ein Bild von Kandidaten zu machen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Ein bewusst gepflegtes Profil kann die Bewerbungsunterlagen ergänzen, die eigenen Qualifikationen unterstreichen und das Bild eines Kandidaten abrunden.“

    Mehr als jeder siebte Personalchef (15 Prozent), der sich Profile von Bewerbern in Soziale Netzwerken anschaut, hat sich bereits aufgrund eines Online-Checks entschieden, Bewerber nicht zum Gespräch einzuladen oder einen Job doch nicht anzubieten. 90 Prozent dieser Personalentscheider geben Widersprüche zu den Bewerbungsunterlagen als Grund für die Entscheidung an. Jeder Dritte (32 Prozent) berichtet von inkompetenten fachlichen Äußerungen der Kandidaten, 6 Prozent sind auf beleidigende Äußerungen gestoßen. Keine Rolle spielen dagegen die politische Weltanschauung des Kandidaten oder Fotos von ausgelassenen Partys. „Kein Personalentscheider ist so weltfremd, dass er Bewerber aussortieren würde, weil sie ausgelassen feiern. Es gibt aber Grenzen bei dem, was öffentlich ins Netz gestellt werden sollte“, so Rohleder.

    Im Mittelpunkt des Interesses stehen bei der Prüfung von Social-Media-Profilen die fachliche Qualifikation (89 Prozent), öffentliche Äußerungen zu Fachthemen (72 Prozent) sowie über das Unternehmen oder seine Wettbewerber (56 Prozent). Knapp jeder Zweite (44 Prozent) achtet auch auf Hobbys oder private Aktivitäten der Kandidaten, 34 Prozent betrachten veröffentlichte Fotos sehr genau. Weniger von Interesse sind die Anzahl der Kontakte in den Netzwerken (5 Prozent) oder politische Ansichten (4 Prozent).

    Wann die Einträge in den Sozialen Netzwerken überprüft werden, variiert dabei. Fast zwei Drittel der Unternehmen (62 Prozent) informieren sich im Netz vor der Entscheidung, ob ein Bewerber zum Gespräch eingeladen wird, 39 Prozent überprüfen die Angaben nach dem Gespräch, 30 Prozent bereits bei der ersten Sichtung der Unterlagen. Und 12 Prozent gleichen ihr Bild vom Kandidaten kurz vor der Entscheidung, ob ein Vertrag unterschrieben wird, noch einmal mit den Social-Media-Profilen ab.

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  3. #22
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    20 Millionen Deutsche nutzen Musik-Streaming

    In Deutschland hören bereits vier von zehn Internetnutzern ab 14 Jahre (37 Prozent) Musik über Streaming-Dienste wie Spotify, Deezer, Soundcloud & Co. Das entspricht 20 Millionen Deutschen, zwei Millionen mehr als noch vor einem Jahr. 2013 waren es erst etwa sechs Millionen. Innerhalb von nur zwei Jahren hat sich die Zahl damit mehr als verdreifacht. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands BITKOM. „Streaming hat den Musikmarkt revolutioniert. Immer mehr Nutzer greifen über schnelle Datennetze auf riesige digitale Musikarchive zu“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

    Vor allem bei jüngeren Internetnutzern ist Audio-Streaming beliebt: Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der 14-29-Jährigen hört so Musik. Unter den 30- bis 49-Jährigen nutzen etwa vier von zehn (39 Prozent) Streaming, bei den 50- bis 64-Jährigen ist es etwa jeder Vierte (28 Prozent), bei den über 64-Jährigen immerhin jeder Siebte (15 Prozent). Für die meisten Nutzer gehört Musik-Streaming zum Alltag: Acht von zehn Streaming-Nutzern (83 Prozent) hören so regelmäßig Musik, jeder zweite (50 Prozent) sogar täglich. Unter den 14-29-Jährigen nutzen neun von zehn (88 Prozent) die Dienste regelmäßig, sechs von zehn (60 Prozent) jeden Tag.

