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Thread: Allgemeine Neuigkeiten 2016

  1. #31
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    Riesiges Netzwerk für Phishing und Betrug aufgedeckt

    Ermittlern aus 39 Staaten ist ein internationaler Schlag gegen Datendiebstahl und Internet-Betrug gelungen. Mit „Avalanche“ sei die wohl weltweit größte Infrastruktur zum Betrieb sogenannter Botnetze aufgedeckt worden, teilten die Staatsanwaltschaft Verden und die Zentrale Kriminalinspektion der Polizeidirektion Lüneburg in der Hansestadt mit. Auch das FBI und andere US-Behörden seien daran beteiligt gewesen. Zuletzt habe der Schwerpunkt der Kriminellen darin gelegen, Online-Banking-Kunden zu schädigen, hieß es.

    Allein aus der Führungsebene des kriminellen Netzwerks haben die Ermittler in einer international koordinierten Aktion demnach 16 Beschuldigte identifiziert. Sie gehören zu einem international agierenden Ring von Betrügern, die seit mindestens 2009 die Infrastruktur „Avalanche“ für Phishing-, Spam-Kampagnen und Bankbetrug nutzen. Wöchentlich seien mehr als eine Million Spam- oder Phishing-Mails mit schädigendem Anhang oder Link verschickt worden. Durch Anklicken wurde der Computer infiziert und Teil von „Avalanche“. So konnten die Angreifer zeitgleich mehr als 50 000 Rechner kontrollieren und ausspionieren sowie für Attacken nutzen.

    In zehn Ländern gab es zeitgleich Durchsuchungen, Festnehmen, Beschlagnahmungen von Servern und Domains. Die Tatverdächtigen sollen aus zehn verschiedenen Ländern kommen. Auf Basis der vorliegenden Anzeigen wird die Schadenssumme derzeit auf rund sechs Millionen Euro aus 1336 Taten beziffert. Der tatsächliche Schaden dürfe auch in Deutschland weit höher liegen, hieß es.

    „Avalanche“ agiert wie jedes Botnetz wie eine Hydra. Allein das Abschalten eines einzelnen Botnetzes reiche nicht aus, um die kriminellen Angriffe zu unterbinden, sagte Oberstaatsanwalt Frank Lange. „Die Aufgaben der entdeckten und unschädlich gemachten Server werden schlagartig von Servern der anderen Botnetze übernommen, bis ein neues weiteres Botnetz aufgebaut wird.“

    Umso wichtiger war eine konzertierte Aktion, um das Netz auszuheben. Die Ermittler haben demnach die Strukturen analysiert und einzelne Server auf Führungsebene ermittelt. Damit sei der Grundstein für die gestrige Zerschlagung der Infrastruktur gelegt gewesen, hieß es. Analysen hätten ergeben, dass rund 20 verschiedene Botnetze diese Infrastruktur nutzten. Die Zerschlagung der Infrastruktur wird aktuell vom BSI mit dem nationalen Cyber-Abwehrzentrum koordiniert.

    Damit sei aber erst ein erster Schritt getan. Denn die Schadprogramme können nicht von den infizierten Rechnern gelöscht werden. Betroffene Nutzer würden von ihren Internet-Anbietern informiert. Auf einer Bürger-Seite des BSI (www.bsi-fuer-buerger.de/botnetz) können Nutzer prüfen, ob ihr Rechner betroffen ist und bereits Teil eines Botnetzes war.

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  3. #32
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    5G-Kooperation zieht positive Bilanz

    Die Kooperation zwischen Deutsche Telekom AG und dem 5G Lab Germany der Technischen Universität Dresden trägt schon jetzt Früchte. Nach zwölf Monaten der Zusammenarbeit ziehen die Kooperationspartner eine erste positive Bilanz.So werden erste Forschungsergebnisse bei der Weiterentwicklung von Telekom Produkten berücksichtigt, wie etwa bei EntertainTV.

    „Die Phase des Beschnupperns hat nicht lange angedauert – stattdessen haben wir schnell uns immer öfter ausgetauscht und das 5G Lab Germany bei Schlüsselprojekten mit ins Boot geholt. Das war sicherlich eine gute Entscheidung, denn die Arbeit an 5G geht in eine entscheidende Phase“, sagt Bruno Jacobfeuerborn, CTO Deutsche Telekom AG.

