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Thread: Harte Strafe für Kinox.to-Geschäftsführer

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    Harte Strafe für Kinox.to-Geschäftsführer

    Mit einer dreijährigen Haftstrafe für den ehemaligen Geschäftsführer endete der Prozess gegen die illegale Streamingplattform Kinox.to. Das entschied das Landgericht Leipzig am Montag.

    Ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to ist zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen am Montag unter anderem der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der Computersabotage schuldig. Das Urteil sei auf der Grundlage einer Verständigung gefallen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Der 29-Jährige habe im Prozess ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt. Mit der Vereinbarung wurde der eigentlich noch bis Ende Januar terminierte Prozess abgekürzt. (Az: 11 KLs 390 Js 9/15)

    Kinox.to gilt als Nachfolgeportal der 2011 abgeschalteten Seite Kino.to, die von Leipzig aus betrieben wurde. Das Portal verlinkt massenhaft illegale Kopien aktueller Filme und Serien. Es ist noch immer im Netz, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen.

    Der 29-Jährige hatte schon bei Kino.to mitgemacht. Nach dem Auffliegen des Portals hat er laut den Ermittlern eine Sicherheitskopie beschafft. Daraus programmierten die Macher den Klon Kinox.to. Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete Kino.to, dürfte zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben dem Portal treu - und die Drahtzieher konnten hohe Werbeeinnahmen generieren.

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) schätzt, dass durch solche illegalen Streaming-Angebote der Filmindustrie jährlich allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro entsteht. Genau lasse sich das aber nicht beziffern.

    Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer sucht die Generalsstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein am Dienstag sagte. Zu dem 26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen.

    Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt.

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    Nach Kinox.to-Urteil: Keine Folgen für die Streaming-Nutzer

    Das Urteil gegen den ehemaligen Kinox.to-Mitbetreiber durch das Leipziger Landgericht hat für die Nutzer des Streaming-Portals nur wenig Konsequenzen. Zumindest wenn Filme nur per Stream verfolgt worden. Rechtsanwalt Christian Solmecke rät dennoch zur Vorsicht.

    Bis zum Siegeszug der bezahlten Streamingdienste hatten Portale wie Kinox.to regen Zulauf. Hier wurden aktuelle Kinofilme illegal verbreitet, entweder per Stream oder als Download. Am Montag verurteilte das Landgericht Leipzig einen Mitbetreiber zu einer dreijährigen Haftstrafe. Doch welche Folgen hat das Urteil für Nutzer des Streaming-Portals?

    Für Nutzer, die ausschließlich Filme gestreamt haben, drohen keine Konsequenzen, wie IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt. "Lediglich beim Download über Filesharing-Netzwerke sind teure Abmahnungen zu erwarten." Grundlage dafür sei die Tatsache, dass beim Streaming nur ein Teil der Videos im Arbeitsspeicher (RAM) des Computers landen würde. "Das Anschauen selbst ist dann überhaupt nicht mehr als rechtswidrige urheberrechtliche Nutzung zu werten und meiner Ansicht nach deshalb legal", so der Kölner Rechtsanwalt.

    Bestätigt wird diese Meinung durch Urteile des Justizministeriums bei den "Redtube-Abmahnungen" 2013 und des Europäischen Gerichtshofs von 2014, in dem festgehalten wurde, dass die Zwischenspeicherung von Inhalten im Browser-Cache erlaubt und keine urheberrechtswidrige Handlung ist. "Diese Entscheidung ist auch auf das Streaming anwendbar, da beim Streaming lediglich eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher entsteht, die gem. §44a keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Aus meiner Sicht gilt das sogar dann, wenn die Ausgangsquelle rechtswidrig ist", schränkt Solmecke ein.

    Der Download von Portalen wie Kinox.to ist jedoch auch für den Kölner Rechtsanwalt eindeutig illegal und könnte teure Abmahnungen nach sich ziehen, denn dabei würden automatisch Dateien hochgeladen und somit für andere Nutzer zugänglich gemacht.

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