    Für Musikstreaming zahlt bereits etwa jeder fünfte Nutzer (19 Prozent). Es gibt sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Streaming-Angebote. Bei der kostenfreien Variante hat der Nutzer häufig nur ein festgelegtes Kontingent an Liedern zur Verfügung oder hört zwischen einzelnen Titeln Werbespots. Die kostenpflichtigen Premium-Accounts bieten hingegen, meist in besserer Abspielqualität, werbefreien und unbegrenzten Zugang zu den Musik-Archiven. Andere Streaming-Dienste funktionieren wie ein personalisiertes Radio, bei dem der Hörer ein Musikgenre vorgibt und anschließend entsprechende Titel zu hören bekommt. Zudem gibt es Dienste, bei denen Musiker ihre eigenen Stücke hochladen und mit anderen teilen.

  4. #23
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    Kaspersky wurde selbst Opfer von Virenangriff

    Der Feind im eigenen Netz: Die Sicherheitsfirma Kaspersky ist selbst Opfer eines Virenangriffs geworden. Über Monate war die Schadsoftware im Netz des Unternehmens aktiv und hat dieses ausgespäht.

    Die russische IT-Sicherheitsfirma Kaspersky Lab ist selbst Ziel eines ausgeklügelten Virenangriffs geworden. "Diese Software war extrem hochentwickelt und fast unsichtbar", sagte Gründer und Chef Eugene Kaspersky am Mittwoch in einer Videokonferenz. Der Virus sei einige Monate im Netz von Kaspersky aktiv gewesen und habe vor allem die Aktivitäten zur Suche nach Schadsoftware ausgespäht. "Ich bin ziemlich sicher, dass sie uns beobachtet haben", sagte Kaspersky. Kunden und Partner seien nach bisherigen Erkenntnissen nicht betroffen.

    Der Virus sei eine Weiterentwicklung der Schadsoftware Duqu, die mit dem bekannten Computerwurm Stuxnet verwandt ist. Stuxnet war nach bisherigen Informationen entwickelt worden, um das iranische Atomprogramm zu sabotieren. Die jetzt entdeckte Software sei so aufwendig, dass ihre Entwicklung mehr als zehn Millionen Dollar gekostet haben dürfte, sagte Kaspersky. Sie habe bisher unbekannte Sicherheitslücken im Betriebssystem Windows ausgenutzt. Kaspersky überprüfe nun unter anderem den Quellcode der eigenen Sicherheitsprogramme. Bisher sei dabei nichts entdeckt worden.

    Laut Kaspersky wurde die Schadsoftware, die den Namen "Duqu 2.0" bekam, auch an Verhandlungsorten bei den Atomgesprächen mit dem Iran entdeckt. Kaspersky-Konkurrent Symantec berichtete am Mittwoch, das Schadprogramm sei zudem bei einem europäischen Telekom-Unternehmen, einem Elektronik-Hersteller aus Südostasien sowie auf Computern in den USA, Großbritannien, Schweden und Hongkong entdeckt worden.

    Bei der neuen Software sei es fast unmöglich festzustellen, wenn sie einen Computer befalle, sagte Kaspersky. Sie verstecke sich im Arbeitsspeicher eines Computers, schreibe keine Daten auf die Festplatte und übermittele nur wenig Daten. "Sie ist wie "Alien", "Terminator" und "Predator" zusammen", sagte der russische Virenjäger unter Bezug auf Hollywood-Actionsfilme. Dennoch sei es "ziemlich dumm" gewesen, eine IT-Sicherheitsfirma anzugreifen: "Früher oder später finden wir es heraus."

  5. #24
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    Re: Allgemeine Neuigkeiten 2015



    Mal eben schnell in Frankreich oder China anrufen, ohne die Landessprache zu sprechen? Mit Skypes Echtzeitübersetzung sollen das nun auch deutschsprachige Nutzer können. Fünf andere Sprachen stehen zur Auswahl: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Mandarin. Umgekehrt funktioniert bei diesen Sprachen auch die Umwandlung ins Deutsche. Wer nur Textnachrichten versenden will, kann sie in bis zu 50 internationale Sprachen übersetzen und zurückübersetzen lassen.