    "Wir sind für die Unterstützung der Deutschen Telekom sehr dankbar. Wir haben einen Partner der uns fördert, gleichzeitig aber auch fordert, damit 5G die Schlüsseltechnologie wird, die wir uns alle für Deutschland erhoffen. Es liegt eine spannende gemeinsame Zeit vor uns und darauf freuen wir uns riesig", sagt Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Frank Fitzek, 5G Lab Germany und Inhaber des Deutsche Telekom Lehrstuhl für Kommunikationsnetze.

    Besonders im Fokus der Zusammenarbeit stehen dabei die Netzwerkkodierung (Programmable Networks) sowie die Kommunikation mit besonders geringer Verzögerung (5G Mobile Edge Cloud). Was das bewirken kann, zeigte das Team des 5G Lab Germany bereits während der Elektronikmesse IFA 2016 in Berlin am Telekom-Stand. Bei dieser Demonstration wurden die Vorteile geringer Verzögerung am Beispiel von Computerspielen vorgestellt. Auch beim Mobile World Congress 2017 in Barcelona wird das 5G Lab Germany seinen Industriepartner begleiten.

    Latenz spielt etwa bei der Forschung am Digitalen Testfeld Autobahn A9 in Süddeutschland eine entscheidende Rolle. Je geringer diese ausfällt und desto eher Mensch und Maschine vor Gefahren gewarnt werden, desto sicherer wird das Autofahren in der Zukunft. Auch dabei unterstützen die Dresdener Wissenschaftler die Telekom, genauso bei Workshops zum Thema Netzwerkkodierung. 2017 wird diese Zusammenarbeit auf sämtlichen Ebenen vertieft.

  4. #33
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    Neu im Digitaljahr 2017 - Das sind die wichtigsten Änderungen

    Im kommenden Jahr treten in der digitalen Welt viele Neuerungen in Kraft, die Verbraucher, Unternehmen oder auch die öffentliche Verwaltung betreffen. Der Digitalverband Bitkom nennt die wichtigsten Änderungen im Jahr 2017:

    Roaming-Gebühren werden endgültig abgeschafft

    Nach einer seit mehreren Jahren dauernden Übergangsphase werden die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union endgültig abgeschafft. Ab 15. Juni 2017 zahlen Europäer auf Reisen im EU-Ausland für Handygespräche denselben Preis wie für Handygespräche zu Hause. Noch zu klären ist, ob es eine Obergrenze für die Dauer des Roamings geben soll (Fair-Use-Klausel). Damit soll ein Missbrauch verhindert werden, zum Beispiel der dauerhafte Gebrauch ausländischer SIM-Karten in Deutschland.

    Mehr Transparenz bei Internetverträgen

    Ab Mitte 2017 werden Verträge mit Breitbandanbietern übersichtlicher und die Leistungsfähigkeit der Internetanschlüsse transparenter. Die kürzlich verabschiedete Transparenz-Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Anbieter auf Grundlage von Messungen konkrete Angaben zur tatsächlichen Geschwindigkeit von Internetanschlüssen machen müssen. Zudem sollen sich Verbraucher in Zukunft in Produktinformationsblättern schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. In der monatlichen Rechnung wird unter anderem das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt, an dem die Kündigung eingehen muss, um einen Vertrag zu beenden

    Neue Übertragungstechnik beim Antennenfernsehen: Umstieg auf DVB-T2

    Ab dem 29. März 2017 wird in allen größeren Ballungsgebieten in Deutschland die TV-Übertragungstechnik DVB-T abgeschaltet. Das TV-Signal wird dann über den neuen Standard DVB-T2 in die Wohnzimmer übertragen. Hintergrund der Umstellung: Der Nachfolgestandard benötigt weniger Übertragungsspektrum. Die frei werdenden Funkfrequenzen können für das mobile Internet genutzt werden und damit den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten beschleunigen. Größter Pluspunkt der neuen Technik ist, dass die TV-Sendungen dann in hochauflösender Qualität übertragen werden. Wer auch nach dem Stichtag das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das den Nachfolger DVB-T2 unterstützt. Viele Flachbildfernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht verarbeiten. Notwendig ist dann die Anschaffung eines zusätzlichen DVB-T2-Receivers. Zudem wird der Empfang von Privatsendern wie RTL, Sat1 oder Pro7 zukünftig kostenpflichtig. Verbraucher zahlen 69 Euro pro Gerät jährlich.

