Der Niederösterreichische Landtag hat beschlossen, die gemeinsam mit den Rundfunkgebühren eingehobene Landesabgabe ab 1. September 2015 zu erhöhen.
Die zusätzlichen Einnahmen kommen dem Land Niederösterreich zugute und sind gemäß § 9 NÖ Rundfunkabgabegesetz, LGBl. 3610 in der geltenden Fassung, für kulturelle Zwecke zu verwenden.
Die Landesabgabe wird mit 1. September 2015 für Radioempfangseinrichtungen von bisher EUR 1,20 auf EUR 1,40 im Monat angehoben, die Landesabgabe für Fernsehempfangseinrichtungen (inkl. Radio) wird von bisher EUR 4,30 auf EUR 5,10 monatlich angehoben.




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