    Die Übertragung des gesprochenen Wortes in übersetzten Text oder synthetische Sprachausgabe erfolgt komplett maschinell. Skypenutzer müssen dafür allerdings zustimmen, dass ihre Gespräche ohne Bezug zu ihren Nutzerkonten aufgezeichnet werden. So sollen Analysen der Übersetzungen und Verbesserungen der Übersetzungsalgorithmen ermöglicht werden. Als Nutzer hat man auch die Wahl, ob man den Gesprächspartner als Computerstimme in der eigenen Sprache hören will oder Textübersetzungen vorzieht. Wie Skypemitarbeiterin Yasmin Khan beschreibt, ist der Übersetzer auch für Nutzer mit Hörproblemen hilfreich, da sie sich Untertitel anzeigen lassen können.

    Der Übersetzungsprozess erfolgt in vier Schritten: Zunächst wird die Spracheingabe erkannt und in Texform gespeichert. Dann bereinigt der Computer sie von sprachlichen Besonderheiten, Denkpausen oder Füllwörtern. Anschließend wird in die Zielsprache übersetzt. Zum Schluss übersetzt ein Text-zu-Sprache-Programm die Übersetzung in synthetische Sprachausgabe.

    Um den Übersetzer zu nutzen, muss der Anrufer die Skype-Desktop-App für Windows 8.1 nutzen. Der Angerufene kann auch andere Versionen und Betriebssysteme nutzen, muss aber eine Zusatzsoftware installieren.

    Q:infosat

  6. #25
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    Gema verliert vor Gericht gegen Youtube

    Werden bisher aufgrund des Gema-Streits gesperrte Musikvideos künftig auch für deutsche Nutzer verfügbar sein? Ein Münchner Gericht hat nun entschieden: Die Videoplattform Youtube muss nicht für von Usern eingestellt Inhalte haften.

    Die Videoplattform Youtube hat im jahrelangen Streit mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) einen Sieg errungen. So muss Youtube für von Nutzern eingestellte Inhalte keine Gebühren an die Verwertungsgesellschaft zahlen. Die Videoplattform fungiere lediglich als technische Plattform, die für die hochgeladenen Inhalte der Nutzer keine Verantwortung trage. So müsse die Plattform für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer keine Haftung übernehmen, wie das Landgericht München am Dienstag entschied, das eine Schadenersatzklage der Gema abgewiesen hatte.

    Eine Begründung des Urteils soll nach Angaben beider Seiten bisher noch nicht vorliegen. Inwiefern sich das Urteil nun auf die Verfügbarkeit von Musikclips in Deutschland auswirkt, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

    In der am Dienstag verhandelten Klage hatte die Gema Schadenersatzansprüche an die Videoplattform gerichtet: Pro Abruf bestimmter Videos auf Youtube hatte sie 0,375 Cent von der Videoplattform gefordert. Auf der Basis von 1000 Titeln, von denen die Gema exemplarisch ausgegangen war, hatte sich die Forderung auf eine Summe von 1,6 Millionen Euro belaufen.

    In dem jahrelang währenden Streit geht es um die Verlängerung des 2009 ausgelaufenen Lizenzvertrages von Youtube mit der Gema. Die Streitparteien können sich nicht über das Zahlungsmodell einigen. Während die Verwertungsgesellschaft auf der Zahlung pro Aufruf der Videos behaart, will Youtube die Gema an den erzielten Werbeeinnahmen beteiligen. Aufgrund der fehlenden Einigung zwischen den Streitparteien können deutsche User einen Teil der Musikvideos auf Youtube nicht aufrufen.

  7. #26
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    Urteil: Einbetten von Internet-Videos verletzt kein Urheberrecht

    Das Einbetten eines fremden Videos auf der eigenen Webseite stellt unter Umständen keine Urheberrechtsverletzung dar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 9. Juli entschieden. (Az.: I ZR 46/12)

    Den Richtern lag die Klage eines Unternehmens vor, das Wasserfilter herstellt. Die Firma hatte ein Video zum Thema Wasserverschmutzung produziert. Zwei Handelsvertreter eines Konkurrenten hatten dann den Film, der mittlerweile auf YouTube zu finden war, auf ihrer eigenen Webseite eingebaut.