    Steuerbescheid nur noch per Computer

    Zum 1. Januar 2017 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Steuerbescheide werden von den Finanzämtern ab sofort in einem voll automatisierten Verfahren erlassen. Die Steuerveranlagung wird komplett von der IT abgewickelt. Finanzbeamte greifen nur noch ein, wenn das System besondere Risiken oder nicht plausible Angaben erkennt. Auch für den Steuerpflichtigen haben die neuen Vorschriften Vorteile: sie müssen keine Belege mehr an das Finanzamt senden, sondern nur noch auf Anfrage bereithalten. Außerdem wird die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen um zwei Monate auf Ende Juli des Folgejahres verlängert – allerdings erst für den Veranlagungszeitraum 2018.

    E-Health: Online-Sprechstunde für Patienten

    Im Jahr 2017 schreitet der Roll-out der Beschlüsse aus dem E-Health-Gesetz voran. Die Versicherten profitieren dann von mehr telemedizinischen Leistungen: Ab April 2017 wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und ab Juli 2017 die Online-Videosprechstunde in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Das wird Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen.

    Zusätzliche steuerliche Förderung der Elektro-Mobilität

    Schon jetzt sind Elektrofahrzeuge in den ersten zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit und für die Nutzung von Elektroautos als Firmenwagen gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen. Jetzt hat der Gesetzgeber noch einmal nachgelegt. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybrid-Elektrofahrzeugs des Arbeitnehmers von der Einkommensteuer befreit. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Ladevorrichtung zeitweise privat nutzt. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zu übernehmen. Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020.

    Einschränkungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen

    Am 1. April 2017 treten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Es sieht vor, Leih- und Zeitarbeit im Regelfall auf maximal 18 Monate zu beschränken. Zudem sollen Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Aus Sicht der Digitalbranche ist die Begrenzung auf 18 Monate problematisch, da komplexe IT-Projekte in der Regel länger dauern. IT-Dienstleister sind künftig verpflichtet, das Personal nach Ablauf der Frist auszutauschen, auch wenn das Projekt noch gar nicht abgeschlossen ist. Zudem führt das Gesetz bei Werk- und Dienstverträgen zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Denn es gibt mittlerweile neue Formen der Projektarbeit, die das klassische Vertrags- und Arbeitsrecht nicht mehr abbilden kann. So werden Werk- und Dienstverträge häufig als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung gewertet und streng sanktioniert. Die Digitalwirtschaft befürchtet, dass innovative Modelle wie das so genannte agile Projektmanagement bei der Software-Entwicklung („Scrum“) künftig verhindert werden. Für die Digitalbranche sollte deshalb eine verbindliche Ausnahmeregelung geschaffen werden.

    Neue Regeln für Website-Betreiber

    Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ab dem 1. Februar 2017 auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinzuweisen, ob sie dazu bereit oder dazu verpflichtet sind, in Streitfällen an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Auch wenn das nicht der Fall ist, müssen sie ihre Kunden online oder in den AGB darüber informieren. Die Informationen müssen einfach zugänglich und leicht verständlich sein. Das Gesetz soll dazu führen, dass weniger Streitfälle von der Justiz entschieden werden müssen. Stattdessen sollten Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten häufiger in außergerichtlichen Verfahren wie Schlichtung, Schiedsverfahren oder Mediation beilegen.

    WLAN in ICE-Zügen der Deutschen Bahn

    Einen neuen Service erwartet alle Bahnfahrer, die mit einem ICE unterwegs sind. Ab dem Jahreswechsel bietet die Deutsche Bahn ihr ICE-WLAN auch in der 2. Klasse kostenfrei an. Allerdings ist das Datenvolumen pro Fahrgast auf 200 Megabyte pro Tag beschränkt. Das Übertragungstempo soll bei knapp einem Megabit pro Sekunde liegen. Ab einem Verbrauch von 200 Megabyte wird die Datenrate gedrosselt. Für Fahrer in der 1. Klasse ist das Datenvolumen unbegrenzt.

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