    Beim Einbetten, auch Framing genannt, werden Videos, Fotos oder Textnachrichten in eine Webseite eingebettet. Sie können dann auf der Seite direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von der Webseite, auf der diese Inhalte hochgeladen wurden - in konkreten Fall YouTube.

    Framing stellt dem BGH zufolge dann keine Verletzung von Urheberrechten dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhaber im Internet für alle zugänglich war.

  8. #27
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    Re: Allgemeine Neuigkeiten 2015Front gegen Flash-Software nach Sicherheitslücken

    Nach einer Häufung gefährlicher Sicherheitslücken hat sich die Kritik an der vielgenutzten Multimedia-Software Adobe verschärft. Die Macher des Webbrowsers Firefox blockierten die Ausführung von Flash am Dienstag, den 14. Juli vorläufig standardmäßig. Facebooks Sicherheitschef Alex Stamos rief den Flash-Anbieter Adobe auf, die Software ganz aufzugeben.

    Flash wird im Web sehr oft für die Darstellung von Video-Inhalten eingesetzt, die Software wird aber schon lange als fehleranfällig kritisiert. Da immer neue Schwachstellen entdeckt werden, muss sie häufig aktualisiert werden.

    In den vergangenen Tagen gab es aber eine außergewöhnliche Serie mit drei Sicherheitslücken. Grund ist der Hackerangriff auf den italienischen Überwachungssoftware-Anbieter Hacking Team. Dabei gerieten auch Informationen über bisher unbekannte Flash-Schwachstellen in Umlauf, auf denen die Firma ihre Überwachungsprogramme für Sicherheitsbehörden aufbaute. Adobe veröffentlichte am Dienstag, den 14. Juli das nächste Flash-Update, das bisher bekanntgewordene Sicherheitslücken stopfen soll.

  9. #28
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    Grenzübergreifende Rechteverwertung für Musik

    Digitale Musikdienste sollen künftig grenzübergreifend schneller auf Musikrechte zugreifen und Rechteinhaber einfacher abrechnen können. Die Verwertungsgesellschaft Gema will zusammen mit PRS for Music (Großbritannien) und STIM (Schweden) das erste sogenannte integrierte Lizenz- und Verarbeitungszentrum für den digitalen Musikmarkt gründen. Die Verträge seien unter Dach und Fach, teilte die Gema am 20. Juli mit.

    „Mit dem Joint Venture reagieren wir auf die veränderten Marktbedingungen im Bereich der digitalen Musik- und Onlinedienste und die Bedürfnisse der Musikautoren und Verleger“, sagte Gema-Vorstandschef Harald Heker. „Künftig sind wir in der Lage, auf Basis einer länderübergreifenden Datenbank sowie gemeinsamer Verarbeitungssysteme die riesigen Datenmengen der Online-Musikdienste konsolidiert zu verarbeiten und eine schnellere, genauere und effizientere Lizenzverarbeitung und Abrechnung zu gewährleisten.“

    Ziel sei es, eine Lösung für den zersplitterten Musikmarkt zu entwickeln. Das neue Lizenz- und Verarbeitungszentrum vereine die Repertoires der drei Verwertungsgesellschaften und biete Lizenznehmern so die Möglichkeit, eine einzige, gebietsübergreifende Lizenz zu erwerben. Für Rechteinhaber soll das angesichts steigender Datenvolumen eine genauere Rechnungsstellung ermöglichen, zudem sollen sie schneller an die Ausschüttung kommen.
    Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt in Deutschland die Urheberrechte unter anderem von Komponisten oder Textautoren.

  10. #29
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    Windows 10 kommt: Die neuen Funktionen im Überblick

    Windows 10 ist da. Ab dem 29. Juli können Nutzer von Windows 7 und Windows 8 auf Microsofts neuestes Betriebssystem umsteigen. Neben vielen optischen Veränderungen hat sich auch „unter der Haube“ einiges getan. Hier sind die sichtbarsten Neuerungen für PC- und Notebooknutzer im Überblick.

    - Startmenü: Neue Version, neues Startmenü. Nach der seltsamen Kombination aus Startseite und Desktop in Windows 8.1 ist im neuen Windows wieder alles an einer Stelle. Das Startmenü zeigt auf der linken Seite wichtige Funktionen und häufig genutzte Programme. Ein Klick auf „Alle Apps“ öffnet eine alphabetische Programmliste. Auf der rechten Seite finden sich die ab Windows 8 bekannten App-Kacheln. Sie sind in vier Größen einstellbar und können nach Bedarf angeordnet oder auch entfernt werden. Wenn die App es unterstützt, werden Live-Informationen wie Wetter oder Nachrichten direkt im Startmenü angezeigt. Wer die App-Kacheln nicht mag, entfernt alle und schiebt das Startmenü auf einspaltige Darstellung zusammen. Umsteiger von Windows 7 importieren laut Microsoft beim Update alle Startmenü-Einstellungen.

    - Übersicht: Zurück zum Bewährten. Windows 10 hat eine Taskleiste, den klassischen Desktop, auf dem sich Dateien und Programm-Icons ablegen lassen, die irritierende Charms-Leiste ist Geschichte. Wichtige Systeminformationen und häufig genutzte Funktionen werden nun im Info-Center angezeigt. Es wird per Mausklick auf ein Sprechblasen-Icon in der Taskleiste oder per Fingerwisch vom rechten Bildschirmrand geöffnet. Neu ist die Taskansicht: Per Klick oder Wischgeste mit drei Fingern werden alle geöffneten Programme nebeneinander angezeigt - das Exposé von Mac OS X lässt grüßen.
    Neu sind auch die virtuellen Desktops. Per Klick auf „Neuer Desktop“ in der Taskansicht können neue Arbeitsbereiche eingerichtet werden. Das sorgt für mehr Übersicht. Nutzer von hochauflösenden Bildschirmen profitieren von einer „Snap Assist“ genannten Funktion, mit der sich Prorammfenster einfach auf dem Schirm anordnen und fixieren lassen. So können sie mit wenigen Klicks auf 4K-Bildschirmen (3840 zu 2160 Pixel) etwa vier Full-HD-Fenster (1920 zu 1080 Pixel) anzeigen lassen.

    - Cortana: Windows kommt mit eingebauter Assistentin. Das vom Smartphones bekannte Cortana integriert sich gut ins System. Aufgaben wie Termine anlegen, Internetsuchen, das Öffnen von Programmen, Wetterberichte oder Rechenaufgaben können ihr per Sprach- oder Texteingabe im Suchfeld in der Taskleiste gegeben werden. Im Praxistest funktioniert das bislang eher mäßig. Viele Anfragen beantwortet Cortana mit Bing-Suchergebnissen. Um Cortana zu nutzen, muss Windows 10 mit einem aktiven Microsoftkonto gestartet werden. Die gesammelten Daten können online verwaltet werden. Wer sich von Cortana trennen möchte, kann das für jedes Windows-Gerät einzeln tun. Nutzerdaten bleiben dabei online im Microsoftkonto gespeichert, heißt es weiter.

    - Edge: Der Internet Explorer ist tot, es lebe Edge. Zwar ändert sich beim Logo des Browser kaum etwas, das Programm zum Erkunden des Internets ist aber von Grund auf neu. Das Ergebnis ist ein schlanker, flotter Browser mit Lesemodus, Cortana-Integration, flotter Videodarstellung und einem Kommentarmodus. Webseiten können direkt am Bildschirm kommentiert, Textpassagen markiert oder einzelne Bereiche ausgeschnitten werden.

    - Sicherheit: Entsprechend moderne Hardware vorausgesetzt erlaubt Windows 10 die biometrische Identifikation des Nutzers - etwa per Gesichtserkennung. In einem Test mit einer RealSense 3D Kamera von Intel funktionierte das ziemlich fehlerfrei. Die Daten werden laut Microsoft nur auf dem Gerät gespeichert.

    - Einstellungen: Windows 10 ist kein fertiges System. Das wird beim Blick in die „Einstellungen“ deutlich. Viele häufig benötigten Optionen sind hier einfach und übersichtlich dargestellt. Andere Einstellungen gibt es in der „Systemsteuerung“, wieder andere Optionen - etwa für angeschlossene Geräte - finden sich bei „Geräte“. Perspektivisch sollen alle Einstellungsmöglichkeiten eines Tages unter dem Punkt „Einstellungen“ auffindbar sein - bis dahin bleibt es etwas unübersichtlich. Mit dem neuen Betriebssystem vollzieht Microsoft allerdings auch den Schritt zu Windows als Service. Neue Funktionen und Veränderungen am Betriebssystem wird es künftig laufend per Download geben.

  11. #30
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    Sicherheitslücken bedrohen Millionen Android-Handys

    Millionen Handys mit dem Betriebssystem Android sind über mehrere Sicherheitslücken angreifbar für Hacker. Davor warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am Mittwoch, den 29. Juli. Die Lücken klaffen in der Multimedia-Schnittstelle Stagefright. Damit lasse sich über eine Multimedia-Nachricht Schadcode auf Handys platzieren, berichtete der Sicherheitsfachmann Joshua Drake. Hacker könnten so Daten stehlen, Ton und Video aufnehmen oder auf gespeicherte Fotos zugreifen.

    "Angreifer brauchen nur Ihre Handynummer, um von außen ein Programm auszuführen, das sie mit einer besonderen präparierten Multimedia-Nachricht verschicken", schrieben die Sicherheitsforscher um Drake auf dem Blog ihrer Firma Zimperium. "Diese Lücken sind sehr gefährlich, weil sie ohne das Zutun der Opfer ausgenutzt werden können." Opfer müssten ein Video aus einer MMS mit Schadcode beispielsweise nicht abspielen, sondern nur die Nachricht ansehen, berichtete Drake dem US-Magazin "Forbes".

    Unter bestimmten Umständen würden Handybesitzer die manipulierte Nachricht nicht einmal bemerken: Der Schadcode könne ausgeführt werden, bevor die Benachrichtigung auf dem Display erscheint. Betroffen seien alle Geräte mit dem Android-Betriebssystem ab der Version 2.2, die 2010 herauskam, bis zur Version 4.1, die es seit Mitte 2012 gibt.

    Hacker könnten sich von der Multimedia-Software weiter auf das Gerät vorarbeiten, warnte Drake. Das hänge davon ab, wie eng die jeweiligen Hersteller die Multimedia-Schnittstelle abgesteckt hätten, oder ob man darüber weitreichenden Zugriff auf das Gerät bekommen könne.

    Google erklärte, die Sicherheitslücke sei «unter Laborbedingungen auf älteren Android-Geräten identifiziert» worden. "Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist niemand davon betroffen", teilte das Unternehmen mit. Das steht im krassen Widerspruch zu Aussagen von Drake, der schätzt, dass Hunderte Millionen Geräte über die Lücke angreifbar sind.

    Für die Millionen Besitzer von Android-Handys und -Tablets gibt es kein zentrales Update, das sie vor der Lücke schützen würde. Google schickte zwar ein Sicherheits-Update an die Hersteller von Android-Geräten. Doch die Handybauer können selbst entscheiden, wie sie Updates an ihre Kunden weitergeben. Einzig bei den den Nexus-Geräten, die Google selbst baut, soll die Lücke in dieser Woche gestopft werden. Der Hersteller HTC sagte Forbes, die Lücke solle in den künftig veröffentlichten Geräten geschlossen werden.

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt Handybesitzern mit älteren Android-Versionen, auf Version 4.1 oder höher umzusteigen. Wenn das nicht möglich sei, sollten Kunden sich an die Hersteller wenden, "um die Verfügbarkeit von Sicherheitsupdates zur erfragen".

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